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Im Bereich der Pflegeversicherung und Sozialgesetzgebung nehmen Pflegestufen eine zentrale Rolle ein. Doch was genau verbirgt sich eigentlich hinter diesen Stufen und welche rechtlichen Bestimmungen sind damit verknüpft? In diesem Artikel wirst du die grundlegenden Informationen über Pflegestufen erhalten und lernen, wie diese rechtlich eingeteilt und reguliert werden. Ebenso wird der Fokus auf die sozialrechtlichen Aspekte der Pflegestufen und deren tiefgehende Analyse unter Berücksichtigung des Sozialrechts gelegt. Abschließend erfolgt eine sozialrechtliche Beurteilung von Pflegestufen, um ein rundes Bild im Fach Jura zu liefern.
Pflegestufen sind ein Maß für den Umfang der benötigten Pflege für eine Person, der durch eine medizinische Begutachtung ermittelt wird. Sie basieren auf einer Bewertung der Selbstständigkeit und Aktivitäten des täglichen Lebens einer Person. Jede Stufe steht für einen bestimmten Betreuungsaufwand, der in Minuten pro Tag ausgedrückt wird.
Ein Beispiel dafür ist ein Senior, der aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung Hilfe beim Anziehen und bei der Körperhygiene benötigt und zusätzlich Unterstützung im Haushalt, wie beim Einkaufen oder Kochen, braucht.
Eine Person in Pflegestufe 2 könnte beispielsweise Unterstützung bei allen Verrichtungen der Grundpflege benötigen, mit zusätzlicher Hilfe bei verschiedenen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Eine Person in Pflegestufe 3 könnte hingegen auf umfassende Unterstützung angewiesen sein, einschließlich Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und der Mobilität sowie bei den meisten oder allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
Frau Müller ist 75 Jahre alt und leidet an Arthrose. Sie benötigt Hilfe beim Aufstehen und Ankleiden am Morgen und bei der Körperpflege. Außerdem braucht sie jemanden, der ihr beim Einkaufen hilft und Mahlzeiten für sie zubereitet. Ihr Pflegeaufwand beträgt daher mindestens 90 Minuten pro Tag, wodurch sie den Kriterien für Pflegestufe 1 entspricht.
Herr Schmidt, 80 Jahre alt, hat einen Schlaganfall erlitten. Er ist auf Hilfe angewiesen, um sein Bett zu verlassen, sich anzuziehen, zu essen und seine Körperhygiene aufrechtzuerhalten. Ferner benötigt er Hilfe bei den meisten hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und bei der Bewältigung der Kommunikation mit anderen. Sein Pflegeaufwand beträgt mehr als drei Stunden pro Tag, was ihn für Pflegestufe 2 geeignet macht.
Als weiteres Beispiel könnte Frau Keller dienen. Sie ist 85 Jahre alt und hat eine fortgeschrittene Demenz. Sie kann nicht mehr alleine aufstehen oder essen und braucht Hilfe bei jeder Aktivität. Ihr Pflegeaufwand beträgt mehr als fünf Stunden pro Tag, was sie zur Kategorie Pflegestufe 3 führt.
Im deutschen Sozialrecht sind die rechtlichen Grundlagen für die Pflegestufen festgelegt. Sie sollen gewährleisten, dass Pflegebedürftige eine angemessene Pflege erhalten und Pflegeleistungen gerecht zugeordnet werden können. Die Einteilung dient als Grundlage für die Erbringung von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Dabei spielen die sogenannten "Verrichtungen des täglichen Lebens" eine zentrale Rolle. Darunter fallen körperliche Aktivitäten wie Anziehen, Essen, Körperhygiene sowie geistige und kommunikative Fähigkeiten.
Heranziehungsbereiche | Einteilung nach Pflegestufen |
Körperliche Aktivitäten | Pflegestufe 1 |
Essen und Trinken | Pflegestufe 1 bis 2 |
Körperhygiene | Pflegestufe 1 bis 3 |
Geistige und Kommunikative Fähigkeiten | Pflegestufe 1 bis 3 |
Für die Ermittlung des Pflegegrades spielt das Begutachtungs-Instrument eine zentrale Rolle. Es definiert sechs Bereiche der Selbständigkeit, die sogenannten Module: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Ein Beispiel ist der Fall, dass eine Person in Pflegestufe 1 eingestuft wird, jedoch der Überzeugung ist, aufgrund eines hohen Pflegeaufwands in Pflegestufe 2 zu fallen. Hier kann ein Widerspruch gegen die Entscheidung des MDK eingelegt werden. Wird dieser Widerspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit, eine Klage beim Sozialgericht zu erheben.
Die Pflegestufen, um die es hier geht, sind ein integraler Bestandteil des deutschen Sozialrechts. Sie haben erhebliche Auswirkungen auf die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, da sie die Grundlage für die Zuweisung von Leistungen im Bereich der Pflege bilden.
Die Pflegestufen haben eine zentrale Bedeutung im deutschen Sozialrecht, da sie die Voraussetzung für den Erhalt von pflegebedingten Leistungen bilden. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird durch eine Begutachtung ermittelt und in eine von drei Pflegestufen eingeteilt.
In der in Deutschland geltenden Regelung wird unterschieden zwischen:
Pflegestufe 1: In Pflegestufe 1 werden Personen eingestuft, die bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung mindestens einmal täglich Hilfe benötigen. Die Hilfeleistung muss mindestens 90 Minuten täglich betragen, wobei mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen.
Pflegestufe 2: Pflegestufe 2 umfasst Personen, die bei der körperlichen Pflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe benötigen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung brauchen. Der tägliche Zeitaufwand dafür muss mindestens drei Stunden betragen, wovon mehr als zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen.
Pflegestufe 3: Die höchste Pflegestufe, Pflegestufe 3, wird Personen zugeordnet, die rund um die Uhr, auch nachts, Hilfe bei der körperlichen Pflege, der Ernährung oder der Mobilität benötigen, und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der erforderliche Zeitaufwand muss hierbei mindestens fünf Stunden täglich betragen, wobei der Anteil der Grundpflege vier Stunden übersteigen muss.
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