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Einführung in Japanisch, Bachelor of Arts (B.A.), Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität zu Köln
Im Bachelorstudiengang Japanisch (B.A.), Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität zu Köln lernst du die japanische Sprache sowie zentrale Inhalte und Methoden der japanischen Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft. Der Studiengang ist auf sechs Semester angelegt und vermittelt dir fundierte Kenntnisse in moderner japanischer Sprache, interkultureller Kommunikation und Fachdidaktik. Die Ausbildung erfolgt an der Philosophischen Fakultät und ist ohne Zugangsbeschränkung (kein NC) zugänglich. Das Studium ist kombinatorisch angelegt, das heißt, du belegst Japanisch in Kombination mit einem weiteren Unterrichtsfach.
Der Studienverlauf ist modular aufgebaut und umfasst folgende Schwerpunkte:
- Intensiver Spracherwerb in vier aufeinander aufbauenden Grundstufenmodulen
- Fachwissen in Japanologie, inklusive Arbeitsmethoden und Theorien der Cultural Studies
- Fachdidaktik Japanisch: Lehrplankonzeption, Unterrichtsmethoden, Materialerstellung und Vermittlung von Sprach- und Schrifterwerb
- Berufspraktische Kompetenzen wie Informationsbeschaffung, Analyse und Transfer japanspezifischer Inhalte
Ein verpflichtender Auslandsaufenthalt ist Teil des Studiums und fördert deine Sprachpraxis und interkulturelle Erfahrung. Praxisphasen wie das Eignungs- und Orientierungspraktikum sowie das Berufsfeldpraktikum bereiten dich frühzeitig auf den Lehrerberuf vor. Nach dem Bachelor kannst du das Studium mit dem Master of Education fortsetzen, der Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist. Der Studiengang bietet dir eine solide Grundlage für eine Lehrtätigkeit an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen und eröffnet dir vielfältige Perspektiven im Bildungsbereich.
Karriereaussichten für Absolvent:innen des Studiengangs Japanisch (B.A.), Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität zu Köln
Mit dem Abschluss im Studiengang Japanisch (B.A.), Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität zu Köln eröffnen sich dir vielfältige berufliche Perspektiven – vor allem im Bildungsbereich. Das Studium vermittelt dir fundierte Kenntnisse in der japanischen Sprache, Kultur und Fachdidaktik, sodass du optimal auf eine Lehrtätigkeit vorbereitet bist. Durch die verpflichtenden Praxisphasen und den Auslandsaufenthalt sammelst du bereits während des Studiums wertvolle Praxiserfahrung und interkulturelle Kompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt sind.
Der klassische Karriereweg führt dich nach dem Bachelor in den Master of Education und anschließend in den Vorbereitungsdienst (Referendariat). Erst mit dem abgeschlossenen Referendariat und dem Staatsexamen bist du berechtigt, an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern zu unterrichten. Besonders gefragt sind Lehrkräfte für Japanisch, da das Fach an deutschen Schulen noch selten angeboten wird und die Nachfrage nach qualifizierten Lehrkräften steigt.
Darüber hinaus qualifiziert dich dein Abschluss auch für weitere Tätigkeiten, zum Beispiel in der Erwachsenenbildung, in internationalen Austauschprogrammen oder in der Bildungsverwaltung. Mit einer Promotion kannst du zudem eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen und in Forschung, Lehre oder Ministerien arbeiten.
- Lehrkraft für Japanisch an Gymnasien und Gesamtschulen (Einstiegsgehalt: ca. 4.000 – 4.600 € brutto/Monat nach dem Referendariat, abhängig vom Bundesland und Erfahrungsstufe)
- Dozent:in in der Erwachsenenbildung oder an Sprachschulen (Gehalt: ca. 2.500 – 3.500 € brutto/Monat, je nach Träger und Umfang)
- Mitarbeit in internationalen Austauschprogrammen oder Bildungsorganisationen (Gehalt: ca. 2.800 – 4.000 € brutto/Monat)
- Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in oder Promotion im Bereich Japanologie/Fachdidaktik (Gehalt: ca. 3.000 – 4.000 € brutto/Monat, je nach Qualifikation und Stelle)
Herausforderungen bestehen vor allem darin, dass die Zahl der Stellen für Japanisch-Lehrkräfte an Schulen begrenzt ist und die meisten Positionen eine abgeschlossene Lehramtsausbildung inklusive Referendariat voraussetzen. Für internationale Absolvent:innen können zusätzliche Hürden wie die Anerkennung von Abschlüssen und Deutschkenntnisse bestehen. Dennoch bietet das Studium durch die Kombination aus Sprachkompetenz, Didaktik und interkultureller Erfahrung auch Chancen in anderen Bildungs- und Kulturinstitutionen – sowohl in Deutschland als auch international.
Jobs entdeckenStudiengebühren & Finanzierung für Japanisch, Bachelor of Arts (BA), Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität zu Köln
Als öffentliche Universität erhebt die Universität zu Köln für den Studiengang Japanisch, Bachelor of Arts (BA), Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen keine Studiengebühren. Stattdessen zahlst du pro Semester einen Semesterbeitrag, der für das Wintersemester 2025/26 bei 335,65 € liegt. Dieser Beitrag deckt unter anderem die Kosten für das Semesterticket im öffentlichen Nahverkehr, die Studierendenvertretung und verschiedene Serviceleistungen ab. Zusätzliche Kosten können für Lernmaterialien, Exkursionen oder einen verpflichtenden Auslandsaufenthalt im Rahmen des Lehramtsstudiums anfallen. Die Lebenshaltungskosten in Köln liegen durchschnittlich bei etwa 900 bis 1.200 € pro Monat, inklusive Miete, Verpflegung, Krankenversicherung und Freizeit.
Für die Finanzierung deines Studiums stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen: Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt deutsche Studierende sowie EU-Bürger:innen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Internationale Studierende können sich um Stipendien des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) oder das Deutschlandstipendium bewerben, das monatlich 300 € unabhängig vom Einkommen gewährt. Darüber hinaus gibt es hochschulinterne Förderprogramme und die Möglichkeit, als Werkstudent:in oder studentische Hilfskraft zu arbeiten – bis zu 20 Stunden pro Woche während des Semesters. Die Universität zu Köln bietet zudem Beratungsangebote rund um Studienfinanzierung, Wohnen und individuelle Unterstützung, etwa für Studierende mit Kind oder Behinderung. So kannst du dein Studium flexibel und finanziell abgesichert gestalten.
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Zulassungsvoraussetzungen für Japanisch, Bachelor of Arts (B.A.), Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität zu Köln
Für das Studium Japanisch, Bachelor of Arts (B.A.), Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität zu Köln benötigst du in der Regel eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB), wie zum Beispiel das Abitur oder einen gleichwertigen Abschluss. Es gibt keine Zulassungsbeschränkung (kein NC), das heißt, jede*r, der die formalen Voraussetzungen erfüllt und sich fristgerecht bewirbt, erhält ein Zulassungsangebot.
- Hochschulzugangsberechtigung: Abitur oder gleichwertiger Abschluss (z.B. Fachhochschulreife mit entsprechender Anerkennung, berufliche Qualifikation nach Landesrecht möglich).
- Kombinationspflicht: Im Lehramtsstudium musst du das Fach mit einem weiteren Unterrichtsfach kombinieren.
- Sprachkenntnisse: Für das Lehramtsstudium in NRW sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen für den Zugang zum Vorbereitungsdienst erforderlich. Diese müssen nicht zwingend zu Studienbeginn vorliegen, können aber im Verlauf des Studiums nachgeholt werden. Für das Fach Japanisch musst du vor oder während des Studiums Kenntnisse der japanischen Sprache nachweisen. Die genauen Anforderungen und Zeitpunkte findest du in den fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnung.
- Auslandsaufenthalt: Beim Studium einer modernen Fremdsprache auf Lehramt ist ein Auslandsaufenthalt verpflichtend. Dieser muss spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit im Master of Education nachgewiesen werden.
Die Bewerbung erfolgt online über das Portal KLIPS 2.0. Die Anmeldephase für das Wintersemester startet Anfang Juni. Nach der automatischen Zulassung musst du die Annahme des Studienplatzes und die Einschreibung fristgerecht abschließen. Die Einschreibefrist läuft in der Regel bis zum 30. September.
Pro Semester ist ein Semesterbeitrag zu zahlen, der für das Wintersemester 2025/26 bei 335,65 € liegt. Studiengebühren werden nicht erhoben.
Hinweis für internationale Bewerber*innen: Wenn du eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung hast, musst du zusätzlich ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Für deutschsprachige Studiengänge ist ein Nachweis über Deutschkenntnisse (z.B. DSH, TestDaF oder ein gleichwertiges Zertifikat) verpflichtend.
Das sagen Studenten über die Universität zu Köln
"Die Uni Köln bietet eine tolle Mischung aus Theorie und Praxis. Die Professoren sind engagiert und die Stadt ist super!"
"Die Bibliothek ist gut ausgestattet, aber die Organisation mancher Seminare könnte verbessert werden. Trotzdem empfehlenswert."
"Hervorragende internationale Atmosphäre und viele Möglichkeiten zum Netzwerken. Die Lage im Herzen von Köln ist perfekt!"
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FAQs
Du bewirbst dich online über das Portal KLIPS 2.0 während der Bewerbungsphase. Für das erste Fachsemester gibt es keinen NC, das heißt, du erhältst nach fristgerechter Anmeldung direkt ein Zulassungsangebot. Internationale Bewerber informieren sich bitte beim International Office über die genauen Formalitäten.
Du benötigst eine Hochschulzugangsberechtigung, wie das Abitur oder ein gleichwertiges Zeugnis. Für internationale Studierende sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich. Für das Lehramt musst du außerdem Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen, spätestens zum Vorbereitungsdienst. Details findest du auf der Website der Universität zu Köln.
Die Bewerbungsphase für das Wintersemester startet Anfang Juni. Die Einschreibefrist läuft in der Regel bis zum 30. September. Nach Erhalt des Zulassungsangebots musst du dieses fristgerecht annehmen und alle Einschreibeformalitäten rechtzeitig erledigen. Prüfe die genauen Termine immer auf der Uni-Website.
Für die Einschreibung benötigst du deinen Zulassungsbescheid, Nachweis der Krankenversicherung, den Zahlungsbeleg des Semesterbeitrags und alle geforderten Zeugnisse. Internationale Studierende müssen zusätzlich einen Nachweis über Deutschkenntnisse einreichen. Alle Dokumente werden digital über KLIPS hochgeladen.
Ja, beim Lehramtsstudium einer modernen Fremdsprache wie Japanisch ist ein Auslandsaufenthalt verpflichtend. Du musst diesen spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit im Master of Education nachweisen. Es wird empfohlen, den Aufenthalt bereits im Bachelor zu absolvieren. Weitere Infos findest du beim Zentrum für LehrerInnenbildung (ZfL).