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In der kaufmännischen Ausbildung ist das Thema Gewährleistung von zentraler Bedeutung und wird im Detail in diesem Artikel behandelt. Es beginnt mit einer einfachen Erklärung und Definition der Gewährleistung, gefolgt von den rechtlichen Grundlagen und Fristen. Weiter wird auf das Spannungsfeld zwischen Garantie und Gewährleistung eingegangen, seine Unterschiede, sowie die Bedeutung für den Kaufmann. Zuletzt werden die Möglichkeiten des Ausschlusses und der Begrenzung der Gewährleistung erläutert.
Die Gewährleistung ist ein verbrieftes Recht im Kaufrecht, das den Käufer vor Mängeln der gekauften Sache schützt. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und regelt die Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer bei Mängeln der Kaufsache.
Angenommen, du kaufst als Unternehmer einen neuen Drucker für dein Büro. Nach einer Woche stellt sich heraus, dass der Drucker nicht richtig funktioniert. In diesem Fall greift die Gewährleistung. Du hast das Recht, vom Verkäufer eine Nachbesserung zu verlangen oder einen einwandfreien Ersatzdrucker zu erhalten. Falls der Verkäufer den Mangel nicht beheben kann, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
Im BGB (§ 437) sind die Rechte des Käufers bei Mängeln festgelegt. Hierzu zählen das Recht auf Nacherfüllung (§ 439 BGB), das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises (§ 441 BGB) und das Recht auf Schadensersatz (§ 440, § 280, § 281, § 283 und § 311a BGB).
Als Kaufmann hast du ein Auto für deinen Betrieb gekauft. Nach 18 Monaten stellt sich jedoch heraus, dass der Motor aufgrund eines Materialfehlers einen irreparablen Schaden hat. In diesem Fall tritt die Gewährleistung in Kraft, da die Frist von zwei Jahren noch nicht abgelaufen ist.
Die Gewährleistung ist ein gesetzlich verbrieftes Recht, das beim Kauf einer Sache besteht. Der Verkäufer ist innerhalb der Gewährleistungsfrist verpflichtet, die Sache in dem Zustand zu übergeben, wie er bei Vertragsabschluss zugesichert wurde. Bei Mängeln hat der Käufer verschiedene Ansprüche gegen den Verkäufer.
Die Garantie hingegen ist eine freiwillige zusätzliche Leistung des Herstellers oder des Verkäufers. Sie beinhaltet ein Versprechen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums für bestimmte Eigenschaften der Sache einzustehen. Im Unterschied zur Gewährleistung muss der Käufer bei Inanspruchnahme der Garantie nicht nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorlag.
Im Rahmen der Gewährleistung bist du als Verkäufer verpflichtet, Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestehen, zu beheben. Je nach Vereinbarung und Art des Mangels kann dies beispielsweise durch Reparatur, Austausch, Preisnachlass oder Rücknahme der Ware geschehen. Vertiefte Kenntnisse des Gewährleistungsrechts können dazu beitragen, potenzielle Konflikte mit Kundinnen und Kunden zu vermeiden oder zu lösen.
Von großer Bedeutung ist auch das Recht der Garantie. Als Hersteller oder Händler kannst du eine Garantie für deine Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Diese kann ein wichtiger Wettbewerbsvorteil sein und das Vertrauen der Käufer in deine Produkte und Dienstleistungen stärken. Ein klar definiertes und gut kommuniziertes Garantieversprechen kann dazu beitragen, Kundenzufriedenheit und Kundenbindung zu erhöhen.
Ein Ausschluss der Gewährleistung kann nur gelten, wenn der Verkäufer nicht arglistig handelt und keine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Arglist bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Verkäufer einen Mangel der Sache kennt, ihn aber verschweigt. Eine Beschaffenheitsgarantie ist eine ausdrückliche Zusicherung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, dass die Sache bestimmte Eigenschaften aufweist.
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, durch den sich eine Partei (der Unternehmer) zur Herstellung des versprochenen Werkes, die andere Partei (der Besteller) zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht und bezieht sich auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits vorlagen. Sie dauert in der Regel 2 Jahre. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers oder Herstellers und bezieht sich auf Mängel, die innerhalb der Garantiefrist auftreten.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt in Deutschland zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistung vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
Unter die Gewährleistung fallen Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlagen. Dies beinhaltet sowohl offensichtliche als auch versteckte Mängel. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers beinhaltet die Pflicht zur Nacherfüllung, also Mängelbeseitigung oder Neulieferung.
Der Verkäufer eines Produkts oder einer Dienstleistung ist für die Gewährleistung verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
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