Rechtsgeschäfte Studium

Du tauchst ein in die facettenreiche Welt des Jura. Im zentralen Fokus dieses Artikels stehen Rechtsgeschäfte, eine substanzielle Säule des Zivilrechts. Rechtsgeschäften kommt besondere Bedeutung zu, da sie das Fundament von Vertragsbeziehungen repräsentieren. Durch das Verständnis der Definitionen, Merkmale und Formen wirst du in die Lage versetzt, verschiedene Arten von Rechtsgeschäften zu klassifizieren und zu beurteilen. So wirst du am Ende ein tiefgreifendes Wissen über einseitige und zweiseitige Rechtsgeschäfte, genauso wie die Besonderheiten nichtiger Rechtsgeschäfte besitzen.

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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsangabe

    Rechtsgeschäft: Definition und Grundlagen

    Ein Rechtsgeschäft ist eine Handlung, durch die rechtliche Wirkungen herbeigeführt werden, insbesondere die Begründung, Änderung, Übertragung, oder das Erlöschen von Rechten und Pflichten. Sie sind in der Praxis in fast allen Bereichen anwendbar und werden als juristische Instrumente im Rechtsverkehr genutzt.

    Rechtsgeschäfte unterscheiden sich in einseitige und mehrseitige. Einseitige Rechtsgeschäfte benötigen nur eine Willenserklärung, um ihre rechtliche Wirkung zu entfalten, wie beispielsweise eine Kündigung, oder ein Testament. Mehrseitige Rechtsgeschäfte setzen hingegen mindestens zwei Willenserklärungen voraus, etwa bei einem Kaufvertrag.

    Rechtsgeschäfte finden in unserem Alltag ständig statt, oft ohne dass wir es merken. Jeder Kauf, jeder Vertrag, der geschlossen wird, ist ein Rechtsgeschäft. Aber auch im Unternehmenskontext sind Rechtsgeschäfte eine Selbstverständlichkeit. Es gilt daher, das Konzept und seine Auswirkungen zu verstehen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

    Rechtsgeschäfte einfach erklärt: Wichtige Begriffe und Konzepte

    Für das Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts sind grundsätzlich zwei Faktoren entscheidend: die Willenserklärung und der Geschäftswille. Die Willenserklärung ist der rechtlich relevante Teil eines Rechtsgeschäfts und muss nach außen erkennbar sein. Der Geschäftswille hingegen ist die innere Einstellung des Erklärenden zum Rechtsgeschäft und wird nicht notwendigerweise nach außen offenbart.

    Ein weiterer zentraler Begriff im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften ist die sog. Handlungsfähigkeit. Sie ist notwendig, um eigenständige Rechtsgeschäfte abzuschließen und setzt voraus, dass die agierende Person im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

    Ein Beispiel für ein Rechtsgeschäft ist der Kaufvertrag. Im Kaufvertrag erklären zwei Parteien ihren Willen, eine Sache gegen Bezahlung zu übertragen. Die Willenserklärungen sind hier die Zusicherung des Verkäufers, die Sache zu übergeben, und die des Käufers, den Kaufpreis zu zahlen. Der Kaufvertrag ist erst dann abgeschlossen, wenn beide Willenserklärungen übereinstimmen.

    Beispiele von Rechtsgeschäften im Zivilrecht

    Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgeschäfte. Nachfolgend sind einige aussagekräftige Beispiele dafür dargestellt.

    Arten von RechtsgeschäftenBeispiel
    VerpflichtungsgeschäftKaufvertrag
    VollzugsgeschäftÜbereignung einer Sache
    RealgeschäftSchenkungsvertrag
    VeräußerungsgeschäftVerkauf von Grundstücken
    Verbundenes GeschäftVertrag über ein Girokonto und eine EC-Karte

    Ein Beispiel für ein verbundenes Geschäft ist der Fall, wenn eine Bank einem Kunden einen Darlehensvertrag anbietet und gleichzeitig eine Versicherung für das Darlehen abschließt. Beide Verträge sind unmittelbar miteinander verbunden, da die Versicherung die Rückzahlung des Darlehens absichert.

    Verschiedene Arten von Rechtsgeschäften im Zivilrecht

    Je nach Anzahl der beteiligten Parteien und der entsprechenden Willenserklärung können Rechtsgeschäfte in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Zu den gängigsten zählen einseitige und zweiseitige Rechtsgeschäfte, die sich vor allem durch die Anzahl der relevanten Willenserklärungen unterscheiden. Einen gesonderten Bereich stellen dabei "nichtige Rechtsgeschäfte" dar, bei denen trotz Ausführung und Willensbekundung kein rechtlich anerkanntes Geschäft zustande kommt.

    Einseitige Rechtsgeschäfte: Definition und Beispiele

    Ein einseitiges Rechtsgeschäft ist gekennzeichnet durch eine einzelne Willenserklärung, welche rechtliche Wirkungen entfaltet. Es muss keinvertraglicher Partner vorhanden sein, da die rechtlichen Folgen unabhängig von der Zustimmung anderer Personen eintreten. Einseitige Rechtsgeschäfte sind daher weitgehend unabhängig von den Reaktionen anderer Personen.

    Ein klassisches Beispiel für ein einseitiges Rechtsgeschäft ist das Testament. Hier bestimmt eine Person einseitig, wie ihr Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll. Andere Beispiele sind die Kündigung eines Vertrages oder die Erteilung einer Vollmacht.

    • Testament: Durch das einseitige Rechtsgeschäft des Testaments bestimmt eine Person die Verteilung des eigenen Nachlasses nach dem Tod.
    • Kündigung: Eine Kündigung ist eine einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses, wie etwa eines Arbeitsvertrages oder eines Mietvertrages.
    • Vollmacht: Mit einer Vollmacht ermächtigt eine Person eine andere, in ihrem Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

    Ein praktisches Beispiel für ein einseitiges Rechtsgeschäft ist die Kündigung eines Mobilfunkvertrages. Der Kunde erklärt dem Mobilfunkanbieter einseitig seinen Wunsch, das Vertragsverhältnis zu beenden. Die Kündigung hat ihre Wirkung, ungeachtet ob der Mobilfunkanbieter diese akzeptiert oder nicht.

    Zweiseitige Rechtsgeschäfte: Kennzeichen und deren Anwendung

    Zweiseitige Rechtsgeschäfte - auch Verträge genannt - bedürfen mindestens zwei übereinstimmender Willenserklärungen. Beide Parteien erklären ihren Willen, die rechtliche Wirkung gemeinsam herbeizuführen. Typischerweise ist dies der Fall bei Kauf-, Tausch-, oder Dienstleistungsverträgen.

    Zweiseitige Rechtsgeschäfte spielen in unserem Alltag eine zentrale Rolle und kommen in verschiedenen Formen vor. Sie können formlos, schriftlich und auch mündlich abgeschlossen werden. Hier einige Beispiele solcher Rechtsgeschäfte:
    • Kaufvertrag: Im Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer das Eigentum an einer Sache zu übertragen, während der Käufer sich verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen.
    • Mietvertrag: Beim Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung der vereinbarten Miete.
    • Dienstvertrag: Ein Dienstvertrag wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dabei zur Leistung der versprochenen Dienste, während der Auftraggeber im Gegenzug zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist.

    Ein gängiges Beispiel für ein zweiseitiges Rechtsgeschäft ist der Mietvertrag für eine Wohnung. Der Vermieter erklärt seinen Willen, dem Mieter die Wohnung für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Der Mieter erklärt im Gegenzug seine Bereitschaft, dafür einen bestimmten Mietzins zu zahlen. Erst durch die Übereinstimmung dieser beiden Willenserklärungen kommt der Mietvertrag zustande.

    Erklärung: Was sind nichtige Rechtsgeschäfte?

    Nichtige Rechtsgeschäfte sind Handlungen, die trotz Ausführung und Willenserklärung juristisch nicht als gültige Rechtsgeschäfte anerkannt werden. Sie sind von Anfang an ungültig, d.h. sie entfalten keine Rechtswirkung und werden so behandelt, als ob sie nie stattgefunden hätten. Ursachen für die Nichtigkeit sind z.B. Widersprüche zu zwingenden gesetzlichen Vorschriften, fehlende Geschäftsfähigkeit der Beteiligten oder das Fehlen einer notwendigen Formvorschrift.

    Ein Beispiel für ein nichtiges Rechtsgeschäft ist ein Vertrag, der dazu dient, eine illegale Handlung auszuführen. Auch Verträge, die gegen die guten Sitten verstoßen sind nichtig.

    Stelle dir vor, zwei Personen vereinbaren, dass die eine Person der anderen gegen eine Zahlung von 1000 Euro hilft, ihre Steuererklärung zu fälschen. Dieser Vertrag ist nichtig, da er gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Unabhängig davon, ob die Personen eine Willenserklärung abgegeben haben und die Zahlung erfolgt ist, hat das Geschäft keine Rechtswirkung und wird so behandelt, als ob es nie stattgefunden hätte.

    Form der Rechtsgeschäfte im Zivilrecht

    In der Jurisprudenz ist die Form, in der ein Rechtsgeschäft vollzogen wird, oftmals entscheidend für dessen Gültigkeit. Diese kann je nach Art und Umfang des Rechtsgeschäfts variieren und sowohl mündlich, schriftlich oder sogar konkludent sein. Dennoch gibt es gesetzliche Vorschriften, die in bestimmten Fällen eine spezielle Form verlangen, um die Rechtswirksamkeit zu garantieren.

    Rechtsgeschäfte Jura: Wie die Form der Rechtsgeschäfte wirkt

    Die Form eines Rechtsgeschäfts ist entscheidend für seine Wirksamkeit und Rechtsdurchsetzung. Grundsätzlich ist in Deutschland die freie Formwahl gegeben, das heißt Rechtsgeschäfte sind formfrei, solange das Gesetz keine bestimmte Form vorschreibt. Diese Freiheit bietet Raum für Flexibilität, bringt aber auch Risiken mit sich, wenn wichtige Aspekte in der Kommunikation übergangen werden.

    Additionell lässt sich der Form eines Rechtsgeschäfts eine schützende und beweisende Funktion zuschreiben. Eine bestimmte Form kann Schutzfunktion haben, indem sie darüber aufklärt, für welche vertraglichen Verpflichtungen man sich genau ausdrücklich einlässt. Sie kann auch eine Beweisfunktion erfüllen, indem sie die Beweisführung bei einem Rechtsstreit erleichtert.

    Beispielsweise bietet der schriftliche Vertragsschluss den Vorteil, dass beide Parteien Zeit haben, die Bedingungen gründlich zu lesen und zu überdenken, bevor sie diesen unterzeichnen. Außerdem dient der schriftliche Vertrag als Grundlage für eventuelle spätere Streitigkeiten und kann als Beweis vor Gericht dienen.

    Besonderheiten bei der Form von nichtigen und einseitigen Rechtsgeschäften

    Nichtige und einseitige Rechtsgeschäfte stellen in Bezug auf die Form einige Besonderheiten dar. Bei nichtigen Rechtsgeschäften ist es essentiell zu verstehen, dass sie unabhängig von ihrer Form ungültig sind - sie werden rechtlich so behandelt, als hätten sie nie stattgefunden.

    Nichtige Rechtsgeschäfte: Jegliche Form eines nichtigen Rechtsgeschäfts wird von der Rechtsordnung ignoriert, da es ohnehin keine rechtliche Wirkung entfaltet. Es braucht daher keine Form, weil es rechtlich inexistent ist.

    Einseitige Rechtsgeschäfte hingegen stellen bezüglich ihrer Form besondere Anforderungen. Diese Rechtsgeschäfte erzeugen rechtliche Wirkungen mit einer einzigen Willenserklärung, wobei diese Willenserklärung deutlich und eindeutig sein muss.

    Einseitige Rechtsgeschäfte: Bei einseitigen Rechtsgeschäften ist die Form besonders wichtig, da die Rechtswirkung alleine durch die Willenserklärung einer Partei entsteht. Sie muss daher klar und unmissverständlich formuliert sein.

    Beispiele für die Formgebung bei zweiseitigen Rechtsgeschäften

    Zweiseitige Rechtsgeschäfte, auch als synallagmatische Verträge bekannt, setzen mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Die Formgebung bei diesen Rechtsgeschäften kann variieren und ist in der Regel formfrei – es sei denn, das Gesetz schreibt eine bestimmte Form vor.

    Beispiele für zweiseitige Rechtsgeschäfte und ihre üblichen Formen sind:
    • Kaufvertrag: In der Regel handelt es sich dabei um mündliche oder formlose Verträge, es sei denn, es handelt sich um Grundstücke oder Fahrzeuge, für die eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist.
    • Arbeitsvertrag: Obwohl mündliche Regelungen möglich sind, wird in der Praxis fast immer eine schriftliche Form gewählt, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar und unmissverständlich zu dokumentieren.
    • Mietvertrag: Vermietungen von Wohnraum werden in der Regel schriftlich abgeschlossen, allerdings sind mündliche Vereinbarungen rechtlich ebenso bindend.

    Anna will ein Auto kaufen und geht zu einem Gebrauchtwagenhändler. Dort findet sie ein Auto, das ihr gefällt. Sie und der Händler vereinbaren einen Kaufpreis und sie gibt dem Händler das Geld. Der Händler übergibt ihr den Autoschlüssel und den Fahrzeugbrief, womit er sein Eigentumsrecht an dem Auto auf Anna überträgt. Dieser Kaufvertrag ist ein klassisches Beispiel für ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Da in diesem Fall kein gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist, konnte der Kaufvertrag formlos geschlossen werden.

    Rechtsgeschäfte - Das Wichtigste

    • Rechtsgeschäft: Handlung, die rechtliche Wirkungen erzeugt, insbesondere die Begründung, Änderung, Übertragung, oder das Erlöschen von Rechten und Pflichten
    • Unterscheidung in einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte: einseitige benötigen nur eine Willenserklärung, mehrseitige mindestens zwei Willenserklärungen
    • Faktoren für Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts: Willenserklärung und Geschäftswille
    • Handlungsfähigkeit: Notwendig für Abschluss von Rechtsgeschäften, setzt vollen Besitz geistiger Kräfte und Vollendung des 18. Lebensjahres voraus
    • Arten von Rechtsgeschäften mit Beispielen: Verpflichtungsgeschäft/Kaufvertrag, Vollzugsgeschäft/Übereignung einer Sache, Realgeschäft/Schenkungsvertrag, Veräußerungsgeschäft/Verkauf von Grundstücken, Verbundenes Geschäft/Vertrag über ein Girokonto und eine EC-Karte
    • Nichtige Rechtsgeschäfte: Geschäfte, die trotz Ausführung und Willensbekundung kein rechtlich anerkanntes Geschäft zustande kommen, beispielsweise bei Verstößen gegen zwingende gesetzliche Vorschriften
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    Häufig gestellte Fragen zum Thema Rechtsgeschäfte Studium

    Was sind Rechtsgeschäfte Beispiele?

    Rechtsgeschäfte sind zum Beispiel der Abschluss eines Mietvertrags, der Kauf eines Autos, die Gründung einer Gesellschaft, die Erteilung einer Vollmacht oder auch die Aufnahme eines Kredits bei der Bank.

    Welche 3 Rechtsgeschäfte gibt es?

    Die drei Arten von Rechtsgeschäften sind Verpflichtungsgeschäft, Verfügungsgeschäft und dingliche Einigung.

    Was versteht man unter einem Rechtsgeschäft?

    Ein Rechtsgeschäft ist eine Handlung oder ein Vertrag, durch den Rechte und Pflichten begründet, geändert oder aufgehoben werden. Es basiert auf dem Prinzip der Privatautonomie und gibt den beteiligten Parteien die Möglichkeit, ihre rechtlichen Verhältnisse selbst zu gestalten.

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