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In diesem Artikel erfährst du mehr über die Goldene Bulle. Wir erklären dir, was die Goldene Bulle ist, wann und wie sie entstanden ist und was für Auswirkungen sie auf das Heilige Römische Reich deutscher Nation hatte. Dieser Artikel gehört zum Fach Geschichte und erweitert das Thema Mittelalter. Die Goldene Bulle ist ein kaiserliches Gesetzbuch des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation…
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Jetzt kostenlos anmeldenIn diesem Artikel erfährst du mehr über die Goldene Bulle. Wir erklären dir, was die Goldene Bulle ist, wann und wie sie entstanden ist und was für Auswirkungen sie auf das Heilige Römische Reich deutscher Nation hatte.
Dieser Artikel gehört zum Fach Geschichte und erweitert das Thema Mittelalter.
Die Goldene Bulle ist ein kaiserliches Gesetzbuch des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation (HRRDN) aus dem Jahr 1356. Sie wurde von Kaiser Karl IV. im Rahmen eines Hoftages in Nürnberg erlassen. Sie besteht aus zwei Teilen: dem Nürnberger Gesetzbuch (Kapitel 1 - 23) & dem Metzer Gesetzbuch (Kapitel 24 - 31).
Wichtigster Inhalt der Goldenen Bulle waren die Bestimmungen zur Wahl und Krönung des römisch-deutschen Königs (und zukünftigen Kaisers) sowie Rechte und Regelungen rund um das Kurfürstentum.
Die Schrift war ein wichtiger Teil der Reichsverfassung und hatte bis zum Jahr 1806 bestand.
Den Namen Goldene Bulle verdankt die Schrift goldenen Siegeln. Sechs von sieben Exemplaren des Gesetzbuchs wurde ein solches Siegel angeheftet. (Vgl. Abb. 1)
Ursprünglich jedoch hieß sie "Unser kaiserliches Rechtbuch". Der Name Goldene Bulle etablierte sich erst im 15 Jahrhundert.
Die Goldene Bulle wurde im Jahr 1356 von Kaiser Karl IV. initiiert und zusammen mit den Kurfürsten des Reiches und einigen hochrangigen Kirchenvertretern erlassen.
Im Jahr 1245 rief der damalige Papst Innozenz VI. den deutsch-römischen Kaiser Friedrich II. als unrechtmäßig aus. Als Folge der Anfeindungen trat dieser schließlich von seinem Amt zurück und läutete damit das Ende der kaiserlichen Erbmonarchie ein.
Als Friedrich II. 1250 schließlich starb, folgte die Zeit des sogenannte Interregnums (lat. "Zwischenherrschaft"). Im Reich herrschte ein Machtvakuum vor. Die Fürsten konnten sich nicht mehrheitlich auf einen neuen Herrscher einigen. So hatten die durch eine Minderheit gewählten Könige nur wenig Macht. Außerdem wurden zahlreiche Erbschaftkriege geführt und zahlreiche ungültige Wahlen vollzogen.
Erst im Jahre 1273 konnte sich Rudolf IV. Graf von Habsburg als neuer König durchsetzen und eine Mehrheit der Fürsten hinter sich vereinen.
Obwohl die Modalitäten der Wahl und Krönung des Königs (und zukünftigen Kaisers) seit vielen Jahrzehnten gleichbleibend waren, waren sie bis zum Erlassen der Goldenen Bulle durch Karl IV. nicht in Form eines Gesetzes niedergeschrieben worden.
Diese "Unverbindlichkeit" lies Platz für Konflikte: Das Heilige Römische Reich deutscher Nation wurde immer wieder stark von Machtkämpfen um die Königswürde, Thronfehden und vielerlei Erbstreitigkeiten erschüttert.
Diesen Streitigkeiten wollte Karl IV. nun endgültig Einhalt gebieten, indem er die Regelungen für die Wahl und Krönung des Königs (und zukünftigen Kaisers) in einen festen Gesetzestext niederschreiben ließ. Somit sollten jegliche Missverständnisse oder Neuauslegungen dieser Wahlverfahren und Mehrheitswahlen, wie oben beschrieben, verhindert werden und die Fehden ein Ende finden.
Während eines Italienfeldzuges 1355 wurde Karl IV. (Vgl. Abb. 2) in Rom zum Kaiser gekrönt. Durch seinen neu gewonnenen Titel sah sich Kaiser Karl IV. nun in der Tradition des antiken römischen Kaisertums. Dort hatte der Kaiser die Macht, selbständig Gesetze zu erlassen.
Zur Zeit Karls IV. war dies eher unüblich, denn für gewöhnlich fiel die Gesetzgebung nicht unter die Aufgaben des Königs, bzw. Kaisers. Doch Karl IV. beanspruchte genau diese Gesetzgebefunktion nun für sich und berief 1356 einen Hoftag in Nürnberg ein.
Der Hoftag in Nürnberg im Januar 1356 brachte das Nürnberger Gesetzbuch hervor, die zentrale Schrift der Goldenen Bulle. Im Dezember des Jahres 1356 wurde ein weiterer Hoftag einberufen, diesmal in Metz. Das dort entstandene Metzer Gesetzbuch enthielt Ausführungen und Ergänzungen für das Nürnberger Gesetzbuch.
Der Inhalt der Goldenen Bulle war grundlegend eine Verschriftlichung bereits bestehender Verfahren zur Wahl des Königs (und zukünftigen Kaisers) und sollte diese in einem Gesetzestext festigen. Außerdem umfasste die Goldene Bulle Regelungen zur Erbfolge und den Privilegien der Kurfürsten des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation.
In der Goldenen Bulle wurden insgesamt sieben Stimmberechtigte zur Königswahl namentlich benannt:
Die Bulle regelte außerdem die Rechte der Beteiligten während der Wahl und auch deren Sitzordnung.
Wichtig war, dass die Goldene Bulle der Stimme des amtierenden Papstes kein Gewicht bei der Wahl des neuen Königs zugestand. Das heißt: Der König würde aus eigenem Recht und ohne päpstliche Zustimmung gewählt.
Sollte der König aber nun den Titel des Kaisers erhalten, fand die Krönung noch immer durch den Papst statt.
Um die Berechtigung der Kurfürsten des HRRDN zur Stimmabgabe zu legitimieren, mussten sie explizit von den normalen Fürsten des Reichs unterschieden werden. Hierzu wurden einige (schon zuvor bestehende) Regelungen in der Bulle schriftlich fixiert:
Folgende wichtige Punkte wurden in der Goldenen Bulle im Bezug auf die Königswahl geregelt:
In der Goldenen Bulle wurden aber teils auch kuriose Regeln festgehalten. So trat beispielsweise nach 30 Tagen der Uneinigkeit im Kollegium eine Art Spezialregel in Kraft. Nach Ablauf dieser Frist wurde die Essenversorgung der Mitglieder auf Wasser und Brot reduziert. Dadurch erhoffte man sich, die Mitglieder zu einer schnellen Übereinkunft zu bewegen.
Thronfehden und unrechtmäßige Wahlen zu verhindern war nur ein Grund, weshalb Karl IV. die Goldene Bulle erließ. Die Bulle sollte nämlich nicht nur für Stabilität im Land sorgen, indem sie interne Konflikte vermied. Sondern hatte auch eine wichtige außenpolitische Funktion.
Das Heilige Römische Reich deutscher Nation war kein einheitlicher und zusammengehöriger Staat. Es war eher ein loses Staatenbündnis, eine Art Dachverband. Als Oberhaupt dieses Verbandes war der König (und zukünftige Kaiser) ein wichtiges Machtinstrument und Aushängeschild des HRRDN: Er hatte die Macht, all die losen Staaten unter seiner Führung zu vereinen.
In den Jahrzehnten des Interregnums beispielsweise konnten die durch Minderheiten gewählten Könige dieser wichtigen Rolle nicht gerecht werden, da die Mitgliedstaaten nicht geschlossen hinter dem Gewählten standen.
Die Goldene Bulle sollte nun zu dem Instrument werden, welches den Titel des Königs (und zukünftigen Kaisers) als Oberhaupt des HDDRN und damit seine Machtfunktion festigt und formal gesetzlich regelt. Durch die darin festgelegte Mehrheitswahl des Königs durch alle wichtigen Staatenvertreter gewann der Königstitel des HRRDN wieder erheblich an Bedeutung.
Dies war enorm wichtig, da sich vor allem die Randstaaten des HRRDN seit jeher mächtigen Nachbarn gegenübersahen (z. B. Frankreich, England etc. /Vgl. Abb. 3). Durch den nun gesetzlich legitimierten König konnte das HRRDN als geschlossene Front agieren. So hatten sie mehr Handlungs- und Verhandlungsspielraum und konnten sich unter Führung des römisch-deutschen Königs gegen andere große Staaten behaupten.
Fertig! Jetzt weißt du über die Goldene Bulle bescheid. Ähnliche Artikel im Bereich Mittelalter findest du auf StudySmarter!
Allgemeines:
Inhalt:
Funktion:
Die Goldene Bulle regelt die Modalitäten zur Königswahl im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation ab 1356. Die Goldene Bulle nennt alle Stimmberechtigten der Wahl sowie deren genauen Ablauf. Sie regelt die Frage der Erbfolge des Kurfürstentitels und hält schriftlich die Privilegien und Vorteile der Kurfürsten fest.
Die Goldene Bulle wurde erlassen, um die Modalitäten der Königswahl im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation gesetzlich zu regeln. Dies sollte sowohl für innenpolitische Stabilität im losen Staatenbündnis sorgen als auch für eine verbesserte außenpolitische Wirkung.
Die Goldene Bulle wurde im Jahr 1356 vom deutsch-römischen Kaiser Karl IV. erlassen. Der Erlass geschah zusammen mit weltlichen und geistlichen Vertretern des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation.
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