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Frankfurter Nationalversammlung

Entstanden aus den politischen Unruhen der Märzrevolution, setzte sich die 1848 vom Volk gewählte Frankfurter Nationalversammlung für die Schaffung eines deutschen Nationalstaates sowie für umfassende Grund- und Freiheitsrechte für seine Bürgerinnen und Bürger ein. Die Frankfurter Nationalversammlung und die von ihr verabschiedete Verfassung zählen noch heute als bedeutende Meilensteine in der deutschen Geschichte – und das, obwohl sie am Ende scheiterten.  

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Frankfurter Nationalversammlung

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Entstanden aus den politischen Unruhen der Märzrevolution, setzte sich die 1848 vom Volk gewählte Frankfurter Nationalversammlung für die Schaffung eines deutschen Nationalstaates sowie für umfassende Grund- und Freiheitsrechte für seine Bürgerinnen und Bürger ein. Die Frankfurter Nationalversammlung und die von ihr verabschiedete Verfassung zählen noch heute als bedeutende Meilensteine in der deutschen Geschichte – und das, obwohl sie am Ende scheiterten.

Frankfurter Nationalversammlung – Definition

Bei der "Frankfurter Nationalversammlung" handelte es sich um das erste frei gewählte gesamtdeutsche Parlament.

Es wurde im Zuge der Märzrevolution von 1848/49 im Deutschen Bund einberufen und sollte sich mit den Fragen nach der Schaffung eines deutschen Nationalstaates sowie einer entsprechenden Reichsverfassung mit Grund- und Freiheitsrechten beschäftigen.

Die Nationalversammlung fand in der Frankfurter Paulskirche statt, weshalb sie auch unter dem Namen "Paulskirchenversammlung" bekannt ist. Die Versammlung bestand vom 18. Mai 1848 bis zum 18. Juni 1849.

Frankfurter Nationalversammlung – Hintergrund

1840er-Jahre: Die Bürgerinnen und Bürger in den Staaten des Deutschen Bundes waren unzufrieden, sowohl mit der politischen als auch der sozialen Situation. Der Deutsche Bund war ein Flickenteppich aus souveränen Staaten, in denen noch immer der privilegierte Adel herrschte. Die Bevölkerung hingegen sehnte sich nach einem gemeinsamen deutschen Staat unter einer einheitlichen Regierung und mit gleichen Rechten für alle. Erschwerend hinzu kamen die schlechten Arbeits- und Lebensbedingungen. Armut und Hunger waren weitverbreitet und dies schürte den Unmut der Menschen gegenüber der Fürsten und Monarchen nur noch mehr.

So war es kein Wunder, dass die von Frankreich ausgehende Revolutionswelle (Februarrevolution 1848) gegen die reaktionären Staatskräfte im März 1848 in rasanter Geschwindigkeit auf die angrenzenden Staaten des Deutschen Bundes übersprang – das war der Beginn der "Märzrevolution".

Ausführliche Informationen zu den politischen und sozialen Gründen für die Märzrevolution, zu ihrem Verlauf und ihren Folgen findest Du in der Erklärung "Revolution 1848"!

Revolutionäre Erfolge und das Bundeswahlgesetz

Die revolutionären Unruhen griffen schnell um sich und immer mehr deutsche Bürgerinnen und Bürger schlossen sich der Revolution an. Die reaktionären Herrscher kamen zunehmend in Bedrängnis – schlussendlich blieb ihnen nichts anderes übrig, als den Revolutionären vorerst Zugeständnisse zu machen, um die heikle Lage einigermaßen unter Kontrolle zu bringen.

Bestehende Regierungen wurden teilweise aufgelöst und neue liberale Minister (Märzminister) wurden eingesetzt. Die Fürsten gaben ihr Einverständnis für die Ausarbeitung einer neuen Verfassung und stimmten auch der Einberufung eines gesamtdeutschen Parlamentes zu.

So erließ die Bundesversammlung (auch: Bundestag), ein Kongress von Abgeordneten der Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes, am 07. April 1848 schließlich das "Bundeswahlgesetz".

Die Bundesversammlung war übrigens das einzige staatenübergreifende Regierungsorgan des Deutschen Bundes. Mit Ausnahme der beiden Revolutionsjahre existierte es von 1815 bis zum Ende des Deutschen Bundes 1866.

Das "Bundeswahlgesetz von 1848" regelte die Rahmenbedingungen für die erste gesamtdeutsche Parlamentswahl.

Das Gesetz schrieb unter anderem fest, wer wählen durfte (jeder volljährige, 24 Jahre, und selbstständige Mann) und was/wer gewählt wurde (Nationalvertreter aller deutschen Staaten – auf 50.000 Einwohner kam je ein Abgeordneter).

Was damals als "Selbstständig" galt, war je nach Land unterschiedliche. So kam es auch, dass einzelne Berufsgruppen (etwa Tagelöhner) in manchen Ländern wählen durften und in anderen nicht. Frauen hatten damals noch kein Wahlrecht, waren also auch von der Parlamentswahl ausgeschlossen.

Frankfurter Nationalversammlung 1848

Die Mithilfe des Bundeswahlgesetzes gewählte Nationalversammlung trat zum ersten Mal am 18. Mai 1848 in der Paulskirche in Frankfurt am Main zusammen und machte sich dort sogleich an die Arbeit, die Forderungen der Revolution umzusetzen.

Ziele der Frankfurter Nationalversammlung

Die Paulskirchenversammlung hatte zwei große Aufgaben beziehungsweise Ziele:

  1. Schaffung eines gesamtdeutschen Nationalstaates: Die Nationalversammlung sollte entscheiden, wie genau der zukünftige deutsche Nationalstaat aussehen sollte, primär die Frage nach den Grenzen des neuen Staates war hier wichtig (Deutsche-Frage).
  2. Ausarbeitung einer neuen Reichsverfassung und eines Grundrechtskatalogs: Die Nationalversammlung sollte zudem eine neue Reichsverfassung erarbeiten, die den Staatsaufbau und die Regierung des Nationalstaates regeln sollte. Außerdem hatten die Abgeordneten die Aufgabe, einen verbindlichen Grundrechtskatalog zu erstellen, der ebenfalls in der neuen Reichsverfassung verankert werden sollte.

Die Deutsche Frage

Bei der Deutschen Frage von 1848 ging es darum, ob der Vielvölkerstaat Österreich-Ungarn Teil des neuen deutschen Nationalstaates werden sollte.

  • Befürworter der "Großdeutschen Lösung" wollten Österreich mit in den Nationalstaat einschließen.
  • Befürworter der "Kleindeutschen Lösung" waren dafür, einen deutschen Nationalstaat ohne Österreich zu gründen.

Genauere Informationen zur "Deutschen Frage" findest Du in der gleichnamigen Erklärung hier im Unterset zur Frankfurter Nationalversammlung!

Frankfurter Nationalversammlung – Zusammensetzung

Doch wer genau saß nun in dieser Nationalversammlung und entschied über die Zukunft der deutschen Staaten? Wie viele Abgeordnete es gab, wer die Abgeordneten waren und was es mit den Fraktionen der Versammlung auf sich hatte, in denen sich die Vertreter zusammenschlossen, das erfährst Du jetzt.

Frankfurter Nationalversammlung – Abgeordnete

Die Frankfurter Nationalversammlung umfasste rund 600 Abgeordnete. Die meisten dieser Nationalvertreter entstammten dabei dem Besitz- und Bildungsbürgertum – viele waren Juristen, Publizisten oder Professoren.

Die gesellschaftliche Rangordnung aus dem Alltag der Bevölkerung hatte sich bei der Wahl der Abgeordneten direkt übertragen. So kam es, dass fast ausschließlich sozial höhergestellte Gebildete als Vertreter gewählt wurden – Händler, Handwerker und Bauern (die den Großteil der Bevölkerung ausmachten) waren unterrepräsentiert.

Aufgrund des hohen Akademikeranteils wurde die Frankfurter Nationalversammlung auch als "Professoren Parlament" bezeichnet.

Frankfurter Nationalversammlung – Fraktionen

In den "Fraktionen" der Frankfurter Nationalversammlung fanden sich Abgeordnete mit ähnlichen politischen Interessen und Weltanschauungen zusammen. Durch den Zusammenschluss in einer Fraktion konnten die Abgeordneten ihre politischen Anliegen besser durchsetzen.

Auch in den modernen Parlamenten gibt es noch Fraktionen, diese werden heute allerdings größtenteils von den Mitgliedern der einzelnen Parteien gebildet. Solche politischen Parteien, wie wir sie heute kennen, gab es zur Zeit der Frankfurter Nationalversammlung aber noch nicht.

Bei der Frankfurter Nationalversammlung wurde zwischen drei großen politischen Gruppen unterschieden, die wiederum in fünf größere Fraktionen unterteilt werden konnten.

Grundlegende InteressenFraktionZiele der Fraktionen
KonservativeZiele der FraktionenDie Konservativen vertaten eine reaktionäre Haltung, ihr Ziel war also der Erhalt der alten Ordnung (Fürstenherrschaft). Café Milani Diese Fraktion setzte sich für den Erhalt der alten Ordnung und der Fürstenherrschaft ein. Sie wollte keine (revolutionären) Neuerungen im Deutschen Bund.
Grundlegende InteressenFraktionenZiele der Fraktionen
LiberaleDie Liberalen vertraten primär die Interessen des Besitz- und Bildungsbürgertums, dem die Abgeordneten zum Großteil selbst entstammten. Sie setzten sich für die Umsetzung der Grund- und Freiheitsrechte ein.CasinoDiese Fraktion setzte sich für ein gesetzgebendes Parlament ein, die Regierung sollte aber weiter durch eine Zentralgewalt ausgeübt werden.
Württemberger Hof & Augsburger Hof Diese Fraktion setzte sich für eine parlamentarische Monarchie ein, in der der Herrscher einer strikten Kontrolle durch das Parlament unterliegen sollte.
Grundlegende InteressenFraktionenZiele der Fraktionen
Demokraten Die Demokraten vertaten die Interessen aller gesellschaftlichen Schichten und nicht nur des Besitz- und Bildungsbürgertums. Sie setzten sich für die Umsetzung der Grund- und Freiheitsrechte ein. Deutscher Hof & Nürnberger HofDiese Fraktion forderte eine parlamentarische Demokratie, in der das Volk bestimmen sollte. Der Herrscher würde hier im Grunde nur noch repräsentative Zwecke erfüllen.
DonnersbergDiese Fraktion verfolgte ähnliche Ziele wie der Deutsche Hof und der Nürnberger Hof, war dabei aber weitaus radikaler eingestellt (gewaltsame Revolution).

Auch wenn es die Fraktionen gab, so war nicht jeder Abgeordnete auch Mitglied einer solchen – viele der Parlamentarier waren auch fraktionslos.

Du wunderst Dich vielleicht über die Namen der einzelnen Fraktionen. Diese kamen zustande, indem die Fraktionen einfach nach ihren Tagungsorten benannt wurden.

Die politische "Rechte" und die politische "Linke"

Frankfurter Nationalversammlung Paulskirche StudySmarterAbb. 2 - Die Frankfurter Nationalversammlung in der Paulskirche.Ludwig von Elliot: "Sitzung der Nationalversammlung im Juni 1848" (1848)

Auf dem oben stehenden Bild ist die Anordnung der Nationalversammlung in der Paulskirche gut zu erkennen. In der Mitte befand sich das "Präsidium" mit dem von den Delegierten gewählten Präsidenten, der die Versammlung offiziell leitete. Direkt davor war das Rednerpult, von dem aus sich die Abgeordneten zu Wort meldeten. In einem Halbkreis darum angeordnet waren die Sitze der Parlamentarier. Die Mitglieder derselben Fraktionen saßen nebeneinander.

Aufgrund ihrer Platzierung im Plenum der Nationalversammlung wurden die politischen Gruppierungen auch benannt beziehungsweise genauer charakterisiert. So sprach man zum Beispiel bei der Fraktion des Café Milani, die vom Redner aus gesehen ganz rechts saßen, auch von der sogenannten "Konservativen Rechten".

Die Fraktionen auf der linken Seite (Deutscher Hof & Nürnberger Hof, Donnersberg) bezeichnete man auch als die "Demokratische Linke".

Vielleicht kommt Dir die Sitzordnung der Nationalversammlung bekannt vor. Auch der heutige Deutsche Bundestag ist noch nach demselben Schema aufgebaut.

Frankfurter Nationalversammlung – Probleme

Die einzelnen Fraktionen der Paulskirchenversammlung vertraten teils sehr unterschiedliche Haltungen. Immer wiederkehrende Meinungsverschiedenheiten und Kontroversen erschwerten die Beratungen über die beiden zentralen Fragen, deren Klärung sich die Nationalversammlung verschrieben hatte.

Während die Verhandlungen über die Grund- und Freiheitsrechte noch recht zügig und einvernehmlich stattfanden, war dies bei der Frage nach der Schaffung des Nationalstaates und dem Streit um die Deutsche Frage nicht mehr der Fall. Durch die langen Diskussionen wurde die Lösungsfindung enorm verzögert.

Warum es zu einem fatalen Problem wurde, dass die Versammlung so lange für ihre Beschlüsse benötigte, erfährst Du weiter unten in der Erklärung!

Frankfurter Nationalversammlung – Ergebnisse

Doch trotz der Meinungsverschiedenheiten konnte die Frankfurter Nationalversammlung schlussendlich Ergebnisse präsentieren – auch wenn dies weitaus länger gedauert hatte als geplant.

Grundrechtskatalog

Am 27. Dezember 1848 beschloss die Frankfurter Nationalversammlung offiziell das "Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes" – dabei handelte es sich um einen Grundrechtskatalog, der den deutschen Bürgerinnen und Bürgern neue und gleiche Rechte für alle zugestand.

Damit war ein großer Meilenstein der Revolution erreicht worden.

Der Grundrechtskatalog wurde unverändert auch in die spätere Paulskirchenverfassung aufgenommen und so erneut von der Nationalversammlung für rechtskräftig erklärt und in der Verfassung verankert.

Folgende Rechte wurden unter anderem darin festgeschrieben:

  • Abschaffung des Adelsstandes und daraus resultierend die Gleichheit aller vor dem Gesetz.
  • Meinungs- und Glaubensfreiheit.
  • Abschaffung der Folter und der Todesstrafe.
  • Unverletzlichkeit der persönlichen Freiheit.
  • Unverletzlichkeit des persönlichen Eigentums.
  • Niederlassungsfreiheit
  • Lehrfreiheit
  • Vereins- und Versammlungsfreiheit
  • Briefgeheimnis
  • Verbot von Wohnungsdurchsuchungen ohne triftigen Grund.

Mit dem deutschen Grundrechtskatalog von 1848 hatten deutsche Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrem Stand, zum ersten Mal in der Geschichte die gleichen Rechte.

Paulskirchenverfassung

Wie bereits erwähnt, gingen die Verhandlungen über die Staatsform des deutschen Nationalstaates und über die Deutsche Frage weitaus schleppender voran – und das während die Revolution außerhalb der Mauern der Paulskirche in vollem Gange war.

Erst am 27. März 1849 verabschiedete die Frankfurter Nationalversammlung schließlich, nach zahlreichen Kompromissen, die "Verfassung des Deutschen Reichs", auch Frankfurter Reichsverfassung oder Paulskirchenverfassung genannt. Einen Tag später, am 28. März 1849, wurde sie offiziell verkündet.

Die Paulskirchenverfassung sollte die Grundlage für einen föderierten deutschen Nationalstaat bilden, der zukünftig alle Staaten des Deutschen Bundes (mit Ausnahme Österreichs) unter sich vereinen sollte – die Abgeordneten hatte sich also für die "Kleindeutsche Lösung" entschieden. Als Staatsform wurde sich auf eine konstitutionelle Monarchie geeinigt, in der die drei staatlichen Gewalten getrennt werden sollten.

  • An der Spitze des Staates sollte ein Kaiser (Erbtitel) stehen, der zusammen mit von ihm ernannten Ministern die Regierung bilden sollte – diese Reichsregierung war die Exekutive des Staates.
  • Die Legislative, also die Gesetzgebung, sollte einem Reichstag mit zwei Kammern (Volkshaus und Staatenhaus) obliegen, deren Abgeordnete vom Volk und den Landesregierungen gewählt und eingesetzt werden sollten.
  • Für die Judikative, die Rechtsprechung, sollte ein Reichsgericht zuständig sein.

Wenn Du Genaueres über die in der "Paulskirchenverfassung" festgeschriebene Regierung wissen möchtest – welche einzelnen Organe es gab, welche Aufgaben und Rechte diese hatten und wie genau sie gewählt wurden – dann wirf einen Blick in die dazugehörige Erklärung hier im Unterset zur Frankfurter Nationalversammlung!

Mit der Verabschiedung der Paulskirchenverfassung sah es so aus, als wäre die Revolution an einem erfolgreichen Ende angekommen. Doch die Frankfurter Nationalversammlung hatte die Rechnung ohne König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen gemacht, den die Parlamentarier zum neuen deutschen Kaiser auserkoren hatten.

Scheitern der Frankfurter Nationalversammlung

28 der kleinen und mittelgroßen deutschen Staaten, ebenso wie ein Großteil der Bevölkerung, hießen die neue Reichsverfassung gut. Doch die Großmächte des Deutschen Bundes, allen voran Preußen, Österreich und Bayern, stellten sich gegen die Nationalversammlung und die neue Verfassung – und das, bevor sie überhaupt verabschiedet wurde.

Konterrevolution

Die Zeit der langwierigen Verhandlungen in der Paulskirche hatten die Großmächte für eine "Konterrevolution" genutzt. Während die Nationalvertreter diskutierten, nutzten die Fürsten und Monarchen die Gelegenheit, die revolutionären Strömungen in ihren Ländern mit Militärgewalt niederzuschlagen und unter Kontrolle zu bringen.

Während sich die Nationalversammlung in Diskussionen verlor, waren die reaktionären Mächte im Deutschen Bund wieder erstarkt. Allen voran der preußische König Friedrich Wilhelm IV., den die Nationalversammlung mit dem Erlass der Paulskirchenverfassung als Kaiser des deutschen Nationalstaates einsetzten wollte.

Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV.

Aufgrund seiner politischen und geistigen Haltung war es wenig verwunderlich, dass Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone, die ihm die Nationalversammlung antrug, am 03. April 1849 einfach ablehnte. Friedrich Wilhelm weigerte sich, eine "Krone des Volkes" anzunehmen, denn laut ihm regierte er allein mit Gottes Gnaden. Und so scheiterte die Paulskirchenverfassung genau genommen bereits sechs Tage nach ihrer Verkündung.

Verfechter der Revolution und der neuen Verfassung starteten daraufhin in den einzelnen Ländern die sogenannte "Reichsverfassungskampagne". Bei dieser Initiative wurden regionale Widerstände organisiert, die die Durchsetzung der Verfassung forderten. Doch auch diese Aufstände wurden mit Militärgewalt niedergeschlagen.

Auflösung des Rumpfparlaments

Zwar hatten die Frankfurter Nationalversammlung und die Paulskirchenverfassung die Unterstützung der 28 Befürworter-Staaten, doch dem Druck der Großmächte konnte das Parlament nicht standhalten. Immer mehr Länder zogen ihre Abgeordneten aus der Nationalversammlung ab, bis schließlich nur noch das "Rumpfparlament" (rund 100 Abgeordnete) übrig blieb.

Als bekannt wurde, dass Friedrich Wilhelm IV. die Versammlung in der Paulskirche gewaltsam auflösen wollte, floh das Rumpfparlament von Frankfurt nach Stuttgart. Doch auch in Württemberg war die Versammlung nicht sicher und wurde am 18. Juni 1849 vom dortigen Militär gewaltsam aufgelöst. So scheiterten die Frankfurter Nationalversammlung und die Paulskirchenverfassung endgültig.

In einigen Ländern versuchten radikale Revolutionäre in Aufständen die Verfassung auf lokaler Ebene doch noch durchzusetzen. Doch auch diese Bürgerbewegungen konnten schnell vom Militär unter Androhung von Waffengewalt beendet werden.

Frankfurter Nationalversammlung - Das Wichtigste

  • Die Frankfurter Nationalversammlung war das erste frei gewählte gesamtdeutsche Parlament. Es wurde während der Revolution 1848/49 im Deutschen Bund einberufen und tagte ab dem 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche.
  • Die reaktionären Fürsten und Monarchen mussten der Einberufung eines revolutionären Parlamentes, mit der Aufgabe eine neue Verfassung auszuarbeiten, zustimmen, da die Revolutionäre 1848 die Oberhand in den deutschen Staaten gewannen.
  • Die Frankfurter Nationalversammlung hatte zwei große Aufgaben/Ziele: Schaffung eines gesamtdeutschen Nationalstaates (Deutsche Frage) und Ausarbeitung einer neuen Reichsverfassung sowie die Ausarbeitung von Grund- und Freiheitsrechten für die deutsche Bevölkerung.
  • Am 27. Dezember 1848 verabschiedete die Versammlung einen Grundrechtekatalog, der unter anderem die Gleichheit aller vor dem Gesetz sowie die Glaubens- und Meinungsfreiheit festschrieb. Am 28. März 1849 folgte die neue Reichsverfassung, die "Paulskirchenverfassung". Sie sah einen kleindeutschen Nationalstaat mit einer konstitutionellen Monarchie unter einem deutschen Kaiser vor.
  • Aufgrund der unterschiedlichen Fraktionen und politischen Interessen der Abgeordneten zogen sich die Diskussionen und Verhandlungen der Nationalversammlung lange hin. Diese Zeit nutzten die reaktionären Kräfte, um die Situation im Deutschen Bund wieder unter Kontrolle zu bringen. Dies ebnete den Weg für das Scheitern der Versammlung und der Verfassung.
  • Konkret scheiterte die Paulskirchenverfassung an der Ablehnung der Kaiserkrone durch den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. am 03. April 1849. Nur rund zwei Monate später wurde das Rumpfparlament, der letzte Rest der Frankfurter Nationalversammlung, am 18. Juni 1849 endgültig gewaltsam vom Militär aufgelöst.


Nachweise

  1. Abb. 2 - Ludwig von Elliot "Sitzung der Nationalversammlung im Juni 1848" (1848)
  2. Siemann, Wolfram (1985): Die deutsche Revolution von 1848/49. Suhrkamp Verlag.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Frankfurter Nationalversammlung

Die Frankfurter Nationalversammlung war das erste frei gewählte gesamtdeutsche Parlament. Es wurde im Zuge der Märzrevolution 1848 gewählt und tagte ab dem 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche. 

Die Nationalversammlung hatte zwei große Aufgaben: 


  1. Die Schaffung eines gesamtdeutschen Nationalstaates (unter Berücksichtigung der Deutschen Frage) und Ausarbeitung einer neuen Reichsverfassung. 
  2. Ausarbeitung eines Grundrechtskatalogs mit Grund- und Freiheitsrechten für alle Bürgerinnen und Bürger.

Im Zuge der Märzrevolution im Deutschen Bund konnten die Revolutionäre 1848 die Oberhand über die reaktionären Fürsten und Monarchen gewinnen. Um die Situation wieder unter Kontrolle zu bringen, machten die Herrscher den Revolutionären Zugeständnisse – dazu zählte auch die Wahl und Einberufung einer Nationalversammlung zu dem Zweck, eine neue Verfassung auszuarbeiten. 

Die Frankfurter Nationalversammlung scheiterte an den reaktionären Großmächten des Deutschen Bundes, allen voran Preußen und Österreich. Der preußische König Friedrich Wilhelm IV., der im neuen deutschen Nationalstaat der Kaiser hätte werden sollen, lehnte die Krone und damit auch die Paulskirchenverfassung (neue Reichsverfassung) ab. Danach wurden die Nationalversammlung und die revolutionären Strömungen durch das Militär aufgelöst. 

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