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Die Rechtslehre beschäftigt sich, vereinfacht gesagt, mit dem deutschen Rechtssystem und seinen Rechtsgebieten. In diesem Artikel bekommst du einen Überblick, welche Themen die Rechtslehre umfasst und was sich alles dahinter verbirgt.Kurz gesagt ist die Rechtslehre eine Wissenschaft, die sich mit dem Recht befasst. Eine gute Definition geht auf den Rechtswissenschaftler Hans Kelsen zurück:Danach beschäftigt sich die Lehre vom Recht allein…
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Jetzt kostenlos anmeldenDie Rechtslehre beschäftigt sich, vereinfacht gesagt, mit dem deutschen Rechtssystem und seinen Rechtsgebieten. In diesem Artikel bekommst du einen Überblick, welche Themen die Rechtslehre umfasst und was sich alles dahinter verbirgt.
Kurz gesagt ist die Rechtslehre eine Wissenschaft, die sich mit dem Recht befasst. Eine gute Definition geht auf den Rechtswissenschaftler Hans Kelsen zurück:
Danach beschäftigt sich die Lehre vom Recht allein mit der Frage, wie das Recht zustande kommt und was das Recht ausmacht.
Du lernst hier in erster Linie Rechtsthemen, die Dir im Alltag begegnen können, kennen. Rechtspolitische und moralische Überlegungen, das heißt, wie das Recht idealerweise sein sollte, werden hier nicht behandelt.
Im Folgenden erhältst Du einen Überblick über die Themen, die die Grundlagen der Rechtslehre bilden.
Dieses Prinzip verdeutlicht den Unterschied zwischen vertraglichem und dinglichem Geschäft.
Das Abstraktionsprinzip baut auf der Trennung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft auf und besagt, dass die Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts nicht unmittelbar die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäftes zur Folge hat (und umgekehrt).
Einfach gesagt: Die Vereinbarung (Verpflichtung), dass Du zum Beispiel eine Spielekonsole kaufst, ist der Vertrag. Die Übergabe der Spielekonsole bezeichnet jedoch das dingliche Geschäft (Verfügung). Beide Geschäfte sind unabhängig voneinander. Sollte dabei der Vertrag nichtig sein, ist die dingliche Vereinbarung dennoch wirksam.
Da es im Alltag sehr viele unterschiedliche rechtliche Beziehungen geben kann, sind die Gesetze sehr allgemein formuliert. Daher muss immer geprüft werden, ob ein konkreter Sachverhalt die Voraussetzungen einer Gesetzesnorm (Tatbestand) erfüllt. Deswegen kannst Du Dir für den Begriff der Subsumtion diese Definition merken:
Der Begriff Subsumtion setzt sich aus den beiden lateinischen Wörtern "sub" (dt. "unter") und "sumere" (dt. "nehmen") zusammen und bezeichnet einen Prozess, bei dem man einen Begriff oder einen Sachverhalt unter einen anderen Begriff einordnet.
Als Garantie wird eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer verstanden, durch die sich zusätzliche Rechte auf Seiten des Käufers im Falle von Mängeln an der Kaufsache ergeben.
In einem Vertrag wird eine bestimmte Eigenschaft des betreffenden Gegenstands zugesagt. Besteht diese Eigenschaft dann doch nicht, hat der Käufer Rechte gegen den Verkäufer. Eine Garantievereinbarung ist freiwillig und richtet sich nach den Vorstellungen des Verkäufers.
Unter dem Begriff der Gewährleistung werden die gesetzlichen Rechte bzw. Ansprüche des Käufers verstanden, sofern Mängel an der verkauften Sache bestehen.
Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich verankert. Gewährleistungsrechte hat man zum Beispiel, wenn eine gekaufte Sache kaputt oder nicht voll funktionsfähig geliefert wird. Dabei befinden sich Gewährleistungsrechte nicht nur im Kaufrecht, sondern auch im Werkvertragsrecht.
Wenn Du mehr über diese wichtigen Begriffe erfahren möchtest, dann schau Dir einfach die Artikel zum Abstraktionsprinzip, zur Subsumtion, Garantie und Gewährleistung an.
Die drei Säulen des deutschen Rechtssystems sind das Zivilrecht, das öffentliche Recht und das Strafrecht mit dem jeweils dazugehörigen Prozessrecht. Der Maßstab für alle Gesetze und Verordnungen, die in Deutschland erlassen werden, ist das Grundgesetz. Besonders die einzelnen Grundrechte müssen dabei berücksichtigt werden.
Darüber hinaus spielt auch das Europarecht eine wichtige Rolle. Dadurch werden einheitliche, rechtliche Standards innerhalb der Europäischen Union gewährleistet. Außerdem muss sich Deutschland an die Vorgaben des internationalen Völkerrechts halten.
Gesetze gibt es nicht grundlos. Für ein funktionierendes Miteinander in einer Gesellschaft sind Regeln erforderlich. Dafür muss das Recht verschiedene Funktionen erfüllen:
Ordnung: Gäbe es keine Gesetze und jeder könnte machen, was er wollte, würde schnell ein landesweites Chaos ausbrechen.
Erziehung: Fehlverhalten, also der Verstoß gegen Gesetze, wird sanktioniert. Der daraus resultierende Lerneffekt soll weitere Verstöße verhindern.
Schutz: Gesetze dienen auch dem Schutz individueller Rechte. Keiner darf zum Beispiel einen anderen verletzen oder dessen Eigentum beschädigen.
Rechtssicherheit: Durch klare Regeln und Vorgaben, weiß jeder, was er zu tun und zu lassen hat. Dadurch entsteht Rechtssicherheit.
Du bist bei den einzelnen Funktionen unsicher? Dann kannst Du Dir den Artikel zu den Funktionen des Rechts durchlesen.
Recht und Gesetz müssen gerecht und billig sein. Das bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft – durch die Vorschriften gleich behandelt werden. Es bedeutet auch, dass bei der Anwendung von Vorschriften immer der Einzelfall und seine besonderen Umstände berücksichtigt werden. Natürlich muss auch hier die Rechtssicherheit gegeben sein. Wie dieses Spannungsverhältnis zwischen der Gleichheit vor dem Gesetz und der Berücksichtigung von Härtefällen zu lösen ist, erfährst Du im Abschnitt Gerechtigkeitsgrundsätze.
Rechtssubjekte sind Personen oder auch Unternehmen, öffentliche Einrichtungen etc., die selbst Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Die Voraussetzung, die alle Rechtssubjekte erfüllen müssen, ist die Rechtsfähigkeit. Das Gegenteil sind Rechtsobjekte, beispielsweise Sachen. Ein Rechtssubjekt kann entweder eine natürliche oder eine juristische Person sein.
Ein Rechtsgeschäft entsteht, wenn zwei oder auch mehr Personen übereinstimmende Willenserklärungen abgeben. Der Wille muss auf eine bestimmte Rechtsfolge gerichtet sein.
Willenserklärungen und damit auch Rechtsgeschäfte sind nur wirksam, wenn die Erklärenden geschäftsfähig sind. Die Geschäftsfähigkeit hängt in erster Linie vom Alter ab.
Wenn Du mehr zu dem Thema Rechtssubjekte wissen möchtest, kannst Du Dir den dazugehörigen Artikel anschauen.
Wo Menschen zusammentreffen, passieren auch Unfälle. Aus Unachtsamkeit können andere Personen oder Gegenstände verletzt und beschädigt werden. Das Deliktsrecht sorgt dafür, dass es in diesen Fällen zu einer angemessenen Entschädigung kommt. Hier ist auch geregelt, wer die Haftung übernehmen muss, sollte der Schädiger (noch) nicht deliktsfähig sein. Besondere Bedeutung hat die sogenannte Deliktsfähigkeit.
Deliktsfähig ist derjenige, der die Tragweite seines Verhaltens erkennt und somit bei einer unerlaubten Handlung haftet.
Für einen Anspruch auf Schadensersatz ist im Bereich des Deliktsrechts, insbesondere § 823 Abs. 1 BGB von Bedeutung. Dort heißt es:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Auch wenn die beiden Begriffe im Alltag oft gleichgesetzt werden, ist Besitz rechtlich gesehen nicht automatisch auch Eigentum. Der Eigentümer hat alle Rechte an einem Gegenstand, der Besitzer aber die tatsächliche Sachherrschaft darüber. Das heißt, er kann die Sache verwenden, aber nicht verkaufen.
Meistens ist der Eigentümer zwar gleichzeitig auch der Besitzer, dies ist aber nicht zwingend der Fall. Bei einer Leihe beispielsweise sind Besitzer und Eigentümer zwei unterschiedliche Personen.
Alina hat sich ein Buch gekauft, das auch Ben gerne einmal lesen möchte. Deshalb leiht Aline Ben das Buch.
Alina ist der Eigentümerin und bleibt als solche auch mittelbare Besitzerin. Das bedeutet, ohne ihre Zustimmung darf nicht über das Buch verfügt werden, einen direkten Einfluss auf das Buch hat sie aber nicht mehr.
Ben ist unmittelbarer Besitzer und kann direkt auf das Buch einwirken beziehungsweise es benutzen.
Häufig lassen sich Rechte nicht einfach so durchsetzen, weil nicht eindeutig ist, wie ein Sachverhalt zu bewerten ist. In solchen Fällen braucht man Gerichte, die darüber entscheiden. In Deutschland gibt es unterschiedliche Gerichte, die für verschiedene Rechtsfragen und Rechtsgebiete zuständig sind. Diese Zuständigkeiten sind im Prozessrecht geregelt.
Nach welchen Regeln vor welchem Gericht verhandelt wird, bestimmen die Prozessordnungen der einzelnen Teilgebiete. So gibt es beispielsweise:
Manche Handlungen werden als so schwerwiegende Verstöße gegen die Rechtsordnung angesehen, dass der Staat einen eigenen Strafanspruch hat. Konkret heißt das, dass etwa bei einer Körperverletzung nicht nur auf privater Ebene eine Entschädigung zu leisten ist (Deliktsrecht), sondern dass der Staat den Verletzenden zusätzlich bestraft (Strafrecht).
Das Strafrecht regelt, welche Verhaltensweisen unter Strafe gestellt sind und welche Sanktionen dafür verhängt werden können.
Von zentraler Bedeutung ist hierbei die sogenannte Strafmündigkeit und der Umgang mit jugendlichen Straftätern. Das Jugendstrafrecht kennt hierzu besondere Regelungen, die vom Erwachsenenstrafrecht abweichen.
Die Rechtswissenschaft ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung.
Wissenschaft, deren Gegenstand das Recht ist.
Für Hans Kelsen ist Recht eine Zwangsordnung. Sie hat mit Natur oder Moral nichts zu schaffen, erschöpft sich in Rechtsnormen, also Verboten und Befugnissen, sowie Rechtssätzen, die er als hypothetische Urteile sieht.
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