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Im Bereich des Jura taucht immer wieder der Begriff 'irreführende Werbung' auf. Doch was versteht man eigentlich darunter? Und welche rechtlichen Konsequenzen kann irreführende Werbung haben? In diesem Artikel wird auf diese Fragen eingegangen - von den Grundlagen im Zivilrecht über Bespiele in der Praxis bis hin zu möglichen Schadensersatzansprüchen. Ziel ist es, dir als Leser verständliche Erklärungen und Tipps zu liefern und ein umfassendes Verständnis zum Thema irreführende Werbung zu schaffen.
Beim Thema irreführende Werbung denken viele Leute zuerst an die Falschangaben und Übertreibungen, die in Werbeanzeigen gemacht werden. Aber irreführende Werbung kann auch anderen Formen annehmen, wie beispielsweise Verschweigen von wichtigen Informationen oder die Verwendung von irreführenden Bildern oder Darstellungen.
Ein gängiges Beispiel wäre, wenn ein Produkt als "biologisch" oder "nachhaltig" beworben wird, obwohl es diesen Kriterien in Wirklichkeit nicht entspricht.
Das UWG ist ein umfangreiches Gesetz, das viele Formen unlauteren Wettbewerbs regelt. Es ist jedoch ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Regulierung irreführender Werbung. Gemäß § 5 Abs. 1 UWG handelt es sich um eine irreführende geschäftliche Handlung, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verwendungszweck, Leistung, Kundendienst und Beschwerdemanagement, Behandlung von Kundenbeschwerden sowie den Grund für die Förderung und das Preisangebot enthält.
Tabellarische Darstellung von Beispielen für irreführende Informationen gemäß UWG:Täuschung über | Beispiel |
Verfügbarkeit | Produkt ist nicht am beworbenen Standort erhältlich |
Art | Falschangaben über die Art des Produkts |
Vorteile | Übertriebene Darstellung der Produktvorteile |
Risiken | Unterdrückung von Informationen über Risiken |
Zubehör | Falsche Angaben über das mitgelieferte Zubehör |
Vertiefte Fallanalyse: Unternehmen A bewirbt ein Produkt mit dem Slogan "Bis zu 50% Energieersparnis". Tatsächlich ist diese Energieersparnis aber nur unter sehr speziellen Bedingungen möglich, die im Alltag kaum vorkommen. Die Werbung könnte daher als irreführend eingestuft werden, weil der durchschnittliche Verbraucher davon ausgehen könnte, dass er in jedem Fall 50% Energie sparen kann.
Im Tagesgeschäft kann irreführende Werbung in vielen Formen auftreten. Die Bandbreite an Möglichkeiten ist erstaunlich groß und reicht von Fehlinformationen über Preise und Mengen, über Darstellungen, die falsche Qualitätserwartungen wecken, bis hin zu Trugschlüssen, die von der Werbung subtil gefördert werden.
In einem anderen Fall warb ein Lebensmittelhersteller ein Joghurtprodukt als "100% natürlich", obwohl es künstliche Aromen enthielt. Die Reklamation wurde abgewiesen, indem das Unternehmen argumentierte, dass die Aromen aus natürlichen Quellen stammen. Dieser Fall zeigt, dass sogar die Grenzen dessen, was als "natürlich" angesehen werden kann, Gegenstand irreführender Werbung sein können.
Preisbezogene irreführende Werbung bezieht sich auf alle Fälle, in denen die beworbenen Preise oder Preisvorteile in irgendeiner Weise irreführend sind. Dies umfasst unter anderem falsche Ausgangspreise, unvollständige Preisinformationen oder unrealistische Preisvergleiche.
Es ist auch möglich, dass ein Unternehmen einen Produktvergleich durchführt und dabei ähnliche, aber nicht identische Produkte bewertet. Beispielsweise könnte ein Unternehmen sein Produkt als "30% billiger als die Konkurrenz" bewerben, obwohl die Konkurrenzprodukte zusätzliche Funktionen oder Dienstleistungen enthalten. Hier wäre die beworbene Preisersparnis irreführend, da sie nicht auf einem fairen Vergleich basiert.
Es ist zu beachten, dass nicht nur das jeweilige Unternehmen, welches die irreführende Werbung schaltet, strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann. Auch die verantwortlichen Mitarbeiter können persönlich für Verstöße gegen das UWG haftbar gemacht werden, wenn sie diese vorsätzlich oder fahrlässig begangen haben.
Sanktionsart | Potentielle Konsequenzen |
Geldstrafen | Bestimmung der Höhe nach Tagessätzen |
Bußgelder | Kurzer behördlicher Vorgang, weniger strenge Beweisführung als im Strafprozess |
Freiheitsstrafen | In der Regel bei wiederholten schweren Verstößen oder bei Vorsatz, Dauer von bis zu 2 Jahren |
Berufsverbot | Seltene, aber mögliche Konsequenz bei wiederholten schweren Verstößen |
Neben den strafrechtlichen Sanktionen können irreführende Werbung auch erhebliche zivilrechtliche Folgen haben. Insbesondere können Mitbewerber und Verbraucher Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie durch die irreführende Werbung einen Schaden erlitten haben.
Ein Schadensersatzanspruch ist das Recht einer Person oder eines Unternehmens, einen finanziellen Ausgleich für einen Schaden zu verlangen, der ihr durch das rechtswidrige Verhalten einer anderen Person oder eines anderen Unternehmens entstanden ist.
Angenommen, ein Unternehmen bewirbt ein Produkt mit falschen oder irreführenden Informationen und ein Kunde kauft das Produkt aufgrund dieser Informationen. Wenn der Kunde dann feststellt, dass das Produkt nicht die beworbenen Eigenschaften hat und ihm dadurch ein finanzieller Schaden entsteht (zum Beispiel weil er das Produkt nicht nutzen kann wie vorgesehen), könnte er einen Schadensersatzanspruch gegen das Unternehmen geltend machen.
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