Im deutschen Strafrecht ist die Teilnahme StGB ein wichtiger Begriff, der von jeder Person, die im Bereich Jura tätig ist, verstanden werden muss. Dieser Artikel widmet sich der Definition und den Grundlagen der Teilnahme nach dem Strafgesetzbuch, der Unterscheidung zwischen Täterschaft und Teilnahme sowie der praktischen Anwendung der Teilnahme Gesetze. Auch die Bedeutung und Auslegung des Schuldprinzips im Kontext der Teilnahme und wie diese die Schuld beeinflusst, werden detailliert bearbeitet. Dabei dient der Text sowohl als Einführung für Anfänger als auch als Auffrischung für Profis.
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Im deutschen Strafrecht ist die Teilnahme StGB ein wichtiger Begriff, der von jeder Person, die im Bereich Jura tätig ist, verstanden werden muss. Dieser Artikel widmet sich der Definition und den Grundlagen der Teilnahme nach dem Strafgesetzbuch, der Unterscheidung zwischen Täterschaft und Teilnahme sowie der praktischen Anwendung der Teilnahme Gesetze. Auch die Bedeutung und Auslegung des Schuldprinzips im Kontext der Teilnahme und wie diese die Schuld beeinflusst, werden detailliert bearbeitet. Dabei dient der Text sowohl als Einführung für Anfänger als auch als Auffrischung für Profis.
Die Anstiftung ist dabei die vorsätzliche Verleitung zu einer vorsätzlichen rechtswidrigen Tat, wohingegen die Beihilfe die vorsätzliche Unterstützung einer vorsätzlichen rechtswidrigen Tat ist.
Anstiftung | Verleitung zu einer vorsätzlichen rechtswidrigen Tat |
Beihilfe | Unterstützung einer vorsätzlichen rechtswidrigen Tat |
Als Besonderheit im deutschen Strafrecht gilt, dass Anstifter genauso streng bestraft werden können wie Täter. Bei der Beihilfe ist die Strafe hingegen gemäß § 49 Abs. 1 StGB geringer.
Das heißt, der Teilnehmer muss um die Umstände der Haupttat wissen und es müssen seine Absicht, die Tat zu fördern, sowie der Vorsatz zur Verwirklichung der Haupttat klar erkennbar sein.
Ein gutes Beispiel aus der Praxis ist der "Fall Hoeneß". Der ehemalige Bayern München Präsident wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Sein Steuerberater war in dem Fall als Beihilfe zum Tatbestand der Steuerhinterziehung beteiligt und wurde dadurch ebenfalls strafrechtlich belangt.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn du ein notwendiges Tatmittel bereitstellst oder einen unausweichlichen Tatbeitrag leistest. Wichtig hierbei ist jedoch, dass du keine Hauptrolle in der Ausführung der Tat spielst - in diesem Fall wärst du nämlich als Mittäter anstatt als Teilnehmer zu bewerten.
Stell dir vor, du begleitest einen Freund zum Flughafen, weil er auf eine Geschäftsreise muss. Er erklärt dir, dass er dort ein Päckchen abgeben wird. Du kommst irgendwann darauf, dass es sich dabei um einen Drogenschmuggel handelt und stimmst zu, ihm beim Transport des Päckchens zu helfen. In diesem Fall könntest du als Teilnehmer an einer Straftat geahndet werden. Würdest du jedoch aktiv bei der Übergabe der Drogen helfen, könntest du als Mittäter betrachtet werden.
Für eine erfolgreiche Anklage aufgrund von Beihilfe muss ein zusätzlicher Faktor hinzukommen: Der Beklagte muss eine bewusste und klare Absicht zur Unterstützung oder Förderung der Haupttat gehabt haben.
Angenommen Person A und B planen einen Bankraub. Person C, die sich bewusst ist, dass ein Bankraub geplant ist und trotzdem das Fluchtfahrzeug zur Verfügung stellt, wäre nach StGB ein Teilnehmer an der Straftat. Hier würde die vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat (der Bankraub) von A und B ausgeführt, während C dabei hilft, die Tat zu ermöglichen und zu fördern.
Ein Steuerberater, der seinen Kunden dazu anregt, ihre Einkünfte nicht korrekt zu deklarieren, würde aufgrund von Teilnahme StGB strafrechtlich verfolgt werden. In diesem Fall wäre die falsche Deklaration die illegale Haupttat, und die Förderung durch den Berater stellt die Anstiftung dar.
Rolle | Definition |
Täter | führt die Tat selbstständig und eigenverantwortlich aus |
Anstifter | verleitet einen anderen zur Tat |
Helfer | hilft einem anderen bei der Vorbereitung oder Durchführung der Tat |
Was ist die Anstiftung im Strafrecht?
Anstiftung ist das vorsätzliche und erfolgreiche Bestreben, eine andere Person zu einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Tat zu bestimmen.
Was definiert § 26 StGB?
§ 26 StGB definiert die Anstiftung als das Bestreben, jemanden vorsätzlich zu einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Tat zu bestimmen.
Was lässt sich unter "vorsätzlich" und "erfolgreich" in der Definition der Anstiftung verstehen?
"Vorsätzlich" bedeutet, dass der Anstifter den Willen zur Realisierung einer Straftat durch einen anderen hat. "Erfolgreich" bedeutet, dass die angestiftete Person die Straftat tatsächlich begeht.
Was ist der Unterschied zwischen gerader und mittelbarer Anstiftung?
Gerade Anstiftung erfolgt durch direkte Aufforderung oder Nötigung zur Begehung der Straftat, während bei mittelbarer Anstiftung Manipulation oder Täuschung verwendet wird, um die angestiftete Person zur Begehung der Straftat zu bewegen.
Was sind die objektiven und subjektiven Elemente des Anstiftungsschemas im StGB?
Das Schema der Anstiftung besteht aus: Objektiv - eine vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat, die auf Veranlassung des Anstifters begangen wird. Subjektiv - der Vorsatz des Anstifters, eine andere Person zu einer Straftat zu bestimmen und die Kenntnis der Umstände, die die Tat rechtswidrig und schuldig machen.
Was ist das Besondere an der versuchten Anstiftung im StGB?
Die Versuchte Anstiftung ist ein eigenständiger Tatbestand und kann bestraft werden. Sie entfällt jedoch, wenn die angestiftete Haupttat tatsächlich begangen wird, da hier die vollendete Anstiftung zum Tragen kommt.
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