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Nach dem Ende des zweiten Weltkriegs wurden von den Alliierten eine Reihe von Prozessen gegen die Kriegsverbrechen der Nationalsozialisten in Gang gesetzt. Da diese in Nürnberg stattfanden, nannte man sie die Nürnberger Prozesse. Sie umfassten den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher und 12 Nachfolgeprozesse.
Abgehalten wurden die Nürnberger Prozesse zwischen dem 20. November 1945 und dem 14. April 1949 im Nürnberger Justizpalast. In diesem Artikel erläutern wir euch einige Hintergründe zu den Nürnberger Prozessen, welches zum Themengebiet Nationalsozialismus gehört und im Fach Geschichte behandelt wird.
Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher begann am 20. November 1945 und endete am 1. Oktober 1946. Die Verhandlungen für diesen Prozess fand vor einem, von den Alliierten ins Leben gerufenen, Internationalen Militärgerichtshof statt. In diesem Prozess wurden deutsche Politiker, Militäroffiziere und Funktionäre des NS-Regimes wegen der Durchführung eines Angriffskrieges, Verbrechen an Zivilisten und Kriegsgefangenen und dem Massenmord in Vernichtungslagern angeklagt.
Viele hochrangige Nationalsozialisten, darunter auch Hitler, Goebbels und Himmler, hatten bereits zuvor Selbstmord begangen. Trotzdem konnten noch viele hohe NS-Funktionäre und Politiker gefangen genommen werden. Dazu gehörten auch Hermann Göring, Oberbefehlshaber der Luftwaffe und mitverantwortlich für das erste Konzentrationslager, Baldur von Schirach, Führer der Hitlerjugend und Franz von Papen, Vizekanzler und Diplomat für Hitler.
Insgesamt wurden in den Prozessen gegen die Hauptkriegsverbrecher 24 Personen angeklagt. Von diesen Personen wurden 12 Personen zum Tode verurteilt, darunter auch Hermann Göring, der daraufhin Suizid beging. Sieben der Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt und drei weitere freigesprochen. Zwei von ihnen, darunter von Papen, wurden jedoch im Zuge der Entnazifizierung von einem deutschen Spruchkammerverfahren zu Zwangsarbeit verurteilt. Zwei Verfahren wurden aus gesundheitlichen Gründen und wegen Suizid des Angeklagten fallen gelassen.
Nürnberger Prozesse. Quelle: br.de
Ursprünglich war geplant, dass alle Prozesse vor dem Internationalen Militärgerichtshof stattfinden sollte, bei dem die Alliierten Mächte der USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion jeweils vertreten waren. Jedoch wurden die restlichen Prozesse wegen des Ausbruchs des Kalten Krieges vor einem amerikanischen Militärgericht in der amerikanischen Besatzungszone durchgeführt.
Bei diesen Prozessen wurden unter anderem Ärzte, Juristen, Personen aus der Wirtschaft, Polizisten und SS-Männer, aber auch weitere Politiker und Militäroffiziere angeklagt. Insgesamt gab es 12 Nachfolgeprozesse, die sich üblicherweise auf Personen, Gruppen oder Firmen bezogen, die bestimmte Straftaten verrichteten. So war der erste Prozess der Ärzte-Prozess, bei dem 20 KZ-Ärzte, ein Jurist und zwei Verwaltungshelfer als Organisatoren der Medizinverbrechen an KZ-Häftlingen angeklagt wurden.
Insgesamt wurden 185 Personen in den Nachfolgeprozessen angeklagt, von denen 35 freigesprochen wurden. 24 wurden zum Tode verurteilt, 20 zu Leben im Gefängnis und 98 zu einer zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe. Jedoch wurden viele von diesen Strafen schlussendlich herabgesetzt. Von den 24 zum Tode verurteilten wurden schließlich nur 12 Personen hingerichtet.
Ursprünglich wollte die Sowjetunion die Prozesse in Berlin abhalten. Jedoch eignete sich der Nürnberger Justizpalast besser, da er kaum zerstört wurde. Außerdem hielt die NSDAP in Nürnberg ihre Reichsparteitage ab. Es hatte also auch eine symbolische Bedeutung, den Ort, an dem die NSDAP sich selbst feierte, für ihren Prozess zu verwenden.
Die Nürnberger Prozesse waren Teil des alliierten Bestrafungsprogrammes gegen führende Akteure des Nazi-Regimes. Daher boten die Prozesse die Möglichkeit die Kriegsverbrechen der Nazis aufzuklären.
Insgesamt wurden 24 Männer bei den Nürnberger Prozessen angeklagt, von denen 12 zum Tode verurteilt wurden. Diese Angeklagten wurden zum Tode verurteilt: Martin Bormann, Hans Frank, Wilhelm Frick, Hermann Göring, Alfred Jodl, Ernst Kaltenbrunner, Wilhelm Keitel, Joachim von Ribbentrop, Alfred Rosenberg, Fritz Sauckel, Arthur Seyß-Inquart, Julius Streicher.
Die Nürnberger Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher fanden vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 statt. Nachfolgeprozesse dauerten bis zum 14. April 1949 an.
Die Nürnberger Prozesse wurden insofern kritisiert, als dass keine Trennung von Verfasser der Prozessordnung und Richter stattfand.
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