StudySmarter - Die all-in-one Lernapp.
4.8 • +11k Ratings
Mehr als 5 Millionen Downloads
Free
Americas
Europe
Vielleicht hast Du in den Nachrichten schon einmal von Gerichtsverfahren gehört, bei denen es zur Diskussion stand, ob ein*e Täter*in schuldfähig sei oder nicht. Denn begeht ein*e Täter*in eine Straftat aufgrund einer psychischen Erkrankung, muss er/sie anschließend seine/ihre Strafe in einer forensischen Psychiatrie verbringen, statt in einer Justizvollzugsanstalt. Doch was ist eigentlich die Bedeutung forensischer Psychiatrien? Wie sind diese in…
Entdecke über 200 Millionen kostenlose Materialien in unserer App
Speicher die Erklärung jetzt ab und lies sie, wenn Du Zeit hast.
SpeichernLerne mit deinen Freunden und bleibe auf dem richtigen Kurs mit deinen persönlichen Lernstatistiken
Jetzt kostenlos anmeldenVielleicht hast Du in den Nachrichten schon einmal von Gerichtsverfahren gehört, bei denen es zur Diskussion stand, ob ein*e Täter*in schuldfähig sei oder nicht. Denn begeht ein*e Täter*in eine Straftat aufgrund einer psychischen Erkrankung, muss er/sie anschließend seine/ihre Strafe in einer forensischen Psychiatrie verbringen, statt in einer Justizvollzugsanstalt. Doch was ist eigentlich die Bedeutung forensischer Psychiatrien? Wie sind diese in Deutschland aufgebaut? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein*e Straftäter*in dort eingewiesen wird?
Die forensische Psychiatrie ist ein Teilgebiet der Psychiatrie. Dieses Gebiet befasst sich mit der Begutachtung und der Therapie von psychisch kranken Straftäter*innen, die unter Drogeneinfluss oder beeinflusst von einer psychischen Störung eine Straftat begangen haben.
Der Begriff Forensik umfasst alle Gebiete, die sich mit kriminologischen Inhalten befassen und/oder gerichtlichen Zwecken dienen.
In forensisch-psychiatrischen Kliniken (auch psychiatrischer Maßregelvollzug genannt) befinden sich Straftäter*innen, die vom Gericht aufgrund einer psychischen Erkrankung als nicht oder vermindert schuldfähig erklärt wurden. In diesen Kliniken werden Täter*innen zur fachgerechten Behandlung untergebracht.
Forensische Psychiatrien sind also Fachkliniken mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen. Somit sind diese auch von der Sicherungsverwahrung zu unterscheiden (Unterbringung von Täter*innen nach Ablauf ihrer Strafe zum Schutz der Bevölkerung vor besonders gefährlichen Straftäter*innen).
Voll schuldfähige Straftäter*innen hingegen werden in Justizvollzugsanstalten (kurz: JVA) untergebracht.
Schuldunfähig (nach § 20 Strafgesetzbuch (kurz: StGB)) sind Personen unter 14 Jahren und Personen, bei denen aufgrund einer seelischen oder psychischen Störung oder einer Bewusstseinsstörung die Fähigkeit fehlt, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden oder ihr eigenes Verhalten bewusst zu steuern/kontrollieren.
Verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) bedeutet, dass ein Täter zwar grundsätzlich zur Einsicht fähig ist, diese Fähigkeit jedoch zum Zeitpunkt der Tat aufgrund einer Einschränkung verringert war (z. B. durch Drogenkonsum). Ebenso kann die Kontroll- und-Steuerungsfähigkeit in diesem Moment als eingeschränkt gelten.
Deutschlandweit befinden sich derzeit mehr als 10.000 Menschen als Patient*innen in forensischen Kliniken. Die meisten leiden an Schizophrenie, bei circa einem Drittel liegt eine Persönlichkeitsstörung vor und etwa jeder Zehnte gilt als Mensch mit starker Intelligenzminderung (also als geistig behindert).
Schau Dir auch die Erklärungen "Schizophrenie", "Psychosen", "Persönlichkeitsstörungen" und "Psychische Störungen" an.
In den meisten Fällen haben die Patient*innen ein relativ kleines Delikt begangen (z. B. Diebstahl oder Drogenbesitz). Circa ein Viertel der Insass*innen ist wegen sexueller Übergriffe verurteilt worden, in seltenen Fällen wegen Mord.
Wann jemand aus einer forensischen Klinik entlassen wird, hängt (im Gegensatz zur Justizvollzugsanstalt) nicht von der Schwere der Straftat ab. Entscheidend ist, ob die Therapie erfolgreich ist. Das bedeutet, dass Patient*innen sich häufig länger in einer forensischen Klinik befinden als Insass*innen in einer JVA, da erstere auch nach Ablauf des Strafmaßes nicht zwingend entlassen werden.
Forensische Psychiatrien haben viel mehr Funktionen, als die Patient*innen lediglich gesichert unterzubringen. Zu den weiteren Aufgabenbereichen gehören:
Natürlich besteht eine forensische Psychiatrie nicht nur aus Gutachter*innen und Psychotherapeut*innen. Es gibt noch viele weitere Jobs innerhalb der forensischen Psychiatrie. Für die Patient*innen sind außerdem Ärzt*innen, Psycholog*innen, Ergotherapeut*innen, Krankenpfleger*innen, Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen und Personen im technischen, Verwaltungs- und Lehrdienst zuständig.
Gutachten zur Schuldfähigkeit von Beschuldigten, Angeklagten und verurteilten Straftäter*innen dienen zur Beantwortung der Frage, ob ein*e Täter*in bei Begehung einer Straftat in der Lage war, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden und auch nach dieser Einsicht zu handeln. Das Gutachten eine*r forensischen Psychiater*in ist entscheidend dafür, ob der/die Täter*in zum Tatzeitpunkt
gewesen ist.
Jedoch trifft der/die begutachtende Arzt/Ärztin selbst keine Aussage über die Schuldfähigkeit, da es sich um eine Rechtsfrage handelt, die vom Gericht während der Hauptverhandlung zu beantworten ist. Er/Sie äußert sich lediglich dazu, ob die Voraussetzungen zur Annahme einer Schuldfähigkeit vorliegen.
Das folgende Beispiel macht Dir anhand eines realen Falles den Unterschied zwischen Schuldunfähigkeit und Schuldfähigkeit bei Diagnose einer psychischen Störung deutlich:
Anders Breivik beging am 22. Juli 2011 Anschläge in Oslo und auf der Insel Utøya, bei denen insgesamt 77 Menschen ums Leben kamen. 69 davon waren Teilnehmer*innen eines Zeltlagers der sozialdemokratischen Jugendorganisation. Er wurde des Terrorismus und der mehrfachen vorsätzlichen Tötung angeklagt. Währendes des Prozesses stand vor allem auch die Frage im Raum, ob Breivik als schulfähig oder schuldunfähig zu verurteilen wäre.
Die Gutachter*innen kamen zu dem Schluss, dass Breivik während der Tat zurechnungsfähig gewesen sei. Er gilt also als geistig gesund und kann die Anschläge von Oslo und Utøya belangt werden. Die Gutachter*innen diagnostizierten, Breivik jedoch eine narzisstische und antisoziale Persönlichkeitsstörung. Diese Störungen hätten jedoch keinen Einfluss auf seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit. Symptome einer Psychose gebe es nicht.
Wie das Beispiel zeigt, können auch Straftäter*innen mit einer diagnostizierten psychischen Störung als zurechnungs- und schuldfähig gelten. Eine Schuldunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn keine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit vorliegt. Leidet ein*e Täter*in also während einer Manie z. B. an Wahnvorstellungen und begeht eine Straftat, die mit diesen Wahnvorstellungen direkt im Zusammenhang steht, gilt er/sie als schuldunfähig.
Liegt zum Tatzeitpunkt zwar eine Manie vor, die Tat ist jedoch geplant und durchdacht und es deutet auch nichts auf Wahnvorstellungen hin, gilt der/die Täter*in trotz der psychischen Erkrankung als schuldfähig, wie das Beispiel von Anders Breivik zeigt. Auch das Verschleiern einer Tat weist darauf hin, dass der/die Täter*in sehr wohl zwischen Recht und Unrecht unterscheiden kann.
Mehr über den Verlauf, die Symptome und Ursachen von schizophrenen Erkrankungen und Persönlichkeitsstörungen erfährst Du in den Erklärungen "Schizophrenie" und "Persönlichkeitsstörungen".
In den USA muss im Gegensatz zu Deutschland (und den meisten anderen europäischen Ländern) die Verteidigung den Beweis erbringen, dass der/die Straftäter*in zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Da die Verteidigung in diesem Fall jedoch dadurch zuerst einmal zugeben muss, dass ihr*e Mandant*in die Tat begangen hat, wird die sogenannte "insanity"-Verteidigungsstrategie nur selten angewandt. Das liegt vor allem an folgenden Faktoren:
Im Allgemeinen wird die "insanity"-Verteidigungsstrategie in weniger als einem Prozent der Gerichtsprozesse verwendet. In den Fällen, in denen diese Verteidigungsstrategie angewandt wird, kommt es nur in 26 % der Fälle dazu, dass dem Antrag auf Schuldunfähigkeit stattgegeben wird. Bei den Fällen, in denen "erfolgreich" eine Schuldunfähigkeit nachgewiesen wurde, lag bei 90 % der Angeklagten eine bereits vorher diagnostizierte psychische Störung vor.
Wird ein*e Täter*in als schuldunfähig verurteilt, dann wird nach einer erneuten Prüfung des Gutachtens auf Plausibilität entschieden, ob diese*r zu einer Behandlung in einer forensischen Psychiatrie untergebracht wird. Die Entscheidung ist auch abhängig von
Nach dem deutschen Strafgesetzbuch wird in zwei Arten der forensisch-psychiatrischen Unterbringung unterteilt:
Am Beispiel von Jonas kannst Du erkennen, wie diese Unterbringung (nach § 63 StGB) aussehen kann:
Jonas hat vor ein paar Monaten seinen Nachbarn angegriffen und schwer verletzt, da er diesen aufgrund von Verfolgungswahn und Wahnvorstellungen für einen Kriminellen hielt, der Jonas und seiner Familie Schaden zufügen wollte. Im Laufe der Gerichtsverhandlung wird Jonas von psychiatrischen Gutachter*innen untersucht. Schließlich wird er aufgrund seiner diagnostizierten Psychose für unzurechnungsfähig erklärt und in eine forensische Psychiatrie eingewiesen.
Nach seiner Unterbringung besteht Jonas Alltag primär aus vergitterten Fenstern, Panzerglas, Kameras und hohen Zäunen. Auch wenn Jonas nicht bestraft, sondern wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden soll, steht zuerst der Schutz der Bevölkerung im Vordergrund. Zu Beginn wird Jonas noch engmaschig kontrolliert. In kleinen, vorsichtigen Schritten wird sein Vollzug gelockert. Das hängt besonders davon ab, wie die Therapeut*innen Jonas psychischen Gesundheitszustand und somit die Gefahr, die von ihm ausgeht, weiterhin einschätzen.
Es ist ein Irrglaube, dass Täter*innen versuchen, durch die Unterbringung in einer forensischen Klinik dem Gefängnis zu entgehen. Die meisten Patient*innen bleiben sehr viel länger in der forensischen Klinik, als es die JVA vorgesehen hätte. Jede*r dritte Patient*in sitzt inzwischen länger als zehn Jahre in der forensischen Psychiatrie, im Schnitt sind es circa über acht Jahre.
Neben der Beurteilung der Schuldfähigkeit spielen auch prognostische Aussagen eine wichtige Rolle in der forensischen Psychiatrie. Die Kriminalprognose dient als Grundlage, um zu bewerten, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person in Zukunft erneut bestimmte rechtswidrige Handlungen begehen wird. Dabei wird zwischen zwei Arten von Prognosen unterschieden:
In den meisten Fällen überprüft ein*e Richter*in einmal im Jahr, ob der Aufenthalt noch nötig ist. Dabei stützt er/sie sich auf Empfehlungen von Therapeut*innen der Klinik und von externen Gutachter*innen. 2016 beschloss der Bundestag, dass Richter*innen spätestens nach sechs Jahren die Verhältnismäßigkeit der Aufenthaltsdauer prüfen müssen.
Ein deutsches Beispiel für eine der modernsten forensischen Psychiatrien ist das ehemalige Haina Kloster, in dem sich heute die Vitos Klinik für forensische Psychiatrie befindet. Die Klinik in Haina (im Bundesland Hessen) ist zuständig für die Unterbringung und Behandlung von erwachsenen Straftäter*innen, die nach § 63 StGB als schuldunfähig gelten. Des Weiteren werden dort psychologische Begutachtungen von Straftäter*innen vorgenommen.
Die Klinik wurde am 1. Juli 1977 gegründet und verfügt über zwei Standorte: Haina (Kloster) und Gießen. Sie besteht insgesamt aus sieben Stationen und bietet Platz für rund 150 forensische Patient*innen.
Ein weiterer Aufgabenbereich der forensischen Psychiatrie ist die Besserung und die Behandlung von psychisch- und suchtkranken Täter*innen. Das Ziel der Behandlung innerhalb der forensischen Psychiatrie ist es, das Risiko zukünftiger Straftaten zu minimieren. Dabei ist zu beachten, dass manche Patient*innen nicht nur bedingt durch ihre psychische Störung, sondern z. B. auch durch Entwicklungs- und Bildungsdefizite in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, ein straffreies Leben zu führen.
Das Behandlungsangebot in einer forensischen Klinik deckt vorwiegend das folgende Spektrum ab:
Sozial-edukative Maßnahmen sind Maßnahmen zur Förderung des Sozialverhaltens und der Bildung.
Mehr zum Thema Therapie und Behandlung von psychischen Störungen findest Du in den Erklärungen "Psychische Erkrankungen Therapie".
Während des Aufenthalts steht zuerst der Therapiegedanke vor der Prognose. So sollen Stellungnahmen, die von der Strafvollstreckungskammer eingefordert werden können, in erster Linie den vorhandenen Therapiefortschritt darstellen und erst danach die Frage beantworten, ob bei einer Bewährungsentlassung mit erneuter Straffälligkeit zu rechnen ist.
Sieh Dir an, wie die Behandlung und Therapie bei Jonas abläuft:
Jonas wurde zu Beginn seiner Unterbringung medikamentös eingestellt, denn eine Psychotherapie ist erst dann wirklich möglich, wenn Symptome wie Wahnvorstellungen weitestgehend abgeklungen sind. Nachdem er drei Jahre regelmäßig an den therapeutischen Angeboten teilgenommen hat, zeigen sich starke Besserungen seines Zustandes. Die wahnhaften Anteile seiner Erkrankung sind nahezu verschwunden und er ist absprachefähig. Seit eineinhalb Jahren ist er nun in einer offenen Station untergebracht.
Wenn Du mehr über Achtsamkeitsverfahren wissen möchtest, vertiefe dein Wissen in der Erklärung "Achtsamkeit".
Die ambulante forensische Psychiatrie (forensisch-psychotherapeutische Nachbetreuung) dient dazu, die Rückfallrate von Straftäter*innen nach der Entlassung aus der forensischen Psychiatrie zu senken. Zur ambulanten Nachbetreuung gehören z. B.:
Die Ambulanzen der forensischen Psychiatrien arbeiten eng mit der Bewährungshilfe zusammen. Auch Jonas besucht nach seiner Entlassung regelmäßig die ambulante Nachbetreuung:
Jonas hat erfolgreich die letzte Lockerungsstufe der forensischen Klinik erreicht. Nach Rücksprache mit dem/der zuständigen Richter*in und der Überprüfung seiner Therapiefortschritte wird er entlassen. Nach seiner Entlassung muss er sich jedoch in regelmäßigen Abständen bei der Ambulanz der Klinik zurückmelden. Vor Ort werden ihm einmal die Woche seine Medikamente intravenös verabreicht, außerdem muss er an regelmäßigen Drogentests und Therapiestunden teilnehmen.
In die forensische Psychiatrie (psychiatrisch Maßregelvollzug) kommen Straftäter*innen, die Gerichte aufgrund ihrer psychischen Erkrankung als nicht oder vermindert schuldfähig erklären.
Unter forensischer Psychiatrie versteht man ein Teilgebiet der Psychiatrie, das sich mit der Begutachtung und der Therapie von psychisch kranken Straftäter*innen befasst.
Ein forensische*r Patient*in ist ein*e Patient*in, der/die entweder als schuldunfähig (§ 20 StGB) oder vermindert schuldfähig (§ 21 StGB) gilt und deshalb in einer forensischen Klinik untergebracht wird.
Ein*e forensische*r Psycholog*in ist ein*e Psycholog*in, der/die Straftäter*innen (die Gerichte aufgrund ihrer psychischen Erkrankung als nicht oder vermindert schuldfähig erklären) untersucht, diagnostiziert und behandelt.
Wie möchtest du den Inhalt lernen?
Wie möchtest du den Inhalt lernen?
Kostenloser psychologie Spickzettel
Alles was du zu . wissen musst. Perfekt zusammengefasst, sodass du es dir leicht merken kannst!
Sei rechtzeitig vorbereitet für deine Prüfungen.
Teste dein Wissen mit spielerischen Quizzes.
Erstelle und finde Karteikarten in Rekordzeit.
Erstelle die schönsten Notizen schneller als je zuvor.
Hab all deine Lermaterialien an einem Ort.
Lade unzählige Dokumente hoch und habe sie immer dabei.
Kenne deine Schwächen und Stärken.
Ziele Setze dir individuelle Ziele und sammle Punkte.
Nie wieder prokrastinieren mit unseren Lernerinnerungen.
Sammle Punkte und erreiche neue Levels beim Lernen.
Lass dir Karteikarten automatisch erstellen.
Erstelle die schönsten Lernmaterialien mit unseren Vorlagen.
Melde dich an für Notizen & Bearbeitung. 100% for free.
Speichere Erklärungen in deinem persönlichen Bereich und greife jederzeit und überall auf sie zu!
Mit E-Mail registrieren Mit Apple registrierenDurch deine Registrierung stimmst du den AGBs und der Datenschutzerklärung von StudySmarter zu.
Du hast schon einen Account? Anmelden