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Wenn Du eine bestimmte Software, ein Patent oder ein Foto, das von einem anderen gemacht wurde, weiterverwenden möchtest, benötigst Du eine Lizenz.
Damit Du Dir besser vorstellen kannst, was unter einer Lizenz zu verstehen ist, thematisiert diese Erklärung, was eine Lizenz ist, welche Bedeutung sie hat, was unter dem Lizenzrecht zu verstehen ist, welche Arten von Lizenzen es gibt und wie Lizenzen durch einen Lizenzvertrag gekauft werden können.
Lizenzen haben insbesondere im Urheberrecht eine große Bedeutung.
Durch das Urheberrecht werden persönliche geistige Schöpfungen einer Person vor der unberechtigten Nutzung durch andere Personen geschützt.
Es ist aufgrund des Urheberrechts beispielsweise nicht möglich, ohne Berechtigung Werke wie Bücher, Software, Bilder, Fotos, Zeichnungen, Filme und Musik zu nutzen.
Dieses Urheberrecht kann in Form von Nutzungs- und Verwertungsrechten lizenziert und übertragen werden. Derjenige, der die Lizenz erwirbt, kann die fremden Rechte nutzen und für eigene Zwecke verwenden.
Die Lizenz ist die Erlaubnis von dem Eigentümer des urheberrechtlichen Verwertungsrechts an den Lizenznehmer, die fremden Rechte nutzen zu dürfen.
Lizenzen dienen also dazu, Rechte zu verwenden und Nutzungsrechte auf dritte Personen zu übertragen. Du kannst Dir die Lizenz als Genehmigung vorstellen, durch die der Lizenzgeber einer dritten Person sein geistiges Eigentum zur Nutzung und Verwendung zur Verfügung stellt.
Der Begriff Lizenz kann von dem lateinischen Wort licentia oder licet abgeleitet werden. Wörtlich übersetzt bedeutet dies "Freiheit, Erlaubnis" und "es ist erlaubt". Diese Übersetzung lässt darauf schließen, dass es bei der Lizenz um die Erlaubnis geht, ein anderes Recht zu nutzen.
Die Rechte, die übertragen werden, sind immaterielle Güter beziehungsweise geistiges Eigentum.
Ein Immaterialgut ist das nicht greifbare, geistige Gut einzelner Personen. Der Urheber hat das umfassende Nutzungs- und Verwertungsrecht seiner geistigen Schöpfungen.
Immaterialgüter sind unter anderem:
Wenn Du mehr über Immaterialrechtsgüter erfahren möchtest, kannst Du Dir die Erklärung Rechtssubjekt vs. Rechtsobjekt ansehen.
Für eine Werbekampagne möchte Lisa ein Foto von der Fotografin Elena benutzen. Da sie nicht das Eigentum an dem Foto innehat, kann sie einen Lizenzvertrag mit Elena schließen. Dadurch erhält sie die Erlaubnis, das Foto, als fremdes Recht, für ihre Werbekampagne nutzen zu können.
Der Begriff der Lizenzierung bedeutet die Erteilung der Lizenz.
Unter der Lizenzierung wird der Vorgang verstanden, eine Lizenz an einen Dritten zu vergeben.
Derjenige, der die Lizenz vergibt, wird als Lizenzgeber bezeichnet. Der Lizenznehmer ist derjenige, dem die Erlaubnis zur Nutzung des fremden Rechts erteilt wird.
Julia hat ein Design für ein Kleid entworfen. Sie hat als Eigentümerin des Urheberrechts alle Rechte an dem Design. Sie kann jedoch entscheiden, wer ihr Design verwenden darf und das Verwendungsrecht daran an Dritte übertragen. Dies ist durch die Lizenzierung möglich. Dabei erteilt sie als Lizenzgeberin einer dritten Person, dem Lizenznehmer, die Erlaubnis, zur Nutzung des Designs. Rechtlich kommt es dadurch zu einem Lizenzvertrag.
Die Lizenz ist also die Erlaubnis an eine dritte Person Rechte des Lizenzgebers zu nutzen und verwenden zu können.
Bestandteile der Lizenz sind also:
Durch die Lizenz können Rechte an geistigem Eigentum an eine dritte Person übertragen werden. Dadurch kann das geistige Eigentum von dritten Personen mit Berechtigung genutzt werden. Derjenige, der die Lizenz vergibt, hat den Vorteil, dass er in den meisten Fällen eine Gegenleistung, also eine Bezahlung erhält. Der Lizenznehmer profitiert von der Lizenz, indem er geistiges Eigentum eines Dritten verwenden kann, was ansonsten nicht möglich wäre.
Dadurch wird die wirtschaftliche Nutzung von Software, Fotos, Marken oder Logos ermöglicht. Ohne die Lizenz wäre es beispielsweise nicht möglich, dass Fotos einer Fotografin für die Werbung eines bestimmten Produkts genutzt werden oder dass ein Unternehmen eine Software eines anderen Entwicklers verwenden kann.
Ein Lizenzgesetz oder ein Lizenzvertragsgesetz gibt es in Deutschland nicht. Teile des Lizenzrechts werden im Urheberrecht oder im Markenrecht geregelt. Das Lizenzrecht ist jedoch im Bereich des Zivilrechts anerkannt und wird täglich von Unternehmen genutzt.
Die konkreten Inhalte, die durch die Lizenzierung gewährt werden sollen, sollten jedoch aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelung, vertraglich vereinbart werden. Dazu dient der Lizenzvertrag.
Regelung zum Lizenzvertrag findest Du weder im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) noch in anderen Gesetzen in Deutschland. Es handelt sich bei dem Lizenzvertrag um ein Vertrag sui generis.
Eine Vertragsform, die nicht im Gesetz ausdrücklich geregelt ist, wird auch als Vertrag sui generis bezeichnet. Der lateinische Begriff sui generis bedeutet so viel wie eigener Art. Ein solcher, nicht im Gesetz geregelter Vertrag, ist aufgrund des Grundsatzes der Vertragsautonomie möglich.
Ein weiterer allgemein anerkannter Vertrag sui generis ist der Leasingvertrag, über den Du etwas in der Erklärung Leasingvertrag erfahren kannst.
Durch den Lizenzvertrag wird die Erlaubnis erteilt, das Recht eines anderen zu nutzen.
Ein Lizenzvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung, in der der Lizenzinhaber einem Dritten die Nutzungsrechte für das geschützte Werk überträgt.
Die Einzelheiten über die genauen Inhalte und die Laufzeit des Lizenzvertrags können die Beteiligten selbst vereinbaren. Notwendig ist jedoch, dass sie sich über den Inhalt einig sind. Diese Bestandteile kann ein Lizenzvertrag beinhalten:
Da die Lizenz meistens für eine bestimmte Zeit erteilt wird, handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis.
Wenn ein Lizenzvertrag geschlossen wird, wird vereinbart, dass der Lizenzgeber seine Rechte für eine gewisse Zeit an den Lizenznehmer überträgt. Dabei bleibt der Lizenzgeber weiterhin der Eigentümer der Rechte und das Eigentum wird grundsätzlich nicht auf die dritte Person übertragen.
Eigentümer und Besitzer
Voneinander unterschieden werden, müssen das Eigentum und der Besitz.
Der Eigentümer hat die umfassende Herrschaftsmacht über die Sache. Er kann mit ihr nach Belieben verfahren und darf andere Personen von jeder Einwirkung ausschließen, § 903 BGB.
Der Besitzer ist die Person, die die tatsächliche Sachherrschaft und Besitzwillen hat, § 854 Abs. 1 BGB.
Durch den Lizenzvertrag kann eine Gegenleistungspflicht für den Lizenznehmer vereinbart werden. In den meisten Fällen wird der Lizenzgeber eine Entgeltzahlung für die Erteilung der Erlaubnis des Nutzungsrechts von dem Lizenznehmer verlangen. Die Höhe der Entgeltzahlung können die Vertragsparteien selbst vereinbaren. Es gibt verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten für die sogenannten Lizenzgebühren. Diese sind unter anderem:
Es ist daher möglich, Lizenzen zu erwerben, indem eine Lizenzgebühr gezahlt wird. Dabei handelt es sich jedoch nicht zwangsläufig um einen Kauf in dem Sinne, dass die Lizenz dauerhaft erworben wird. Jedenfalls bleibt der Lizenzgeber der Eigentümer des Rechts und kann weiterhin darüber verfügen. Der Lizenznehmer zahlt die Lizenzgebühr, um das Recht für eine bestimmte Zeit nutzen zu können.
Johanna hat ein Comicdesign entworfen. Das Modelabel von Chris möchte das Comicdesign verwenden, um es auf T-Shirts und Pullover zu drucken. Damit er die Rechte von Johanna an ihrem Design nutzen kann, müssen sie einen Lizenzvertrag schließen.
Johanna und Chris vereinbaren, dass Chris das Design für die nächste Kollektion nutzen kann und eine bestimmte Anzahl an Kleidungsstücken damit bedrucken darf. Im Gegenzug muss er ihr pro verkauftes Oberteil mit dem Design einen bestimmten Betrag zahlen. Sie halten sich offen, ob sie den Lizenzvertrag verlängern, damit Chris das Design auch in der darauffolgenden Kollektion nutzen kann.
Durch den Abschluss des Lizenzvertrags sind Chris und Johanna eine gegenseitige Vereinbarung eingegangen. Chris hat die Pflicht, das Entgelt zu zahlen. Im Gegenzug muss Johanna ihr Design zu Verfügung stellen, damit Chris es nutzen kann. Sie bleibt jedoch weiterhin Eigentümerin des Rechts.
Es gibt verschiedene Arten von Lizenzen. Unterschieden werden:
Die Unterscheidung spielt insbesondere in Bezug auf den Umfang der Lizenzübertragung eine Rolle.
Eine nicht-ausschließende Lizenz wird auch als einfache Lizenz bezeichnet.
Durch die nicht-ausschließende Lizenz wird dem Lizenznehmer ein Benutzungsrecht eingeräumt. Er kann das Recht des Lizenzgebers für eine begrenzte Zeit nutzen und für seine Zwecke verwenden. Der Lizenzgeber kann weitere Lizenzen an andere Lizenznehmer vergeben.
Das Eigentum an dem überlassenen Recht verbleibt jedoch weiterhin bei dem Lizenzgeber. Es wird lediglich der Besitz für eine bestimmte Zeit auf den Lizenznehmer übertragen. Der Lizenznehmer darf die Rechte für die vereinbarte Zeit nutzen. Ansonsten darf niemand auf die Rechte zugreifen. Zusätzlich wird nicht ausgeschlossen, dass der Lizenzgeber mit weiteren Lizenznehmern Verträge über Lizenzen an den gleichen Rechten schließt.
Ein IT-Unternehmen entwickelt eine Software, die standardmäßig für viele Computersysteme verwendet werden kann. Das Unternehmen lizenziert die Standardsoftware mittels einer einfachen Lizenz, damit alle Nutzenden die Software gleichzeitig nutzen können. Der Lizenzgeber räumt die Nutzungsmöglichkeit der gleichen Lizenz für viele Lizenznehmer ein.
Durch den Vertrag über eine ausschließliche Lizenz werden andere Inhalte vereinbart.
Die ausschließliche Lizenz bewirkt, dass der Lizenznehmer das alleinige Recht von dem Lizenzgeber übertragen bekommt.
Die Konsequenz der ausschließlichen Lizenz ist, dass der Lizenzgeber das jeweilige Recht nicht mehr herstellen oder verkaufen darf. Das Recht wird durch diese Form der Lizenz ausschließlich auf den einen Lizenznehmer übertragen. Der Lizenzgeber darf daher nicht mit weiteren Lizenznehmern Verträge über die Nutzung des gleichen Rechts schließen. Andere Personen werden von der Nutzung der Rechte ausgeschlossen.
Ein IT-Unternehmen entwickelt eine Software speziell für ein anderes Unternehmen. Die Software wurde nach den individuellen Vorgaben entwickelt und es wurde vereinbart, dass sie ausschließlich von dem Unternehmen genutzt werden soll.
Ein weiterer Lizenzvertrag des IT-Unternehmens mit einem anderen Lizenznehmer ist aufgrund der ausschließlichen Lizenz mit dem anderen Unternehmen nicht möglich. Ausschließlich hat das Unternehmen das Nutzungsrecht für die Software.
Unterschieden werden insbesondere die ausschließliche und die nicht-ausschließliche Lizenz.
Durch eine einfache (nicht-ausschließende) Lizenz wird dem Lizenznehmer ein Benutzungsrecht eingeräumt. Der Lizenzgeber kann dabei weitere Lizenzen an dem Recht an andere Lizenznehmer vergeben.
Eine Lizenz wird benötigt, um Rechte einer anderen Person für seine Zwecke nutzen zu können.
Durch die Lizenz kann das geistige Eigentum von dritten Personen mit Berechtigung genutzt werden.
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