Brüssel Ia-Verordnung

Bist du auf der Suche nach detaillierten Informationen zur Brüssel Ia-Verordnung? In diesem Artikel wirst du eine umfassende Einführung in die Materie erhalten. Es wird explizit auf den Anwendungsbereich, die Zuständigkeitsregelungen und die Rolle im internationalen Privatrecht eingegangen. Darüber hinaus wird das Phänomen der Rechtshängigkeit in Bezug auf die Brüssel Ia-Verordnung beleuchtet. Dieser Beitrag dient als unverzichtbarer Ratgeber für jeden, der ein tiefgehendes Verständnis dieser Verordnung erlangen möchte.

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Brüssel Ia-Verordnung

Brüssel Ia-Verordnung

Bist du auf der Suche nach detaillierten Informationen zur Brüssel Ia-Verordnung? In diesem Artikel wirst du eine umfassende Einführung in die Materie erhalten. Es wird explizit auf den Anwendungsbereich, die Zuständigkeitsregelungen und die Rolle im internationalen Privatrecht eingegangen. Darüber hinaus wird das Phänomen der Rechtshängigkeit in Bezug auf die Brüssel Ia-Verordnung beleuchtet. Dieser Beitrag dient als unverzichtbarer Ratgeber für jeden, der ein tiefgehendes Verständnis dieser Verordnung erlangen möchte.

Was ist die Brüssel Ia-Verordnung?

Die Brüssel Ia-Verordnung ist eine zentrale Rechtsquelle im internationalen Zivilprozessrecht der Europäischen Union. Sie behandelt Fragen der internationalen Zuständigkeit sowie der Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen. Entscheidend ist dabei die Frage, welches Gericht für einen bestimmten Rechtsstreit zuständig ist.

Bei der Brüssel Ia-Verordnung handelt es sich um die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.

Wenn du beispielsweise in Deutschland wohnst, aber eine Klage gegen eine in Frankreich ansässige Firma einreichen möchtest, regelt die Brüssel Ia-Verordnung, ob du das Recht hast, vor einem deutschen Gericht zu klagen oder ob du den Fall vor einem französischen Gericht verhandeln musst.

Definition der Brüssel Ia-Verordnung

Bei der Brüssel Ia-Verordnung handelt es sich um ein Rechtstool, welches die Spielregeln für Rechtsstreitigkeiten in Zivil- und Handelssachen mit einem Bezug zu mehr als einem Mitgliedstaat der Europäischen Union vorgibt.

Eine Definition dieses wichtigen Gesetzes wird im Folgenden präsentiert:

Die Brüssel Ia-Verordnung ist eine unionsrechtliche Bestimmung, die den Rechtsrahmen für gerichtliche Zuständigkeiten, die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten festlegt.

Brüssel Ia-Verordnung einfach erklärt

Die Brüssel Ia-Verordnung ist ein komplexes juristisches Instrument, aber in der Grundidee recht einfach erklärt: Sie regelt, welches Gericht in welche Art von Zivil- oder Handelsstreitigkeiten eingreifen darf und wie Urteile, die in einem EU-Mitgliedstaat gefällt werden, in einem anderen anerkannt und vollstreckt werden.

Ein praktisches Beispiel könnte so aussehen: Angenommen, du machst Urlaub in Spanien und kaufst dort ein handgefertigtes Möbelstück von einem lokalen Handwerker. Zurück zu Hause in Deutschland bricht das Möbelstück zusammen und du möchtest den Kaufpreis zurückverlangen. Ein Gericht in Deutschland würde nach der Brüssel Ia-Verordnung die Zuständigkeit haben, deinen Fall zu hören, auch wenn der Kauf in Spanien stattgefunden hat.

Ein Interessantes Detail: Obwohl die Brüssel Ia-Verordnung ein EU-Instrument ist, findet sie auch Anwendung in den drei EFTA-Staaten Island, Norwegen und Schweiz aufgrund eines parallelen Instruments, dem Lugano-Übereinkommen.

Der Anwendungsbereich der Brüssel Ia-Verordnung

Die Brüssel Ia-Verordnung setzt sich mit der gerichtlichen Zuständigkeit, der Anerkennung und der Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen auseinander. Der zentrale Fokus liegt auf Streitigkeiten, die einen Bezug zu mehr als einem EU-Mitgliedstaat aufweisen.

Wann kommt die Brüssel Ia-Verordnung zur Anwendung?

Die Brüssel Ia-Verordnung gilt für Zivil- und Handelssachen mit grenzüberschreitendem Bezug innerhalb der EU. Davon ausgenommen sind beispielsweise Steuer- und Zollsachen. Sowohl Kläger als auch Beklagte können natürliche oder juristische Personen sein.

Weiterhin ist der Anwendungsbereich begrenzt auf Sachverhalte, in denen mindestens einer der Beteiligten in einem EU Mitgliedstaat seinen Wohnsitz hat. Allerdings besitzen einige Regeln der Verordnung auch sogenannte extraterritoriale Anwendungsbereiche, was bedeutet, dass sie auch dann zur Anwendung kommen, wenn der Beklagte nicht seinen Wohnsitz in der EU hat.

Die extraterritoriale Anwendung ermöglicht es, dass ein Gericht eines EU-Landes in bestimmten Fällen auch dann zuständig ist, wenn der Beklagte seinen Wohnsitz außerhalb der EU hat.

Ein Beispiel wäre ein in Deutschland wohnhafter Kläger, der einen Schadensersatzanspruch gegen eine Person mit Wohnsitz in den USA hat. In diesem Fall könnte durch die Brüssel Ia-Verordnung unter Umständen auch ein deutsches Gericht zur Entscheidung berufen werden.

Beispiel für den Anwendungsbereich der Brüssel Ia-Verordnung

Ein illustratives Beispiel, das den Anwendungsbereich der Brüssel Ia-Verordnung verdeutlicht, wäre ein Fall, in dem ein belgischer Verbraucher einen Online-Kauf von einem britischen Händler tätigt, der dann das Produkt nicht liefert.

In diesem Fall könnte das belgische Gericht aufgrund der Brüssel Ia-Verordnung international zuständig sein. Der Verbraucher könnte vor dem Gericht seines Wohnsitzes gegen den Händler klagen. Dies ist in Art. 18 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 1 der Verordnung geregelt.

  • Auch wenn das britische Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat, kann es nach Art. 18 Abs. 1 der Verordnung von einem Verbraucher, der in der EU wohnt, verklagt werden.
  • Die speziellen Verbraucherschutzbestimmungen in der Verordnung dienen dem Schutz des Verbrauchers als der typischerweise schwächerem Vertragspartner.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Brüssel Ia-Verordnung ein asymmetrisches System bietet. Während ein Unternehmen außerhalb der EU von einem EU-Verbraucher vor einem EU-Gericht verklagt werden kann, muss sich derselbe EU-Verbraucher in Zivil- oder Handelssachen außerhalb der EU nach dem lokalen Recht orientieren.

Zuständigkeit nach der Brüssel Ia-Verordnung

Die Brüssel Ia-Verordnung bestimmt die internationalen Zuständigkeiten der Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen. Sie legt fest, welches Gericht für einen bestimmten Rechtsstreit zuständig ist und dient somit der Rechtssicherheit und -vorhersehbarkeit.

Wie wird die Zuständigkeit unter Brüssel Ia-Verordnung festgelegt?

Die Zuständigkeit eines Gerichts nach der Brüssel Ia-Verordnung wird in erster Linie durch den Aufenthaltsort oder Wohnsitz des Beklagten festgelegt. Dies basiert auf dem Grundsatz, dass eine Person im Allgemeinen vor den Gerichten ihres Wohnsitzes verklagt werden sollte. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob der Beklagte eine natürliche oder juristische Person ist.

Der Aufenthaltsort bezeichnet dabei den Ort, an dem eine natürliche Person ihren Hauptwohnsitz hat, oder der Ort, an dem eine Firma oder Organisation ihren statutarischen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung hat.

Allerdings legt die Brüssel Ia-Verordnung auch zahlreiche Ausnahmen von diesem Grundsatz fest, die aufgrund spezifischer Tatsachen oder Umstände gelten. Hierzu zählen beispielsweise spezielle Zuständigkeiten bei Versicherungs-, Verbraucher- oder Arbeitsverträgen oder bei Streitigkeiten aus Delikten.

Wenn du als Verbraucher einen Vertrag mit einem Unternehmen schließt, das seine Geschäfte in dein Wohnsitzland richtet oder dort tätig ist, dann kannst du das Unternehmen vor Gerichten deines Wohnsitzlandes verklagen. Dieses Verbraucherschutzprinzip findet sich in Art. 18 ff. der Brüssel Ia-Verordnung.

Zivilverfahren und die Brüssel Ia-Verordnung

Die Brüssel Ia-Verordnung spielt eine zentrale Rolle im Bereich der Zivilverfahren innerhalb der Europäischen Union. Sie stellt sicher, dass Entscheidungen, die in einem Mitgliedstaat getroffen werden, in der gesamten EU anerkannt und durchgesetzt werden können.

Ultimativ sorgt die Brüssel Ia-Verordnung dafür, dass ein europaweiter Rechtsraum geschaffen wird, in dem ein hohes Maß an Rechtssicherheit und -vorhersehbarkeit herrscht.

Ein Zivilverfahren ist das rechtliche Verfahren, in dem Streitigkeiten zwischen Personen oder Unternehmen über zivilrechtliche Ansprüche geklärt werden. Zu den gängigsten Zivilverfahren zählen beispielsweise Haftpflichtklagen, Vertragsstreitigkeiten, Ehescheidungen oder Streitigkeiten über Eigentumsrechte.

Angenommen, du hast ein Urteil gegen eine französische Firma vor einem deutschen Gericht erstritten, die Brüssel Ia-Verordnung sorgt dafür, dass du dieses Urteil auch in Frankreich durchsetzen kannst, ohne dass du dort ein neues Verfahren eröffnen musst.

Interessant ist, dass die Brüssel Ia-Verordnung auch die Grundlage für die Nutzung des Europäischen Zahlungsbefehls und des vereinfachten Verfahrens für geringfügige Forderungen bildet, die das Inkasso von Forderungen innerhalb der EU erleichtern.

Internationales Privatrecht und die Brüssel Ia-Verordnung

Die Brüssel Ia-Verordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des internationalen Privatrechts in der Europäischen Union. Sie dient als Regelwerk zur Festlegung der internationalen Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Die Verordnung trägt dazu bei, einen kohärenten Rechtsrahmen zu schaffen, der die verschiedenen Rechtssysteme der EU-Mitgliedstaaten miteinander verknüpft.

Die Rolle der Brüssel Ia-Verordnung im internationalen Privatrecht

Im internationalen Privatrecht geht es um die Lösung privatrechtlicher Sachverhalte mit Auslandsbezug. Die Brüssel Ia-Verordnung stellt hierfür das grundlegende Instrument dar und legt den Rahmen für die Zuständigkeit von Gerichten, die Anerkennung von Urteilen und deren Vollstreckung in anderen EU-Mitgliedstaaten fest.

Das internationale Privatrecht, auch Kollisionsrecht genannt, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in verschiedenen Ländern. Es bestimmt, welches nationale Recht auf einen Sachverhalt Anwendung findet (Rechtswahl), welches Gericht zuständig ist (Gerichtsstand) und wie Urteile anderer Länder anerkannt und vollstreckt werden (Anerkennung und Vollstreckung).

Die Brüssel Ia-Verordnung beinhaltet Vorschriften über die internationale Zuständigkeit und ist somit für die Entscheidung relevant, welches Gericht eines Mitgliedstaates für die Verhandlung und Entscheidung in einer privaten Streitsache zuständig ist. Sie zielt darauf ab, Rechtsunsicherheit zu vermeiden und schafft klare Zuständigkeitsregeln, auf die sich die Parteien verlassen können.

Daneben trifft die Verordnung auch Regelungen zur Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, die in einem Mitgliedstaat erlassen wurden, in einem anderen Mitgliedstaat. Dadurch wird gewährleistet, dass ein gerichtliches Urteil, das in einem EU-Mitgliedstaat ergeht, in der gesamten EU Anerkennung findet und durchgesetzt werden kann.

Anerkennung und Vollstreckung beziehen sich auf die Anerkennung eines Urteils oder einer Entscheidung eines Gerichts in einem anderen Land und die Durchsetzung dieser Entscheidung dort. Im Rahmen der Brüssel Ia-Versorgung bedeutet das, dass ein Gerichtsurteil, das in einem EU-Land erlassen wurde, in jedem anderen EU-Land anerkannt und durchgesetzt werden kann.

In einer Situation, in der ein deutscher Geschäftsmann eine Klage gegen eine italienische Firma erhebt, könnte ein deutsches Gericht aufgrund der Bestimmungen der Brüssel Ia-Verordnung zuständig sein. Nach Abschluss des Verfahrens in Deutschland könnte das Urteil dann problemlos in Italien anerkannt und vollstreckt werden. Dadurch erhält der deutsche Geschäftsmann die Möglichkeit, seine Rechte effektiv durchzusetzen - trotz grenzüberschreitender Komponenten.

Insgesamt fördert die Brüssel Ia-Verordnung das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes, indem sie dazu beiträgt, dass Freiheiten wie der freie Verkehr von Personen und Dienstleistungen innerhalb der EU durch eine effektive gerichtliche Durchsetzung von zivil- und handelsrechtlichen Ansprüchen geschützt werden.

Rechtshängigkeit bei der Brüssel Ia-Verordnung

Im Kontext der Brüssel Ia-Verordnung spielt das Konzept der Rechtshängigkeit eine zentrale Rolle. Es handelt sich hierbei um einen juristischen Begriff, der den Zustand beschreibt, in dem ein Gericht offiziell über einen Rechtsfall informiert wurde und daher die Zuständigkeit für seine Verhandlung und Entscheidung übernommen hat.

Was bedeutet Rechtshängigkeit in Bezug auf die Brüssel Ia-Verordnung?

Die Rechtshängigkeit ist von großer Bedeutung in Bezug auf die Brüssel Ia-Verordnung, da sie die Frage der internationalen Zuständigkeit der Gerichte prägt. Sobald ein bestimmter Fall rechtshängig ist, ist das betreffende Gericht zur Verhandlung des Falles befugt und andere Gerichte sind in der Regel von der Behandlung des gleichen Falles ausgeschlossen.

Die Rechtshängigkeit bezeichnet im juristischen Sinne einen Zustand, in dem ein Gericht über einen Rechtsstreit informiert wurde und die Verhandlung dieses Streits aufgenommen hat. Im Rahmen der Brüssel Ia-Verordnung hat die Rechtshängigkeit eines Falls Auswirkungen auf die Frage, welches Gericht international zuständig ist.

Der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit ist entscheidend für die Bestimmung der Gerichtszuständigkeit. Im Rahmen der Brüssel Ia-Verordnung wird der Gegengerichtsstand gemäß Artikel 29 durch die Rechtshängigkeit bei einem Gericht begründet. Wenn also vor einem Gericht eines EU-Mitgliedstaates eine Klage erhoben wird und das Gericht diese Klage zur Kenntnis nimmt, wird die Rechtshängigkeit begründet.

Angenommen, ein in Deutschland ansässiger Verbraucher erhebt eine Klage gegen eine spanische Firma vor einem deutschen Gericht. Sobald das deutsche Gericht von dieser Klage Kenntnis nimmt und sie akzeptiert, wird der Fall rechtshängig und das deutsche Gericht erhält die internationale Zuständigkeit für den Fall. Möchte der Verbraucher danach die gleiche Klage vor einem spanischen Gericht erheben, wäre dies nach der Brüssel Ia-Verordnung nicht möglich.

Auch in Bezug auf die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen ist die Bestimmung der Rechtshängigkeit wichtig. Nach Artikel 30 der Brüssel Ia-Verordnung müssen die Gerichte eines Mitgliedstaates, in dem die Anerkennung oder Vollstreckung eines Urteils beantragt wird, auf Antrag eine Bescheinigung über die Rechtshängigkeit des Rechtsstreits ausgeben.

  • Die Rechtshängigkeit spielt eine zentrale Rolle bei der Festlegung der internationalen Zuständigkeit der Gerichte innerhalb der EU.
  • Sie dient auch als Kriterium für das Verbot mehrerer Verfahren über denselben Anspruch zwischen denselben Parteien (Verbot von Doppelprozessen).
  • Die Rechtshängigkeit beginnt mit der Zustellung der Klage an den Beklagten unter den Voraussetzungen des Art. 32 Brüssel Ia-Verordnung.

Wissenswert ist, dass die Rechtshängigkeit gemäß Artikel 30 der Brüssel Ia-Verordnung auch in den anderen Mitgliedstaaten der EU zu berücksichtigen ist. Daraus ergibt sich, dass eine rechtshängige Klage die internationale Zuständigkeit der Gerichte in der gesamten EU prägt und bei den Mitgliedstaaten eine Pflicht zur Anerkennung dieses Zustandes und der damit verbundenen Entscheidungen begründet.

Brüssel Ia-Verordnung - Das Wichtigste

  • Definition der Brüssel Ia-Verordnung - gesetzlicher Rahmen für gerichtliche Zuständigkeiten und Anerkennung von Urteilen in der EU.
  • Grundprinzip der Brüssel Ia-Verordnung - welches Gericht darf bei welchen Zivil- oder Handelssachen eingreifen und wie werden die Urteile anerkannt und vollstreckt.
  • Anwendungsbereich der Brüssel Ia-Verordnung - gilt für Zivil- und Handelssachen mit grenzüberschreitendem Bezug innerhalb der EU, außer in Steuer- oder Zollsachen.
  • Zuständigkeit laut Brüssel Ia-Verordnung - basiert in erster Linie auf dem Aufenthaltsort oder Wohnsitz des Beklagten. Es gibt jedoch auch Ausnahmen wie bei Versicherungen, Verbraucher- oder Arbeitsverträgen.
  • Brüssel Ia-Verordnung und Zivilverfahren - stellt sicher, dass Entscheidungen, die in einem EU-Mitgliedsland getroffen werden, in der gesamten EU anerkannt werden können.
  • Die Rolle der Brüssel Ia-Verordnung im internationalen Privatrecht - dient zur Festlegung von Zuständigkeiten, zur Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Brüssel Ia-Verordnung

Die Brüssel Ia-Verordnung ist eine EU-Verordnung, die die Zuständigkeiten der Gerichte der Mitgliedstaaten in Zivil- und Handelssachen sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in diesen Bereichen regelt. Sie dient der Rechtssicherheit innerhalb der EU.

Die Brüssel Ia-Verordnung regelt die internationale Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen in Zivil- und Handelssachen innerhalb der EU. Sie legt fest, welches Gericht bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten zuständig ist und garantiert, dass Entscheidungen in einem EU-Land in allen anderen EU-Ländern anerkannt und durchgesetzt werden.

Die Brüssel Ia-Verordnung wird in verschiedene Rechtssysteme durch direkte Anwendung integriert. Als EU-Verordnung hat sie in allen Mitgliedsstaaten unmittelbare Geltung, ohne dass eine nationale Umsetzung notwendig ist. Sie hat Vorrang vor nationalem Recht und kann direkt von den nationalen Gerichten angewendet werden.

Die Brüssel Ia-Verordnung betrifft in erster Linie EU-Bürger und Unternehmen, die sich in zivilen und Handelssachen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat vor Gericht wiederfinden. Sie regelt grenzüberschreitende Gerichtszuständigkeiten innerhalb der Europäischen Union.

Die Brüssel Ia-Verordnung beeinflusst internationale Handelsbeziehungen, indem sie klare Regeln für die Zuständigkeit von Gerichten in Zivil- und Handelssachen in der EU festlegt. Sie erleichtert die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in anderen EU-Mitgliedstaaten, was Sicherheit und Vorhersehbarkeit für internationale Geschäfte fördert.

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Was behandelt die Brüssel Ia-Verordnung?

Die Brüssel Ia-Verordnung behandelt Fragen der internationalen Zuständigkeit sowie der Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen innerhalb der Europäischen Union.

In welchem Kontext kommt die Brüssel Ia-Verordnung zur Anwendung?

Die Brüssel Ia-Verordnung kommt zur Anwendung in Rechtsstreitigkeiten in Zivil- und Handelssachen mit einem Bezug zu mehr als einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Was ist der Anwendungsbereich der Brüssel Ia-Verordnung?

Die Brüssel Ia-Verordnung befasst sich mit der gerichtlichen Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen innerhalb der EU. Sie gilt dann, wenn mindestens einer der Beteiligten in einem EU-Mitgliedstaat wohnt und die Streitigkeit eine grenzüberschreitende Komponente aufweist.

Was bedeutet der Begriff "extraterritoriale Anwendung" in Bezug auf die Brüssel Ia-Verordnung?

Die "extraterritoriale Anwendung" bezieht sich auf Fälle, in denen ein EU-Gericht zuständig ist, auch wenn der Beklagte seinen Wohnsitz außerhalb der EU hat, wie z. B. ein Schadensersatzanspruch einer Person aus der EU gegen einen Wohnsitz in den USA.

Was bestimmt die Brüssel Ia-Verordnung für Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union?

Die Brüssel Ia-Verordnung bestimmt die internationalen Zuständigkeiten der Gerichte der EU-Mitgliedstaaten. In erster Linie wird die Zuständigkeit dabei durch den Aufenthaltsort oder Wohnsitz des Beklagten festgelegt.

Welche Rolle spielt die Brüssel Ia-Verordnung in Zivilverfahren innerhalb der Europäischen Union?

Die Brüssel Ia-Verordnung stellt sicher, dass Entscheidungen, die in einem Mitgliedstaat getroffen werden, in der gesamten EU anerkannt und durchgesetzt werden können, wodurch ein europaweiter Rechtsraum mit hoher Rechtssicherheit und -vorhersehbarkeit geschaffen wird.

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