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Woran denkst du, wenn du den Begriff Gewerkschaften hörst? Kommen Dir vielleicht streikende Arbeitnehmer in den Sinn? Was es mit Gewerkschaften und anderen Tarifparteien auf sich hat, erfährst Du in diesem Artikel.Gewerkschaften und andere Tarifparteien sind freiwillige, demokratische und auf Dauer angelegte Vereinigungen, die für die sozialen und wirtschaftlichen Interessen von Arbeitern, Angestellten, Beamten und Auszubildenden eintreten. Ein Tarifvertrag wird zwischen…
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Gewerkschaften und andere Tarifparteien sind freiwillige, demokratische und auf Dauer angelegte Vereinigungen, die für die sozialen und wirtschaftlichen Interessen von Arbeitern, Angestellten, Beamten und Auszubildenden eintreten.
Ein Tarifvertrag wird zwischen Tarifparteien geschlossen. Eine Tarifpartei kannst Du also auch als Tarifpartner bezeichnen. Sie beinhalten die Partner, die einen Vertrag (Tarifvertrag) aushandeln. Die Tarifparteien bestehen aus der Arbeitgeberseite, einem Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmerseite, einer Gewerkschaft.
Als Gewerkschaft bezeichnet man eine Vereinigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die sich für ihre gemeinsamen Interessen einsetzen und diese vertreten.
Eine Gewerkschaft formuliert gemeinsam Forderungen und verhandelt diese mit dem Arbeitgeber. Wenn eine Forderung oder sogar Verhandlungen abgelehnt werden, kann zum Streik aufgerufen werden. Das Streiken ist nicht verboten, so steht es auch im Grundgesetz. Hier findest du einen Auszug aus Art. 9 GG.
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
...(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und alle Berufe gewährleistet.
Zu Tarifparteien (auch Tarifvertragsparteien genannt) zählen Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände.
Definitionsgemäß gelten Verbände nicht als Teilnehmer der politischen Willensbildung. In der Realität nehmen die Interessenorganisationen jedoch nicht nur Einfluss auf die politische Willensbildung, sondern sind selbst Bestandteil des politischen Systems.
In Deutschland gibt es viele Verbände und Vereinigungen. Sie haben die Möglichkeit, sich über eine Liste registrieren zu lassen, um einen direkten Zugang zum Bundestag zu erhalten. Besonders einflussreich sind Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften. So können Interessenorganisationen in Finanz- und Wirtschaftsfragen oder auch in Umweltthemen aktiv sein.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) ist hier ein Beispiel für einen einflussreichen Verband. Er hat die Unternehmenssteuerreform mitgestaltet.
Interessenorganisationen wirken nach den Parteien als wichtigste Vermittlungsinstanz zwischen Bevölkerung und Staat.
Die Einflussnahme auf politische Entscheidungen ist auch unter dem Begriff Lobbyismus (engl. für Einflussnahme oder Beeinflussung) bekannt. Lobbyismus ist nicht immer gerne gesehen. Lobbys versuchen Politiker von Ihren Interessen zu überzeugen. Meist gelingt dies mit Studien und Berichten, aber auch mit Spenden. Gerade letzteres birgt das Risiko, dass Interessen der Allgemeinheit nicht berücksichtigt werden und schnell Transparenz verloren geht. Allerdings gibt es auch Vorteile am Lobbyismus, denn dieser stellt in der Regel praxisnahe Informationen und Fachwissen zur Verfügung.
Die politische Willensbildung wird als Weg von einer politischen Idee zu einer politischen Entscheidung und deren Umsetzung bezeichnet.
Die bedeutsamsten Personen, zu denen Lobbyisten (auch Interessenvertreter*innen genannt) Kontakt haben, sind beispielsweise:
Ein Tarifvertrag wird zwischen Tarifparteien geschlossen. Die Grundlage dafür ist die Tarifautonomie, die Bestandteil des Tarifvertragsgesetzes ist. Die Tarifautonomie garantiert den Tarifvertragsparteien eine staatsunabhängige Regelung.
Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifpartner und kann Arbeitsbedingungen und Lohnvereinbarungen enthalten. Ein Tarifvertrag kann aber auch verschiedene Funktionen haben. Damit du dir einen Überblick verschaffen kannst, findest Du in der Tabelle Beispiele für eine Funktion und eine Erklärung dazu.
Funktionen von Tarifverträgen | ||
Schutz | Ordnung | Verteilung |
gleicht Verhandlungsschwäche eines Arbeitnehmers aus und sichert Mindestarbeitsbedingungen | schafft einheitliche Arbeitsbedingungen im Geltungsbereich | legt bei jeder Tätigkeit die absolute Höhe des Lohns und das Verhältnis der Löhne untereinander fest |
Es gibt verschiedene Arten von Tarifverträgen. Dabei werden folgende Verträge differenziert:
Weitere Arten von Tarifverträgen sind die Flächentarifverträge (für eine ganze Region), die zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft geschlossen werden, oder die Firmentarifverträge, die zwischen einem einzelnen Unternehmen und einer Gewerkschaft geschlossen werden.
Einfach ausgedrückt verhandeln Arbeitnehmer*innen mit Arbeitgebern und andersherum. Die Gewerkschaften stellen also die zuvor gemeinsam formulierten Forderungen auf und geben sie an die Arbeitgeber weiter. In den Verhandlungen können die Forderungen angenommen oder abgelehnt werden.
Bei einer Einigung gibt es einen neuen Tarifvertrag. Bei keiner Einigung kann es entweder eine mögliche Schlichtung geben und letztendlich zu einem neuen Tarifvertrag oder es kann zu einem Streik kommen.
Als Tarifpartner wird ein Verhandlungspartner bezeichnet, der arbeitsrechtliche Themen aushandeln darf und in Tarifverträgen festgelegt wird. Hierbei gibt es sowohl die Seite der Arbeitgeber, die durch Arbeitgeberverbände vertreten wird, als auch die Seite der Arbeitnehmer, vertreten durch die Gewerkschaften.
Arbeitgeberverbände sind Vereinigungen aus Arbeitgebern. Meist sind Verbände fachlich und regional gegliedert und vertreten die Interessen gegenüber den Gewerkschaften und dem Staat. Die Hauptaufgabe der Arbeitgeberverbände sind Tarifverhandlungen.
Gewerkschaften sind Vereinigungen aus Arbeitnehmern. Sie sind nicht nach einzelnen Berufen, sondern nach Wirtschaftsbereichen gegliedert. Die Hauptaufgabe von Gewerkschaften ist die Aushandlung von Tarifverträgen. Der Fokus liegt dabei auf den Arbeitsbedingungen der Gewerkschaftsmitglieder.
Tarifparteien oder auch Tarifpartner sind die Seiten, die einen Tarifvertrag aushandeln.
Zu den Tarifparteien gehören sowohl Arbeitnehmer, vertreten durch eine Gewerkschaft, als auch Arbeitgeber, vertreten durch einen Arbeitgeberverband.
Arbeitnehmer werden durch Gewerkschaften und Arbeitgeber durch Arbeitgeberverbände vertreten.
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