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Bevor Du eine Ausbildung beginnst, ist es hilfreich, wenn Du einige Informationen über die rechtlichen Grundlagen der Berufsausbildung weißt. Das Wissen über die rechtlichen Grundlagen hilft Dir unter anderem dann, wenn Du Dich fragst, wozu Du während der Ausbildung verpflichtet bist und welche Rechte Du hast. Außerdem kannst Du die Grundkenntnisse der rechtlichen Grundlagen der Berufsausbildung auch in Prüfungen nutzen.
In dieser Erklärung erhältst Du einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der Berufsausbildung, den Ausbildungsvertrag und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ausbildung.
Es gibt viele verschiedene gesetzliche Grundlagen, in denen die Berufsausbildung geregelt ist.
Gesetzliche Grundlagen der Berufsausbildung sind die Regelungen, die in Gesetzen, also Rechtsnormen, festgehalten sind. Es sind die gesetzlichen Regelungen, die den Ablauf, das Ziel, die Verpflichtungen und die Organisation von der Berufsbildung festlegen.
Des Weiteren sind Vorschriften zur Berufsausbildung in Rechtsverordnungen, Satzungen und sonstigen Rechtsquellen geregelt.
Für das Recht der Berufsausbildung sind einige grundrechtlich geschützte Regelungen von Bedeutung:
Art. 1 Abs. 1 GG – das Recht auf Achtung der Menschenwürde
Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 2 Abs. 1 GG – das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
Art. 12 GG – das Recht auf Berufsfreiheit
zu der Berufsfreiheit gehören sechs einzelne Grundrechte:
das Grundrecht der freien Berufswahl,
Arbeitsplatzwahl
und Ausbildungsstättenwahl, Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG,
das Grundrecht der freien Berufsausübung, Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG,
das Verbot des Zwangs zu einer bestimmten Arbeit, Art. 12 Abs. 2 GG, und
das Verbot zur Zwangsarbeit, Art. 12 Abs. 3 GG.
In Art. 12 GG ist das Recht auf Berufsfreiheit geregelt. Jeder Mensch kann in Deutschland frei entscheiden, welchen Beruf er oder sie an welchem Ort ergreifen, erlernen und ausüben möchte. Durch Art. 12 GG wird festgelegt, dass sich der Staat nicht in die Berufswahl des*der Einzelnen einmischen oder bestimmen darf, wer welchen Beruf ausübt. Geschützt ist durch dieses Grundrecht nicht nur die freie Wahl des Berufs und des Arbeitsplatzes, sondern auch die Ausbildungsstättenwahl. Du hast also das grundrechtlich geschützte Recht frei zu entscheiden, welche Berufsausbildung Du wo machen möchtest.
Die wichtigsten Gesetze sind:
Der Großteil dieser Gesetze gilt auch für die Berufsausübung, nachdem die jeweilige Berufsausbildung abgeschlossen wurde.
Spezifische Regelungen für die Berufsbildung enthält das Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Für die Ausbildung in handwerklichen Berufen gilt zusätzlich zu diesen Gesetzen das Gesetz zur Ordnung des Handwerks, kurz: die Handwerksordnung (HwO).
Die Handwerksordnung regelt die Berufe des Handwerks und die dazugehörigen Ausbildungen. Des Weiteren wird die Ausübung des Handwerks, das Fortbildungs- und Prüfungswesen festgelegt.
Es gibt über 130 handwerkliche Berufe, für die die speziellen Regelungen der Handwerksordnung gelten.
Neben diesen Vorschriften, gibt es verschiedene Rechtsverordnungen, in denen die Berufsausbildung näher geregelt ist. Dies sind unter anderem:
Rechtsverordnungen sind Regelungen, die festlegen, wie bestimmte Gesetze umgesetzt werden sollen. Sie werden nicht vom Parlament, sondern durch die Verwaltung erlassen.
Weiterhin gibt es Satzungen, wie die Prüfungsordnungen gem. § 47 BBiG.
Sonstige Rechtsquellen, die für die rechtliche Gestaltung der Berufsausbildung wichtig sein können, aber nicht direkt gesetzlich geregelt sind, sind zum Beispiel:
Aus diesen Rechtsquellen ergeben sich die Regelungen, die für Deine Ausbildungszeit wichtig sein können.
Anton und Cindy machen beide eine Ausbildung zum*r Bäcker*in im ersten Ausbildungsjahr. Bei einem Gespräch zwischen ihnen stellt sich heraus, dass Cindy im Monat 60 € weniger bekommt als Anton. Darf der*die Ausbildende den Auszubildenden unterschiedlich viel Gehalt zahlen?
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es dem*der Ausbildenden ohne sachlichen Grund bestimmten Auszubildenden mehr oder weniger Gehalt zu zahlen. Anton und Cindy machen die gleiche Ausbildung und sind beide im ersten Ausbildungsjahr, sodass sie gleich viel verdienen müssten. Es liegt kein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung vor und der*die Auszubildende muss Anton und Cindy für die gleiche Arbeit gleich viel Vergütung zahlen.
Eine der wichtigsten gesetzlichen Regelungen für die Berufsausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Das Gesetz enthält wichtige Informationen für Dich, unter anderem über den Ablauf der Ausbildung und die Rechte und Pflichten der*des Ausbildenden und des*der Auszubildenden. Außerdem beschreibt das Gesetz, welche Ziele die Berufsausbildung verfolgen soll. Das Berufsbildungsgesetz beinhaltet unter anderem Regelungen bezüglich:
allgemeinen Vorschriften
Anerkennung von Ausbildungsberufen
Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden
beruflichen Fort- und Weiterbildung
Pflichten des*der Auszubildenden und des*der Ausbildenden
Vergütung des*der Auszubildenden
Im Berufsbildungsgesetz findest Du also die wichtigsten und grundlegendsten Regelungen zu Deiner Berufsausbildung.
Bevor Du die Ausbildung beginnst, wirst Du, als Auszubildende*r, mit dem*der Ausbildenden einen Ausbildungsvertrag schließen. Vor dem tatsächlichen Unterschreiben des Vertrages wird es in den meisten Fällen ein Bewerbungsgespräch geben. Danach kann das Ausbildungsverhältnis durch den Vertragsschluss begründet werden. Bei der Berufsausbildung ist ein Abschluss des Ausbildungsvertrags gem. § 10 Abs. 1 BBiG verpflichtend. Der Ausbildungsvertrag wird durch eine Einigung, also durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, geschlossen.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, also in den meisten Fällen der Eltern, notwendig (§ 107 BGB).
§ 11 Abs. 1 BBiG bestimmt, dass der Ausbildungsvertrag schriftlich festzuhalten ist und dass der Vertrag bestimmte Inhalte enthalten muss.
Der Ausbildungsvertrag kann zwar formfrei, also mündlich, geschlossen werden. Er muss aber dem*der Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn zur Unterschrift schriftlich zugestellt werden.
Im Ausbildungsvertrag muss folgendes enthalten sein:
In Deinem Ausbildungsvertrag sollte also mindestens zu all diesen Punkten etwas festgehalten worden sein. Es können auch noch weitere wesentliche Punkte dazukommen, über die Du Dich mit dem*der Ausbildenden geeinigt hast.
Was die einzelnen Regelungen für den Vertragsabschluss sind, kannst Du in der dazugehörigen Erklärung nachlesen.
Lena möchte eine Ausbildung als Kfz-Mechatronikerin machen. Sie hat sich bereits bei einer Autowerkstatt beworben und wurde zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Dort haben Lena und ihr Ausbildender bereits über den Vertrag gesprochen. In dem Vertrag, den sie wenige Tage später per Post erhält, ist geregelt,
In dem Vertrag sind neben den gesetzlich verpflichtenden Punkten (§ 11 Abs. 1 BBiG) einige weitere Vereinbarungen aufgenommen worden. Wenn sich Lena und der Auszubildende einig sind, dass sie den Ausbildungsvertrag zu diesen Bedingungen schließen möchten, kann Lenas Ausbildung beginnen.
Bei der Berufsausbildung müssen einige Rahmenbedingungen, wie die Ziele der Ausbildung, die Rechte und Pflichten während der Ausbildung und der Ablauf der Ausbildung, beachtet werden. Diese grundlegenden Themen sind im Berufsbildungsgesetz festgehalten.
Die Berufsausbildung verfolgt die unterschiedlichsten Ziele, die grundsätzlich dazu führen sollen, dass Du nach der Ausbildung den jeweiligen Beruf selbstständig und mit den nötigen fachlichen Kenntnissen ausführen kannst.
Die Berufsausbildung soll gem. § 1 BBiG unter anderem:
Aus diesen grundsätzlichen Zielen folgen einige Rechte und Pflichten des*der Ausbildenden und des*der Auszubildenden.
Es gibt unterschiedliche Pflichten, die Du als Auszubildende*r während Deiner Ausbildungszeit beachten musst. Aber auch der*die Ausbildende muss bestimmte Pflichten befolgen. Die Pflichten des*der Ausbildenden sind gleichzeitig Deine Rechte.
Der*die Ausbildende hat gem. § 17 Abs. 1 BBiG die Pflicht, dem*der Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Diese Pflicht des*der Ausbildenden bedeutet für den*die Auszubildende*n, dass er oder sie das Recht auf eine angemessene Vergütung hat.
Wenn Du als Auszubildende*r in einem Betrieb arbeitest, hast Du sowohl Rechte als auch Pflichten, die Du beachten musst.
Die Pflichten des*der Auszubildenden sind in § 13 BBiG festgehalten. Der*die Auszubildende muss sich bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Er oder sie hat insbesondere diese Aufgaben:
In dem Gesetz finden sich die grundlegendsten Dinge, die Du befolgen musst. Was genau Deine Aufgaben sind und an welche Pflichten Du Dich halten musst, steht in Deinem Ausbildungsvertrag und wird Dir bei Beginn der Ausbildung noch erklärt.
Welche Pflichten Ausbildende haben, ist in § 14 BBiG geregelt. Sie haben:
Wie Du merkst, haben auch die Ausbildenden einige Pflichten, die sie befolgen müssen. Dabei müssen sie darauf achten, dass sie die Auszubildenden individuell fördern und sie so das Ausbildungsziel erreichen können.
Um den Ablauf der Ausbildung zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, dass die Berufsausbildung an zwei verschiedenen Orten stattfindet - zum einen im jeweiligen Betrieb und zum anderen in der Berufsschule. Diese Lernorte sind auch in § 2 BBiG gesetzlich festgehalten.
Im Ausbildungsbetrieb lernst Du die praktischen Inhalte deiner Ausbildung, die auf das jeweilige Unternehmen bezogen sind. Die Berufsschule besuchst Du parallel dazu, um die theoretischen Inhalte zu lernen. Während Deiner Ausbildung wechseln sich Theorie und Praxis ab.
Das Ziel der Berufsschule ist es, Dir das theoretische Wissen für Deinen Beruf beizubringen. Daneben wirst Du je nach Ausbildung auch Praktisches lernen, beispielsweise wie Du technische Zeichnungen erstellst. Neben diesem berufsspezifischen Unterricht hast Du auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch, Mathematik oder Englisch. Während der Zeit, in der Du in der Berufsschule bist, wirst Du von Deinem Betrieb freigestellt.
Je nachdem, wo Du Deine Ausbildung machst, kann es unterschiedlich sein, wann Du in der Berufsschule und wann im Betrieb lernst. Bei einigen Ausbildungen bist Du einige Tage in der Woche im Betrieb und einige Tage pro Woche in der Berufsschule. Bei anderen Berufsausbildungen lernst Du mehrere Wochen ausschließlich im Ausbildungsbetrieb und dann einige Wochen nur in der Berufsschule (Blockunterricht).
Die betriebliche Berufsbildung wird im Berufsbildungsgesetz und der schulische Teil in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt.
Die Ausbildungsordnung regelt, wie die Berufsausbildung in einem bestimmten Beruf grundsätzlich organisiert ist. Dein Ausbildungsbetrieb muss also einen Plan erstellen, wie er Dir welche Inhalte vermitteln will. In der Ausbildungsordnung müssen gem. § 5 Abs. 1 BBiG verschiedene Punkte festgelegt werden:
Bezeichnung des Ausbildungsberufes
Ausbildungsdauer
Ausbildungsberufsbild (Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten)
Ausbildungsrahmenplan (Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildung)
Prüfungsanforderungen
Die Berufsbezeichnung ist der Beruf, den die*der Auszubildende nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung trägt. Durch diese Bezeichnung wird deutlich, welchen Beruf genau Du in Deiner Ausbildung erlernt hast.
Du kannst etwa Bäcker*in, Fotograf*in oder Zahntechniker*in werden.
Auch die Dauer der Ausbildung wird in der Ausbildungsordnung festgelegt. Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 BBiG soll die Ausbildungsdauer nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen. Unter bestimmten Bedingungen kann von der Regelausbildungsdauer auch abgewichen werden.
Dadurch, dass die Berufsausbildung auf zwei Lernorte aufgeteilt ist, müssen sich die Inhalte der Berufsschule und des Betriebes aufeinander abstimmen. Im Ausbildungsrahmenplan sind die Inhalte geregelt, die durch den Ausbildungsbetrieb erlernt werden sollen.
Im Ausbildungsrahmenplan ist das grobe Lernziel der Berufsausbildung festgelegt. Der Ausbildungsrahmenplan ist eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 BBiG).
Der Rahmenlehrplan regelt die Inhalte, die durch die Berufsschule vermittelt werden. Demnach ist der Rahmenlehrplan, also der eigene Lehrplan für den Berufsschulunterricht.
In den meisten Ausbildungen sind der Ausbildungsrahmenplan und der Rahmenlehrplan der Berufsschule aufeinander abgestimmt. Dadurch lernst Du etwa die theoretischen Inhalte in der Berufsschule und kannst sie danach in der Praxis im Betrieb umsetzen.
Die gesetzliche Grundlage der Berufsausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es enthält wichtige Regelungen über den Ablauf der Ausbildung, die Rechte und Pflichten der*des Ausbildenden und der*des Auszubildenden und über die Ziele der Ausbildung. Neben dem Berufsbildungsgesetz gibt es allerdings noch viele Gesetze, die die einzelnen Teile der Berufsausbildung regeln.
Es gibt viele unterschiedliche Gesetze, die die Berufsausbildung in Deutschland regeln. Die wichtigsten Gesetze sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Tarifvertragsgesetz (TVG). Die einzelnen Gesetze gelten teilweise auch für die Berufe nach abgeschlossener Berufsausbildung.
Die gesetzlichen Grundlagen für eine Berufsausbildung im Handwerk stimmen größtenteils mit denen der anderen Berufsausbildungen überein. Zusätzlich zu dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt das Gesetz zur Ordnung des Handwerks, die Handwerksordnung (HwO).
Die Handwerksordnung regelt die Berufe des Handwerks und die speziellen Bestimmungen der zugehörigen Ausbildungen.
Der Ausbildungsvertrag wird durch eine Einigung zwischen dem*der Ausbildenden und dem*der Auszubildenden geschlossen, sodass sich grundsätzlich darauf geeinigt werden kann, was in dem Ausbildungsvertrag steht.
Einige Inhalte müssen allerdings gem. § 11 Abs. 1 BBiG mindestens Bestandteil des Ausbildungsvertrags sein. Es müssen
im Ausbildungsvertrag enthalten sein.
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