Arbeitsgesetze

Bei der Berufsausbildung spielen nicht nur die praktischen Anteile und die fachlichen Kenntnisse eine große Rolle, sondern auch die Grundlagen des Arbeitsrechts. Im Berufsleben und in der Berufsausbildung wirst Du häufig mit rechtlichen Fragen in Kontakt kommen - zumeist bereits dann, wenn Du Deinen Ausbildungsvertrag unterschreibst. Damit allgemein eindeutig ist, wer sich im Arbeitsrecht an welche Vorschriften halten muss, gibt es spezifische arbeitsrechtliche Regelungen. 

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Inhaltsangabe

    In diesem Artikel erhältst Du einen Überblick über die wichtigsten Rechtsquellen des Arbeitsrechts und in welcher Beziehung sie zueinander stehen.

    Arbeitsgesetze – Rechtsquellen des Arbeitsrechts

    Es gibt viele verschiedene rechtliche Grundlagen, in denen das Arbeitsrecht geregelt ist. Diese rechtlichen Grundlagen werden auch Rechtsquellen genannt.

    Eine Rechtsquelle ist die Grundlage einer Rechtsvorschrift. Dabei kann es sich neben Gesetzen auch um Rechtsverordnungen, Satzungen oder Richtlinien handeln.

    Die Rechtsquellen enthalten unter anderem Regelungen darüber, wie ein Arbeitsverhältnis zustande kommt, wie es beendet werden kann und welche Pflichten der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber beachten muss. Daneben wird auch der Ablauf, das Ziel, die Verpflichtungen und die Organisation der Berufsausbildung in den Rechtsquellen festgelegt.

    In Deutschland gibt es kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch, in dem alle Rechte und Pflichten der Beteiligten geregelt sind. Stattdessen gibt es eine Vielzahl von Rechtsquellen im Arbeitsrecht. Grundsätzlich wird im Arbeitsrecht zwischen dem Individual- und dem Kollektivarbeitsrecht unterschieden.

    Individualarbeitsrecht

    Das Individualarbeitsrecht regelt die individuelle Beziehung zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen.

    Das heißt, dass das Individualarbeitsrecht alle Regelungen beinhaltet, die das Vertragsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber betreffen. Außerdem enthält es eine Vielzahl von Vorschriften, die dem Arbeitnehmerschutz dienen.

    Kollektivarbeitsrecht

    Das Kollektivarbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeber*innen sowie zwischen den Betriebsräten und Arbeitgeber*innen.

    Das Kollektivarbeitsrecht beinhaltet unter anderem das Tarifrecht und das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer*innen. Demzufolge regelt es die Beziehungen zwischen den Organisationen der Arbeitnehmer*innen und den Verbänden der Arbeitgeber*innen.

    Weitere Informationen zum Kollektivarbeitsrecht findest Du in dem Artikel zu den Tarifverträgen.

    Arbeitsrecht – Gerichte

    Außerdem gibt es für das Arbeitsrecht eigene Gerichte, die sich ausschließlich mit Streitigkeiten aus dem Bereich des Arbeitsrechts befassen. Diese sind unterteilt in:

    • Arbeitsgerichte
    • Landesarbeitsgerichte
    • Bundesarbeitsgerichte

    Vor den Arbeitsgerichten werden alle Streitigkeiten verhandelt, die das Arbeitsrecht betreffen. Darunter fallen Konflikte zwischen den Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen oder zwischen den Organisationen der Arbeitnehmer*innen und den Verbänden der Arbeitgeber*innen. Die Vorschriften darüber, wie diese Verfahren ablaufen sollen, findest Du in dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG).

    Der Arbeitgeber Markus kündigt den Arbeitsvertrag mit der Arbeitnehmerin Alina. Als Grund gibt er an, dass sie ein Mal zehn Minuten zu spät erschienen sei. Alina fühlt sich ungerecht behandelt und möchte vor Gericht klären, ob die Kündigung rechtmäßig war. Sie kann bei dem zuständigen Arbeitsgericht Klage erheben und dies prüfen lassen. Bei der Streitigkeit geht es um einen Konflikt zwischen dem Arbeitgeber Markus und der Arbeitnehmerin Alina. Daher gehört die Streitigkeit zum Bereich des Individualarbeitsrechts. Für eine Kündigung reicht es nicht aus, dass die Arbeitnehmerin ein Mal zu spät gekommen ist, sodass die Kündigung unwirksam ist.

    Wichtige Arbeitsgesetze

    Wie bereits erwähnt, gibt es eine Vielzahl von Arbeitsgesetzen und Vorschriften, die das Arbeitsrecht regeln. Die wichtigsten Gesetze des Arbeitsrechts sind:

    Der Großteil dieser Gesetze gilt sowohl für die spätere Ausübung der Berufe nach abgeschlossener Berufsausbildung, als auch für die Berufsausbildung selbst. Spezifische Regelungen für die Berufsausbildung enthält das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sonstige Rechtsquellen, die für die rechtliche Gestaltung des Berufslebens wichtig sein können, sind unter anderem:

    Weitere Arbeitsgesetze – Übersicht

    Damit Du Dir die verschiedenen Arbeitsgesetze besser vorstellen kannst, gibt es hier eine Übersicht der Arbeitsgesetze. Diese sind in verschiedene Gruppen unterteilt, da sie entweder dem EU-Recht, der Verfassung, dem Individualarbeitsrecht oder dem Kollektivarbeitsrecht zugehörig sind.

    Zugehöriger RechtsbereichArbeitsgesetze

    EU-Recht

    EU-Grundrechtecharta (EU-GRCh)

    Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

    Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

    Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

    Verfassung

    Grundgesetz (GG)

    Individualarbeitsrecht

    • Arbeitsvertragsrecht
    • Arbeitsschutzrecht

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

    Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

    Berufsbildungsgesetz (BBiG)

    Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

    Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

    Gewerbeordnung (GewO)

    Handelsgesetzbuch (HGB)

    Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

    Mindestlohngesetz (MiLoG)

    Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

    Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

    Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

    Mutterschutzgesetz (MuSchG)

    Kollektivarbeitsrecht

    Tarifrecht

    Kollektivarbeitsrecht

    • Tarifrecht
    • Mitbestimmungsrecht

    Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

    Tarifvertragsgesetz (TVG)

    Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG)

    Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)

    Wahlordnung (WO)

    Rangfolge der Arbeitsgesetze

    Im Arbeitsrecht gibt es viele unterschiedliche Rechtsquellen. Da es kein einheitliches Gesetzbuch gibt, werden die verschiedenen Gesetze nebeneinander angewendet. Dabei kann es dazu kommen, dass eine Frage durch mehrere Gesetze geregelt wird. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, welches Gesetz vorrangig anzuwenden ist. Wie in allen Rechtsgebieten gibt es auch im Arbeitsrecht eine Normenhierarchie.

    Die Normenhierarchie ist eine Rangordnung von Rechtsquellen.

    Dabei gilt, dass die in der Rangordnung niedriger stehenden Rechtsquellen von den höher stehenden Rechtsquellen verdrängt werden. Das bedeutet, dass die Rechtsnormen der niederrangigen Rechtsquellen nicht angewendet werden können, wenn höherrangige Rechtsquellen anwendbar sind. Dies dient vor allem der Rechtssicherheit und vereinfacht den Rechtsverkehr, da durch diese Normenhierarchie eindeutig geregelt wird, welches Recht anzuwenden ist.

    An der Spitze - noch über dem Grundgesetz - steht das Europarecht. Danach folgt das Verfassungsrecht. Die Verfassung Deutschlands ist das Grundgesetz. Auf der nächsten Ebene steht das einfache Gesetzesrecht und am Schluss sind die sonstigen Rechtsquellen zu finden. Die Rangfolge der Rechtsquellen im Arbeitsrecht ist folgendermaßen aufgebaut:

    Europarecht

    Am oberen Ende der Normenhierarchie im Arbeitsrecht steht das Europarecht.

    Das Europarecht ist das überstaatliche Recht der Europäischen Union.

    Es ist also nicht das nationale Recht in Deutschland gemeint, sondern die Rechtsquellen, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossen haben. Das Unionsrecht ist daher vorrangig vor allen innerstaatlichen Rechtsnormen von Deutschland zu beachten. Die wichtigsten Rechtsquellen des Europarechts sind:

    • Vertrag über die Europäische Union (EUV)
    • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
    • EU-Grundrechtecharta (EU-GRCh)
    • Europäische Menschenrechtskonvention

    Für das Arbeitsrecht insbesondere relevant ist der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem wichtige Grundsätze geregelt sind. Der AEUV enthält fünf Grundfreiheiten, die auch für das Arbeitsrecht von großer Bedeutung sein können. Dies sind:

    • Warenverkehrsfreiheit (Art. 34 AEUV)
    • Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV)
    • Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV)
    • Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV)
    • Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV)

    Hinzu kommt das Allgemeine Diskriminierungsverbot gem. Art. 18 Abs. 1 AEUV, das eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung verhindern soll. Auf die Grundfreiheiten können sich die Betroffenen nur berufen, wenn ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt.

    Ein grenzüberschreitender Sachverhalt liegt vor, wenn die Ware die Grenze eines Mitgliedstaates überschreiten muss.

    Die spanische Unternehmerin Klara möchte ihre Limonade in Deutschland verkaufen. Angenommen, das deutsche Recht würde vorsehen, dass die Limonade nur einen begrenzten Anteil an Zucker beinhalten dürfte und das Getränk von Klara einen deutlich höheren Zuckeranteil aufweisen würde. Sollte eine deutsche Behörde Klara daraufhin den Verkauf ihres Getränkes als Limonade versagen, könnte in ihre Grundfreiheit der Warenverkehrsfreiheit eingegriffen worden sein. In dem Fall könnte sich Klara an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wenden und überprüfen lassen, ob ihre Warenverkehrsfreiheit verletzt wurde.

    Ein ähnlicher Fall wurde in Bezug auf das deutsche Reinheitsgebot für Bier vom EuGH entschieden. Das Urteil vom 12.03.1987 findest Du unter EuGH Rs. 178/84.

    Verfassungsrecht

    An der Spitze der innerstaatlichen Normenhierarchie steht die Verfassung. In Deutschland ist diese das Grundgesetz.

    Das Grundgesetz steht als Verfassung an der Spitze der innerstaatlichen Normenhierarchie. Es ist immer vorrangig anzuwenden und muss bei der Anwendung und Gestaltung des Rechts Beachtung finden.

    Das Grundgesetz enthält wichtige Grundrechte, die auch das Arbeitsrecht betreffen. Unter anderem sind diese Grundrechte von Bedeutung:

    • Recht auf Achtung der Menschenwürde Art. 1 Abs. 1 GG
    • Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG
    • Recht auf Berufsfreiheit Art. 12 GG
    • Recht auf Vereinigungsfreiheit Art. 9 GG

    Insbesondere die Berufsfreiheit steht in engem Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht. Durch Art. 12 GG werden unterschiedliche Bereiche geschützt. Dies sind:

    • die freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG)
    • die Arbeitsplatzwahl (Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG)
    • die Ausbildungsstättenwahl (Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG)
    • die freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG)
    • das Verbot des Zwangs zu einer bestimmten Arbeit (Art. 12 Abs. 2 GG)
    • das Verbot zur Zwangsarbeit (Art. 12 Abs. 3 GG)

    Aufgrund des Schutzes von Art. 12 GG hat jeder Bürger in Deutschland die Möglichkeit frei zu wählen, welchen Beruf er wo und in welcher Form ausüben und ergreifen möchte.

    Alina möchte Fachinformatikerin werden. Aufgrund des durch Art. 12 GG gewährleisteten Schutzes kann sie frei entscheiden, wo sie ihre Berufsausbildung macht, bei welchem Arbeitgeber, in welchem Bereich, an welchem Ort sie arbeitet und welchen Beruf sie ergreift. Sie kann also alle Kriterien, die die Berufswahl und -ausübung betreffen, grundsätzlich frei bestimmen.

    Solltest Du mehr zu diesem Beruf wissen wollen, kannst Du Dir den Artikel zur Fachinformatiker*in ansehen.

    Einfaches Recht

    Das einfache Recht ist die Rechtsquelle, die die Regelungen zur Berufsausübung und -wahl konkretisiert. Das sogenannte einfache Recht umfasst die Gesetze auf Bundes- und Landesebene.

    Das Bundesrecht enthält Regelungen, die die Bundesebene betreffen und legt daher Vorschriften für den gesamten Bundesstaat (Deutschland) fest.

    Die Bundesgesetze sind im Vergleich zu dem Grundgesetz niederrangig. Die Vorschriften des Bundesrechts müssen sich an die Vorgaben des Grundgesetzes halten und dürfen nicht dagegen verstoßen. Arbeitsgesetze, die auf Bundesebene geregelt sind, sind unter anderem:

    • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
    • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
    • Mindestlohngesetz (MiLoG)
    • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

    Auch die anderen Gesetze gehören zum Bundesrecht. Im Arbeitsrecht sind die meisten Regelungen bundesrechtlich festgelegt, damit sie innerhalb von Deutschland einheitlich gelten. Der Grund dafür, dass die Arbeitsgesetze weitestgehend auf Bundesebene geregelt sind, ist, dass der Bund gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz innehat.

    Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete: das Arbeitsrecht einschließlich der Betriebsverfassung, des Arbeitsschutzes und der Arbeitsvermittlung sowie der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung.

    Dies bedeutet, dass der Bund die Gesetze zum Arbeitsrecht erlassen kann.

    Konkurrierende Gesetzgebung

    Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Länder, Gesetze zu erlassen, Art. 30 GG. Das Grundgesetz bestimmt jedoch Ausnahmen, in denen dem Bund die Gesetzgebungskompetenz übertragen wird. Dies ist in den Art. 70 bis 74 GG geregelt.

    Hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz inne, kann nur der Bund die Gesetze in diesen Bereichen erlassen. Hat er eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, kann der Bund vorrangig die Gesetze erlassen. Wenn er den Bereich nicht abschließend geregelt hat, haben die Länder die Befugnis, die Regelungen zu treffen.

    Vorrangig kann daher der Bund das Arbeitsrecht regeln. Nur wenn er keine abschließenden Regelungen getroffen hat, haben die Länder die Befugnis, Gesetze in diesen Bereichen zu erlassen.

    Sonstige Rechtsquellen

    Sonstige Rechtsquellen sind unter anderem:

    • der Arbeitsvertrag
    • der Tarifvertrag
    • die Betriebsvereinbarung

    Arbeitsvertrag

    Im Arbeitsvertrag wird das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer detailliert geregelt und individualisiert an den Betrieb angepasst.

    Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer im Dienste des Arbeitnehmers zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit verpflichtet, § 611a Abs. 1 S. 1 BGB. Im Gegenzug ist der Arbeitgeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, § 611a Abs. 2 BGB.

    Der Inhalt des Arbeitsvertrags wird von dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber individuell vereinbart. An diesen Inhalt müssen sich die Beteiligten nach Abschluss des Vertrags halten.

    Weitere Informationen zum Arbeitsvertrag findest Du im Artikel zum Berufsausbildungsvertrag.

    Tarifvertrag

    Der Tarifvertrag gehört zum Kollektivarbeitsrecht und beinhaltet Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Die Tarifverträge gelten betriebsübergreifend und regeln die grundlegenden Bedingungen des Arbeitsverhältnisses.

    Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeberverband beziehungsweise einzelnen Arbeitgebern und einer Gewerkschaft. Er beinhaltet Regelungen zu Rechten und Pflichten zwischen den Vertragsparteien.

    Grundlegend regelt der Tarifvertrag unter anderem die Arbeitsbedingungen, Löhne, Arbeitszeiten und den Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer*innen.

    Möchtest Du mehr zu den Tarifverträgen wissen? Dann schau Dir den Artikel zum Tarifvertrag an.

    Betriebsvereinbarung

    Eine weitere Rechtsquelle des Arbeitsrechts sind die Betriebsvereinbarungen.

    Die Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung auf betrieblicher Ebene zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat.

    Durch die Betriebsvereinbarung können Bestimmungen getroffen werden, die sich unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis auswirken. Wie auch durch den Tarifvertrag wird durch die Betriebsvereinbarung das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer gestaltet. Durch die Betriebsvereinbarung werden Rechte und Pflichten für den Arbeitgeber, den Betriebsrat und Arbeitnehmer begründet.

    Wenn Du Weiteres über die Betriebsvereinbarung wissen möchtest, kannst Du Dir den Artikel zum Betriebsverfassungsgesetz durchlesen.

    Direktionsrecht

    Des Weiteren hat sich der Arbeitnehmer an das Direktionsrecht des Arbeitgebers zu halten.

    Das Direktionsrecht wird auch als Weisungsrecht bezeichnet und gestattet dem Arbeitgeber, im Rahmen der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung, die Tätigkeiten seiner Arbeitnehmer näher zu definieren.

    Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmern Aufgaben übertragen, nach denen sie sich richten und die sie erfüllen müssen.

    Arbeitsgesetze in der Ausbildung

    Die Gesetze, die auch für die Berufe selbst gelten, finden grundsätzlich auch in der Zeit der Ausbildung Anwendung. Die wichtigsten Regelungen, die speziell für die Berufsausbildung gelten, findest Du im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Außerdem finden die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) häufiger Anwendung, weil Auszubildende regelmäßig minderjährig sind, wenn sie die Ausbildung beginnen. Den Minderjährigen muss ein besonderer Schutz zukommen und es müssen unter anderem die Arbeitszeiten entsprechend angepasst werden.

    Das Berufsbildungsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für das Ausbildungsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Auszubildenden. Dort werden die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildern während der Zeit der Berufsausbildung geregelt. Außerdem enthält das BBiG wichtige Informationen über den Ablauf der Ausbildung. Des Weiteren beschreibt das Gesetz, welche Ziele die Berufsausbildung verfolgen soll. Das Berufsbildungsgesetz beinhaltet unter anderem Regelungen bezüglich:

    • allgemeinen Vorschriften
    • Anerkennung von Ausbildungsberufen
    • Berechtigung zum Einstellen und Ausbildung
    • beruflichen Fort- und Weiterbildung
    • Pflichten des Auszubildenden und des Ausbildenden
    • Prüfungen
    • Vergütung des Auszubildenden

    Die individuelle Rechtsgrundlage jeder Ausbildung ist der Berufsausbildungsvertrag. Es handelt sich dabei zwar nicht um ein Gesetz, aber in § 11 Abs. 1 BBiG wird bestimmt, dass der Ausbildungsvertrag schriftlich festzuhalten ist und bestimmte Inhalte enthalten muss.

    Wenn Du mehr über die Arbeitsgesetze in der Ausbildung wissen möchtest, kannst Du Dir die Artikel zum Berufsbildungsgesetz und zu den rechtlichen Grundlagen der Berufsausbildung ansehen.

    Arbeitsgesetze im öffentlichen Dienst

    Das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst unterscheidet sich in einigen Punkten von dem Arbeitsrecht außerhalb des öffentlichen Dienstes.

    Der öffentliche Dienst ist das Tätigkeitsfeld der Personen, die Aufgaben nachgehen, die dem staatlich geregelten Bereich angehören.

    Ein Arbeitsverhältnis im staatlichen Aufgabenbereich haben unter anderem:

    • Richter*innen
    • Polizist*innen
    • Soldat*innen
    • Beamt*innen
    • Verwaltungsfachangestellte
    • Hochschulprofessor*innen
    • Justizvollzugsbeamte

    Besonderheiten ergeben sich insbesondere aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Zudem gelten für bestimmte Berufe, wie für Soldaten, Richter und Beamte, überwiegend das Beamtenrecht. Aus diesen Vorschriften ergeben sich für die Arbeitnehmer*innen des öffentlichen Dienstes Verhaltensanforderungen und Kündigungsgründe, die sich von denen der Privatwirtschaft unterscheiden.

    Arbeitsgesetze im Homeoffice

    Gerade durch die Coronapandemie hat sich die Anzahl der Arbeitnehmer*innen, die von zu Hause aus arbeiten, erheblich vervielfacht. Die Arbeitsgesetze kommen auch bei der Arbeit im Homeoffice zur Anwendung, unter anderem, um den Arbeitnehmer*innen den nötigen Schutz zu gewährleisten.

    Auch im Homeoffice muss sich an die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes bezüglich der Arbeitszeiten, Ruhepausen und der Arbeit an Sonn- und Feiertagen, gehalten werden. Aufgrund der Arbeit im Homeoffice erweitert sich der Schutzbereich des Arbeitgebers auf das Zuhause des Arbeitnehmers. Zudem ist der Unfallversicherungsschutz von Arbeitnehmern im Homeoffice dem von Arbeitnehmern im Betrieb gleichgesetzt.

    Bezüglich des Datenschutzes muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass der Arbeitnehmer sicher auf die Dateien des Unternehmens zugreifen kann. Grundsätzlich sollte im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass die Möglichkeit besteht im Homeoffice zu arbeiten oder dass ausschließlich zu Hause gearbeitet wird. Dadurch können Konflikte und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

    Arbeitsgesetze – Das Wichtigste

    • In Deutschland gibt es kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch, in dem alle Rechte und Pflichten der Beteiligten geregelt sind. Stattdessen gibt es eine Vielzahl von Rechtsquellen im Arbeitsrecht.
    • Das Individualarbeitsrecht regelt die individuelle Beziehung zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen. Das Individualarbeitsrecht beinhaltet das Arbeitsvertragsrecht und das Arbeitsschutzrecht.
    • Das Kollektivarbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeber*innen sowie zwischen den Betriebsräten und den Arbeitgeber*innen. Das Kollektivarbeitsrecht beinhaltet das Tarifrecht und das Mitbestimmungsrecht.
    • Die Arbeitsgesetze stehen in einer bestimmten Rangfolge zueinander.
      • Am oberen Ende der Normenhierarchie im Arbeitsrecht steht das Europarecht, bei dem arbeitsrechtliche Vorschriften insbesondere in dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu finden sind.
      • An der Spitze der innerstaatlichen Normenhierarchie steht die Verfassung, also das Grundgesetz. Für das Arbeitsrecht ist insbesondere Art. 12 GG von Bedeutung, der die Berufsausübungs- und Berufswahlfreiheit schützt.
      • Das einfache Recht ist die Rechtsquelle, die die Regelungen zur Berufsausübung und -wahl konkretisiert.
      • Auf bundesrechtlicher Ebene werden in Deutschland die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen festgelegt, an die sich gleichermaßen zu halten haben.
      • Sonstige Rechtsquellen des Arbeitsrechts sind unter anderem der Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag und die Betriebsvereinbarung.
    • Die Gesetze, die grundsätzlich im Arbeitsrecht gelten, finden auch in der Zeit der Berufsausbildung Anwendung. Zusätzlich finden sich spezielle Regelungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG).

    Nachweise

    1. Junker GK ArbR | Rn. 11-15 - beck-eBibliothek - Junker, Abbo (2022). Grundkurs Arbeitsrecht. Verlag C.H. Beck oHG. 21. Auflage.
    2. Waltermann ArbR | 1. Teil. Gegenstand und Grundlagen des Arbeitsrechts - beck-eBibliothek - Raimund, Waltermann (2021). Arbeitsrecht. Verlag Franz Vahlen. 20. Auflage.
    3. Dütz ArbR | §2. Handelnde des Arbeitsrechts – Rechtsquellen und deren Rangfolge Rn. 32 - beck-eBibliothek - Dütz, Wilhelm/Thüsing, Gregor (2021). Arbeitsrecht. Verlag C.H. Beck oHG. 26. Auflage.
    4. ProQuest Ebook Central - Reader - Brox, Hans/Rüthers, Bernd/Henssler, Martin (2020). Arbeitsrecht. Verlag W. Kohlhammer. 20. Auflage.
    Häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsgesetze

    Was für Arbeitsgesetze gibt es?

    Es gibt sehr viele einzelne Gesetze, die das Arbeitsrecht regeln. Die wichtigsten sind unter anderem das Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Tarifvertragsgesetz, Berufsbildungsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz.

    Was regelt das Arbeitsgesetz?

    Die Arbeitsgesetze regeln die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie bestimmen die gegenseitigen Rechte und Pflichten und beinhalten die grundlegenden Regelungen zur Berufsausbildung und -ausübung.

    Welche Inhalte hat das Arbeitsgesetz?

    Die Arbeitsgesetze beinhalten unter anderem Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausenzeiten, zum Urlaub, Anspruch auf Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Kündigungsschutz, Mindestlohn, Jugendschutz und zur Berufsausbildung.

    Wo stehen Arbeitsgesetze?

    Die arbeitsrechtlichen Normen finden sich in einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze.

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