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In diesem Artikel wird dir ein tiefgreifendes Verständnis über das Thema Personengesellschaften vermittelt, das ein bedeutender Bestandteil des Zivilrechts ist. Du erhältst eine umfangreiche Einführung, inklusive der Definition und Grundprinzipien von Personengesellschaften sowie eine Übersicht verschiedener rechtsfähiger Personengesellschaften. Darüber hinaus werden Unterschiede der Rechtsformen detailliert dargestellt und du bekommst wertvolle Tipps, um das Thema Personaengesellschaften zu meistern.
In der Juristischen Fachsprache sind Personengesellschaften Gesellschaftsformen, bei denen nicht das Kapital, sondern die persönliche Mitwirkung der Gesellschafter im Vordergrund steht. Sie werden daher auch als Gesellschaften ohne Handelsform bezeichnet.
1. Gleichberechtigung: Alle Gesellschafter einer Personengesellschaft sind grundsätzlich gleichberechtigt. Jeder Gesellschafter hat ein Mitspracherecht bei Geschäftsentscheidungen.
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beträgt der Stimmanteil jedes Gesellschafters unabhängig von der Kapitaleinlage immer \(\frac{1}{n}\) (n = Anzahl der Gesellschafter).
2. Persönliche Haftung: Im Zivilrecht haften die Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft persönlich und unbeschränkt.
Das Risiko der persönlichen Haftung kann allerdings durch geschickte Gestaltung der Gesellschaftsverträge und kluge Wahl der Gesellschaftsform reduziert werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich über die verschiedenen Rechtsformen und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile zu informieren.
Wenn beispielsweise ein Gesellschafter einer GbR 25% der Kapitaleinlage geleistet hat, beträgt sein Anteil am Gewinn bzw. Verlust ebenfalls 25%.
Die juristische Landschaft bietet eine Vielzahl an Rechtsformen von Personengesellschaften. Diese sind zum Teil historisch gewachsen und spiegeln die unterschiedlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen der Gesellschaft wider.
GbR | Kein Mindestkapital, gesetzlich geregelt durch das BGB, Alle Gesellschafter haften vollumfänglich |
OHG | Kein Mindestkapital, gesetzlich geregelt durch das HGB, Alle Gesellschafter haften vollumfänglich |
KG | Kein Mindestkapital, gesetzlich geregelt durch das HGB, Komplementäre haften vollumfänglich, Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage |
PartG | Kein Mindestkapital, gesetzlich geregelt durch das PartGG, Haftung ist abhängig vom jeweiligen Partnerstatus |
Stille Gesellschaft | Kein Mindestkapital, gesetzlich geregelt durch das HGB, Stille Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage |
In der Praxis könnten zum Beispiel eine Anwaltskanzlei als GbR, ein mittelständisches Familienunternehmen als OHG oder ein Start-up als PartG organisiert sein.
Haftung: Ein zentrales Unterscheidungsmerkmal ist die Haftungsfrage. Während bei der GbR und der OHG grundsätzlich alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften, sind bei der KG und der PartG bestimmte Gesellschafter privilegiert und haften nur eingeschränkt oder gar nicht.
Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören zum Beispiel die Größe des Unternehmens, das Risikoprofil, die Anzahl der Gesellschafter oder steuerliche Aspekte. Eine detaillierte Analyse und Beratung durch einen Rechtsexperten kann hier sehr hilfreich sein.
Investoren in ein Start-up bevorzugen oft die Form einer KG, da sie hier nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften und ihre Haftung somit begrenzt ist. Die Gründer des Start-ups treten meist als Komplementäre auf und haften persönlich.
Rechtsfähigkeit: Eine Personengesellschaft ist rechtsfähig, wenn sie rechtlich in der Lage ist, Verträge abzuschließen, Eigentum zu erwerben oder verklagt zu werden. Sie kann dann selbstständig, und unabhängig von ihren Gesellschaftern, am Rechtsverkehr teilnehmen.
Eine OHG etwa, gilt als rechtsfähig, da sie unabhängig von ihren Gesellschaftern Eigentum erwerben, Verträge abschließen und klagen und verklagt werden kann.
Kollektivität: Ein Grundprinzip jeder Personengesellschaft ist das Prinzip der Kollektivität. Das bedeutet, dass alle Gesellschafter gemeinsame Rechte und Pflichten haben und gemeinsam am Gesellschaftszweck arbeiten.
Kapitalgesellschaften | Bei Kapitalgesellschaften steht das Kapital im Vordergrund. Die Gesellschafter sind auswechselbar und die Kontinuität der Gesellschaft ist nicht vom Fortbestand der Gesellschafter abhängig. |
Personengesellschaften | Bei Personengesellschaften hingegen steht die Person des Gesellschafters im Vordergrund. So kann etwa der Austritt eines Gesellschafters zur Auflösung der Gesellschaft führen. |
Da Personengesellschaften in der Regel keine Mindestkapitalanforderungen aufweisen, sind sie eine gängige Rechtsform für kleinere Unternehmen und Start-ups.
Stellt man etwa Produkte her und verkauft diese unter dem Namen der Personengesellschaft, so haftet die Personengesellschaft und nicht die einzelnen Gesellschafter für etwaige Produkthaftungsansprüche. Hieran zeigt sich das Risiko, welches eine rechtsfähige Personengesellschaft trägt.
Struktur: Unter der Struktur einer Personengesellschaft versteht man die Art und Weise, wie die Gesellschaft organisiert ist, also zum Beispiel die Anzahl der Gesellschafter, die Kapitalstruktur oder die Organisationsform.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)Offene Handelsgesellschaft (OHG)Kommanditgesellschaft (KG)Partnerschaftsgesellschaft (PartG)Funktion
Funktion: Die Funktion einer Personengesellschaft wird durch den Gesellschaftszweck bestimmt, also den Zweck, der gemeinschaftlich verfolgt wird, etwa die gemeinsame Ausübung eines Berufs oder die gemeinsame Erzielung von Gewinnen.
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