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Zwei-plus-Vier-Vertrag – Definiton
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag ist ein bis heute gültiger Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und den vier alliierten Besatzungsmächten. Der vollständige Titel des Vertrags lautet "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland".
Zwei-plus-Vier-Vertrag – Bedeutung
Der Name des Vertrags, Zwei-plus-Vier, bezieht sich auf die insgesamt sechs Staaten, die den Vertrag damals unterzeichnet haben. Dabei steht die "2" für die zwei deutschen Staaten, die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Die "4" steht in diesem Falle für die vier Besatzungsmächte Großbritannien, Frankreich, die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion, die ebenso in diesem Vertrag involviert waren und ihn unterzeichnet haben.
In dem Zwei-plus-Vier-Vertrag wurden zum einen die Angelegenheiten der Besatzungsmächte bezüglich der Besetzung der zwei Deutschen Staaten geklärt. Zum anderen ging es aber hauptsächlich darum, die Friedensregelungen für Deutschland klarzustellen, um den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands freizumachen.
Doch was haben die vier Besatzungsmächte mit den zu der Zeit zwei souveränen Staaten Deutschlands zu tun gehabt?
Souveräne Staaten dürfen selbst über ihre Angelegenheiten entscheiden.
Nach Kriegsende wurde auf der Potsdamer Konferenz im Jahre 1945 festgelegt, dass die vier Besatzungsmächte über eine Wiedervereinigung Deutschlands mitentscheiden durften. Dieses Recht bezeichnete man auch als das "alliierte Vorbehaltsrecht". In den Pariser Verträgen, die 1954 und 1955 unterzeichnet wurden, wurde das alliierte Vorbehaltsrecht noch einmal festgehalten.
Durch die Pariser Verträge 1954 und 1955 erhielt die BRD ihre vollständige Souveränität erstmalig zurück.
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Als die Berliner Mauer am 9. November 1989 fiel, rückte die Frage einer Wiedervereinigung der beiden Deutschen Staaten BRD und DDR immer näher. Zudem führte die DDR die ersten freien Wahlen ein und eine Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion wurde beschlossen.
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Knapp ein Jahr später, am 12. September 1990, also etwa einen halben Monat vor der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990, wurde ein Vertrag im Hotel "Oktober" in Moskau unterzeichnet, der die deutsche Wiedervereinigung regelte – nämlich der Zwei-plus-Vier-Vertrag.
Doch der Inhalt des Vertrags wurde schon in den Monaten vorher besprochen. Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnern wurden durch verschiedene Gespräche und Verhandlungen, beispielsweise am 5. Mai 1990 in Bonn, am 22. Juni in Ost-Berlin, am 17. Juli in Paris und am 12. September in Moskau, geklärt und zusammengefasst.
Zwei-plus-Vier-Vertrag – Kritik
Es gab aber auch einige Bedenken bezüglich der Wiedervereinigung Deutschlands. Vor allem bei Grenzfragen, Bündniszugehörigkeit und Truppenstärke hatten die verschiedenen Mächte unterschiedliche Auffassungen.
Auf der einen Seite, wollte die Sowjetunion nämlich die Kontrolle über die DDR behalten, da sie fürchtete, sonst auch die Kontrolle über die restlichen Ostblock-Länder zu verlieren.
Auch Frankreich und Großbritannien hatten einige Bedenken wegen der Wiedervereinigung. Sie befürchteten, dass Deutschland zur alten Stärke zurückkehren würde und eine vorsitzende Position in Europa einnehmen könnte. Demzufolge drängte besonders Frankreich darauf, ein vereintes Deutschland in der NATO aufzunehmen und die Europäische Integration weiter voranzutreiben.
Schließlich einigten sich die sechs Länder am 12. September 1990 auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag. Da die Alliierten ihre Vorbehaltsrechte direkt nach der Unterzeichnung aufgaben, konnte die Wiedervereinigung schon am 3. Oktober 1990 durchgeführt werden, obwohl der Vertrag erst am 15. März 1991 ratifiziert wurde. Dies lag vor allem auch daran, dass die Sowjetunion in starken finanziellen Schwierigkeiten steckte und vor der Zahlungsunfähigkeit stand. Daher war die Sowjetunion zu vielen Kompromissen im Gegenzug für finanzielle Hilfen bereit.
Ratifizierung ist ein Prozess, um völkerrechtliche Verträge wirksam zu machen. Erst nachdem Parlamente oder die Bevölkerung in einer Volksabstimmung ihre Zustimmung zu diesem Vertrag abgegeben haben und ein Staatsoberhaupt diesen Vertrag schriftlich unterzeichnet hat, gilt ein Vertrag als ratifiziert.
Zwei-plus-Vier-Vertrag – Inhalt
Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag wurden die alliierten Vorbehaltsrechte aufgehoben und der erste völkerrechtliche Friedensvertrag festgelegt. Demnach erforderte der Vertrag eine umfangreiche Regelung verschiedenster Themen. Diese reichten von Grenzfragen über deutsches Staatsgebiet bis zur Stärke des Militärs. Die genauen Inhalte werden in den nächsten Abschnitten klar.
Zwei-plus-Vier-Vertrag – ReparationenAuch wenn dieser Vertrag theoretisch gesehen als Friedensvertrag fungiert, war es für die Bundesrepublik wichtig, dass dieser nicht so genannt wird. Wäre es nämlich ein Friedensvertrag, müsste Deutschland Reparationen an über 50 Kriegsgegner des Zweiten Weltkrieges zahlen. Dies wäre ein langer und kostspieliger Prozess gewesen, weshalb es im Interesse aller Vertragspartner war, die Wiedervereinigung ohne offiziellen Friedensvertrag zu handhaben.
Reparationen bezeichnen Entschädigungen, die ein Staat nach einer Niederlage im Krieg an die Siegenden eines Krieges entrichten muss. Reparationen können in Sachlieferungen, Arbeitsleistungen oder Geld geleistet werden.
Zwei-plus-Vier-Vertrag – Staatsgebiet
Unter anderem wurde das Staatsgebiet eines vereinten und vollständig souveränen Deutschlands festgelegt. Dieses bestand wie heute noch aus der Bundesrepublik Deutschland, der damaligen DDR und dem gesamten Gebiet Berlins. Das war in der Hinsicht eine große Veränderung, da Westberlin bis zu diesem Zeitpunkt im Gegensatz zum Rest Westdeutschlands noch unter der Kontrolle von Frankreich, Großbritannien und den USA stand.
Zwei-plus-Vier-Vertrag – Grenzen
Auch wurden die bestehenden Grenzen festgelegt und für endgültig erklärt. Hierbei ging es vor allem um die Grenze zu Polen, der Oder-Neiße-Linie. Sowohl DDR als auch Bundesrepublik Deutschland hatten diese bereits anerkannt. Die Bundesrepublik hatte jedoch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, diese bei einer potenziellen Wiedervereinigung neu zu regeln.
Zwei-plus-Vier-Vertrag – Friedensbekenntnis und Truppenstärke
Das vereinte Deutschland bekannte sich zudem im Zwei-plus-Vier-Vertrag zum Frieden. Dazu wurden auf die ABC-Waffen, also atomare, biologische und chemische Waffen, verzichtet und die Truppenstärke des vereinten Deutschlands reduziert. Lag sie zuvor noch bei weit über 500.000, wurde sie nach der Wiedervereinigung auf 370.000 beschränkt. Die Begrenzung der Truppenstärke und der Verzicht auf ABC-Waffen gilt bis heute noch.
Zwei-plus-Vier-Vertrag – Regelungen für Ostdeutschland
Für das Staatsgebiet der ehemaligen DDR gab es aber noch andere Regelungen. Die sowjetischen Truppen, die in der DDR stationiert waren, sollten bis spätestens 1994 abgezogen werden. Auch sollten Truppen und Kernwaffen von ausländischen Verbündeten nicht im Osten Deutschlands stationiert werden dürfen.
Zwei-plus-Vier-Vertrag – Wiederherstellung der Souveränität
Zuletzt wurde natürlich die völkerrechtliche und staatliche Souveränität Deutschlands wiederhergestellt. Um dies zu erreichen, wurde die Viermächte-Verantwortung, welche bei der Potsdamer Konferenz festgelegt wurde, für Berlin und Deutschland als ganzes aufgehoben. Im Gegenzug verpflichtete sich das vereinte Deutschland, die Regeln der Verfassung zu befolgen und niemals seine Waffen – ausgenommen in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen – zu verwenden.
Zwei-plus-Vier-Vertrag - Das Wichtigste
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag ist ein Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und den Besatzungsmächten Großbritannien, Frankreich, den USA und der Sowjetunion.
Im Vertrag wurden außenpolitische Aspekte und innenpolitische Bedingungen zur Wiedervereinigung Deutschlands abgeklärt.
Der Vertrag wurde am 12. September 1990 in Moskau unterschrieben, und trat beinahe direkt darauf in Kraft, obwohl er erst offiziell am 15. März ratifiziert wurde.
Der Vertrag bildete die Grundlage für die Wiedervereinigung Deutschlands.
Der Vertrag gilt bis heute noch als rechtskräftig.
Nachweise
- Abb. 1 - Der am 12. September 1990 unterzeichnete 2+4 Vertrag (https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag#/media/Datei:Unterschriften_2+4.jpg) unter der Lizenz (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Unterschriften_2%2B4.jpg)
- Abb. 3 - Der Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 (https://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Mauer#/media/Datei:West_and_East_Germans_at_the_Brandenburg_Gate_in_1989.jpg) unter der Lizenz (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)
- Abb. 4 - Unterzeichnung des 2+4 Vertrages 1990 durch James Baker (USA), Douglas Hurd (Großbritannien), Eduard Schewardnadse (Sowjetunion), Roland Dumas (Frankreich), Lothar de Maiziere (DDR) und Hans-Dietrich Genscher (BRD) (v.l.n.r) im Moskauer Hotel "Oktober". (https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/zwei-plus-vier-vertrag/)
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Zwei-plus-Vier-Vertrag
Was bedeutet der 2 plus 4 Vertrag?
Der 2+4 Vertrag ist ein bis heute gültiger Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, DDR und den vier alliierten Besatzungsmächten. Der vollständige Titel des Vertrags lautet "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland".
Wie lange gilt der 2 plus 4 Vertrag?
Der 2 plus 4 Vertrag gilt noch bis zum heutigen Tag.
Wer unterzeichnete den zwei-plus-vier-Vertrag?
Den 2 plus 4 Vertrag unterzeichneten die beiden deutschen Staaten BRD und DDR, sowie die vier alliierten Besatzungsmächte Großbritannien, Frankreich, die USA und die Sowjetunion.
Warum ist der Zwei-plus-Vier-Vertrag kein Friedensvertrag?
Wäre der 2 plus 4 Vertrag ein Friedensvertrag, müsste Deutschland Reparationen an über 50 Kriegsgegner während des Zweiten Weltkrieges zahlen.
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