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Die EU hat für ihre Bürger*innen und Unternehmen einige Erleichterungen im Grenzverkehr geschaffen. Der grenzübergreifende Handel war in den Zeiten vor der Europäischen Union noch nicht annähernd so einfach wie heute möglich. Geschlossene Grenzen und langwierige Zollkontrollen sind in der Europäischen Union dank der vier Grundfreiheiten Vergangenheit.In dieser Erklärung lernst Du, was der EU-Binnenmarkt ist, welche Grundfreiheiten es gibt und…
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Jetzt kostenlos anmeldenDie EU hat für ihre Bürger*innen und Unternehmen einige Erleichterungen im Grenzverkehr geschaffen. Der grenzübergreifende Handel war in den Zeiten vor der Europäischen Union noch nicht annähernd so einfach wie heute möglich. Geschlossene Grenzen und langwierige Zollkontrollen sind in der Europäischen Union dank der vier Grundfreiheiten Vergangenheit.
In dieser Erklärung lernst Du, was der EU-Binnenmarkt ist, welche Grundfreiheiten es gibt und welche Eigenschaften diese haben.
Der EU-Binnenmarkt umfasst alle EU-Staaten und einige andere Staaten, welche in direkter räumlicher Nähe zu der EU liegen. Hierbei handelt es sich um Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Diese Staaten hatten oftmals schon vorher Verträge mit ihren Nachbarländern, welche die Einreise erleichterten.
Ein zentraler Grund für die Einführung des Binnenmarktes war es vor allem, den länderübergreifenden Handel zu erleichtern. Diesen Vorteil wollten sich auch die Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz sichern, ohne dabei zugleich Mitglied der EU zu werden.
Grundsätzlich ist auch ein Austritt aus dem EU-Binnenmarkt möglich. Dies ist jedoch sehr kompliziert, da alle Verträge neu verhandelt werden müssen. Es müssen wieder Zollkontrollen eingeführt werden und die Ein- und Ausreise in dieses Land wird wieder erschwert.
Das letzte und bisher einzige Mal ist dies am 01.01.2021, mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Zollunion und aus dem Binnenmarkt, geschehen. Dieser Austritt war eine Folge des ein Jahr zuvor erfolgten Brexit (31.01.2020).
Im Rahmen des Austritts wurde zwar wieder neue Verträge hinsichtlich Zoll und Grenzverkehr geschlossen, dennoch hatten lange Grenzkontrollen auch Auswirkungen auf die britische Wirtschaft. Da Importe aus der EU nun strenger kontrolliert werden müssen, kam es zum Beispiel zu Lieferverzögerungen im Bereich des Einzelhandels.
Die vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes stellen die zentralen Grundlagen der offenen und freien Grenzen in Europa dar. Dank dieser Freiheiten wurden aus vielen kleinen nationalen Märkten und Systemen ein großes gemeinsames Europa geschaffen.
Von den Freiheiten profitieren aber nicht nur Unternehmen. Jede Privatperson kann dadurch frei innerhalb des europäischen Binnenmarktes reisen. Wenn Du früher in den Urlaub gefahren bist, musstest Du in Österreich und Italien durch lange Kontrollen. Heute merkt man kaum noch, dass man nicht mehr im selben Land ist.
Allgemein wurden die vier Grundfreiheiten aufgestellt, um in Europa den Handel und das Leben miteinander zu erleichtern. Der Wettbewerb wird dadurch angeregt und die Bürger*innen der EU haben breitere Arbeitsmöglichkeiten. EU-Bürger*innen dürfen in keinem anderen EU-Staat anders behandelt werden als Inländer. Weiterhin haben sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in allen EU-Staaten eine Niederlassungsfreiheit und können dort leben, wo sie wollen.
Die vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes sind:
der freie Personenverkehr
der freie Dienstleistungsverkehr
der freie Warenverkehr
der freie Kapitalverkehr
Alle Personen haben in der EU das Recht, grenzüberschreitend selbstständig Dienstleistungen anzubieten. Die grenzüberschreitenden Dienstleistungen beleben den Wettbewerb und sorgen für ein breiteres Angebot, aus welchem die EU-Bürger*innen aussuchen können.
Dienstleistungen sind Wertschöpfungsprozesse, wobei kein neues Gut erschaffen wird.
Beispielsweise repariert der Automechaniker Dein Auto, aber er baut Dir kein neues.
Wichtige Aspekte, welche durchgesetzt wurden, waren
die freie Wahl von Finanzdiensten,
die Angleichung von Bank- und Versicherungsaufsichten im Binnenmarkt und
die Öffnung der Logistik- und Kommunikationsmärkte.
All diese Dienstleistungen können ohne Hindernisse in anderen EU-Ländern ausgeführt werden.
Mit der Dienstleistungsrichtlinie wird weiterhin dafür gesorgt, dass Dienstleistungen nach den Regelungen des Landes, in dem die Dienstleistung ausgeführt wird, bezahlt wird. Damit soll Lohndumping und die Ausbeutung von günstigen Arbeitskräften vermieden werden. Ein weiterer Grund ist auch, dass ausländische EU-Dienstleister durch niedrigere Löhne die Preisstrukturen des Inlandes zerstören können.
Als Unionsbürger*in kann man überall in der EU leben, arbeiten und studieren. Man kann ohne Visum in andere Länder reisen und sich drei Monate ohne weitere Hürden in einem anderen Staat des Binnenmarktes aufhalten.
Ausbildungen und akademische Abschlüsse sind seit Einführung des Binnenmarktes leichter vergleichbar. Durch die Einführung des Bachelor und Masterstudiums und einer Vergleichsskala, wie dem EQR-System, wurde es stark vereinfacht, Abschlüsse zu vergleichen.
Ebenfalls wurden Reisen in andere Staaten stark erleichtert. Während man außerhalb der EU ein Visum beantragen muss, kann man in der EU spontan für einen Kurztrip in ein anderes Land reisen.
Als Grundlage dafür wurden verschiedene Asyl-, Einreise- und Drogengesetze angepasst. Grenzkontrollen wurden komplett abgeschafft, dafür wurden, aber die Kontrollen an den EU-Außengrenzen verstärkt. Der freie Personenverkehr wird für alle EU-Bürger*innen gewährleistet.
Weiterhin gibt es noch zwei spezielle Ausprägungen des freien Personenverkehrs. Zum einen die Niederlassungsfreiheit und zum anderen die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Die Niederlassungsfreiheit gewährleistet Gesellschaften und selbstständig Erwerbstätigen das Recht, überall in der EU ein Unternehmen zu gründen. Dabei darf es keine zusätzlichen Hürden für Ausländer*innen aus dem Binnenmarkt geben.
Firmen mit einem Hauptsitz in einem EU-Staat dürfen in jedem anderen EU-Staat eine weitere Niederlassung gründen.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit sagt aus, dass jede/r Bürger*in der EU in einem anderen EU-Staat einer Erwerbstätigkeit nachgehen muss. Dabei müssen für ausländische Arbeitnehmer*innen die gleichen Arbeitsbedingungen gelten, wie für Inländische. Weder die Einstellung noch die Entlohnung dürfen anders sein.
Osteuropäische Erntehelfer müssen in Deutschland mindestens mit dem deutschen Mindestlohn bezahlt werden. Ohne diese Regelungen könnten die Arbeiter*innen mit dem, meist geringeren, Mindestlohn aus ihrem Land bezahlt werden. Durch einige dubiose Tricks wird oft versucht, diese Regel zu umgehen.
Der freie Kapitalverkehr ermöglicht es allen Bürgerinnen und Bürgern des Binnenmarktes, Geldgeschäfte ohne zusätzliche Transferkosten zu tätigen. Konten können in jedem beliebigen Mitgliedsstaat eröffnet werden. Ebenso können beliebige Bankdienstleistungen überall getätigt werden. Überweisungen im Euroraum dürfen nur dieselben Transferkosten haben wie eine Überweisung im Inland. Wegen dieser Regelungen muss die EU stärker gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorgehen, da die Kontrolle von Geldbewegungen durch die Größe des Binnenmarktes erschwert wurde.
Für die Konsumenten von Kapitaldienstleistungen haben sich aber mehr Vorteile ergeben. Durch die Auswahl und den Konkurrenzdruck der Banken sind die durchschnittlichen Preise gesunken.
Der freie Warenverkehr ist die größte Verbesserung im Handel. Zwischen den Mitgliedsstaaten kann es nun unbegrenzten Handel geben. Zölle zwischen den Staaten des Binnenmarktes sind verboten. Es gibt keinerlei Mengenbegrenzungen, wie viele Waren exportiert oder importiert werden dürfen.
Es gab viele nationale Normen und Vorschriften, welche einen freien internationalen Handel blockierten. Diese Regeln mussten alle anglichen werden. Es mussten gemeinsame Regeln für Qualität und Beschaffenheit von Produkten gefunden werden.
Technische Produkte hatten in verschiedenen Staaten verschiedene Beschaffenheiten. Mithilfe der CE-Kennzeichnung werden nur Elektronikprodukte versehen, welche nach einer gemeinsamen EU-Norm produziert wurden.
Bei der Einfuhr von Waren des persönlichen Bedarfs werden auch keine zusätzlichen Steuern oder Zölle mehr erhoben.
Der freie Warenverkehr darf nur aus bestimmten Gründen eingeschränkt werden. In der Regel ist dies nur gestattet, wenn der Verbraucherschutz in Gefahr ist oder die importierte Ware im Zielland illegal ist.
In den Niederlanden herrscht eine lockere Drogenpolitik. Trotz des freien Warenverkehrs ist es nicht gestattet, Cannabis oder andere berauschende Substanzen in die Nachbarländer zu exportieren, da sie in diesen Ländern nicht legal sind.
Die Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes haben insgesamt viele Vorteile für die Menschen und Unternehmen in der EU mit sich gebracht. Es gibt jedoch auch Nachteile.
Vorteile | Nachteile |
|
|
Die neue Konkurrenz sorgt dafür, dass die einzelnen Anbieter im Binnenmarkt ihre Preise senken müssen, um gegen die zahlreichen anderen Marktteilnehmer bestehen zu können. Dies sorgt für niedrigere Konsumpreise für die Endverbraucher. Auch ist die Produktvielfalt gestiegen.
Allerdings haben die Unternehmen ein viel breiteres Feld, um ihre Waren und Dienstleistungen anbieten zu können. Über den Binnenmarkt finden sie auch Kunden in anderen Ländern und erschließen so neue Märkte.
Weiterhin kommen zahlreiche Vorteile für Privatpersonen dazu. So ist das Reisen in andere Länder nie leichter gewesen.
Ein zentraler Nachteil ist, dass auch länderübergreifende Kriminalität erleichtert wurde. Durch die fehlenden Kontrollen bei Grenzüberschreitungen wurde der Drogen- oder Menschenhandel über die Grenzen stark vereinfacht.
Bei der Umstellung auf EU-Normen haben kleine Firmen große Schwierigkeiten gehabt. Größere Betriebe sind eher in der Lage, ihre Produkte umzugestalten oder sie hatten schon vorher Produktserien für den internationalen Handel. Kleineren Unternehmen standen oder stehen dagegen großen Investitionen gegenüber, um auf dem europäischen Binnenmarkt wettbewerbsfähig zu sein.
Viel umstritten sind auch Transferzahlungen, welche in das Ausland gehen. So werden Renten, welche in das Ausland überwiesen werden, nicht mehr in Deutschland ausgegeben, aber das deutsche Sozialsystem wird belastet.
Insgesamt bringt der EU-Binnenmarkt aber mehr Vorteile. Das Bruttoinlandsprodukt in den Teilnehmerstaaten ist seit Beginn des Binnenmarktes gestiegen. Es gibt kaum Versorgungslücken und der europäische Zusammenhalt wächst durch die offenen Grenzen.
Die vier Grundfreiheiten wurden schon 1957 in dem ersten EWG-Vertrag (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) erwähnt. Endgültig bestätigt wurden die Freiheiten 1993 mit dem Weg der EG (Europäische Gemeinschaft – die Vorläuferorganisation der EU) zu einer gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion.
Der Binnenmarkt beschränkt sich aber nicht nur auf die EU-Mitgliedsstaaten, sondern umfasst auch die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Die genauen Regelungen sind in der europäischen Verfassung, im AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) festgelegt. Genauer gesagt, ergeben die Artikel 4, 26, 27, 114 und 115 AEUV die Grundfreiheiten im EU-Binnenmarkt.
Da das EU-Recht immer über den Verfassungen der einzelnen Mitgliedsstaaten steht, müssen die Grundfreiheiten auch stets im nationalen Recht umgesetzt und berücksichtigt werden. Das bedeutet, nationale Gesetze und Verordnungen dürfen nicht dagegen verstoßen.
Trotzdem steht es den einzelnen Mitgliedsstaaten in Ausnahmesituationen zu, die Grundfreiheiten für eine begrenzte Zeit auszusetzen. So ist dies zuletzt mit den Grenzschließungen während der COVID-19 Pandemie geschehen.
Die vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes sind:
Die Grundregelungen sind in der europäischen Verfassung, der AEUV, in den Artikeln 4, 26, 27, 114 und 115 festgelegt.
Allgemein wurden die vier Grundfreiheiten aufgestellt, um in Europa den Handel und das Leben miteinander zu erleichtern. Der Wettbewerb wird dadurch angeregt und die Bürger der EU haben breitere Arbeitsmöglichkeiten. Der Wohlstand in der EU wurde dadurch erheblich verbessert.
Die EU-Staaten und die angebundenen Drittstaaten, wie die Schweiz, müssen dafür sorgen, dass die Grundfreiheiten in ihren Grenzen gewährleistet werden.
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