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Reichsreform

Wer sich im Leben kein Gedächtnis macht, der hat auch nach seinem Tod kein Gedächtnis, und demselben Menschen wird mit dem Glockenton vergessen.

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Wer sich im Leben kein Gedächtnis macht, der hat auch nach seinem Tod kein Gedächtnis, und demselben Menschen wird mit dem Glockenton vergessen.

Dies ist ein Zitat von Kaiser Maximilian I. und er beschreibt, dass wenn man keine unvergesslichen Dinge während des Lebens vollbracht habe, man auch nach dem Tod nicht erinnert würde. Kaiser Maximilian I. prägte die deutsche Geschichte mit der Reichsreform von 1495, daher wird es wohl schwer, ihn zu vergessen. Genaueres erfährst du dazu in diesem Artikel.

Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation

Der Begriff Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation bezeichnete offiziell das Gebiet des römisch-deutschen Kaisers im Spätmittelalter. Der Name des Kaiserreichs ist eine Anlehnung an das antike Römische Reich. Zudem sollte der Name direkt zeigen, dass das Bestehen des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation die irdische Herrschaft Gottes war.

Das Spätmittelalter wird in den Zeitraum ab Mitte des 13. Jahrhunderts bis zum Ende des 15. Jahrhunderts/Anfang des 16. Jahrhunderts eingeordnet.

Aufgrund der Tatsache, dass das Reich mehrere Staaten umfasste, entwickelte es sich nie zu einem einzelnen Staat mit moderner Ausprägung. Stattdessen verblieb es auf monarchischer Basis mit Reichsständen und nur sehr wenigen einheitlichen Rechtsinstitutionen.

Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren Personen beziehungsweise Korporationen, die ein Mandat im Reichstag besaßen.

Oftmals wird das Heilige Römische Reich Deutscher Nation auch als Römisch-Deutsches Reich oder einfach als Altes Reich bezeichnet.

Seit der Entstehung des Römisch-Deutschen Reichs hatte dieses sich enorm ausgedehnt. Diese Erweiterung des Reichs stoppte allerdings in der Frühen Neuzeit, da sich die Regierung auf den Schutz ihrer Gebiete und die Bildung eines stabilen Rechtsschutzes konzentrieren musste.

Ausführlichere Informationen zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation findest du in dem gleichnamigen Artikel dazu.

Reichsreform Frühe Neuzeit

Die Reichsreform ist eine Reform, die das Ziel hatte das Römisch-Deutsche Reich zu einer Gesamtregierung zu vereinen. Diese Reform wurde während des 15. Jahrhunderts und des 16. Jahrhunderts umgesetzt.

Doch warum wurde die Reichsreform überhaupt umgesetzt?

Wie schon erwähnt war es eine Priorität der Regierung des Alten Reichs einen stabilen Rechtsschutz zu formen. Dies schloss die Vereinigung der verschiedenen Gebiete des Römisch-Deutschen Reiches in einem einheitlichen Souveränitätsrecht beziehungsweise Staates mit ein.

Die Steuererhebung, die Hochgerichtsbarkeit, das Münzrecht sowie weitere Rechtlichkeiten und Befugnisse waren auf die Rechtsstände übergegangen und lagen nicht in der kaiserlichen Verantwortung.

Das Münzrecht war von den Epochen des Mittelalters bis zur Frühen Neuzeit, das Recht Münzen zu prägen und das Geldwesen zu regeln.

Bei der Hochgerichtsbarkeit, auch Blutgerichtsbarkeit genannt, handelte es sich um Taten, die mit Körperstrafen "beglichen" wurden. Hierbei wurden dem Schuldigen körperliche Schmerzen zugefügt. Die Bestrafungen konnten Verstümmelungen umfassen aber auch bis zum Tode führen.

Da die Rechtsstaatlichkeit zunehmend bei den jeweiligen Landesherrschaften lag, fingen die einzelnen Gebiete an sich eigenständig zu entwickeln. Dementsprechend schränkte sich auch der politische Einfluss des Kaisers ein.

Das Römisch-Deutsche Reich konnte im 14. Jahrhundert nur noch als Einheit handeln, wenn es dem Kaiser gelang das Einverständnis der Kurfürsten, der Reichsfürsten und der Freien Städte zu bekommen. Es kam fast nie zu einer Einigung, da sich die entsprechenden Parteien fast immer uneinig waren und in der Regel keine Kompromissbereitschaft bestand. Dementsprechend verwaltete sich jeder Herrschaftsbereich des Reichs mehr oder weniger selbstständig.

Auch ein Zusammenhalt gegenüber anderen Staaten, die nicht zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehörten, war schwerlich umsetzbar. Dies beruhte vor allem darauf, dass die einzelnen Reichsstände ihre eigene Bündnispolitik betrieben. Die einzelnen Gebiete des Reichs handelten also mit fremden Staaten und schlossen Verträge mit diesen ab, was das Römisch-Deutsche Reich stark in seiner Handlungsfähigkeit nach außen einschränkte.

Diese Ausgangssituation veranlasste Kaiser Maximilian I. dazu die Reichsreform umzusetzen.

Reichsreform 1495

Der Versuch der Reichsreform wurde mehrere Male gestartet, allerdings scheiterte die Durchsetzung immer wieder an der fehlenden Zusammenarbeit der Kurfürsten mit dem Kaiser.

Im Zusammenhang mit der Reichsreform ist die Jahreszahl 1495 sehr wichtig, da Kaiser Maximilian I. auf dem Wormser Reichstag von 1495 die Bewilligung einer allgemeinen und regelmäßigen Steuer, sowie die Aufstellung von Truppen einforderte. Erstmalig zeigten sich die Fürsten dazu bereit zuzustimmen, allerdings knüpften sie Bedingungen an ihre Zustimmung.

Zum einen forderten sie das Reichsregiment. Dieses sollte als eine Art Gegengewicht zum Kaisertum wirken. In Kraft trat das Reichsregiment 1500. Die Aufgabe des Reichsregiments war es Kontrolle über die Finanzen und die Verteidigung zu übernehmen sowie über die Außenpolitik und Kriegsführung des Reichs.

Das Reichsregiment war die Ablösung des Reichstags, welcher aufgrund der fehlenden Übereinkünfte kaum eine Regierung gebildet hatte. Die Bildung des Regiments bedeutete allerdings eine starke Einschränkung für den Kaiser in seiner politischen Macht. Da Kaiser Maximilian I. die Unterstützung der Reichsstände benötigte, stimme er dennoch zu.

Ein weiterer Beschluss der Reichsreform 1495 war der Gemeine Pfennig. Hiermit ist die allgemeine Reichssteuer gemeint. Der sogenannte Gemeine Pfennig musste von allen Bürger*innen des Alten Reichs direkt an den Kaiser gezahlt werden. Die Reichssteuer war nach der Höhe des Vermögens angesetzt und nicht nach dem Stand einer Person.

Gesellschaftlich war das Heilige Römische Reich Deutscher Nation nach dem mittelalterlichen Feudalismus aufgebaut. Der Feudalismus teilt die Gesellschaft in adelig, geistlich, und bäuerlich auf. Demnach gab es kein Bürgerrecht, das allgemein gültig war. Stattdessen gab es Rechte, die für den entsprechenden Stand angepasst waren.

Reichsreform Feudalistische Gesellschaftsordnung StudySmarterAbb. 2: Feudalistische Gesellschaftsordnung

Durch den Gemeinen Pfennig gelangte das Reich erstmalig an das finanzielle Kapital, um eine selbstständige Politik zu führen. Damit ist gemeint, dass das sich das Alte Reich etwas von den Fürsten abkapseln konnte, da die Regierung nicht mehr auf die finanziellen Mittel des Adels angewiesen war.

Zudem forderten die Fürsten, dass das Fehdewesen beendet werden sollte. Die Fehde umfasste ein Rechtsinstitut, welches für die Handhabung von Rechtsbrüchen verantwortlich war. Es wurde direkt zwischen dem Täter und dem Opfer verhandelt, ohne eine dritte und neutrale Instanz hinzuzuziehen. Dies endete allerdings meist in gewaltsamen Konflikten.

Daher wurde 1495 auf dem Reichstag zu Worms der Ewige Landfrieden ausgerufen. Dieser war ein klares Verbot des Fehdewesens. Da der Landfrieden allein nicht die juristische Stabilität bot, die das Reich benötigte, wurde das Reichskammergericht eingerichtet.

Reichsreform – Reichskammergericht

Das Reichskammergericht wurde auf dem Reichstag zu Worms 1495 ins Leben gerufen, um ein dem Zeitgeist entsprechend mehr oder weniger gerechtes Gericht zu haben. Das Reichskammergericht war auch dafür verantwortlich, dass der Landfrieden eingehalten wurde.

Reichsstände durften fortan nicht mehr mit physischer Gewalt gegeneinander vorgehen. Falls es doch zu so einem Fall kam, wurde ein Strafverfahren gegen die Partei eingeleitet, die den Landfrieden gebrochen hatte.

Der Begriff des Landfrieden, sprich die Verbrechen für die das Kammergericht verantwortlich war, wurde mit der Dauer der Existenz des Reichskammergerichts immer mehr erweitert. Miteinbezogen wurden gewaltsame Aufstände, gewaltsame Untertanen, Religionskämpfe, Aufruhr und Unruhen insgesamt, sowie herrenlose Söldner, die den Landfrieden in einer Weise störten, sowie Raub und Diebstahl. Zusätzlich wurden Menschen als Landfriedensbrecher*innen definiert, die in Form einer Bande oder ähnlichen Konstellationen sogenannte "landschädliche Tätigkeiten" verübten.

Außerdem war das Kammergericht als Oberstes Gericht auch für das Zivilrecht verantwortlich. Dieser Vorgang wurde durch die Appellationen abgehalten. Wenn sich ein*e Bürger*in ungerecht behandelt fühlte, konnte sich diese Person an Kammergericht wenden, also appellieren. Wenn aber ein territoriales Gericht bestand, musste sich die Person zunächst an dieses wenden bevor sie zum Obersten Gericht kam.

Das Reichskammergericht hatte den Sitz in Frankfurt am Main. Allerdings gab es kleinere Gerichte in mehreren Städten, die für die entsprechenden Bürger*innen lokal zuständig waren.

Reichskreise

Du fragst dich vielleicht wie genau das Reich nun aufgeteilt war. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass das Reich im Zuge der Reichsreform in sogenannte Reichskreise unterteilt wurde. Dies sollte der Verbesserung der Verwaltung des Reichsgebiets dienen. Diese territorialen Einheiten, umfassten mehrere Landesherrschaften.

Geplant war, dass die Reichskreise als Wahlbezirke für das Reichsregiment fungieren, allerdings entwickelten die Reichskreise über die Zeit mitunter weitere Funktionen. Jeder Reichskreis musste sein eigenes Münzwesen selbst verwalten, sowie die Truppen der Reichsarmee. Zudem wurden in den Reichskreisen Urteile des Reichskammergerichts vollstreckt. Jeder Reichskreis hatte außerdem dafür zu sorgen, dass der Landfrieden eingehalten wurde.

Es gab insgesamt 10 Reichskreise und dann noch kreisfreie Gebiete, die auf Abbildung 4 zu sehen sind.

  • Kreisfreie Gebiete
  • Niederländischer Kreis
  • Obersächsischer Kreis
  • Burgundischer Kreis
  • Westfälischer Kreis
  • Oberrheinischer Kreis
  • Bayerischer Kreis
  • Schwäbischer Kreis
  • Fränkischer Kreis
  • Österreichischer Kreis
  • Kurrheinischer Reichskreis

Reichsreform, Heiliges Römisches Reich Deuter Nation Karte, StudySmarterAbb. 4: Heiliges römisches Reich deutscher Nation – Karte

Reichsreform Maximilian I.

Maximilian I. initiierte die Reichsreform, doch wer war dieser Mann überhaupt?

Er stammte aus dem Geschlecht der Habsburger, allerdings ermöglichte ihm seine Heirat mit Maria von Burgund Herzog von Burgund zu werden. 1486 wurde Maximilian I. römisch-deutscher König. Diesen Titel bekam er nicht als ein Geburtsrecht. Er wurde zum König des Alten Reichs gewählt.

Die Habsburger waren ein Fürstengeschlecht, welches im Spätmittelalter zu einer der mächtigsten Dynastien gehörte.

Da er in vielen Kriegen involviert war und sich für längere Zeit außerhalb des Reiches befand, gestaltete es sich schwierig, als er nach dem Tod seines Vaters als kaiserlicher Regent folgen sollte. Aus diesem Grund wurde er auch erst 1508 Kaiser. Er ließ sich zum sogenannten Erwählten Kaiser ausrufen, ohne eine päpstliche Krönung.

Der Kaiser war nicht nur dafür bekannt, dass er die Reichsreform 1495 einführte, sondern auch für seine Politik. Diese beruhte auf Krieg, Heirat und Erbschaft. Diese drei Mittel nutzte er, um sich selbst und später seine Nachkommen, materiell und territorial zu bereichern. Während seiner Regentschaft dehnte sich der Machtbereich der Habsburger immens aus.

Er selbst heiratete dreimal und gewann durch diese Heiraten jedes Mal neue Gebiete dazu. Nachdem er Kinder hatte, verheiratete er diese ebenfalls und sammelte die Territorialgebiete aus diesen Eheschließungen an.

Obwohl er sehr viel materiellen Besitz angereichert hatte, verursachte Maximilian I. durch seine Kriege und die Reichsreform enorme Schulden im Reich und auch bei sich selbst.

Ergebnisse der Reichsreform

Nachdem die Reichsreform eingeführt wurde, gab es weiterhin Probleme im Reich:

Die Fürsten und Herrschaften waren zu etabliert und besaßen zu viel Autonomie, da sie einen Großteil des politischen Geschehens mitbestimmten. Der Kaiser hatte schon lange nicht mehr die alleinige Macht über das Reich. Die Machtausweitung der Fürsten war schon zu sehr fortgeschritten, als dass der Kaiser sie mit der Reichsreform hätte aufhalten können.

Das Reichskammergericht und die Reichskreise blieben allerdings bestehen. Das Gesetz des Ewigen Landfriedens von 1495 und das erste allgemeine deutsche Strafgesetzbuch Carolina überdauerten ebenfalls.

Die Constititio Criminales Carolina gilt heute als das erste deutschte Strafgesetzbuch.

Alles in Allem kann die Reichsreform nicht als voller Erfolg gewertet werden, allerdings kann man sie auch nicht als vollständig gescheitert bezeichnen. Das Reichskammergericht ist ein gutes Beispiel für einen Erfolg, da unsere heutige Justiz auf diesem aufbaut.

Reichsreform - Das Wichtigste

  • Die Reichsreform war der gescheiterte Versuch das Heilige Römische Reich Deutscher Nation als einen Staat zu vereinen.
  • Allerdings überdauerten die Reichskreise und das Reichskammergericht aus der Reichsreform.
  • Maximilian I. konnte seine Reichsreform schwerlich durchsetzen, da die Fürsten viele Bedingungen stellten.
  • Letztlich verteilte sich die Macht des Reichs auf die Autonomiegebiete des Reichs.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Reichsreform

Die Reichsreform ist eine Reform, die das Ziel hatte das Römisch-Deutsche Reich zu einer Gesamtregierung zu vereinen. Diese Reform wurde während des 15. Jahrhunderts und des 16. Jahrhunderts umgesetzt.

Die Reichsreform trat im Jahre 1495 in Kraft.

Der mittelalterliche Reichstag war eine Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reichs. 

1495 wurde die Reichsreform von Kaiser Maximilian I. eingeführt.

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