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Der Feudalismus war die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Ordnung in Zentraleuropa zwischen dem 10. und 18. Jahrhundert. Er ist definiert durch die persönliche Abhängigkeit von Vasallen von ihren Herren, auf der Basis vergebenen Grundbesitzes.
Das Wort Feudalismus leitet sich aus dem Lateinischen ab, Feudum, was so viel bedeutet wie Lehensgut.
Die Feudalgesellschaft umfasst demnach das Lehenswesen und die Grundherrschaft.
Der Feudalismus entstand im Frühmittelalter, nach dem Zerfall des Römischen Reichs im 6. Jahrhundert, durch die Verbindung der antiken und der germanischen Gesellschaftsstrukturen. Nach der Völkerwanderung entstanden viele germanische Königreiche, die sich untereinander um die Vorherrschaft in den einzelnen Gebieten bekriegten.Durch die Kriege gerieten die Bauern immer mehr in die Abhängigkeit und es entwickelten sich hierarchische Herrschaftsstrukturen.
Das Lehenswesen beruhte auf dem Dienstverhältnis zwischen Lehensherrn, oder Feudalherren, und dem Vasallen.Ein Vasall erhielt Grund und Boden zur Bewirtschaftung, als Gegenleistung für dieses sogenannte Lehen, mussten Kriegsdienste erbracht werden. Die Bewirtschaftung wurde von Bauern übernommen, diese waren häufig Leibeigene.
Das heißt, sie waren unfrei und an den Boden gebunden. Sie durften diesen nicht verlassen und mussten Abgaben in Form von Arbeit (Frondienste) und Naturalabgaben (Zehnt) an ihren Grundherren leisten.
Ein weiteres Merkmal des Feudalismus ist die hierarchische Aufstellung des Lehensrechts, vom König bis zum niedrigen Adel. Der König, der Adel und der Klerus bilden die führenden Schichten. Sie waren Grundbesitzer, vergaben die Lehen und bestimmten Rechte im Austausch für die Dienste ihrer Untertanen weiter. Die Untertanen, die diese Lehen erhielten, wurden Vasallen genannt. Sie durften als Grundherren das Land nutzen, ihnen waren die Bauern unterstellt.
Abb. 1 - Gesellschaftshierarchie im Feudalismus
Feudalismus ist nicht nur eine Gesellschaftsordnung, sondern war auch im weitesten Sinne ein Wirtschaftssystem. Auf Basis der Ausbeutung der niedrigen Stände profitierten die privilegierten Minderheiten an der Spitze der Gesellschaft. Etwaige Zweifel oder Kritik aus der Bevölkerung wurde nicht geduldet und sofort im Keim erstickt. Durch die festen Verpflichtungen konnten die Grundherren auch langfristig mit Profiten rechnen – für sie ein risikoarmes Unterfangen.
Die Schaffung dieser Abhängigkeiten bildete neben Gesellschaftsordnung und Wirtschaftsordnung, durch die Verknüpfung mit staatlichen Aufgaben wie der Gerichtsbarkeit, auch die Basis der Staatsordnung. Der Feudalismus umfasste also alle Lebensbereiche.
Über das Lehnswesen war das Verhältnis zwischen Vasallen und Lehnsherr geregelt. Vasallen waren oft Angehörige des niederen Adels, zum großen Teil auch Ritter.
Das Vasallentum und Lehnswesen entwickelte sich ab dem 10. Jahrhundert im fränkischen Reich. Ab dem 11. Jahrhundert waren die meisten freien Männer, die über Grundbesitz verfügten und wehrhaft waren, also Rüstung und Pferd besaßen, auch Vasallen. Hauptsächlich war das Vasallentum dazu da, die Staatsgewalt zu sichern und um eine zuverlässige Kriegsmacht dauerhaft zu etablieren.
Lehnsherr und Vasall waren vertraglich miteinander verbunden. Der Lehnsherr erfüllte seine Pflichten, indem er den Vasall bei sich aufnahm, ihm Nahrung, Kleidung, Schutz gewährte und Land als Leihgabe überließ.
Der Vasall hatte dann das Nutzungsrecht über das Land, das sogenannte Lehen.
Der Vasall war im Gegenzug zu seinem Lehnsherrn zur Treue verpflichtet, das bedeutete er musste Kriegsdienste für diesen erbringen und dessen Land verteidigen. Eine besondere Stellung hatten die Königsvasallen. Sie waren unmittelbar dem König verpflichtet und genossen besondere Privilegien und ein hohes Ansehen. Es war üblich, dass die großen Vasallen mit Ländereien von erheblichem Umfang ihrerseits Untervasallen in ihre Dienste aufnahmen. So standen ihnen im Kriegsfall zahlreiche Getreue zur Seite.
Für die Lehnsherren war es besonders wichtig, Grafen, Markgrafen und Herzöge, die ihnen bereits wegen ihres Amtes verpflichtet waren, auch als Vasallen unter Vertrag zu nehmen, um sie damit noch enger an sich zu binden.
Das Lehnwesen schaffte diese direkte Abhängigkeit zwischen Lehnsherrn und Vasall durch zwei Elemente:
Dringliches Element: Der Vasall hat kein eigenes Eigentum, sondern nur das Nutzrecht für das Lehn. Dadurch war er an den Lehnsherrn gebunden und ihm direkt verpflichtet.
Persönliches Element: Lehnsherr und Vasall waren sich zur gegenseitigen Treue verpflichtet. Ausgedrückt wurde dies in einem sogenannten Handgang.
Einen Handgang würde man heute als eine Art Handschlag bezeichnen. Er zeichnet aber das hierarchische Verhältnis zwischen Vasall und Lehnsherrn aus.
Während sich das Lehnswesen auf den kirchlichen und weltlichen Adel mit Grundbesitz beschränkte, war die Mehrheit der ländlichen Bevölkerung grundherrschaftlichen Abhängigkeiten unterworfen.
Die Grundherrschaft war ein Abhängigkeitssystem, das sich durch das gesamte Mittelalter zog. Es ist der zweite wichtige Grundstein des Feudalismus. Der Stand, in den ein Mensch im Mittelalter hineingeboren wurde, spielte auch hier wieder eine große Rolle:
Der Grundherr gehörte meist zum Adel und verfügte frei über seinen Grund und Boden. Seine Rechte überstiegen dabei seine Pflichten bei Weitem. Teil dieses Rechts war der Anspruch an einem Teil der landwirtschaftlichen Erträge, die die Bauern auf seinen Ländern erwirtschafteten, im sogenannten Frondienst. Weitere Rechte beinhalteten zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Bewohner seines Landes, sowie das Recht, im Falle eines Heiratswunsches einer seiner Bauern, zu bestimmen, ob die Hochzeit vollzogen werden durfte.
Freie Bauern waren Eigentümer des Landes, das sie bewirtschafteten. Besonders im Frühmittelalter gab es noch relativ viele freie Bauern. Entweder ihr Status und ihr Land wurde von Generation zu Generation weitervererbt, oder es handelte sich um Freigelassene. Durch Kriege konnten Bauern ihr Land und damit auch ihre Freiheit verlieren – sie wurden dann zu Halbfreien oder Unfreien.
Als Halbfreier war man als Person frei, jedoch für das Land, das man bewirtschaftete, musste ein Zehnt an den Grundherren entrichtet werden. Ein Zehnt war eine Art Zinszahlung, die besonders im Frühmittelalter meistens aus Naturalien, also aus einem Teil der landwirtschaftlichen Erträge, bestand.
Unfreie Bauern bewirtschafteten ebenfalls Land, das einem Grundherren gehörte. Auch sie mussten Frondienste leisten und einen Zehnt bezahlen. Der Unterschied zu den halbfreien Bauern bestand darin, dass die finanzielle Belastung wesentlich höher war. Unfreie Bauern mussten nicht nur Abgaben für das bewirtschaftete Land entrichten, sondern auch einen sogenannten Leib- oder Kopfzins. Dieser musste für jede einzelne Person, die auf dem Land lebte, gezahlt werden.
Frondienste bedeuteten für die Bauern Arbeit, die nicht vergütet wurde. Dazu gehörten sogenannte Hand- und Spanndienste. Handdienste waren Aufgaben wie Unkraut jäten auf den Feldern des Grundherren, also Arbeiten, die tatsächlich von Hand erledigt wurden. Spanndienste bezogen sich auf das Pflügen der Felder. Die Bauern mussten während der Saat- und Erntezeit erst die Felder ihres Herrn bestellen, danach war es ihnen gestattet sich, um ihre eigenen Felder zu kümmern. Diese Verpflichtung gefährdete häufig die Ernte der Bauern und damit auch ihre Lebensgrundlage.
Immer wieder führt der Unterschied zwischen Hörigkeit und Leibeigenschaft zu Verwirrung. Als Leibeigene wurden die Diener des Grundherren bezeichnet, die dessen Land und Gut bewirtschafteten. Bauern, die sich freiwillig einem Grundherren unterstellten und ihm ihr Land übergaben, wurden als Hörige bezeichnet.
In der hierarchischen Gesellschaftsordnung stand zwar der König ganz an der Spitze, doch auch die (katholische) Kirche war ganz oben in den Machtverhältnissen angesiedelt. Insbesondere der hohe Kirchenadel hatte auch weltliche Macht inne und so kam es immer wieder zu Konflikten und Spannungen zwischen den Machthabern.
Einer dieser Konflikte war der sogenannte Investiturstreit – eine Auseinandersetzung zwischen Papst Gregor VII. und König Heinrich IV. . Der Streit zog sich insgesamt von 1073 bis 1122 um das alleinige Recht der Amtseinsetzung, der sogenannten Investitur, von Bischöfen und Äbten.
Papst Gregor empfand die Investitur als eine kirchliche Angelegenheit, doch König Heinrich IV. bestand darauf, über die Einsetzung der Bischöfe zu entscheiden. Er war nicht bereit, den Bischöfen die Macht zuzusprechen, ohne sie selbst auszuwählen.
Heinrich ließ den Papst absetzen, worauf dieser einen Kirchenbann gegen den König verhängte – Heinrichs königliche Macht war dadurch gefährdet, denn der Bann entband Heinrichs Untertanen von ihrem Treueeid.
1077 trat Heinrich IV. deshalb den Gang nach Canossa an, um den Papst um Vergebung zu bitten.
Wenn du mehr Details zum Gang nach Canossa wissen möchtest, lies unseren Artikel zu diesem Thema.
Während des gesamten Mittelalters amtierten immer wieder mehrere Päpste gleichzeitig. Dies lag daran, dass Kaiser, Könige und Adelsfamilien sich immer wieder in die Papstwahl einmischten, um politischen Einfluss zu gewinnen. So wurden noch zu Lebzeiten des amtierenden Papstes ein Gegenpapst erhoben.
Hier wird also deutlich, welchen großen Einfluss die Kirche, und damit auch der Papst als deren Oberhaupt, auf weltliche Geschehnisse hatte. Nach dem Investiturstreit war man in Rom zwar bemüht, sich auf ausschließlich kirchliche Belange zu fokussieren, jedoch machten auch die Kreuzzüge deutlich, dass dies nur von kurzer Dauer war.
Die Kirche verfügte auch im wirtschaftlichen Sinn über großen Einfluss. Der Landbesitz des Klerus war immens und führte für einzelne Klöster auch zur Grundherrschaft über Bauern. Besonders durch Schenkungen und Spenden von Grundherren wuchs der Reichtum des Klerus enorm.
Die Grundherrschaft der Kirche unterschied sich nicht von der der weltlichen Grundherren. Für die Bauern war es also kein Vorteil, der Kirche zu unterstehen. Auch in der Abgabe des Zehnt waren die Bauern dem Klerus verpflichtet. Diesen teilte die Kirche auf, ein Drittel erhielt der Pfarrer, zwei Drittel erhielt der Bischof.
Neben dem Anteil an den Erträgen der Landwirtschaft musste auch eine Rüstungsabgabe, der sogenannte "Kreuzzugszehnt" gezahlt werden, also die kriegerische Unterstützung der Kirche bei der Rückeroberung der Gebiete im Heiligen Land.
Wenn du mehr über die Kreuzzüge erfahren möchtest, klick dich doch mal in unsere Zusammenfassung.
Das Rittertum steht in engem Zusammenhang mit dem Feudalismus. Freie Männer, die über Grundbesitz, Rüstung und Pferd verfügten, waren häufig auch Lehnsträger, sogenannte Vasallen. Der Ritterstand bestand aber nicht nur aus Vasallen, zum Teil wurden auch Ministerialen, Unfreie, die einem Herrn verpflichtet waren, in den Ritterstand erhoben. Weil sie in einem Abhängigkeitsverhältnis standen, galten sie als zuverlässiger als die freien Ritter. Ritter konnten also sowohl dem hohen als auch niedrigen Adel angehören.
Mit der Ernennung zum Ritter wurde man einem Ehrenkodex und einer Reihe an Tugenden verpflichtet. Dazu gehörte zuallererst die Verpflichtung Kampf und Treue dem übergeordneten Adeligen zu leisten. Aber auch Zucht, Großzügigkeit, Nachsicht und Demut waren Teil des Ideals.
Wenn du mehr zu Rittern wissen willst, lies unseren Artikel zu "Ritter im Mittelalter".
Ende des 15. Jahrhunderts entließ England alle Bauern aus der Leibeigenschaft und in ihre persönliche Freiheit. Grund dafür war der Übergang des Wirtschaftssystems in den Kapitalismus. Das englische Modell schwappte erst Ende des 18. Jahrhunderts nach Europa – Europa trat damit in die Epoche bürgerlicher Revolutionen ein, in denen sich das Bürgertum schrittweise die politische Macht erkämpfte. Den letzten entscheidenden Impuls lieferte schließlich die Französische Revolution.
1789 strich die französische Nationalversammlung alle Frondienste sowie die Abgabe des Zehnt. Alle Feudalrechte wurden außer Kraft gesetzt. Auch wenige Zeit später wurde die Leibeigenschaft in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts im Zuge der Bauernbefreiung abgeschafft.
In seinem Buch "Das Kapital" beschreibt Karl Marx den Feudalismus als notwendige Bedingung zur Entstehung des Kapitalismus. Seiner Meinung nach lebe das Proletariat im Kapitalismus unter ähnlichen Bedingungen wie die unteren Schichten im Feudalismus. Denn auch in entwickelten Industriestaaten leben sozial schwache Schichten, die sich durch ihre Arbeit allein nicht mehr ernähren können. Das vorherrschende Wirtschaftssystem entscheidet durch die Verfügungsgewalt über das Kapital, über Macht und Ohnmacht jedes Einzelnen.
Feudalismus ist eine Gesellschafts- und Wirtschaftsform. Sie war ab dem 10. Jahrhundert Basis der Staatsordnung im Mittelalter.
Der Feudalismus entstand nach dem Zerfall des Römischen Reichs.
Die zwei wichtigsten Elemente des Feudalismus sind Lehnswesen und Grundherrschaft.
Das Lehnswesen ist das Verhältnis zwischen Vasall und Lehnsherr. Der Lehnsherr überlässt dem Vasall sein Land, der Vasall muss im Gegenzug Kriegsdienste für den Lehnsherrn leisten. Ritter waren häufig Vasallen.
Bei der Grundherrschaft war die ländliche Bevölkerung, hauptsächlich Bauern, von einem Grundherren abhängig. Sie mussten Grund und Boden bestellen (Fronarbeit). Außerdem mussten sie Abgaben leisten, den Zehnt. Der Zehnt konnte entweder in Naturalien oder durch Geld bezahlt werden.
Auch die Kirche besaß Land, die Grundherrschaft der Kirche und des Klerus unterschied sich aber nicht von den weltlichen Grundherren.
Der Feudalismus endete zuerst in England im 15. Jahrhundert.
In Deutschland wurde die Leibeigenschaft erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts beendet.
Neofeudalismus ist eine Bezeichnung von Karl Marx aus seinem Buch "Das Kapital" und steht für die Übertragung des Feudalismus in das System des Kapitalismus.
Im Feudalismus gibt es eine Ständegesellschaft mit einer hierarchische Aufstellung des Lehensrecht, vom König bis zum niedrigen Adel. Der König, der Adel und der Klerus bilden die führenden Schichten. Sie waren Grundbesitzer, sie gaben die Lehen und bestimmte Rechte an Untertanen im Austausch für ihre Dienste weiter. Die Untertanen, die diese Lehen erhielten, wurden Vasallen genannt. Sie durften als Grundherren das Land nutzen, ihnen waren die Bauern unterstellt.
Ende des 15. Jahrhunderts entließ England alle Bauern aus der Leibeigenschaft und in ihre persönliche Freiheit. Das englische Modell schwappte erst Ende des 18. Jahrhunderts nach Europa. Auch wenige Zeit später wurde die Leibeigenschaft in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts abgeschafft.
Der Feudalismus entwickelte sich ab 10. Jahrhundert im fränkischen Reich.
Der Feudalismus entstand im Frühmittelalter, nach dem Zerfall des Römischen Reichs im sechsten Jahrhundert, durch die Verbindung der Antiken und der germanischen Gesellschaftsstrukturen. Nach der Völkerwanderung entstanden viele germanische Königreiche, die sich untereinander um die Vorherrschaft in den einzelnen Gebieten bekriegten.
Durch die Kriege gerieten die Bauern immer mehr in die Abhängigkeit und es entwickelten sich hierarchische Herrschaftsstrukturen.
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