Freiheitsberaubung

In diesem Artikel tauchst du tief in die Welt des Strafrechts ein und befasst dich speziell mit dem Delikt der Freiheitsberaubung. Du verstehst nicht nur die gesetzliche Regelung, wie sie im Strafgesetzbuch definiert ist, sondern hast auch die Möglichkeit, ihre speziellen Merkmale und ihre Abgrenzung zu anderen Delikten näher kennenzulernen. Außerdem präsentieren wir dir diverse Fälle aus der Praxis und gehen auf den juristischen Ablauf der Fallbearbeitung ein. Du erfährst ebenfalls, welche Rechtsfolgen und Strafen mit einer Freiheitsberaubung verknüpft sind und welche Faktoren die Dauer der Freiheitsstrafe beeinflussen.

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Freiheitsberaubung

Freiheitsberaubung

In diesem Artikel tauchst du tief in die Welt des Strafrechts ein und befasst dich speziell mit dem Delikt der Freiheitsberaubung. Du verstehst nicht nur die gesetzliche Regelung, wie sie im Strafgesetzbuch definiert ist, sondern hast auch die Möglichkeit, ihre speziellen Merkmale und ihre Abgrenzung zu anderen Delikten näher kennenzulernen. Außerdem präsentieren wir dir diverse Fälle aus der Praxis und gehen auf den juristischen Ablauf der Fallbearbeitung ein. Du erfährst ebenfalls, welche Rechtsfolgen und Strafen mit einer Freiheitsberaubung verknüpft sind und welche Faktoren die Dauer der Freiheitsstrafe beeinflussen.

Freiheitsberaubung StGB: Gesetzliche Regelung

Die Freiheitsberaubung wird im deutschen Strafgesetzbuch (\(StGB\)) unter §239 geregelt. Diese Bestimmung dient dem Schutz der persönlichen Freiheit jedes einzelnen.

§239 StGB besagt: Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise dessen Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Um eine Freiheitsberaubung zu begründen, muss ein Täter die Bewegungsfreiheit einer Person mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt beschränken oder diese einsperren. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Freiheitsberaubung gegen den Willen des Opfers erfolgt. Sie ist auch bei einer Einwilligung strafbar, sofern diese nicht wirksam ist.

Ein Beispiel für Freiheitsberaubung wäre, wenn jemand eine andere Person in einem Raum einschließt und den Schlüssel mitnimmt, sodass diese den Raum nicht mehr ohne Hilfe verlassen kann.

  • Der Ortswechsel: Der Täter verändert den Aufenthaltsort des Opfers. Hierzu zählt kleinste Veränderungen des Ortes.
  • Einsperren: Dazu gehört das physische Abschließen eines Raumes, in dem sich das Opfer befindet.
  • Auf andere Weise: Hierunter fallen alle anderen Handlungen, die die Bewegungsfreiheit des Opfers einschränken.

Die Abgrenzung der Freiheitsberaubung zu anderen Delikten ist nicht immer einfach. Insbesondere gibt es Überschneidungen mit Delikten wie der Geiselnahme oder dem Menschenraub. Wesentlich für die Unterscheidung ist insbesondere die Dauer der Freiheitsentziehung und die Absicht des Täters.

Während bei der Geiselnahme ein hoher Grad an Gewalt vorherrscht und das Opfer oft über einen längeren Zeitraum festgehalten wird, ist bei der Freiheitsberaubung die Dauer der Entziehung grundsätzlich unerheblich. Ebenfalls zu beachten ist, dass bei der Freiheitsberaubung das bloße Festhalten einer Person ohne den Einsatz von Gewalt oder Drohung ausreicht. Es kommt lediglich darauf an, dass die Freiheit der Person eingeschränkt wird.

Fälle von Freiheitsberaubung in der Praxis: Beispiele

Freiheitsberaubung kann sich auf vielfältige Weise manifestieren und sich in verschiedenen Situationen ergeben. Einige Beispiele aus der Praxis können dir dabei helfen, ein umfassenderes Verständnis für dieses Delikt zu entwickeln.

Freiheitsberaubung im Amt: Fälle aus der Rechtsprechung

Freiheitsberaubung im Amt ist ein besonderer Fall, der sich aus der spezifischen Position des Täters ergibt. Polizisten, Gefängniswärter oder andere Amtspersonen können aufgrund ihrer Rolle und Befugnisse in die Lage kommen, die persönliche Freiheit einer Person unzulässig zu beschränken.

Ein bekanntes Beispiel aus der jüngsten Zeit ist der Fall des inhaftierten Journalisten, der länger als rechtlich zulässig in Einzelhaft gehalten wurde. Hier war klar, dass die Amtspersonen, die für seine Inhaftierung verantwortlich waren, ihre Befugnisse überschritten und damit die Freiheit des Journalisten unzulässig beschränkt haben.

Weitere Beispiele können Situationen sein, in denen Polizisten eine Person rechtswidrig festhalten oder Gewahrsam einleiten. Solche Fälle sind oft komplex, da sie die Feinheiten des Rechts und die spezielle Position von Amtsträgern berühren.

Unzulässige Freiheitsentziehung durch Amtsträger kann auch dann vorliegen, wenn eine Person in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen wird, obwohl dafür keine rechtliche Grundlage besteht. Auch wenn Amtsträger eine Person unzulässig an der Ausübung ihrer verfassungsrechtlich geschützten Rechte hindern, kann dies eine Freiheitsberaubung darstellen.

Freiheitsberaubung Schema: Fallbearbeitung nach juristischem Ablauf

In der juristischen Fallbearbeitung ist es üblich, mit Hilfe von Schemata zu arbeiten, die einen standardisierten Ablauf für die Lösung von Fällen bieten. Auch bei der Freiheitsberaubung gibt es ein solches Schema, das dir dabei hilft, Fälle systematisch zu bearbeiten und keine wichtigen Aspekte zu übersehen.

Das Schema zur Bearbeitung von Fällen der Freiheitsberaubung umfasst im Wesentlichen die folgenden Schritte: Erstens die Prüfung des Tatbestandes (Objektiver Tatbestand und Subjektiver Tatbestand), zweitens die Prüfung der Rechtswidrigkeit und drittens die Prüfung der Schuld. Innerhalb dieser Punkte musst du die einzelnen Merkmale durchlaufen und prüfen, ob sie erfüllt sind.

Anwendung des Schemas auf Beispielfälle

Eine gute Möglichkeit, das Schema zur Bearbeitung von Fällen der Freiheitsberaubung zu lernen, ist die Anwendung auf konkrete Beispielfälle. Dafür eignet sich besonders die Arbeit mit Fällen aus der Rechtsprechung oder mit hypothetischen Beispielsfällen.

Angenommen, Person A sperrt Person B in einen Raum und nimmt den Schlüssel mit, sodass B nicht mehr aus dem Raum herauskommen kann. Nach dem Schema zur Bearbeitung von Fällen der Freiheitsberaubung würde man zunächst prüfen, ob der Objektive Tatbestand erfüllt ist. Hierzu gehört, dass A die Bewegungsfreiheit von B eingeschränkt hat. Im Anschluss würde man prüfen, ob die Tat rechtswidrig war und ob A schuldig ist.

Vergiss nicht, dass selbst kleinste Details in einem Fall wichtig sein können. Bei der Bearbeitung von Fällen der Freiheitsberaubung kann es beispielsweise darauf ankommen, ob die betroffene Person tatsächlich die Absicht hatte, die Bewegungsfreiheit einer anderen Person einzuschränken oder ob sie vielleicht sogar unter Druck gehandelt hat. Darüber hinaus kann auch die Dauer der Freiheitsberaubung relevant sein.

Freiheitsberaubung Strafe: Rechtsfolgen und Dauer

Die Freiheitsberaubung ist im deutschen Strafrecht ein ernstes Delikt, für das bei nachgewiesener Schuld erhebliche Strafen verhängt werden können. Das genaue Strafmaß hängt dabei von unterschiedlichen Faktoren ab, insbesondere der konkreten Umstände der Tat und der persönlichen Verhältnisse des Täters.

Gesetzliche Strafrahmen für Freiheitsberaubung

Die gesetzlichen Vorschriften zur Freiheitsberaubung im deutschen Strafgesetzbuch (§ 239) definieren eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe als mögliche Sanktion. Der tatsächlich ausgesprochene Strafrahmen für eine solche Tat kann jedoch sowohl unterhalb als auch oberhalb dieser Grenze liegen, je nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und dem Ausmaß der persönlichen Schuld des Täters.

  • Im Falle einer einfachen Freiheitsberaubung sieht das StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
  • Bei Freiheitsberaubung unter erschwerenden Umständen, wie zum Beispiel der Anwendung von Gewalt oder Drohung mit empfindlicher Nachteil, kann die Freiheitsstrafe höher ausfallen.
  • In besonders schweren Fällen, z.B. wenn die Tat zu erheblichen gesundheitlichen Schäden oder dem Tod des Opfers führt, kann die Dauer der Freiheitsstrafe sogar über die Höchstgrenze von fünf Jahren hinausgehen.

Zur Verdeutlichung könnte der Fall dienen, in dem jemand eine andere Person nur kurzfristig, jedoch mit erheblicher Gewalt in einem Raum einschließt. Hier könnten die Richter trotz der relativ kurzen Dauer der Freiheitsberaubung aufgrund des Einsatzes von Gewalt zu einer höheren Strafe tendieren.

Aber auch die Beweggründe und Ziele des Täters, die Art und Weise der Durchführung der Tat oder vorherige Vorstrafen können sich auf die Strafzumessung ausüben. Für das Strafmaß ist es zudem relevant, ob der Täter aus niederen Beweggründen handelte, das Opfer in besonderer Weise misshandelte oder die Tat sich gegen eine schutzlose Person richtete.

Bei der Strafzumessung im deutschen Strafrecht handelt es sich um den Prozess, in welchem das Gericht auf der Grundlage des gesetzlichen Strafrahmens und unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände eine konkrete Strafe festsetzt.

Dauer einer Freiheitsberaubung: Rechtsprechung und Beispiele

Die Dauer einer Freiheitsberaubung in strafrechtlicher Hinsicht ist nicht gesetzlich festgelegt und kann stark variieren. Sie hängt von den genauen Umständen der Tat ab, beispielsweise vom Grad der Gewaltanwendung, der Dauer der Freiheitsberaubung und dem Ausmaß des dadurch verursachten Leidens beim Opfer.

Das Landgericht Hamburg verurteilte beispielsweise einen Mann, der seine Ex-Freundin über einen Zeitraum von mehreren Stunden in seiner Wohnung eingesperrt hatte, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Der Täter hatte das Opfer dabei massiv bedroht und unter anderem mit einem Hammer angegriffen.

In der Regel gilt: Je länger die Dauer der Freiheitsberaubung und je intensiver die dadurch verursachte Beeinträchtigung des Opfers, desto höher fällt in der Regel das Strafmaß aus. Dabei kann es sich bei dem Opferleiden sowohl um physische als auch um psychische Schäden handeln.

Einflussfaktoren auf die Dauer der Freiheitsstrafe

Die Dauer der aufgrund einer Freiheitsberaubung verhängten Freiheitsstrafe kann aufgrund verschiedener Faktoren variieren.

  • Werden bei der Freiheitsberaubung Waffen verwendet oder besteht aufgrund der Vorgehensweise des Täters eine erhebliche Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit des Opfers, so kann dies zu einer deutlichen Erhöhung der Strafe führen.
  • Auch die Dauer der Freiheitsberaubung wirkt sich auf das Strafmaß aus. So kann eine nur kurzfristig andauernde Freiheitsberaubung unter Umständen zu einer milderen Strafe führen als eine langandauernde.
  • Des Weiteren können auch vorgehende Straftaten des Täters und seine allgemeine kriminelle Energie bei der Strafzumessung eine Rolle spielen.

Weiterhin kann das Verhalten des Täters nach der Tat einen Einfluss auf das Strafmaß haben. Zeigt der Täter beispielsweise Reue oder bemüht er sich um Wiedergutmachung, so kann dies strafmildernd gewertet werden. Demgegenüber kann eine fehlende Einsicht des Täters in seine Schuld oder eine gleichgültige Haltung gegenüber dem Leid des Opfers zu einer Erhöhung der Strafe führen.

Freiheitsberaubung - Das Wichtigste

  • Definition von Freiheitsberaubung im Strafrecht: Einschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit einer Person gegen deren Willen auf rechtswidrige Weise und in einem für das Opfer erkennbaren Ausmaß.
  • Gesetzliche Regelung: Freiheitsberaubung im Strafgesetzbuch (StGB) unter §239 definiert mit einer potenziellen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
  • Spezifische Merkmale von Freiheitsberaubung: Dazu gehören Ortswechsel, Einsperren und andere Handlungen die die Bewegungsfreiheit beschränken.
  • Abgrenzung von anderen Delikten: Unterschiede in der Dauer der Freiheitsentziehung und Absicht des Täters gegenüber Delikten wie Geiselnahme oder Menschenraub.
  • Beispiele aus der Praxis: Freiheitsberaubung kann sich auf vielfältige Weise manifestieren, z.B. wenn Amtsträger/Ploizisten Personen unzulässigerweise festhalten.
  • Fallbearbeitung/Schemata: Juristischer Ablauf, der dazu beiträgt, Fälle systematisch zu bearbeiten und keine wichtigen Aspekte zu übersehen, inklusive Prüfung des Tatbestandes, der Rechtswidrigkeit und der Schuld.
  • Strafrechtliche Folgen: Das Strafmaß hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem den spezifischen Umständen der Tat und der persönlichen Verhältnisse des Täters.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Freiheitsberaubung

Freiheitsberaubung beginnt, wenn eine Person durch physische Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder durch sonstige Umstände widerrechtlich in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird und dies von dem Täter bewusst herbeigeführt wird.

Freiheitsberaubung bezeichnet die vorsätzliche Einschränkung oder Aufhebung der persönlichen Bewegungsfreiheit einer Person gegen ihren Willen. Dies kann durch körperliche Gewalt, durch Drohungen oder durch eine rechtlich nicht legitimierte Festhaltung erfolgen.

Durch den Tatbestand der Freiheitsberaubung wird das Rechtsgut der persönlichen Freiheit geschützt.

Eine Freiheitsberaubung beginnt, sobald eine Person widerrechtlich in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, etwa durch Einsperren oder Fesseln. Dabei ist es irrelevant, ob die Person sich der Einschränkung ihrer Freiheit bewusst ist oder nicht.

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Welcher Paragraph im deutschen Strafgesetzbuch regelt die Freiheitsberaubung und wie lautet er?

Paragraph 239 des deutschen Strafgesetzbuchs regelt die Freiheitsberaubung und besagt, dass wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise dessen Freiheit beraubt, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.

Was sind die speziellen Merkmale von Freiheitsberaubung gemäß dem deutschen Strafgesetzbuch?

Die speziellen Merkmale von Freiheitsberaubung sind der Ortswechsel, bei dem der Täter den Aufenthaltsort des Opfers verändert, das Einsperren, das die physische Abschließung eines Raumes beinhaltet und auf andere Weise, das alle anderen Handlungen einschließt, die die Bewegungsfreiheit des Opfers einschränken.

Wie wird Freiheitsberaubung definiert?

Freiheitsberaubung wird als die Einschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit einer Person gegen deren Willen auf rechtswidrige Weise und in einem für das Opfer erkennbaren Ausmaß definiert.

Wie unterscheidet sich die Freiheitsberaubung von der Geiselnahme?

Der Hauptunterschied liegt in der Dauer der Entziehung und dem Grad an Gewalt. Bei der Geiselnahme herrscht ein hoher Grad an Gewalt und das Opfer wird oft über einen längeren Zeitraum festgehalten. Bei der Freiheitsberaubung ist die Dauer der Entziehung unerheblich und es kann ausreichen, eine Person ohne Einsatz von Gewalt festzuhalten.

Was sind einige Beispiele für Freiheitsberaubung im Amt?

Beispiele für Freiheitsberaubung im Amt umfassen Fälle, in denen Polizisten, Gefängniswärter oder andere Amtspersonen die persönliche Freiheit einer Person unzulässig beschränken, wie etwa der Fall eines Journalisten, der länger als rechtlich zulässig in Einzelhaft gehalten wurde.

Was ist das Schema zur Bearbeitung von Fällen der Freiheitsberaubung?

Das Schema zur Bearbeitung von Fällen der Freiheitsberaubung umfasst die Prüfung des Tatbestandes (Objektiver und Subjektiver Tatbestand), die Prüfung der Rechtswidrigkeit und die Prüfung der Schuld. Innerhalb dieser Punkte müssen die einzelnen Merkmale überprüft werden.

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