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Beim Wandern in einem Naturschutzgebiet kannst Du nicht nur eine artenreiche Tierwelt, sondern auch die vielfältige Umwelt entdecken – ideal, um Dich von Deinem alltäglichen Lernstress zu erholen. Naturschutzgebiete sind durch das Gesetz geschützte Räume, die dazu dienen, die Lebensräume von diversen Pflanzen- und Tierarten zu bewahren, sowie deren Schutz und Erhaltung zu gewährleisten. Naturschutzgebiete sind durch den Paragraphen 23 des…
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Jetzt kostenlos anmeldenBeim Wandern in einem Naturschutzgebiet kannst Du nicht nur eine artenreiche Tierwelt, sondern auch die vielfältige Umwelt entdecken – ideal, um Dich von Deinem alltäglichen Lernstress zu erholen. Naturschutzgebiete sind durch das Gesetz geschützte Räume, die dazu dienen, die Lebensräume von diversen Pflanzen- und Tierarten zu bewahren, sowie deren Schutz und Erhaltung zu gewährleisten.
Naturschutzgebiete sind durch den Paragraphen 23 des Bundesnaturschutzgesetzes definiert und geregelt.
Paragraph 23 des Bundesnaturschutzgesetzes besagt, dass Naturschutzgebiete rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete sind, in denen die Natur und Landschaft in besonderer Weise geschützt werden müssen.
Es ist also gesetzlich festgelegt, auf welche Art und Weise Flora und Fauna bewahrt werden müssen.
Flora bezeichnet die Pflanzenwelt und Fauna meint die Tierwelt.
Ein Gebiet wird zum Naturschutzgebiet, wenn festgestellt wird, dass eine Schutzwürdigkeit besteht. Das heißt, dass zunächst analysiert wird, ob Flora und Fauna in einem Gebiet gefährdet sind. Nach diesem Prozess wird ein Gebiet rechtskräftig ein Naturschutzgebiet.
Außerdem gelten in Naturschutzgebieten zahlreiche Regeln, die von Besuchern und Besucherinnen beachtet werden müssen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften, kann es dazu kommen, dass Bußgelder verhängt werden.
Im Absatz "Naturschutzgebiet-Verbote" findest Du mehr Informationen zu dem Bußgeldkatalog für Naturschutzgebiete.
Paragraph 23 legt auch fest, wozu ein Naturschutzgebiet genutzt wird. Dazu zählen:
Paragraph 23 legt weiterhin fest, dass die Errichtung von Anlagen zur Durchführung von Gewässerbenutzung, sowie die Neuerrichtung von Beleuchtungen an Straßen und Wegen verboten ist.
Beachte für Deinen nächsten Test: Naturschutzgebiet sollte nicht mit Nationalparks, Naturparks etc. verwechselt werden!
Nationalparks sind die bedeutsamsten Schutzgebiete. Diese müssen international gültige Kriterien erfüllen. Die Kriterien sind von der IUCN (International Union for Conservation of Nature) definiert.
Die IUCN (International Union for Conservation of Nature) ist eine internationale Nichtregierungsorganisation. Sie beschäftigt sich mit globalen Problemen und entwickelt Lösungsansätze zur Verbesserung des Naturschutzes. Außerdem werden innovative Konzepte zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen erarbeitet.
Die Kriterien lauten wie folgt:
Die Ziele von Nationalparks sind:
Biodiversität ist ein Synonym für Artenvielfalt und beschreibt die biologische Vielfalt in der Natur und in der Tierwelt.
Im Gegensatz zu einem Nationalpark erfüllt ein Naturschutzgebiet laut des IUCN (International Union for Conservation of Nature) andere Kriterien und verfolgt auch andere Ziele.
Die Kriterien lauten wie folgt:
Die Ziele von Naturschutzgebieten kannst Du unter der Überschrift "Naturschutzgebiet-Definition" lesen.
Für Besucher und Besucherinnen, die Naturschutzgebiete besuchen möchten, empfiehlt es sich zunächst, sich mit den geltenden Regeln in diesen Gebieten vertraut zu machen. Jegliche Handlungen, die Flora und Fauna beeinflussen, beschädigen oder nachhaltig stören könnten, sind zu unterlassen.
Es ist verboten:
Der Naturschutzbund hat für das richtige Verhalten in der Natur alle wichtigen Regeln in einem "Natur-Knigge" zusammengefasst. Diese Regeln gelten auch in einem Naturschutzpark.
Sollte man gegen diese Verbote als Besucher oder Besucherin verstoßen, so können Bußgeldstrafen folgen – diese können je nach Gebiet und Bundesland bis zu 50.000 € hoch sein. Diese sind in einem Bußgeldkatalog festgehalten.
In Deutschland gibt es unterschiedliche Schilder, die Naturschutzgebieten kennzeichnen.
In Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland hat das Schild die Form eines nach unten zeigenden Dreiecks und es befindet sich ein Seeadler auf dem grünen Schild.
Im Bundesland Berlin zeigt das Schild eine Eule und das Logo befindet sich auf einem grünen Dreieck.
In den ostdeutschen Bundesländern befindet sich auf dem gelben, trapezförmigen Fünfeck die sogenannte "Kretschmann-Eule".
In allen Naturschutzgebieten befinden sich außerdem Schilder, die auf Verbote und Regeln hinweisen oder Informationen zu der Tier- und Pflanzenwelt bieten.
Es gibt in Deutschland insgesamt 8.833 Naturschutzgebiete. Die meisten hat dabei Nordrhein-Westfalen mit 2.559. Das größte Naturschutzgebiet ist der Sylter Außenriff-Östlich Deutsche Bucht. Die Fläche beträgt 560.300 Hektar.
560.300 Hektar entsprechen 784.7339 Fußballfeldern!
Zudem ist das Naturschutzgebiet auf Sylt UNESCO-Welterbe.
Das älteste Naturschutzgebiet in Deutschland ist das Siebengebirge. Vor ca. 25,5 Millionen Jahren im Oligozän entstanden, ist das Siebengebirge ein Mittelgebirge vulkanischen Ursprungs.
Das Oligozän ist in der Geschichte der Erde eine geologische Zeitspanne. Sie begann von ungefähr 34 Millionen Jahren und endete vor ca. 23 Millionen Jahren.
Das Siebengebirge befindet sich südöstlich von Bonn und besteht aus über 50 Bergen.
Das Naturschutzgebiet zeichnet sich durch unterschiedliche Landschaftsbilder aus. So ist es Besucherinnen und Besuchern möglich Seen, Berge und Täler auf einer Wanderung zu betrachten. Außerdem gibt es auch zahlreiche Gebäude, die man auf dem Weg besuchen kann. Ein Beispiel wäre Schloss Drachenburg.
Siebengebirge beherbergt zahlreiche seltene Pflanzen und Tiere. Dazu gehören Eulen, Frösche, Bussarde und Waschbären.
Innerhalb der Europäischen Union gibt es ein Netz von Schutzgebieten: Natura 2000. Dieser Zusammenschluss versucht gefährdete, wild lebende Pflanzen- und Tierarten zu schützen.
Paragraph 23 des Bundesnaturschutzgesetzes besagt, dass Naturschutzgebiete rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete sind, in denen die Natur und Landschaft in besonderer Weise geschützt werden müssen.
Ein Gebiet wird zum Naturschutzgebiet, wenn festgestellt wird, dass eine Schutzwürdigkeit besteht. Das heißt, dass zunächst analysiert wird, ob Flora und Fauna in einem Gebiet gefährdet sind. Nach diesem Prozess wird ein Gebiet rechtskräftig ein Naturschutzgebiet.
In Naturschutzgebieten gelten Verhaltensregeln:
Es ist verboten:
Das Schild Naturschutzgebiet kennzeichnet Gebiete, welche als Naturschutzgebiete zählen, wo auch Verhaltensregeln gelten.
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