Americas
Europe
Das Verwaltungsrecht stellt einen wichtigen Teilbereich des Öffentlichen Rechts dar, der in der juristischen Ausbildung und im Berufsleben eine zentrale Rolle spielt. In diesem Artikel werden verschiedene Aspekte des Verwaltungsrechts, wie die Definition, Aufgaben und Funktionen sowie der Zusammenhang mit dem Öffentlichen Recht, erläutert.
Weiterhin wird auf das besondere Verwaltungsrecht und dessen Anwendungsbereiche eingegangen. Anschließend folgt eine Übersicht über die Klagearten im Verwaltungsrecht sowie über die Studieninhalte und Prüfungsrelevantes im Bereich Jura.
Das Verwaltungsrecht ist ein Bereich des öffentlichen Rechts, der sich mit der Regulierung der Beziehung zwischen staatlichen Behörden und den Bürgern, Unternehmen sowie anderen juristischen Personen befasst. Es umfasst die gesamte Rechtsordnung, die das Handeln der öffentlichen Verwaltung regelt.
Einige wichtige Teilgebiete des Verwaltungsrechts sind:
Verwaltung ist die Tätigkeit, die darauf abzielt, öffentliche Angelegenheiten zu regeln und durchzuführen, und das Verwaltungsrecht legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für dieses Handeln fest. Die Hauptaufgaben und Funktionen des Verwaltungsrechts können wie folgt zusammengefasst werden:
Die Verwaltung hat in ihrer Tätigkeit immer auch eine Funktion im Hinblick auf die Verwirklichung der Grundrechte. Sie kann diese z. B. befördern, indem sie Sozialleistungen oder Baugenehmigungen erteilt, oder auch einschränken, indem sie zum Beispiel Demonstrationen verbietet. Dadurch entsteht ein Spannungsfeld zwischen der Verwaltung als staatlicher Instanz und den betroffenen Bürgern, das ausgeglichen werden muss. Dies wird im Verwaltungsrecht, insbesondere durch das Verwaltungsverfahrensrecht, mit den Regeln für die Verfahrensgestaltung geleistet.
Das Verwaltungsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts. Das öffentliche Recht befasst sich im Allgemeinen mit der Regelung der Beziehungen und Rechte zwischen dem Staat und seinen Bürgern und umfasst mehrere rechtliche Teilbereiche.
Ein Beispiel hierfür ist das Steuerrecht, das die staatsbürgerlichen Pflichten zur Entrichtung von Steuern regelt, oder das Sozialrecht, das die gesetzlichen Grundlagen von sozialer Absicherung beschreibt. Das Verwaltungsrecht ist somit verwandt und teils auch überlappend mit anderen Gebieten des öffentlichen Rechts, aber hat als spezieller Teilbereich seine eigenen Merkmale und rechtlichen Regelungen.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass sich das Verwaltungsrecht auf das Handeln und die Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung konzentriert – in Abgrenzung zu anderen Bereichen des öffentlichen Rechts, die sich z. B. auf die parlamentarische Gesetzgebung (im Verfassungsrecht) oder die Tätigkeit der Gerichte (im Prozessrecht oder im Strafrecht) beziehen.
Das besondere Verwaltungsrecht umfasst jene Teilbereiche des Verwaltungsrechts, die sich auf spezifische Materien beziehen und besondere Regelungen und Vorschriften für bestimmte Handlungsfelder der Verwaltung festlegen. Während das allgemeine Verwaltungsrecht die grundlegenden Prinzipien und Normen für das Verwaltungshandeln vorgibt, trifft das besondere Verwaltungsrecht konkrete Regelungen für einzelne Verwaltungsbereiche, wie zum Beispiel Umweltrecht, Wirtschaftsrecht oder Sozialrecht.
Das besondere Verwaltungsrecht besteht aus einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die in unterschiedlichen rechtlichen Materien Anwendung finden. Einige Beispiele für besonderes Verwaltungsrecht sind:
Die Vielfalt der Materien im besonderen Verwaltungsrecht unterstreicht die Funktion der Verwaltung als zentrale Schaltstelle für die Umsetzung von Gesetzen und politischen Vorgaben in allen Lebensbereichen der Gesellschaft.
Der Hauptunterschied zwischen besonderem und allgemeinem Verwaltungsrecht liegt in der Anwendungsbreite und der konkreten Bestimmung der Regelungen. Das allgemeine Verwaltungsrecht schafft dabei die Grundlagen und Rahmenvorgaben für das Handeln der Verwaltung, während das besondere Verwaltungsrecht detaillierte und spezifische Regelungen für einzelne Verwaltungsbereiche trifft.
Ein Beispiel zum Verständnis der Unterscheidung zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht wäre die Unterscheidung zwischen dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht (im VwVfG) und den speziellen Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren im Landesrecht. Das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht gibt allgemeingültige Vorgaben und Prinzipien für die Verwaltung und ihre Verfahren, während das Baugenehmigungsverfahren im Landesrecht und der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) konkretisiert wird.
Die Anfechtungsklage ist eine Klageart im Verwaltungsrecht, mit der du die Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts erreichen kannst. Diese Klage richtet sich gegen eine behördliche Entscheidung, die dich in deinen Rechten verletzt.
Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung gerichtet ist.
Ein Beispiel für eine Anfechtungsklage wäre die Klage gegen einen negativen Bescheid bezüglich einer Baugenehmigung oder einer Lärmschutzauflage. Wichtige Voraussetzungen für die Anfechtungsklage sind, dass der Kläger klagebefugt ist und das erforderliche Rechtsmittel, meistens der Widerspruch, vorher ausgeschöpft wurde.
Die Normenkontrollklage hingegen ist ein besonderes Rechtsmittel im Verwaltungsrecht, das sich gegen Rechtsnormen richtet. Ziel der Normenkontrollklage ist die Feststellung der Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit einer Rechtsnorm. Sie kann sowohl gegen Satzungen als auch gegen Rechtsverordnungen gerichtet sein. Die Klage ist vor allem im Bauplanungsrecht und im Kommunalrecht von Bedeutung.
Ein Beispiel für die Normenkontrollklage wäre die Klage gegen einen Bebauungsplan, der nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dabei kann die Klage von jedermann erhoben werden, sofern er geltend machen kann, durch die Rechtsnorm in seinen Rechten verletzt zu sein.
Die Verpflichtungsklage im Verwaltungsrecht zielt darauf ab, eine Behörde zur Vornahme einer Amtshandlung zu verpflichten, wenn diese zuvor abgelehnt oder unterlassen wurde. Die Klage richtet sich also darauf, dass ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen von der Behörde gegenüber dem Kläger erfolgen soll. Hier steht nicht die Beseitigung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts im Mittelpunkt, sondern die Herbeiführung einer gewünschten behördlichen Entscheidung.
Ein Beispiel für eine Verpflichtungsklage wäre die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung, wenn die zuständige Behörde die Erteilung der Genehmigung zu Unrecht verweigert hat. Auch hier gilt die Erfordernis, dass ein vorangegangenes Rechtsmittel, meist der Widerspruch, erfolglos eingelegt wurde.
Die Fortsetzungsfeststellungsklage hingegen dient dazu, die Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts oder einer abstrakten Maßnahme feststellen zu lassen. Die Klage wird in Fällen erhoben, in denen sich ein Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat oder während des Klageverfahrens erledigt, doch ein berechtigtes Interesse an der Feststellung des Rechtsverhältnisses besteht.
Ein Beispiel für die Fortsetzungsfeststellungsklage wäre die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Demonstrationsverbots, das bereits im Vorfeld der Demonstration ausgesprochen und vollzogen wurde. Ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit kann z. B. die Wiederholungsgefahr, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder die Rehabilitation des Klägers darstellen.
Die allgemeine Leistungsklage dient dazu, eine bestimmte Leistung von der Verwaltung zu erwirken, ohne dass dafür ein spezifischer Verwaltungsakt erforderlich ist. Die Leistung kann ein Tun, Dulden oder Unterlassen der Verwaltung sein. Im Unterschied zur Verpflichtungsklage steht hier nicht die Vornahme eines Verwaltungsakts im Mittelpunkt, sondern die Herbeiführung einer bestimmten Leistung der Verwaltung.
Ein Beispiel für die allgemeine Leistungsklage wäre die Klage auf Erteilung einer staatlichen Unterstützungsleistung, die nicht als Verwaltungsakt, sondern z. B. als sozialrechtliche Leistung gewährt wird. Ein weiteres Beispiel ist die Klage auf Unterlassung einer behördlichen Maßnahme oder Information, wenn hierfür keine spezifischen Verwaltungsakte erlassen werden.
Die Untätigkeitsklage hingegen wird erhoben, wenn die zuständige Behörde über einen gestellten Antrag oder das eingelegte Rechtsmittel innerhalb einer gesetzlich geregelten Frist keine Entscheidung getroffen hat. Sie dient dazu, die Behörde zur Entscheidung über den Antrag oder das Rechtsmittel zu veranlassen. Voraussetzung für die Zulässigkeit der Untätigkeitsklage ist die Fristüberschreitung und die Zustellung einer erfolglosen Mahnung an die Behörde.
Ein Beispiel für die Untätigkeitsklage wäre die Klageerhebung, wenn die Baugenehmigungsbehörde einen gestellten Antrag auf Baugenehmigung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten bescheidet, obwohl der Antragsteller die Behörde zuvor erfolglos gemahnt hat.
Im Verwaltungsrecht-Studium werden die verschiedenen Teilgebiete des Verwaltungsrechts behandelt und die grundlegenden theoretischen und praktischen Kenntnisse vermittelt. Dabei ist es wichtig, die verschiedenen Rechtsquellen und Grundprinzipien des Verwaltungsrechts zu kennen:
Die Prüfungsvorbereitung im Verwaltungsrecht ist eine wichtige Phase des Studiums. Um eine erfolgreiche Prüfungsvorbereitung zu gewährleisten, solltest du folgende Tipps und Strategien beachten:
Die erste Lern-App, die wirklich alles bietet, was du brauchst, um deine Prüfungen an einem Ort zu meistern.
Speichere Erklärungen in deinem persönlichen Bereich und greife jederzeit und überall auf sie zu!
Mit E-Mail registrieren Mit Apple registrierenDurch deine Registrierung stimmst du den AGBs und der Datenschutzerklärung von StudySmarter zu.
Du hast schon einen Account? Anmelden