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Die Frankfurter Nationalversammlung war das erste gesamtdeutsche Parlament, welches durch die Märzrevolution 1848 entstanden ist. Sie tagte seit dem 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche und hatte die Aufgabe sich über eine freiheitliche Verfassung und die Bildung eines deutschen Nationalstaats zu beraten. Im folgenden Artikel erfährst du Genaueres über die Entstehung und Amtszeit der Nationalversammlung und warum sie letztendlich doch gescheitert ist.
Die Frankfurter Nationalversammlung ist Bestandteil des Fachs Geschichte und ist ein Unterthema der Revolution 1848.
Seit Beginn der 1840er Jahre waren der deutsche Bund und auch andere europäische Staaten von wirtschaftlichen Krisen, Massenarmut und allgemeiner politischer Unzufriedenheit geplagt. Dies führte 1848 schließlich zu einer Welle von Revolutionen in Europa. Der Funke ging hier allerdings von den Franzosen aus, die in der Februarrevolution gegen die Monarchen demonstriert haben.
In Deutschland kam es im März 1848 darauffolgend zur Märzrevolution. Die Bürger forderten in den sogenannten Märzforderungen die Gewährung von Grund- und Freiheitsrechten, sowie die Gründung eines deutschen Nationalstaats. Sie veranstalteten zahlreiche Versammlungen und Demonstrationen. Es kam sogar zu gewaltsamen Straßenkämpfen, wie dem Berliner Aufstand.
Die restaurativen Kräfte waren durch den revolutionären Erfolg quasi gezwungen den Forderungen nachzugeben. Sie machten öffentlich Zugeständnisse an die Forderungen des Bürgertums. Die Zensur bzw. die Karlsbader Beschlüsse wurden aufgehoben, politische Aktivitäten zugelassen und reformbereite Regierungen ernannt. Somit wurde auch die Frankfurter Nationalversammlung einberufen, die die Errichtung eines deutschen Nationalstaats in die Wege leiten sollte. Zudem sollten sie eine Verfassung aufstellen, die Grund- und Freiheitsrechte beinhaltete.
Die Nationalversammlung bestand aus Bürgern, Akademikern und Juristen aus allen deutschen Staaten. Aufgrund ihrer überwiegend akademischen Zusammensetzung sprach man von einem Professorenparlament.
Dazu gehörten ca. 600 Abgeordnete, sie sich in sechs Fraktionen zusammenschlossen. Die Fraktionen bildeten sich durch gleiche Ansichten und Weltanschauungen der Abgeordneten. So konnten sie mehr durchsetzen und mehr Arbeit erledigen. Die Fraktionen waren jeweils nach ihren Treffpunkten benannt.
Die konservative Fraktion, Cafe Milani, förderte die Monarchien. Sie wollten eigentlich keine neue Verfassung, sondern, dass wie bisher die souveränen Fürsten weiterhin regieren.
Andererseits gab es auch die Republikaner, die Fraktion Deutscher Hof, bzw. Nürnberger Hof die eine deutsche Republik gründen wollten. Sie stellten sich eine parlamentarische Demokratie mit einem Erbkaiser vor, wobei der Kaiser nicht unbedingt viel Macht haben sollte. Zudem gefiel ihnen die kleindeutsche Lösung.
Eine Republik wollte auch die Fraktion Donnersberg. Sie waren jedoch radikaler und wollten eine reine Demokratie ohne Kaiser. Donnersberg zielte eine großdeutsche Lösung an.
Ein Großteil der Abgeordneten, die Fraktion Casino und Pariser Hof, trat dafür ein, dass das Parlament nur für die Gesetzgebung zuständig ist, aber nicht die Regierung wählt. Sie stellten sich eine starke Zentralregierung vor und waren sich über die klein- oder großdeutsche Frage noch unentschlossen.
Die Fraktion Württemberger Hof und Augsburger Hof wünschten sich eine parlamentarische Monarchie, in der der König stärker kontrolliert wird als davor.
So wie im heutigen Bundestag auch noch, saßen die Fraktionen in Blöcken zusammen. Je nach politischer Einordnung saßen sie vom Rednerpult aus rechts oder links.
Wie du siehst war schon die Zusammensetzung der Fraktionen sehr uneinheitlich.
Die Frankfurter Nationalversammlung hatte vorerst zwei wichtige Aufgaben:
Die Lösung der nationalen Frage erwies sich als besonders kompliziert. Der deutsche Bund von 1815 war eine ungeeignete Vorlage. Zu ihm gehörten nämlich Gebiete, die gar nicht oder nur zum geringen Teil von Deutschen bewohnt waren. Andere Gebiete gehörten aber wiederum nicht zum Deutschen Bund, obwohl sie überwiegend von Deutschen bewohnt waren. Dazu gehörten Ostpreußen, Westpreußen und das Großherzogtum Posen. Die Eingliederung dieser Gebiete hatte Preußen abgelehnt, um durch den Besitz außer-deutscher Territorien seine Stellung als unabhängige Großmacht zu dokumentieren.
Die Gebiete Elsass, Schleswig und die baltischen Provinzen waren ebenfalls großteils von Deutschen bewohnt, standen aber unter ausländischer Macht. Hätte Deutschland hier sein Nationalitätsprinizip angewendet, wäre es zu einem Krieg mit den betroffenen Mächten gekommen.
Das Hauptproblem war der Vielvölkerstaat Österreich. Die Frage war ob man sich für eine großdeutsche Lösung, also den Anschluss der deutsch-österreichischen Länder oder eine kleindeutsche Lösung, die Erhaltung Österreichs und Trennung aller seiner Bestandteile vom Deutschen Bund, entscheiden sollte. Später, im März 1849, entschieden sie sich für die kleindeutsche Lösung.
Auch die Erarbeitung einer Verfassung nahm viel Zeit in Anspruch, vor allem die Formulierung der allgemeinen Grundrechte. Am 21. Dezember 1848 verabschiedete die Nationalversammlung das „Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes“. Zum ersten Mal wurde beschlossen, dass Grundrechte für deutsche Bürger und Bürgerinnen gelten sollten.
Diese Grundrechte galten im neuen Grundrechtskatalog:
Die im Dezember veröffentlichten Grundrechte traten letztendlich aber nicht in Kraft. Trotzdem waren sie zukünftig ein bedeutsames Vorbild für die Verfassungen von 1919 und 1949.
Am 27. März 1849 verabschiedete die Nationalversammlung die offizielle Reichsverfassung. Die sogenannte Paulskirchenverfassung sollte einen föderalen deutschen Einheitsstaat konstituieren, dem mit Ausnahme des Kaisertums Österreich alle Staaten des Deutschen Bundes angehörten. Das bedeutet sie entschieden sich für die kleindeutsche Lösung.
Die konstitutionelle Monarchie sah einen erblichen Kaiser als Staatsoberhaupt vor, der auch das Recht zur Einsetzung der Regierung hatte. Als Kaiser hatte man den König Friedrich Wilhelm IV. geplant. Der Reichstag setzte sich aus einem Staatenhaus und einem demokratisch zu wählenden Volkshaus zusammen und kontrollierte die Gesetzgebung, das Budgetrecht und die Exekutive. Jedoch blieb die zentrale Frage der Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament noch offen. Dies sollte später geregelt werden.
Aufgrund der Meinungsverschiedenheiten und mangelnden Einigungen der Verhandlungen, zog sich die Errichtung der Verfassung sehr lange. Dies gab den alten Mächten die Möglichkeit wiederzuerstarken und eine Konterrevolution einzuberufen. Die Konterrevolution gab vor allem Österreich und Preußen wieder mehr Macht. Genaueres dazu erfährst du im Artikel Märzereignisse.
Die neue Verfassung wurde auch von 28 deutschen Staaten anerkannt. Trotzdem scheiterte sie letztendlich am Veto der Großmächte Preußen und Österreich. Am 3. April lehnt König Friedrich Wilhelm IV. die ihm angebotene Kaiserkrone ab. Somit war die Nationalversammlung und die Revolution 1848/49 offiziell gescheitert. Im Juni 1849 wurde auch noch das Rumfparlament in Stuttgart durch preußische Militärs zerschlagen.
Fertig! Denk daran unsere anderen Artikel zum Thema Revolution 1848 zu lesen!
Die Frankfurter Nationalversammlung hatte vorerst zwei wichtige Aufgaben: die Festlegung der Grenzen des deutschen Nationalstaats, die Erarbeitung einer Reichsverfassung mit Grund- und Freiheitsrechten.
In Deutschland kam es im März 1848 zur Märzrevolution. Die Bürger forderten in den sogenannten Märzforderungen die Gewährung von Grund- und Freiheitsrechten, sowie die Gründung eines deutschen Nationalstaats. Sie veranstalteten zahlreiche Versammlungen und Demonstrationen. Die restaurativen Kräfte waren durch den revolutionären Erfolg quasi gezwungen den Forderungen nachzugeben. Die Zensur bzw. die Karlsbader Beschlüsse wurden aufgehoben, politische Aktivitäten zugelassen und reformbereite Regierungen ernannt. Somit wurde auch die Frankfurter Nationalversammlung einberufen.
Die Frankfurter Nationalversammlung war das erste gesamtdeutsche Parlament, welches durch die Märzrevolution 1848 entstanden ist. Sie tagte seit dem 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche und hatte die Aufgabe sich über eine freiheitliche Verfassung und die Bildung eines deutschen Nationalstaats zu beraten.
Aufgrund der Meinungsverschiedenheiten und mangelnden Einigungen der Verhandlungen, zog sich die Errichtung der Verfassung sehr lange. Dies gab den alten Mächten die Möglichkeit wiederzuerstarken und eine Konterrevolution einzuberufen. Die Konterrevolution gab vor allem Österreich und Preußen wieder mehr Macht. Die neue Verfassung wurde auch von 28 deutschen Staaten anerkannt. Trotzdem scheiterte sie letztendlich am Veto der Großmächte Preußen und Österreich. Am 3. April lehnt König Friedrich Wilhelm IV. die ihm angebotene Kaiserkrone ab.
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