Americas
Europe
Im Folgenden wird ein umfassender Überblick über das Thema Erpressung im Strafrecht, einschließlich seiner Definition und alltäglichen Beispiele, geboten. Dabei geht der Fokus auf die spezielle Kategorie der räuberischen Erpressung und deren Abgrenzung zum Raub über. Darüber hinaus werden die strafrechtlichen Konsequenzen und potenziellen persönlichen Auswirkungen von räuberischer Erpressung erläutert. Es wird auch auf die Komplexität der schweren räuberischen Erpressung eingegangen, um ein tieferes Verständnis für die Materie zu bieten.
Die Erpressung ist nach §253 StGB gegeben, wenn Gewalt angewendet oder mit einem empfindlichen Übel gedroht wird und hierdurch eine rechtswidrige Bereicherung erfolgt.
Merkmal | Beispiel/Definition |
Gewalt | Anwendung von körperlicher Kraft, ohne Einwilligung der betroffenen Person |
Drohung mit empfindlichem Übel | Drohung mit zukünftigen Schaden, der nicht unwesentlich ist |
Rechtswidrige Bereicherung | Jede Vermögensverschiebung zu Lasten eines anderen, die ohne rechtlichen Grund erfolgt |
Es ist zu beachten, dass das Rechtssystem zwischen einfachen und besonders schweren Fällen von Erpressung unterscheidet. Besonders schwer ist der Fall der Erpressung zum Beispiel, wenn der Täter sie gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Erpressung verbunden hat. Dafür sieht das Gesetz Höchststrafen von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor.
Eine Schülerin droht einem Mitschüler, ein peinliches Foto von ihm zu veröffentlichen, wenn er ihr nicht seine Hausaufgaben gibt. Hier liegt Erpressung vor, da die Schülerin versucht, sich durch die Drohung mit einem empfindlichen Übel (Veröffentlichung des Fotos) einen Vermögensvorteil zu verschaffen (die Hausaufgaben des Mitschülers).
Ein Mitarbeiter droht seinem Chef damit, Betriebsgeheimnisse zu veröffentlichen, wenn er nicht eine Gehaltserhöhung erhält. Auch hier liegt Erpressung vor, da der Mitarbeiter durch die Drohung mit einem empfindlichen Übel (Veröffentlichung von Betriebsgeheimnissen) versucht, sich rechtswidrig zu bereichern (Gehaltserhöhung).
Räuberische Erpressung gemäß § 255 StGB liegt vor, wenn jemand bei einer Erpressung Gewalt gegen eine Person ausübt oder sie bedroht, um den erpressten Vermögensvorteil zu sichern.
Die räuberische Erpressung wurde ins Strafgesetzbuch aufgenommen, um die rechtliche Lücke zu schließen, die sich ergab, wenn eine Erpressung mit den Mitteln eines Raubes umgesetzt wurde. In dieser Hinsicht ähnelt sie der Körperverletzung mit Todesfolge, die auch Mordmerkmale enthalten kann, aber kein Mord ist.
Merkmal | Beispiel/Legale Definition |
Gewaltanwendung oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben | Zwingt eine Person eine andere Person durch physischen Zwang oder durch eine unmittelbare Gefahr für deren physisches Wohlbefinden zu einem Verhalten, das zu einem Vermögensverlust führt. |
Erpresserischer Willensentschluss | Der Täter handelt in der Absicht, sich oder einen Dritten durch das Opfer begünstigen zu lassen. |
Sicherung des Vermögensvorteils | Die angewandte Gewalt oder die Drohung dient dazu, den erlangten Vermögensvorteil zu sichern. |
Eine Person dringt in das Haus einer anderen Person ein und zwingt diese, einen Vertrag zu unterschreiben, der das Haus zu einem niedrigeren Preis verkauft. Die Person bleibt im Haus und bedroht die andere Person, bis der Vertrag rechtskräftig ist und keine Rückabwicklung mehr erfolgen kann. In diesem Fall liegt räuberische Erpressung vor.
Definition | Raub | Räuberische Erpressung |
Gewalt oder Drohung | Die Gewalt oder die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben dient der Erlangung einer Sache. | Die Gewalt oder die Drohung dient der Sicherung des Vermögensvorteils. |
Aneignungsabsicht | Erforderlich ist der Vorsatz, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern. | Erforderlich ist der Vorsatz, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern. |
Zeitpunkt | Gewalt oder Drohung dient der Erlangung einer Sache und muss vor oder während der Tat erfolgen. | Gewalt oder Drohung zur Sicherung des erlangten Vermögensvorteils kann auch nach der Erlangung des Vermögensvorteils erfolgen. |
Raub:Ein Täter bedroht sein Opfer mit einem Messer mit den Worten "Gib mir dein Geld, sonst steche ich dich ab". Hier liegt ein Raub vor, da der Täter die Drohung einsetzt, um das Opfer zur Herausgabe von Geld zu zwingen. Die Drohung wird vor oder während der Tat ausgesprochen.
Räuberische Erpressung:Ein Täter schließt sein Opfer in einem Raum ein und fordert von ihm, dass es ihm sein Bankpasswort verrät. Nachdem das Opfer das Passwort herausgegeben hat, lässt der Täter das Opfer im Raum zurück und droht ihm, ihn zu töten, wenn er die Polizei ruft, bevor der Täter seine Bankkonten geleert hat. Hier liegt eine räuberische Erpressung vor, da die Drohung dazu dient, den bereits erlangten Vermögensvorteil zu sichern.
Die erste Lern-App, die wirklich alles bietet, was du brauchst, um deine Prüfungen an einem Ort zu meistern.
Speichere Erklärungen in deinem persönlichen Bereich und greife jederzeit und überall auf sie zu!
Mit E-Mail registrieren Mit Apple registrierenDurch deine Registrierung stimmst du den AGBs und der Datenschutzerklärung von StudySmarter zu.
Du hast schon einen Account? Anmelden