Universität Erfurt Stats
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Gegründet
1994
Master of Education Französisch - Lehramt Berufsschule an der Universität Erfurt Kurseinführung
Der Master of Education (M.Ed.) Französisch – Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Universität Erfurt ist ein viersemestriges Studienprogramm, das jeweils zum Wintersemester startet. Das Studium gliedert sich in drei zentrale Bereiche: den bildungswissenschaftlichen, den fachwissenschaftlichen sowie den fachdidaktischen Bereich. Im bildungswissenschaftlichen Teil werden unter anderem Berufspädagogik, Didaktik beruflicher Unterrichtsprozesse, Theorien und Institutionen der beruflichen Bildung, Forschungsmethoden, Heterogenität und Inklusion sowie psychologische Grundlagen vermittelt. Der fachwissenschaftliche Bereich konzentriert sich auf vertiefende Module im allgemeinbildenden Unterrichtsfach Französisch, während der fachdidaktische Bereich sowohl fachdidaktisch-praktische Module für Französisch als auch für die berufliche Fachrichtung umfasst.
Das Studium schließt mit einer anwendungsorientierten Master-Arbeit ab und bereitet gezielt auf die Tätigkeit als Lehrkraft an staatlichen und privaten berufsbildenden Schulen vor. Absolventinnen und Absolventen qualifizieren sich für den Vorbereitungsdienst (Referendariat). Voraussetzung für die Zulassung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit fachwissenschaftlichen Studienanteilen in einer beruflichen Fachrichtung (mindestens 102 LP) sowie im allgemeinbildenden Unterrichtsfach Französisch (mindestens 60 LP). Zusätzlich ist ein phoniatrisches Gutachten oder eine Lehreinheit zur Sprecherziehung erforderlich. Die Universität Erfurt bietet mit diesem Masterstudiengang eine strukturierte Ausbildung, die wissenschaftliche Grundlagen, fachdidaktische Kompetenzen und Praxisanteile miteinander verbindet.
Karriere & Berufsperspektiven
Universität Erfurt Französisch - Lehramt Berufsschule Absolventinnen und Absolventen sind branchenübergreifend sehr gefragt. Viele Alumni wechseln zu führenden Kanzleien, renommierten juristischen Referendariaten, in die Wissenschaft oder in den öffentlichen Dienst. Zu den bekannten Arbeitgebern zählen unter anderem:
Mehr sehenStudiengebühren und finanzielle Unterstützung für Französisch - Lehramt Berufsschule an der Universität Erfurt
Die Universität Erfurt ist eine öffentliche Hochschule und erhebt für das Studium Französisch – Lehramt an Berufsschulen keine Studiengebühren (Studiengebühren = 0 €). Studierende zahlen lediglich einen Semesterbeitrag, der sich im Regelfall zwischen 150 € und 350 € pro Semester bewegt und Leistungen wie Verwaltung, Studierendenwerk und das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr abdeckt. Es gibt keine Unterschiede bei den Gebühren zwischen EU-/EWR-Studierenden und internationalen Studierenden aus Nicht-EU-Ländern. Private Hochschulen in Deutschland verlangen hingegen oft zwischen 5.000 € und 20.000 € pro Jahr an Studiengebühren. Die Lebenshaltungskosten in Erfurt liegen durchschnittlich bei 800 € bis 1.000 € monatlich und umfassen Miete, Verpflegung, Krankenversicherung und persönliche Ausgaben.
Für die Finanzierung des Studiums stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: BAföG unterstützt deutsche und EU-Studierende mit bis zu 992 € monatlich, abhängig vom Einkommen der Eltern. Das Deutschlandstipendium fördert leistungsstarke Studierende mit 300 € monatlich, unabhängig von BAföG und Einkommen. Internationale Studierende können sich über den DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) und weitere Organisationen um Stipendien bewerben. Darüber hinaus bieten Kirchen, Parteien und Unternehmen zusätzliche Stipendien an. Öffentliche und private Studienkredite, beispielsweise von der KfW, können zur Überbrückung finanzieller Engpässe genutzt werden. Studierende dürfen neben dem Studium arbeiten; internationale Studierende mit Visum haben das Recht, bis zu 120 volle oder 240 halbe Tage pro Jahr zu arbeiten. Minijobs bis 520 € monatlich sind besonders beliebt und beeinträchtigen in der Regel den BAföG-Anspruch nicht.

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Das sagen Studenten über die Universität Erfurt
"Die Uni Erfurt bietet eine tolle Lernatmosphäre. Die Seminare sind klein und die Professoren sehr engagiert. Die Bibliothek ist super ausgestattet."
"Gutes Lehrangebot, besonders im Bereich der Geisteswissenschaften. Die Stadt Erfurt ist wunderschön, aber die Wohnheimsituation ist schwierig."
"Die Max-Weber-Kolleg Forschungsgruppen sind ein Highlight. Manchmal etwas bürokratisch, aber insgesamt eine positive Erfahrung."
Studiengänge
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FAQs
Für das Lehramtsstudium Französisch an der Universität Erfurt müssen Sie Französischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Dies kann durch ein entsprechendes Sprachzertifikat oder das Abiturzeugnis erfolgen, sofern Französisch bis zur 12./13. Klasse belegt wurde. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.
Internationale Bewerber/innen bewerben sich online über das Bewerberportal der Universität Erfurt. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist in der Regel vom 1. Mai bis 15. Juli. Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite über aktuelle Fristen und notwendige Schritte.
Für die Bewerbung benötigen Sie: Zeugnisse (Schulabschluss, ggf. Bachelor), Notenübersicht (Transcript of Records), Nachweis der Deutschkenntnisse (mindestens B1), ggf. Lebenslauf und Motivationsschreiben. Alle Unterlagen müssen in beglaubigter Kopie und ggf. mit Übersetzung eingereicht werden. Prüfen Sie die genauen Anforderungen auf der Universitätswebseite.
Für das Masterstudium benötigen Sie einen einschlägigen Bachelorabschluss mit mindestens Note 2,5, Nachweise über eine Schulung in Sprecherziehung sowie ein pädagogisches Orientierungspraktikum an einer Regelschule. Zusätzlich müssen Sie die fachspezifischen Voraussetzungen für Französisch erfüllen. Details finden Sie auf der Webseite der Universität Erfurt.
Ein mindestens dreimonatiger Aufenthalt in einem frankophonen Land ist erforderlich. Diesen können Sie durch Flugtickets, Mietverträge, Arbeitsverträge oder Schulzeugnisse nachweisen. Der Nachweis muss spätestens zur Anmeldung der Abschlussprüfung (Erstes Staatsexamen) erbracht werden. Frühere Aufenthalte werden anerkannt, sofern sie belegt werden können.