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Grundlagenvertrag

Der Grundlagenvertrag wurde im Rahmen der neuen Ostpolitik unter Bundeskanzler Willy Brandt beschlossen. Dessen Ziel war der sogenannte Wandel durch Annäherung. Zuvor wurde am 12. August 1970 der Moskauer Vertrag zwischen der Sowjetunion und der BRD beschlossen, am 7. Dezember 1970 der Warschauer Vertrag mit Polen und am 3. September 1971 das Viermächteabkommen über Berlin.  

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Der Grundlagenvertrag wurde im Rahmen der neuen Ostpolitik unter Bundeskanzler Willy Brandt beschlossen. Dessen Ziel war der sogenannte Wandel durch Annäherung. Zuvor wurde am 12. August 1970 der Moskauer Vertrag zwischen der Sowjetunion und der BRD beschlossen, am 7. Dezember 1970 der Warschauer Vertrag mit Polen und am 3. September 1971 das Viermächteabkommen über Berlin.

Am 21. Dezember 1972 wurde der Grundlagenvertrag beschlossen. Ein Vertrag, der die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratische Republik festgelegt hat.

Vorgeschichte des Grundlagenvertrages

Angesichts des Kalten Krieges war das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland (BRD) zu den Ostblockstaaten angespannt. Damit herrschten auch Konflikte zwischen der BRD und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Als Willy Brandt 1969 Bundeskanzler der BRD wurde, machte er es sich deshalb zur Hauptaufgabe, die Beziehung zu den Ostblockstaaten zu verbessern. Dies geschah schrittweise mit seiner neuen Ostpolitik, dem sogenannten Wandel durch Annäherung. Zunächst wurde der Moskauer Vertrag beschlossen. Mit ihm erkannte die BRD die territoriale Integrität sowohl von der DDR als auch Polen an. Außerdem wurde der Warschauer Vertrag gefasst. Ein Vertrag, der hauptsächlich ein Versprechen der BRD war, die polnischen Landesgrenzen zu respektieren. Danach wurden erste Abkommen geschlossen, welche explizit Probleme zwischen der BRD und der DDR beheben sollten.

Denn seit der Gründung der DDR am 07. Oktober 1949, stellte der Status von Berlin ein Problem dar. Westberlin gehörte zwar zur BRD, befand sich jedoch inmitten des Staatsgebietes der DDR und war damit isoliert. Mit dem Viermächteabkommen sollte am 03. September 1971 deshalb ein grundlegender Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin ermöglicht werden. Zudem verlangte die Sowjetunion, dass die Regierung der BRD ihre Präsenz in Westberlin reduzierte. Das Abkommen entspannte zwar die Lage in Berlin, jedoch blieben vereinzelte Punkte ungeklärt.

Details zu dem Transitverkehr sollten die BRD und DDR unter sich regeln. Und so wurde am 17. Dezember 1971 das Viermächteabkommen mit dem sogenannten Transitabkommen erweitert. Es sollte dafür sorgen, dass der Zivilverkehr ohne große Hindernisse vonstattengehen konnte. Somit wurden Grenzübergangsstellen eingerichtet, an welchen Bürger und Bürgerinnen der BRD ein Visum erhalten und passieren konnten, ohne, dass ihr Fahrzeug untersucht wurde. Dank dieser neuen Regelungen stiegen die Besucherzahlen in die DDR und nach Westberlin an.

All diese Verträge und Abkommen arbeiteten auf den Grundlagenvertrag hin. Dieser sollte das grundlegende Verhältnis zwischen der BRD und DDR festlegen.

Grundlagenvertrag – Zusammenfassung

Die Verhandlungen für den Grundlagenvertrag übernahm auf Seite der BRD der damalige Staatssekretär im Bundeskanzleramt Egon Bahr und auf Seite der DDR der Staatssekretär Michael Kohl. Schließlich unterzeichneten sie am 21. Dezember 1972 den Grundlagenvertrag. Am 21. Juni 1973 trat er in Kraft.

Kritik am Grundlagenvertrag

Bevor der Vertrag ausgehandelt wurde, gab es einige Kritikpunkte, die geklärt werden mussten.

Zunächst stellte die DDR als Voraussetzung, völkerrechtlich als souveräner Staat anerkannt zu werden. Aufgrund des Wiedereinigungsgebotes in ihrem Grundgesetz konnte die BRD der DDR jedoch lediglich eine staatsrechtliche Anerkennung zusichern. Hätte die BRD würde die DDR völkerrechtlich anerkannt, hätte sie gewissermaßen die Hoffnung auf eine deutsche Einheit aufgeben.

Das Wiedervereinigungsgebot war Bestandteil des Grundgesetzes der BRD, das 1949 verfasst wurde. Dabei war das Wiedervereinigungsgebot ein Verfassungsauftrag, also als ein Ziel, das sich die BRD verfassungsrechtlich setze. Die Bundesrepublik verpflichtete sich damit, Deutschland als einen Staat zu vereinigen. Mit der Wiedervereinigung am 03. Oktober 1990 wurde das Gebot hinfällig.

Das Problem der völkerrechtlichen Anerkennung wurde mit dem Moskauer Vertrag gelöst. Der Generalsekretär der DDR, Walter Ulbricht, ließ die Verhandlungen zum Grundlagenvertrag nach Abschluss des Moskauer Vertrags zu, da dieser die staatliche Souveränität der DDR anerkannte.

Vor der Bestätigung durch den Deutschen Bundestag äußerten sich außerdem die CDU/ CSU Fraktion und die Bayerische Staatsregierung kritisch zum Grundlagenvertrag. Der Vertrag würde sowohl den Status von Berlin offenlassen, als auch die Verhältnisse und Verantwortlichkeiten der vier Siegermächte nur vage behandeln. Das Hauptproblem jedoch war, dass die BRD mit dem Vertrag ihre Verantwortung gegenüber der Deutschen in der DDR verletzte. Denn um eine gute Beziehung zur DDR aufzubauen, ließ die BRD der DDR bei den Verhandlungen um den Grundlagenvertrag viel durchgehen. Beispielsweise schaffte es die DDR sowohl die Berliner Mauer, als auch den Schießbefehl an der Mauer aufrechtzuerhalten. Aber auch das Verbot einer Ausreise für DDR-Bürger und Bürgerinnen blieb weiterhin bestehen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht der BRD den Grundlagenvertrag geprüft hatte, kam es zu dem Schluss, dass bei einer strengen verfassungskonformen Auslegung des Vertrags, die Kritikpunkte wegfallen würden.

Mit der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages überreichte die BRD der DDR den Brief zur deutschen Einheit. Dieser Brief sollte klarstellen, dass die BRD die Teilung Deutschlands zwar anerkannte, jedoch weiterhin an der deutschen Wiedervereinigung festhielt.

Grundlagenvertrag – Inhalt

Insgesamt bestand der Grundlagenvertrag aus zehn Artikeln. Diese Artikel ließen sich in verschiedene Kategorien gliedern.

Einerseits behandelten Artikel 2, 3 und 5 die weltweite Friedenssicherung:

  • Die beiden Staaten hatten sich an die Grundsätze der Vereinten Nationen zu halten.
  • Konflikte sollten ohne die Anwendung von Gewalt gelöst und es sollte von einer gewalttätigen Grenzveränderung abgesehen werden.
  • Beide Staaten hatten sich an der Zusammenarbeit und der Abrüstung in Europa zu beteiligen.

Mit Artikel 1, 7 und 8 wurde eine Zusammenarbeit zwischen der BRD und DDR festgelegt:

  • Es sollten gute, nachbarliche Beziehungen auf gleichberechtigter Basis entwickelt werden.
  • Auf Gebieten wie Wissenschaft, Kultur etc. wurde eine Zusammenarbeit vorgesehen.
  • Es wurde ein Austausch ständiger Vertreter vereinbart.

Eine ständige Vertretung erfüllt die Funktion einer Botschaft, wenn der Staat, der die ständige Vertretung unterhält, den anderen Staat nicht als Ausland ansieht. Im Falle der BRD und DDR, weigerte sich die BRD die DDR völkerrechtlich als eigenen, souveränen Staat anzusehen.

Artikel 4 und 6 beschäftigten sich mit der Souveränität beider Staaten:

  • Keiner der beiden Staaten konnte den anderen international vertreten.
  • Die Hoheitsgewalt der BRD und DDR beschränkte sich jeweils auf den eigenen Staat und es sollte die Selbstständigkeit von inneren und äußerlichen Angelegenheiten respektiert werden.

Des Weiteren legte Artikel 9 fest, dass der Grundlagenvertrag andere Verträge nicht in ihrer Gültigkeit beeinflusste und Artikel 10 bestimmte, inwiefern der Vertrag bestätigt werden müsste, um in Kraft zu treten. Er musste jeweils von den Bevollmächtigten der Vertragspartner unterschrieben werden, für die BRD also Egon Bahr und für die DDR Michael Kohl.

Grundlagenvertrag Unterzeichnung  StudySmarterAbb. 1: Pressekonferenz nach der Unterzeichnung des Grundlagenvertrags am 21. Dezember 1972

Grundlagenvertrag – Folgen

Insgesamt diente der Grundlagenvertrag dazu, klare Regeln und Bedingungen zu schaffen, damit die BRD und DDR als zwei eigene Staaten funktionieren konnten. Vorherige Verwirrungen und Unklarheiten, vor allem auf internationaler Ebene, wurden damit vorerst aufgehoben.

Mit dem Grundlagenvertrag vereinbarten die BRD und DDR auch, sich beide um eine Mitgliedschaft der Vereinten Nationen zu bewerben. Die Bewerbungen waren beide erfolgreich, und so wurden sie am 18. September 1973 als 133. und 134. Mitglied aufgenommen.

Außerdem wurden die ständigen Vertreter ernannt, Günter Gaus für die BRD in der DDR und Michael Kohl für die DDR in der BRD, sie begannen am 02. Mai 1974, ihre Ämter auszuüben.

Letzten Endes stellte der Grundlagenvertrag die Basis für eine Vielzahl an Verträgen und Abkommen zwischen der BRD und der DDR dar, die bis zum Fall der Mauer am 09. November 1989 beschlossen wurden. Unter anderem wurde am 30. März 1976 ein Abkommen über den Post- und Fernmeldeverkehr beschlossen, am 21. Dezember 1979 eine Zusammenarbeit im Veterinärwesen festgelegt, oder etwa am 06. Mai 1986 eine kulturelle Zusammenarbeit vereinbart.

Für viele der Bürger und Bürgerinnen der DDR und BRD jedoch besiegelte der Grundlagenvertrag die deutsche Trennung. Sie fühlten sich hinters Licht geführt. Ihre Interessen wären von der Politik nicht berücksichtigt worden. Besonders die Bevölkerung der DDR fühlte sich im Stich gelassen, da die Flucht aus der DDR mit dem Grundlagenvertrag um ein weiteres erschwert wurde.

Grundlagenvertrag – Das Wichtigste

  • Der Grundlagenvertrag wurde am 21. Dezember 1972 beschlossen.
  • Er sollte die Grundlagen für die Beziehungen zwischen der BRD und DDR festlegen.
  • Hauptsächlich behandelte der Vertrag die Friedenssicherung, Zusammenarbeit und Souveränität beider Staaten.
  • In der BRD wurde kritisiert, dass die BRD mit dem Grundlagenvertrag die deutsche Einheit aufgegeben hätte.


Nachweise

  1. hdg.de: LeMO Kapitel: Grundlagenvertrag. (29:08:2022)
  2. bpb.de: 50 Jahre Grundlagenvertrag und der Streit um die Ostpolitik. (29.08.2022)
  3. willy-brandt-biografie.de: Erklärung zum Grundlagenvertrag mit der DDR, 7. November 1972. (29.08.2022)
  4. Abb. 1: Bundesarchiv Bild 183-L1221-0020, Berlin, Grundlagenvertrag, Pressekonferenz (https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/30/Bundesarchiv_Bild_183-L1221-0020%2C_Berlin%2C_Grundlagenvertrag%2C_Pressekonferenz.jpg) by Deutsches Bundesarchiv, Link Hubert (https://www.bundesarchiv.de/DE/Navigation/Finden/Bilder/bilder.html) licensed under CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en).

Häufig gestellte Fragen zum Thema Grundlagenvertrag

Mit dem Grundlagenvertrag konnte die DDR als Staat selbstständiger werden.

Mit dem Moskauer Vertrag vom 12. August 1970 wurde die Oder-Neiße-Grenze zwischen der BRD und DDR anerkannt und mit dem Grundlagenvertrag erkannte die BRD die DDR auf staatsrechtlicher Ebene an.

Der Grundlagenvertrag legte die Grundlagen für die Beziehungen zwischen der BRD und der DDR fest.

Nein, von der BRD wurde sie lediglich staatsrechtlich anerkannt.

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