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In der kaufmännischen Ausbildung stellt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen wesentlichen Lern- und Wissensbereich dar. In diesem Artikel erwarten dich umfassende Informationen zum Thema "Beendigung des Arbeitsverhältnisses". Es werden die verschiedenen Arten der Beendigung, die möglichen Gründe sowie die sich ergebenden rechtlichen Aspekte näher beleuchtet. Es wird zudem auf den Einfluss der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die Sozialversicherung eingegangen.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezeichnet das rechtsgemäße Ende eines auf unbestimmte oder bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrages durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder durch Ablauf der vereinbarten Dauer.
Ein Arbeitgeber in einem kaufmännischen Ausbildungsverhältnis kündigt einem Auszubildenden ordentlich zum Ende der Ausbildungszeit. Hier erfolgt die Kündigung unter Einhaltung der gesetzlich festgelegten Kündigungsfrist.
In manchen Bundesländern müssen bei einer vorzeitigen Beendigung der kaufmännischen Ausbildung bestimmte Formalitäten eingehalten werden. So muss in einigen Bundesländern ein Antrag auf vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses bei der zuständigen Kammer gestellt werden.
Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses können vielfältig sein. Hierzu zählen beispielsweise das Ende der Ausbildungszeit, die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die vertragswidrige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Ein Auszubildender und der Ausbildungsbetrieb einigen sich darauf, das Ausbildungsverhältnis vorzeitig zu beenden. Es wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, der die Bedingungen der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses festlegt.
Besonders bei einer fristlosen Kündigung sind die rechtlichen Voraussetzungen streng. So muss ein wichtiger Grund vorliegen, der es dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.
Es gibt einige rechtliche Aspekte, auf die du bei einer Beendigung deines Arbeitsverhältnisses achten solltest. Dazu gehören die korrekte Abgeltung des Urlaubs, Fälligkeiten des Lohns und gegebenenfalls Provisionszahlungen.
Ein wichtiger Aspekt der rechtlichen Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Urlaubsabgeltung. Wenn du das Arbeitsverhältnis beendest, hast du grundsätzlich einen Anspruch auf Abgeltung des noch offenen Urlaubes. Hierbei ist eine Unterscheidung zwischen dem bereits erworbenen und dem noch nicht genommenen Urlaub zu machen.
Der erworbene Urlaub steht dir zu und muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden, wenn er nicht mehr genommen werden kann. Hierbei wird der Urlaubsanspruch in Geld umgewandelt. Die Urlaubsabgeltung berechnet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Noch nicht genommener Urlaub kann in Absprache mit dem Arbeitgeber entweder genommen oder abgegolten werden. Die Abgeltung kann als Urlaubsentgelt oder als Urlaubsgeld erfolgen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Fälligkeit des Lohnes. Dein Lohn wird mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. In der Praxis bedeutet das, dass der Lohn zum letzten Arbeitstag zu zahlen ist. Falls im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag eine andere Regelung getroffen wurde, dann gilt diese.
Es ist wichtig zu beachten, dass du nur Anspruch auf denjenigen Teil des Gehalts hast, der sich auf die Zeit bis zur Beendigung deines Arbeitsverhältnisses bezieht. Bei einer fristlosen Kündigung hingegen erhältst du dein komplettes Gehalt bis zum Ende des Kündigungsmonats.
Eventuell noch offene Lohn- oder Gehaltszahlungen sind daher zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu leisten. Hier ist es hilfreich, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzugehen, dass alle Ansprüche korrekt abgerechnet werden.
In einigen Branchen werden Provisionen gezahlt, welche sich nach dem Erreichen bestimmter Ziele berechnen. Solche Zielvereinbarungen sind in der Regel vertraglich festgelegt. Wie aber verhält es sich mit der Auszahlung von Provisionen, die du erarbeitet hast, aber zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht ausgezahlt wurden?
Grundsätzlich gilt: Du hast einen Anspruch auf die Auszahlung aller Provisionen, die du bis zum Zeitpunkt der Kündigung verdient hast. Dies gilt unabhängig davon, ob die Provisionen zu diesem Zeitpunkt bereits fällig sind.
Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen, beispielsweise wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wurde.
Um sicherzugehen, dass du deine rechtmäßigen Ansprüche geltend machst, kann es sinnvoll sein, den Rat eines Anwalts oder einer Gewerkschaft einzuholen. Es ist wichtig, dass du dich über deine Rechte im Klaren bist und diese auch einfordern kannst.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat nicht nur Auswirkungen auf dein momentanes Einkommen, sondern auch auf deine Sozialversicherung. Dabei wird unterschieden, ob das Arbeitsverhältnis regulär endet, beispielsweise durch Kündigung oder Vertragsablauf, oder ob es nach der sogenannten Aussteuerung endet.
Die Aussteuerung ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht und betrifft Personen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall langfristig arbeitsunfähig sind. Ist diese Arbeitsunfähigkeit länger als 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, so zahlt die gesetzliche Krankenversicherung kein Krankengeld mehr. Man spricht in diesem Fall von einer Aussteuerung.
Nach der Aussteuerung hast du in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieses wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, vorausgesetzt du bist arbeitsfähig und arbeitslos gemeldet. Bist du hingegen weiterhin arbeitsunfähig, so kannst du Erwerbsminderungsrente beantragen. Es ist wichtig, zeitnah nach der Aussteuerung die Arbeitslosmeldung vorzunehmen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Folgende Aspekte sind bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Aussteuerung besonders wichtig:
Ob Kranken-, Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung - mit der Beendigung deines Arbeitsverhältnisses ändert sich auch dein sozialversicherungsrechtlicher Status. Daher ist es wichtig, sich darüber zu informieren, welche Änderungen auf dich zukommen und was du beachten musst.
Grundsätzlich gilt, dass die Sozialversicherungspflicht mit dem letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses endet. Auf die Kranken- und Pflegeversicherung hat das jedoch erstmal keinen Einfluss. Wenn du arbeitslos wirst und dich arbeitslos meldest, übernimmt nämlich die Agentur für Arbeit die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Für die Rentenversicherung gelten jedoch andere Regeln. Hier endet die Pflicht zur Beitragszahlung mit dem letzten Tag der Beschäftigung. Allerdings erhältst du für die Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld Rentenpunkte gutgeschrieben.
Anders verhält es sich mit der Arbeitslosenversicherung. Hier erhältst du nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld, sofern du die Anwartschaftszeit erfüllt hast und dich arbeitslos meldest.
Ein wichtiger Aspekt ist der Arbeitsschutz. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet auch der gesetzliche Arbeitsschutz. Hierzu zählen unter anderem der Schutz vor Unfällen am Arbeitsplatz und der Schutz vor Berufskrankheiten.
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