KGAA

Bei der Auseinandersetzung mit der Komplexität des Zivilrechts tritt ein Schlüsselelement häufig in den Vordergrund: die KGAA. In diesem Artikel wirst du lernen, was genau eine KGAA ist und wie diese im Zivilrecht definiert wird. Dabei sollen insbesondere die Charakteristika und Organe einer KGAA beleuchtet werden, um ein umfangreiches Verständnis dieses Rechtsgegenstandes zu erzeugen. Fragen zur Gründung und zum erforderlichen Mindestkapital einer KGAA werden ebenso behandelt, wie reale Beispiele zur praktischen Anwendung. Zuletzt widmet sich dieser Artikel den Unterschieden und den jeweiligen Vor- und Nachteilen einer KGAA gegenüber einer GmbH und Co KG.

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KGAA

Bei der Auseinandersetzung mit der Komplexität des Zivilrechts tritt ein Schlüsselelement häufig in den Vordergrund: die KGAA. In diesem Artikel wirst du lernen, was genau eine KGAA ist und wie diese im Zivilrecht definiert wird. Dabei sollen insbesondere die Charakteristika und Organe einer KGAA beleuchtet werden, um ein umfangreiches Verständnis dieses Rechtsgegenstandes zu erzeugen. Fragen zur Gründung und zum erforderlichen Mindestkapital einer KGAA werden ebenso behandelt, wie reale Beispiele zur praktischen Anwendung. Zuletzt widmet sich dieser Artikel den Unterschieden und den jeweiligen Vor- und Nachteilen einer KGAA gegenüber einer GmbH und Co KG.

Was ist die KGAA im Zivilrecht?

Die KGAA, auch bekannt als Kommanditgesellschaft auf Aktien, ist eine besondere Unternehmensform im deutschen Gesellschaftsrecht. Sie ist ein Hybrid aus einer Kommanditgesellschaft und einer Aktiengesellschaft, was bedeutet, dass sie Eigenschaften beider Gesellschaftsformen vereint.

Die KGAA ist eine Kapitalgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Sie hat mindestens einen Komplementär, der mit seinem persönlichen Vermögen haftet, und zudem Kommanditaktionäre, deren Haftung auf die Einlage beschränkt ist.

Die KGAA hat in der deutschen Unternehmenslandschaft eine Sonderstellung. Ihre Besonderheit liegt in der Verbindung der Vorteile von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. In einer KGAA sind sowohl persönlich haftende Gesellschafter (die Komplementäre) als auch Gesellschafter mit beschränkter Haftung vertreten. Die Trennung zwischen den Komplementären und den Kommanditaktionären wird auch als Dualismus bezeichnet.

Unter Dualismus versteht man bei der KGAA die Trennung von persönlich haftenden Gesellschaftern (den Komplementären) und den Gesellschaftern mit beschränkter Haftung (den Kommanditaktionären).

  • Die Komplementäre sind - ähnlich wie bei einer Kommanditgesellschaft - persönlich und unbeschränkt haftbar und übernehmen die Geschäftsführung.
  • Die Kommanditaktionäre sind eine Art Mischform aus Kommanditisten und Aktionären. Sie sind nur mit ihrer Einlage haftbar und besitzen nur eingeschränkte Kontrollrechte.

Ein Beispiel für eine KGAA in der Praxis ist die Merck KGaA. Der Konzern hat sich dafür entschieden, mit persönlich haftenden Gesellschaftern zu arbeiten und durch die Emission von Aktien zusätzliches Kapital einzusammeln.

KGAA einfach erklärt

Die KGAA ist eine Mischform aus einer Personengesellschaft und einer Aktiengesellschaft. Dabei sind einige Gesellschafter (die Komplementäre) persönlich haftend, während andere (die Kommanditaktionäre) nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Die KGAA kann Aktien ausgeben und so Kapital generieren, ähnlich einer Aktiengesellschaft. Doch im Unterschied zu einer reinen Aktiengesellschaft sind nicht alle Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haftbar. Ein oder mehrere Gesellschafter – die sogenannten Komplementäre – haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Die Vor- und Nachteile der KGAA ergeben sich aus dieser speziellen Struktur:
VorteileNachteile
- Kombination der Vorteile von Personengesellschaften und Aktiengesellschaften - Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung durch Aktienemission - Begrenzte Haftung für die Kommanditaktionäre- Persönliche und unbeschränkte Haftung der Komplementäre - Komplexere Verwaltung und höhere Gründungskosten im Vergleich zu einer reinen Personengesellschaft oder Aktiengesellschaft

Eine Besonderheit der KGAA ist ihre Eignung für Familienunternehmen. Die persönlich haftenden Gesellschafter können aus dem Kreis der Familie kommen, während die Kommanditaktionäre externe Investoren sein können. So kann ein Familienbetrieb wachsen und sich Kapital verschaffen ohne die Kontrolle abgeben zu müssen.

Merkmale und Organe einer KGAA

Eine KGAA weist besondere Merkmale auf, die sie von anderen Gesellschaftsformen abhebt. Gleichzeitig ist sie durch eine besondere Struktur charakterisiert, die sich in den Organen der Gesellschaft widerspiegelt. In diesem Abschnitt werden die spezifischen Merkmale einer KGAA besprochen sowie die verschiedenen Organe und ihre Funktionen erläutert.

KGAA Merkmale: Was macht eine KGAA aus?

Die charakteristischen Merkmale der KGAA resultieren aus ihrer hybriden Natur als Verbindung aus Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft. Daher vereint sie Merkmale beider Gesellschaftsformen und kombiniert sie in einer einzigartigen Art und Weise. Dualistische Struktur:

Diese Struktur ergibt sich aus der Kombination von persönlich haftenden Gesellschaftern, den Komplementären, und beschränkt haftenden Gesellschaftern, den Kommanditaktionären. Das macht die Gesellschaft zu einer Mischform, die sowohl eine Personengesellschaft als auch eine Aktiengesellschaft in sich vereinigt.

Haftung: Wie bei einer Kommanditgesellschaft haften die Komplementäre mit ihrem gesamten Vermögen. Im Gegensatz dazu ist die Haftung der Kommanditaktionäre auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt. Die Haftung ist somit unterschiedlich verteilt und manifestiert sich in einer ungleichen Risikoverteilung.

Kapitalbeschaffung: Im Gegensatz zu reinen Personengesellschaften können KGAAs Aktien ausgeben und damit zusätzliches Kapital generieren. Diese Möglichkeit bietet eine beachtliche Flexibilität bei der Finanzierung.

Rechtsfähigkeit: Eine KGAA ist eine juristische Person. Sie hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann damit unter ihrem Namen verbindliche Verträge abschließen, Eigentum erwerben und veräußern sowie klagen und verklagt werden. In einem Vergleich der Merkmale könnte man zu folgender Übersicht kommen:

KomplementärKommanditaktionär
- Persönliche und unbeschränkte Haftung - Übernimmt die Geschäftsführung- Haftung auf Einlage begrenzt - Eingeschränkte Kontrollrechte

KGAA Organe: Wer trägt Verantwortung in einer KGAA?

Eine KGAA verfügt über mehrere Organe, die unterschiedliche Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Wie in einer Aktiengesellschaft sind die Hauptorgane einer KGAA die Hauptversammlung, der persönlich haftende Gesellschafter (der das Amt eines Vorstands ausübt) und der Aufsichtsrat. Hauptversammlung: Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der KGAA. Sie besteht aus den Kommanditaktionären, die hier ihr Stimmrecht ausüben können. Persönlich haftender Gesellschafter: Der oder die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) sind das geschäftsführende Organ der KGAA. Sie leiten die Geschäfte der Gesellschaft und treffen wesentliche Entscheidungen.Aufsichtsrat:Auch eine KGAA benötigt einen Aufsichtsrat. Dieses Organ hat die Aufgabe, die Geschäftsführung zu überwachen und bestimmte Entscheidungen zu genehmigen. Der Aufsichtsrat kann auch beratende Funktionen übernehmen. Ein interessanter Aspekt ist, dass der Komplementär in seiner Funktion als geschäftsführendes Organ nicht dem Weisungsrecht des Aufsichtsrats unterliegt – ein wesentlicher Unterschied zur Aktiengesellschaft. In einer übersichtlichen Darstellung könnte das Organigramm einer KGAA so aussehen:
HauptversammlungPersönlich haftender GesellschafterAufsichtsrat
- Oberstes Organ - Übt Stimmrecht aus- Geschäftsführendes Organ - Trifft wesentliche Entscheidungen- Überwacht Geschäftsführung - Genehmigt bestimmte Entscheidungen
Diese klare Struktur in den Organen sorgt für eine effektive Aufgabenverteilung und transparente Entscheidungsfindungsprozesse in der KGAA. Die KGAA ist dadurch ein interessantes Modell für Unternehmer, die die Vorteile von Personengesellschaften und Aktiengesellschaften in einer Gesellschaftsform vereinen möchten.

Die Gründung und das Mindestkapital einer KGAA

Die Gründung einer KGAA sieht eine Reihe von spezifischen Schritten vor, die höchst formell sind und strengen Regularien unterliegen. Ein zentraler Aspekt in diesem Prozess ist das Mindestkapital, das bestimmte Anforderungen erfüllt muss.

Schritte zur KGAA Gründung

Die Gründung einer KGAA ist ein strukturierter Vorgang, der verschiedene Phasen beinhaltet. Deine Entscheidung zur Gründung einer KGAA muss dabei sorgfältig durchdacht und gut geplant sein, denn es stehen dir komplexe administrative und buchhalterische Herausforderungen bevor. Hier sind die grundlegenden Schritte, die du durchlaufen musst, um eine KGAA zu gründen. Schritt 1: Entscheidung und Planung: Diese Phase beinhaltet die Entscheidung für die Rechtsform KGAA und die Erstellung eines tragfähigen Geschäftsplans. Du musst auch die zukünftigen Komplementäre und Kommanditaktionäre identifizieren und mit ihnen die Details der Zusammenarbeit klären. Schritt 2: Gesellschaftsvertrag: Anschließend musst du einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen. Dies ist ein wichtiges Dokument, das alle wesentlichen Aspekte deiner KGAA regelt, wie zum Beispiel die Verteilung von Verantwortlichkeiten und Gewinnen unter den Gesellschaftern und die Bestimmungen zur Geschäftsführung und Kontrolle. Schritt 3: Notarielle Beurkundung und Eintrag ins Handelsregister: Der Gesellschaftsvertrag und die Gründung der KGAA müssen notariell beurkundet werden. Danach ist die KGAA beim Handelsregister anzumelden. Mit der Eintragung in das Handelsregister erhält die KGAA ihre Rechtsfähigkeit. Schritt 4: Kapitaleinbringung

: Die Gründung einer KGAA erfordert sowohl die Einbringung des vereinbarten Kapitals durch die Kommanditaktionäre als auch die Übernahme der unbeschränkten Haftung durch die Komplementäre. Jeder dieser Schritte ist entscheidend für die erfolgreiche Gründung einer KGAA und erfordert eine genaue Planung und Durchführung.

KGAA Mindestkapital: Wie hoch muss es sein?

Eine grundlegende Voraussetzung für die Gründung einer KGAA ist das Mindestkapital. Laut § 8 des Aktiengesetzes muss das Grundkapital bei der Gründung mindestens 50.000 Euro betragen. Es wird in Aktien zerlegt, die entweder nennbetragsaktien oder stückaktien sein können. Nennbetragsaktien: Bei Nennbetragsaktien ist das Grundkapital in Aktien mit einem bestimmten Nennbetrag aufgeteilt. Der Nennbetrag jeder Aktie muss laut Gesetz mindestens 1 Euro betragen.Stückaktien:Stückaktien haben keinen Nennbetrag. Die Anzahl der Aktien muss jedoch so berechnet sein, dass der rechnerische Anteil einer Aktie am Grundkapital mindestens 1 Euro beträgt. Die Beachtung dieser Regelungen ist von großer Bedeutung, da sie einerseits die gesetzlichen Anforderungen an die KGAA erfüllen und andererseits den Rahmen für die Haftung der Gesellschafter und die Struktur der Gesellschaft legen.

KGAA Beispiele aus dem realen Leben

Die rechtliche Form der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGAA) ist in Deutschland vergleichsweise selten anzutreffen. Dennoch gibt es ein paar prominente Beispiele für Unternehmen, die als KGAA strukturiert sind. Im Fußball gibt es zum Beispiel den bekanntesten Vertreter, Borussia Dortmund. Die Borussia Dortmund GmbH & KGAA betreibt den professionellen Fußballbereich des in den 1900er Jahren gegründeten Fußballvereins und ist zudem das erste und bisher einzige an einer deutschen Börse notierte Fußballunternehmen. Ein weiteres prominentes Beispiel ist der Hapag-Lloyd Konzern, ein weltweit agierendes Logistikunternehmen, das unter anderem im Schiffsbetrieb und Containertransport tätig ist. Es handelt sich hierbei um eine KGAA, bei der die persönlich haftende Gesellschafterin von der Mehrheit der Kommanditaktionäre kontrolliert wird. Auch das Medienunternehmen Salzburger Nachrichten wurde als KGAA gegründet und fungiert nach wie vor in dieser Rechtsform. Es zeigt, dass die KGAA auch in der Medienbranche Fuß fassen kann, und stellt einen interessanten Fall für ihre Nutzung in stark von persönlicher Führung geprägten Branchen dar.

Wie wird die KGAA im Jura Studium behandelt?

In juristischen Belangen ist die Behandlung der KGAA grundsätzlich durch das Aktiengesetz (AktG) und das Handelsgesetzbuch (HGB) bestimmt. In ihrem Grundkonzept als Mischform zwischen Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft unterliegt sie den Vorschriften beider Rechtsformen. Im Kontext des Aktienrechts sind insbesondere § 278 AktG und die nachfolgenden Paragrafen relevant. § 278 AktG legt fest, dass die Vorschriften für Aktiengesellschaften analog auf die KGAA anzuwenden sind, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Das HGB enthält ebenfalls diverse Bestimmungen, die für die KGAA relevant sind. Hier sind insbesondere die Regeln zur Haftung der Komplementäre und zur Geschäftsführung von Bedeutung, die sich aus der Stellung der KGAA als Form der Personengesellschaft ergeben.

Zu beachten ist außerdem, dass die KGAA in steuerlichen Belangen als Kapitalgesellschaft behandelt wird und daher der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer unterliegt. Dem gegenüber erfolgt eine Einzelbesteuerung der Anteile der Kommanditaktionäre über die Abgeltungsteuer. Ein wesentlicher Punkt in der juristischen Behandlung der KGAA ist die Unterscheidung zwischen den Rechten und Pflichten der verschiedenen Gesellschafter. Während die Komplementäre persönlich unbeschränkt haften und das Unternehmen führen, haben die Kommanditaktionäre beschränkte Haftung und eingeschränkte Kontroll- und Einflussrechte. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die KGAA im Jura in ihrer Doppelrolle als Kapital- und Personengesellschaft sowohl den allgemeinen Vorschriften für Aktiengesellschaften als auch den speziellen Regelungen für Kommanditgesellschaften unterliegt. Dabei ergeben sich viele interessante Fragen, sowohl hinsichtlich der internen Organisation und der Haftung als auch in Bezug auf das Verhältnis zur Öffentlichkeit und den Schutz der Aktionäre.

Unterschiede und Vorteile: KGAA gegenüber GmbH und Co KG

Bei der Wahl der passenden Rechtsform für dein Unternehmen gibt es viele Faktoren zu berücksichtigen. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGAA) ist eine Option, die ihren eigenen Satz von Vorteilen bietet. Jedoch existieren auch andere Rechtsformen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH und Co KG), die ihre eigenen spezifischen Stärken haben. Im Folgenden werden wir die Unterschiede und Vorteile von KGAA im Vergleich zu GmbH und Co KG betrachten.

KGAA und GmbH und Co KG: Die Hauptunterschiede

Zunächst sollte verstanden werden, dass die KGAA und die GmbH & Co KG verschiedene Konzepte und Strukturen repräsentieren. Sie haben eine Reihe von Gemeinsamkeiten, gerade weil sie beide teils personen-, teils kapitalgesellschaftsähnliche Strukturen haben, aber es gibt auch wichtige Unterschiede. GmbH und Co KG: Bei der GmbH & Co KG handelt es sich um eine Sonderform der Kommanditgesellschaft, bei der die haftende Gesellschaft (Komplementär) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist. Das hat den Vorteil, dass in der Regel eine Haftungsbeschränkung für alle Gesellschafter erreicht wird. Die Rolle der GmbH ist hierbei die des voll haftenden und die Geschäfte führenden Gesellschafters, während die Kommanditisten – ähnlich wie die Aktionäre einer KGAA – nur mit ihrer Einlage haften. Diese Rechtsform kombiniert somit die Vorteile einer Personen- und einer Kapitalgesellschaft. KGAA:Die KGAA ist eine Mischform aus Aktiengesellschaft (AG) und Kommanditgesellschaft (KG). Sie hat den Vorteil, dass sie Kapital von einer größeren Anzahl von Investoren aufnehmen kann (wie eine AG durch den Verkauf von Aktien an der Börse), aber immer noch den direkten Einfluss und die Kontrolle der Gesellschafter (Komplementäre) wie eine KG ermöglicht. Es ist auch zu beachten, dass die KGAA im Gegensatz zur GmbH & Co KG eine direkte Haftung der Komplementäre voraussetzt. Dabei haften die Komplementäre unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, während die Kommanditaktionäre nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage haften. Eine der zentralen Unterschiede zwischen den beiden Rechtsformen besteht also darin, dass die KGAA den Vorteil bietet, Aktien öffentlich ausgeben zu können und so leichter Kapital zu generieren. Die GmbH & Co KG hingegen bietet eine begrenzte Haftung für alle Beteiligten, ganz gleich, ob sie aktiv an der Unternehmensführung teilnehmen oder nicht.

GmbH und Co KG Vorteile gegenüber einer KGAA

Obwohl die KGAA einige einzigartige Merkmale und Vorteile hat, bringt die Rechtsform der GmbH & Co KG bestimmte Vorteile, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen von Nutzen sein können:

Die GmbH & Co KG ist oft weniger komplex in der Gründung und Verwaltung als eine KGAA. Da die KGAA Aktien ausgeben kann und dafür strengen Transparenz- und Publizitätspflichten unterliegt, kann die Aufrechterhaltung der KGAA komplexer und kostspieliger sein.

Die GmbH & Co KG ermöglicht den Komplementären, die Geschäftsführung und Kontrolle über das Unternehmen zu behalten, während sie gleichzeitig das Risiko durch die beschränkte Haftung der GmbH minimiert.

Bei der KGAA haben die Kommanditaktionäre (wie bei einer AG) bestimmte Mitbestimmungsrechte, während die Kommanditisten einer GmbH & Co KG keine solchen Rechte haben. Für Gründer, die die Kontrolle über ihre Geschäfte behalten möchten, kann dies ein wichtiger Vorteil der GmbH & Co KG sein.

Der Verkauf von Anteilen an einer GmbH & Co KG kann einfacher sein als bei einer KGAA, da die GmbH & Co KG nicht denselben strengen Regulierungen in Bezug auf die Publizität von Aktienverkäufen unterliegt.

Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von deinen spezifischen Bedürfnissen und Zielen ab. Eine umfassende Prüfung der Vor- und Nachteile von KGAA und GmbH & Co KG in Bezug auf das geplante Geschäftsmodell, die gewünschte Kontrollstruktur und die Fähigkeit zur Beschaffung von Fremdkapital ist wichtig, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

KGAA - Das Wichtigste

  • Die KGAA ist eine Mischform aus Personengesellschaft und Aktiengesellschaft, bei der einige Gesellschafter (die Komplementäre) persönlich haften, während andere (die Kommanditaktionäre) nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften.
  • Die Organe einer KGAA sind die Hauptversammlung, der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat.
  • Die KGAA wird durch eine einzigartige Struktur charakterisiert, die dualistisch ist und sowohl Persönlichkeits- als auch Kapitalgesellschaftselemente in sich vereinigt.
  • Für die Gründung einer KGAA sind verschiedene Schritte erforderlich, darunter die Planung, Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, notarielle Beurkundung sowie Eintrag ins Handelsregister und Kapitaleinbringung.
  • Das Mindestkapital für eine KGAA beträgt 50.000 Euro und wird in Aktien zerlegt, die entweder Nennbetragsaktien oder Stückaktien sein können.
  • Die KGAA findet in der realen Wirtschaftspraxis tatsächliche Anwendung und weist in bestimmten Szenarien klare Vorteile auf, sie ist zum Beispiel gut geeignet für Familienunternehmen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema KGAA

Der Komplementär bei einer KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) ist die Person oder das Unternehmen, das die persönliche Haftung trägt und die Geschäfte führt. Dies kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.

Eine KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) ermöglicht es, Kapital von Aktiengesellschaften zu beschaffen, während die Kontrolle des Unternehmens bei den Gründungsmitgliedern bleibt. Sie bietet den Vorteil, die Eigenschaften einer Aktiengesellschaft und einer Personengesellschaft zu vereinen.

Eine KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) ist eine Unternehmensform, die sowohl Elemente einer Kapitalgesellschaft als auch einer Personengesellschaft vereint. Dabei haften die Komplementäre unbeschränkt, während die Kommanditaktionäre nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften.

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Was ist eine KGAA im Zivilrecht?

Eine KGAA, auch bekannt als Kommanditgesellschaft auf Aktien, ist eine Unternehmensform im deutschen Gesellschaftsrecht. Sie ist ein Hybrid aus Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft und besitzt Eigenschaften beider Gesellschaftsformen. Sie hat mindestens einen Komplementär, der unbeschränkt haftet und Kommanditaktionäre, deren Haftung auf ihre Einlage begrenzt ist.

Was verstehen wir unter Dualismus bei einer KGAA?

Unter Dualismus bei einer KGAA versteht man die Trennung zwischen persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementären) und den Gesellschaftern mit beschränkter Haftung (Kommanditaktionären).

Was sind die charakteristischen Merkmale einer KGAA?

Die KGAA hat eine dualistische Struktur, die sich aus Komplementären und Kommanditaktionären zusammensetzt. Die Komplementäre haften persönlich und unbeschränkt, während die Haftung der Kommanditaktionäre auf ihre Einlage beschränkt ist. Die KGAA kann Kapital generieren, indem sie Aktien ausgibt und ist eine juristische Person, die rechtliche Handlungen durchführen kann.

Welche Organe hat eine KGAA und welche Aufgaben übernehmen sie?

Eine KGAA hat drei Hauptorgane: Die Hauptversammlung, den persönlich haftenden Gesellschafter und den Aufsichtsrat. Die Hauptversammlung ist das oberste Organ und wird von den Kommanditaktionären gebildet. Der persönliche haftende Gesellschafter leitet das Geschäft und trifft wesentliche Entscheidungen. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung zu überwachen und bestimmte Entscheidungen zu genehmigen.

Was sind die Schritte zur Gründung einer KGAA?

Zu den Schritten zur Gründung einer KGAA gehören: die Entscheidung und Planung, die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, die notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister, sowie die Kapitaleinbringung.

Wie hoch sollte das Mindestkapital sein, um eine KGAA zu gründen?

Laut § 8 des Aktiengesetzes muss das Mindestkapital für die Gründung einer KGAA mindestens 50.000 Euro betragen.

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