In der Welt der Rechtswissenschaften gilt das Folterverbot als fundamentaler Bestandteil der Menschenrechte. Es gibt kaum eine Regelung, die so universell anerkannt ist und gleichzeitig so stark diskutiert wird. Dieser Artikel zielt darauf ab, sowohl rechtliche als auch praktische Aspekte des Folterverbotes zu erläutern, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Funktion des Verbots innerhalb der Rechtswissenschaften gerichtet. Von den Grundlagen bis hin zu seinem Studium, wird der Artikel eine umfassende Perspektive auf dieses essentielle Menschenrecht liefern.
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In der Welt der Rechtswissenschaften gilt das Folterverbot als fundamentaler Bestandteil der Menschenrechte. Es gibt kaum eine Regelung, die so universell anerkannt ist und gleichzeitig so stark diskutiert wird. Dieser Artikel zielt darauf ab, sowohl rechtliche als auch praktische Aspekte des Folterverbotes zu erläutern, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Funktion des Verbots innerhalb der Rechtswissenschaften gerichtet. Von den Grundlagen bis hin zu seinem Studium, wird der Artikel eine umfassende Perspektive auf dieses essentielle Menschenrecht liefern.
Als Folter werden Handlungen verstanden, bei denen absichtlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Dies kann sowohl der Zweck sein, Informationen oder Geständnisse zu erlangen, jemanden zu bestrafen, einzuschüchtern oder zu diskriminieren.
Die Grundlage des Folterverbotes in Deutschland ist in Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verankert. Dieser besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Dieses grundlegende Prinzip verbietet somit auch explizit jede Form von Folter.
Die Genfer Konventionen und die dazugehörigen Zusatzprotokolle sind internationale Verträge, die Mindeststandards zum Schutz von Personen, die nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen, festlegen. Sie verbieten ausdrücklich Folter und unmenschliche Behandlung.
Internationales Abkommen | Jahr der Verabschiedung |
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte | 1948 |
Genfer Konventionen | 1949 |
Internationale Konvention gegen Folter | 1987 |
Ein praktisches Beispiel für die Anwendung des Folterverbotes ist das Training von Polizisten und anderen Strafverfolgungsbeamten. Sie werden geschult, Menschenrechte und das Verbot von Folter zu respektieren, auch in Hochdrucksituationen wie Verhören oder Massendemonstrationen.
Ein Beispiel für ein Menschenrechtsgremium, das das Folterverbot verankert, ist das "Committee Against Torture" (CAT). Dieses UN-Gremium überwacht die Einhaltung der Anti-Folter-Konvention und nimmt Berichte von Mitgliedsstaaten entgegen.
Was bedeutet das Folterverbot?
Das Folterverbot ist eine grundlegende Norm des internationalen Rechts, die unmissverständlich die Praktizierung, Befugnis und Befürwortung jeglicher Art von Folter untersagt. Es gilt universell und ohne Ausnahmen – auch in Zeiten der Not, Krieg oder nationalen Unruhen.
Welche Rolle spielt das Folterverbot im deutschen Grundgesetz?
Die Grundlage des Folterverbotes in Deutschland ist in Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes verankert, welches besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Jede Form von Folter wird hierdurch ausdrücklich verboten.
In welchen internationalen Rechtsabkommen ist das Folterverbot festgehalten?
Das Folterverbot ist in mehreren internationalen Abkommen festgehalten, einschließlich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948), den Genfer Konventionen (1949) und der Internationalen Konvention gegen Folter (1987).
Was bedeutet Folter?
Folter sind Handlungen, bei denen absichtlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Dies kann sowohl der Zweck sein, Informationen oder Geständnisse zu erlangen, jemanden zu bestrafen, einzuschüchtern oder zu diskriminieren.
Was begründet das absolute Folterverbot in Deutschland?
Das absolute Folterverbot in Deutschland begründet sich auf die Unantastbarkeit der menschlichen Würde, wie sie in Artikel 1 des Grundgesetzes verankert ist.
Welche Gesetze und Rechtsnormen begründen das Folterverbot in Deutschland?
Artikel 1 und 104 des Grundgesetzes sowie §§ 340 und 225 des Strafgesetzbuches begründen das absolute Folterverbot in Deutschland.
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