Persönlichkeitsrecht

Das Persönlichkeitsrecht ist ein facettenreiches Rechtsgebiet, das sowohl im Zivil- als auch im Arbeitsrecht von großer Bedeutung ist. In diesem Artikel wird aufgezeigt, welche Grundlagen und Definitionen für das Persönlichkeitsrecht relevant sind, wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz verankert ist und wie man dieses Rechtsgebiet einfach erklärt. Zudem werden Beispiele für die Verletzung des Persönlichkeitsrechts, das allgemeine Persönlichkeitsrecht Schema und die möglichen Rechtsfolgen einer Verletzung erläutert. Abschließend wird betrachtet, wie das Persönlichkeitsrecht im Arbeitsrecht zur Anwendung kommt, welche Arbeitgeberpflichten und Arbeitnehmerrechte damit verbunden sind und wie der Datenschutz das Persönlichkeitsrecht am Arbeitsplatz beeinflusst.

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Inhaltsangabe

    Persönlichkeitsrecht Definition

    Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das die individuelle Persönlichkeit und ihre Entfaltung im rechtlichen Bereich schützt. Hierzu zählt unter anderem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Schutz der Privatsphäre und das Recht auf Schutz des eigenen Bildnisses und Namens.

    In diesem Kontext umfasst das Persönlichkeitsrecht auch die Möglichkeit zur Entfaltung und Selbstbestimmung:
    • in der Kommunikation
    • bei der Bekundung von Meinungen und Ansichten
    • in der Nutzung und Verbreitung von Informationen über sich selbst oder andere

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht GG

    Das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in verschiedenen Artikeln. Im Folgenden wird eine Tabelle von Artikeln dargestellt, die das Persönlichkeitsrecht direkt oder indirekt betreffen:
    ArtikelPersönlichkeitsrecht
    Artikel 1 GGDie Würde des Menschen ist unantastbar.
    Artikel 2 GGDie freie Entfaltung der Persönlichkeit und ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
    Artikel 5 GGDas Recht auf freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit und Informationsfreiheit.
    Artikel 10 GGDas Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis.
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht als solches ist zwar nicht ausdrücklich im Grundgesetz verankert, allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen die Existenz dieses Rechts aus Artikeln 1 und 2 GG abgeleitet.

    Persönlichkeitsrecht einfach erklärt

    Um das Persönlichkeitsrecht besser zu verstehen, hier einige Beispiele der Rechte und Schutzmaßnahmen, die es für eine Person bietet:

    1. Ein Journalist veröffentlicht ohne Zustimmung private Informationen über eine Person: In diesem Fall hat die betroffene Person das Recht, gegen die Veröffentlichung vorzugehen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen, da ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wurde.

    2. Ein Unternehmen verwendet das Bild oder den Namen einer Person für Werbezwecke ohne deren Einwilligung: Auch hier liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor und die betroffene Person kann dagegen vorgehen, indem sie zum Beispiel Unterlassung und Schadensersatz fordert.

    Das Persönlichkeitsrecht spielt nicht nur bei journalistischen oder kommerziellen Veröffentlichungen eine Rolle, sondern hat auch im Berufsleben oder in sozialen Netzwerken Bedeutung. Hier kann es etwa darum gehen, dass Mitarbeiter einen angemessenen Schutz ihrer persönlichen Daten genießen oder Privates von Beruflichem getrennt bleibt.

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Es gibt vielfältige Situationen und Handlungen, die zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts führen können. Hier sind einige Beispiele:

    1. Stalking: Eine Person belästigt und verfolgt eine andere Person wiederholt und auf unangemessene Weise, was das Opfer in Angst und Schrecken versetzt. Hierbei ist das Recht auf Achtung der Privatsphäre betroffen.

    2. Unwahre Tatsachenbehauptungen: Wenn jemand wissentlich oder fahrlässig unwahre Tatsachen über eine andere Person verbreitet, die deren Ruf schädigen können, liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor.

    3. Cybermobbing: Beleidigungen, Diffamierungen oder Drohungen, die online geäußert werden und gezielt gegen eine bestimmte Person gerichtet sind, können ebenfalls eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen.

    4. Heimliche Aufnahmen: Wenn eine Person heimlich Fotos oder Videos von einer anderen Person anfertigt und diese veröffentlicht, ohne deren Einwilligung, liegt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild vor.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Verletzung des Persönlichkeitsrechts nicht immer absichtlich oder böswillig erfolgen muss. Auch Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit kann zu einer solchen Verletzung führen, beispielsweise wenn persönliche Daten unzureichend geschützt werden und dadurch in die Hände Dritter gelangen.

    Allgemeine Persönlichkeitsrecht Schema

    Ein Schema zur rechtlichen Prüfung einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann dabei helfen, den Sachverhalt systematisch zu analysieren. Es ist in folgende Schritte unterteilt:
    1. Vorliegen einer Persönlichkeit
    2. Vorliegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung
    3. Rechtfertigungsgründe
    4. Rechtsfolgen
    Bei der Prüfung wird zuerst festgestellt, ob das betroffene Subjekt eine Persönlichkeit im Sinne des Rechts ist. Dies können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein. Anschließend wird geprüft, ob eine Verletzung eines Persönlichkeitsrechts vorliegt, also ob ein Eingriff in die Privatsphäre, informationelle Selbstbestimmung oder den eigenen Namen oder das Bild stattgefunden hat. Bei der Prüfung der Rechtfertigungsgründe wird untersucht, ob ein Eingriff gerechtfertigt sein könnte, zum Beispiel aufgrund von vorliegenden Einwilligungen, berechtigten Interessen oder übergeordneten Rechtsgütern. Abschließend werden die Rechtsfolgen der Persönlichkeitsrechtsverletzung betrachtet, etwa Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche.

    Rechtsfolgen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Wird das Persönlichkeitsrecht verletzt, ergeben sich verschiedene Rechtsfolgen, je nach den Umständen des Einzelfalls. Dazu gehören unter anderem:
    • Unterlassungsanspruch:
      • Der Betroffene hat das Recht, von dem Verletzer die Unterlassung der rechtswidrigen Handlung zu verlangen.
    • Beseitigungsanspruch:
      • Der Verletzer kann dazu verpflichtet werden, den Zustand, der durch seine rechtswidrige Handlung geschaffen wurde, wieder zu beseitigen.
      • Zum Beispiel durch Löschung von Fotos oder Beiträgen.
    • Schadensersatzanspruch:
      • Der Betroffene kann Schadensersatz für materielle oder immaterielle Schäden fordern, die durch die Verletzung des Persönlichkeitsrechts entstanden sind.
    • Auskunftsanspruch:
      • Der Betroffene hat das Recht, Auskunft über die Verwendung seiner Daten, Bilder oder der Verbreitung von Informationen zu erhalten.
    • Widerrufsanspruch:
    • Der Betroffene kann vom Verletzer die Veröffentlichung einer Gegendarstellung, eines Widerrufs oder einer Richtigstellung verlangen.
    Es ist wichtig, dass Betroffene ihre Rechte kennen und bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um ihre Ansprüche durchzusetzen und den Schutz ihrer Persönlichkeit zu gewährleisten.

    Persönlichkeitsrecht im Arbeitsrecht

    Persönlichkeitsrecht Jura und Arbeitgeberpflichten

    Im Arbeitsrecht gibt es verschiedene Pflichten für Arbeitgeber, um das Persönlichkeitsrecht ihrer Mitarbeiter bzw. Arbeitnehmer zu respektieren und schützen. Dazu zählen unter anderem:
    • Schutz der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer, zum Beispiel durch angemessene Arbeitsbedingungen, die die Privatsphäre bewahren
    • Wahrung des Arbeitnehmerdatenschutzes, d.h. der Schutz persönlicher Informationen wie Name, Adresse, Gehalt, Religion, Familienstand, Gesundheitsdaten und weiterer sensibler Daten
    • Einhaltung der Regeln zur Überwachung am Arbeitsplatz, z.B. Einschränkungen bei Kameraüberwachung, E-Mail-Kontrolle oder Internetnutzung
    • Respektierung der persönlichen Meinungsäußerungen und der politischen, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen der Mitarbeiter
    Ein Arbeitgeber muss diese Pflichten beachten und einhalten, um das Persönlichkeitsrecht seiner Mitarbeiter zu schützen. Bei Verstößen drohen rechtliche Konsequenzen, wie z.B. Schadensersatzforderungen oder Unterlassungsansprüche.

    Persönlichkeitsrecht und Arbeitnehmerrechte

    Die Arbeitnehmer haben im Rahmen des Arbeitsrechts verschiedene Rechte, die ihren Persönlichkeitsschutz sichern. Einige dieser am Arbeitsplatz relevanten Rechte sind:
    • Recht auf informationelle Selbstbestimmung:
    • Dieses Recht erfordert, dass Arbeitnehmer über die Verwendung und Verarbeitung ihrer persönlichen Daten informiert werden und ihnen die Möglichkeit gegeben wird, in gewissem Rahmen selbst über die Verwendung dieser Daten zu entscheiden.
    • Recht auf Schutz der Privatsphäre am Arbeitsplatz: Arbeitnehmer haben das Recht, dass ihr Privatleben respektiert und geschützt wird. Dies betrifft zum Beispiel die Nutzung von privaten Schließfächern oder angemessenen Pausenräumen, in denen sie sich zurückziehen können.
    • Recht auf Schutz vor Diskriminierung: Arbeitnehmer dürfen aufgrund persönlicher Merkmale wie Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung nicht benachteiligt oder bevorzugt werden. Dies gilt für Einstellungsverfahren, Beförderungen und Kündigungen sowie für den täglichen Umgang am Arbeitsplatz.
    • Recht auf Meinungsfreiheit: Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Meinungen und Ansichten innerhalb gewisser Grenzen frei zu äußern. Gleichzeitig sind sie aber auch verpflichtet, die Rechte und Würde ihrer Kollegen zu respektieren und ihnen gegenüber keine diskriminierenden oder beleidigenden Äußerungen zu tätigen.
    Die Wahrung dieser Arbeitnehmerrechte trägt dazu bei, ein faires und respektvolles Arbeitsumfeld zu schaffen und den Persönlichkeitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.

    Datenschutz und Persönlichkeitsrecht am Arbeitsplatz

    Datenschutz und Persönlichkeitsrecht sind eng miteinander verknüpft, besonders am Arbeitsplatz. Hier müssen Arbeitgeber besondere Sorgfalt walten lassen, um die persönlichen Informationen und Rechte ihrer Mitarbeiter zu schützen. Dies beinhaltet:
    • Einhaltung von Datenschutzgesetzen wie der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten stellen
    • Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen, um Daten vor Verlust, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen, zum Beispiel durch Verschlüsselung, Passwortschutz oder Zugangsbeschränkungen
    • Information der Mitarbeiter über den Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie über diejenigen, an die die Daten übermittelt werden können
    • Gewährleistung der Rechte der Mitarbeiter in Bezug auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten
    Indem Arbeitgeber diese Anforderungen erfüllen, stellen sie sicher, dass das Persönlichkeitsrecht ihrer Mitarbeiter im Hinblick auf den Datenschutz gewahrt bleibt. Bei Verstößen gegen den Datenschutz können Bußgelder oder Schadensersatzansprüche drohen.

    Persönlichkeitsrecht - Das Wichtigste

      • Persönlichkeitsrecht: Grundrecht zum Schutz der individuellen Persönlichkeit und deren Entfaltung im rechtlichen Bereich
      • Allgemeines Persönlichkeitsrecht GG: Schutz durch verschiedene Artikel des Grundgesetzes, wie Artikel 1, 2, 5, und 10 GG
      • Verletzung Persönlichkeitsrecht Beispiele: Stalking, unwahre Tatsachenbehauptungen, Cybermobbing, heimliche Aufnahmen
      • Allgemeine Persönlichkeitsrecht Schema: rechtliche Prüfschritte, wie Vorliegen einer Persönlichkeit, Verletzung Persönlichkeitsrecht, Rechtfertigung, Rechtsfolgen
      • Rechtsfolgen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch, Beseitigungsanspruch, Schadensersatzanspruch, Auskunftsanspruch, Widerrufsanspruch
      • Persönlichkeitsrecht im Arbeitsrecht: Arbeitgeberpflichten und Arbeitnehmerrechte zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und Datenschutz am Arbeitsplatz
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    Häufig gestellte Fragen zum Thema Persönlichkeitsrecht
    Was sind Persönlichkeitsrechte?
    Persönlichkeitsrechte sind die Rechte, die eine Person zum Schutz ihrer Persönlichkeit, Individualität und Privatsphäre besitzt. Sie umfassen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht am eigenen Bild, das Recht auf Ehre und das Recht auf Namensführung.
    Was bedeutet Persönlichkeitsrecht?
    Persönlichkeitsrecht bedeutet den Schutz der individuellen Persönlichkeit einer Person vor unzulässigen Eingriffen. Es umfasst Rechte wie Achtung der Privatsphäre, Schutz der eigenen Bildnisse und Ehre sowie das Bestimmungsrecht über persönliche Daten.
    Was ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht?
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das die Achtung und den Schutz der individuellen Persönlichkeitsentfaltung und -entwicklung sowie Privatsphäre jedes Einzelnen gewährleistet. Es umfasst Aspekte wie das Recht auf Selbstbestimmung, Ehre, Namen, Schutz der eigenen Abbildung und Reputation.
    Was ist das Persönlichkeitsrecht?
    Das Persönlichkeitsrecht ist das Recht einer Person, über ihre persönliche Identität, Privatsphäre, Ehre, sowie Namens- und Bildrechte selbst zu bestimmen und sich gegen unzulässige Eingriffe von Dritten zu wehren. Es schützt die individuelle Persönlichkeit und gewährleistet die Selbstbestimmung über persönliche Daten und Informationen.

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