Ein politisch, wirtschaftlich und sozial geeintes Europa – das war die Vision der europäischen Integration. Um diese Vision zu verwirklichen, wurden nach dem Zweiten Weltkrieg verschiedenste Institutionen und Organisation in Europa gegründet. Eine von diesen Institutionen war die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die Europa wirtschaftlich näher zusammenschweißen sollte.
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Jetzt kostenlos anmeldenEin politisch, wirtschaftlich und sozial geeintes Europa – das war die Vision der europäischen Integration. Um diese Vision zu verwirklichen, wurden nach dem Zweiten Weltkrieg verschiedenste Institutionen und Organisation in Europa gegründet. Eine von diesen Institutionen war die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die Europa wirtschaftlich näher zusammenschweißen sollte.
Die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" wurde 1957 gegründet und war ein Zusammenschluss europäischer Staaten, mit dem Ziel, die europäische Integration durch eine gemeinsame Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten voranzutreiben.
Unter "Europäischer Integration" versteht man einen immer enger werden Zusammenhalt / eine immer engere Zusammenarbeit der einzelnen europäischen Länder in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Weitere Informationen dazu findest Du übrigens in der Erklärung "Europäische Integration" hier auf StudySmarter!
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft war eine von insgesamt drei Institutionen der sogenannten "Europäischen Gemeinschaften", die die europäische Integration fördern sollten:
Übrigens: Die geläufige Abkürzung für die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" lautet "EWG".
Und auch die anderen beiden Institutionen der Europäischen Gemeinschaften besitzen Abkürzungen. Die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl" wird auch als EGKS oder Montanunion bezeichnet. Und die "Europäische Atomgemeinschaft" kannst Du kurz auch EAG oder EURATOM nennen.
Genaueres zu den Themen "EURATOM" und "Montanunion (EGKS)" findest Du in den jeweiligen Erklärungen hier auf StudySmarter!
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam in Europa (besonders unter den Weststaaten) zunehmend die Idee auf, dass eine engere Zusammenarbeit und ein Zusammenschluss der einzelnen europäischen Länder (etwa in einem übernationalen Staatenbund) lohnens- und erstrebenswert wären.
Die Befürworter der europäischen Integration erhofften sich durch so einen Zusammenschluss:
Und tatsächlich wurde im Jahr 1951 mit dem sogenannten "Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)", kurz "Vertrag von Paris" die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS") gegründet.
Die EGKS war die erste supranationale Europäische Gemeinschaft und wurde zwischen sechs europäischen Ländern (Frankreich, Italien, Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg) gegründet. Der Vertrag und damit auch die EGKS traten dann 1952 in Kraft.
Ein weiterer Schritt in Richtung europäische Integration sollte dann die "Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG)" werden, die eine gemeinsame europäische Armee vorsah. Diese scheiterte jedoch im Jahr 1954 an Frankreich, denn das französische Parlament lehnte die Gründung der EVG ab.
Trotz dieses Rückschlages trieben einige Politiker die Idee der europäischen Integration weiter voran – darunter der französische Politiker Jean Monnet, der niederländische Außenminister Wilhelm Beyen und der belgische Außenminister Paul-Henri Spaak.
Da eine übernational-europäische Zusammenarbeit politisch und militärisch nicht funktioniert hatte (die EVG war gescheitert), sahen diese Politiker nun das größte Potenzial einer Kooperation in der Wirtschaft.
Im Juni 1955 fand die Konferenz von Messina statt, eine Versammlung der Außenminister der EGKS-Mitgliedstaaten. Auf dieser Konferenz wurde unter anderem die Idee einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Länder diskutiert. Und tatsächlich erklärten die Außenminister am Ende der Konferenz ihre Absicht, einen europäischen Binnenmarkt (freier Markt ohne Zollschranken) zwischen den Staaten unter Aufsicht einer zentralen Behörde zu ermöglichen.
Um die auf der Konferenz von Messina gefassten Pläne möglichst schnell zu konkretisieren, wurde Paul-Henri Spaak mit dem Vorsitz eines Regierungsausschusses betraut ("Spaak-Kommission"), der sich mit diesem Thema befassen sollte. Die Kommission sollte die Grundlagen und die bestehenden Möglichkeiten eines solchen wirtschaftlichen Zusammenschlusses der europäischen Länder ausarbeiten.
1956 legte die Kommission den EGKS-Staaten den sogenannten "Spaak-Bericht" vor, der konkrete Vorschläge zur Umsetzung eines gemeinsamen europäischen Marktes und einer Zollunion beinhaltete. Der Bericht stieß auf große Zustimmung und nur ein Jahr später wurden die darin geäußerten Vorschläge mit den "Römischen Verträgen" und der Gründung der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" in die Tat umgesetzt.
Schon bei der Konferenz von Messina war nicht nur eine wirtschaftliche Kooperation Gesprächsthema, sondern auch eine mögliche Zusammenarbeit der europäischen Staaten im Bereich der Kernenergie. So legte die Spaak-Kommission ebenfalls einen Vorschlag für eine europäische Atomgemeinschaft vor. Auch diese wurde in den Römischen Verträgen umgesetzt und so entstand nicht nur die EWG, sondern auch die "Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)".
Die Gründung der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)" wurde am 25. März 1957 in Rom mit der Unterzeichnung des "Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" beschlossen.
Dieser Gründungsvertrag war einer von zwei "Römischen Verträgen", zusammen mit dem "Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft".
Unterzeichner des EWG-Vertrags waren die sechs europäischen Staaten, die auch schon die EGKS gegründet hatten:
Der Vertrag trat am 01. Januar 1958 offiziell in Kraft.
Wenn Du mehr über die "Römischen Verträge" wissen möchtest, dann wirf gerne einen Blick in die dazugehörige Erklärung hier auf StudySmarter!
Im EWG-Vertrag wurden zahlreiche Ziele beziehungsweise Aufgaben benannt, für deren Erfüllung sich die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" einsetzten sollte.
Die EWG:
Die Hauptaufgabe / das Hauptziel der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft war es also zusammenfassend, den europäischen Markt zu vereinheitlichen und eine vollständige wirtschaftliche Integration der einzelnen Mitgliedstaaten zu ermöglichen.
Um dies zu erreichen, sollte:
Im Folgenden wirst Du erfahren, wie genau diese drei Punkte in der Realität von der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" umgesetzt wurden.
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wollte die einzelnen und isolierten Märkte ihrer Mitgliedstaaten zu einem gemeinsamen europäischen Binnenmarkt zusammenführen – zu einem freien Wirtschaftsraum ohne Beschränkungen.
Dazu wurden von der EWG die "Vier Freiheiten" des europäischen Binnenmarktes eingeführt:
Diese "Vier Freiheiten" sollten den gemeinsamen europäischen Markt und einen freien Wettbewerb ermöglichen und so zu wirtschaftlichem Wachstum beitragen. Übergreifend dazu verfolgten die EWG-Mitglieder eine stetige Annäherung ihrer Sozial- und Wirtschaftspolitik, um die Mitgliedstaaten enger zusammenzuführen (Integration) und so auch die Arbeits- und Lebensbedingungen in den einzelnen Ländern zunehmend zu verbessern und einander anzugleichen.
Freier Warenverkehr ohne Beschränkungen auf dem gemeinsamen Markt, so, wie er in den Vier Freiheiten vorgesehen war, wäre ohne ein gemeinsames Zollgebiet nicht möglich gewesen. So schlossen sich die EWG-Mitgliedstaaten 1968 offiziell zu einer Zollunion zusammen, um einen freien Binnenmarkt in ihrem Einflussgebiet zu ermöglichen.
Die Abschaffung der Zölle hatte enorme Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft. Ein Beispiel: Allein in den Jahren von 1958 bis 1970 versechsfachte sich der Handel zwischen den Mitgliedstaaten.
Um eine europäische Integration im Bereich der Wirtschaft zu erreichen, war es dringend notwendig, dass sich die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Politik in diesem Bereich verständigten. Hierfür sollte eine schrittweise Annäherung der einzelnen Landespolitiken erfolgen, um eine fundierte Zusammenarbeit der Staaten zu ermöglichen.
Und wie bereits angesprochen gelang dies in vielen Bereichen auch:
Bis zum Jahr 1973 waren nur die Gründungsmitglieder Frankreich, Italien, die Bundesrepublik Deutschland und die drei Beneluxstaaten Teil der "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft". Ab 1973 gab es dann insgesamt drei Erweiterungen:
Nun hast Du bereits einiges über die Ziele, die Aufgaben und die Errungenschaften der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erfahren. Aber wie genau war die "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)" als Institution eigentlich organisiert und von wem wurden die Beschlüsse getroffen?
Die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" hatte laut EWG-Vertrag fünf verschiedene Organe mit unterschiedlichen Befugnissen und Aufgaben: den Ministerrat, die Kommission, die parlamentarische Versammlung, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Gerichtshof.
Die drei letztgenannten Organe teilte sich die EWG übrigens mit den anderen beiden Europäischen Gemeinschaften der EGKS und der EURATOM. Dies wurde bereits im "Abkommen über gemeinsame Organe der Europäischen Gemeinschaften" zusammen mit den "Römischen Verträgen" 1957 vereinbart.
Organe der EWG | Funktion innerhalb der EWG |
Ministerrat |
|
Kommission |
|
Parlamentarische Versammlung |
|
Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
Gerichtshof |
|
Bereits mit dem "Abkommen über gemeinsame Organe der Europäischen Gemeinschaften" 1957 wurde beschlossen, dass sich die EGKS und die neu gegründeten Institutionen der EWG und der EURATOM einige ihrer Organe teilen sollten (die parlamentarische Versammlung, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Gerichtshof).
Dennoch besaßen die drei Gemeinschaften immer noch eigene Räte und Kommissionen.
Dies änderte sich dann im Jahr 1965, als die Mitgliedstaaten der drei "Europäischen Gemeinschaften" den sogenannten "EG-Fusionsvertrag" unterzeichneten.
In diesem Vertrag wurde nämlich die Zusammenlegung der jeweiligen Räte und Kommissionen der drei Institutionen ab dem 01. Januar 1967 beschlossen. Dadurch wurden sämtliche Organe der EGKS, der EWG und der EURATOM endgültig miteinander verschmolzen.
Dennoch existierten die drei Gemeinschaften separat weiter.
Im "Vertrag von Maastricht" von 1992 wurde schließlich beschlossen, die EWG zur "Europäischen Gemeinschaft (EG)" weiterzuentwickeln – der Vertrag trat 1993 in Kraft. Diese "Umwandlung" der EWG in die EG war Ausdruck der qualitativen Veränderungen, die die Gemeinschaft durchlaufen hatte. Die EWG war schon seit Längerem nicht mehr nur mit wirtschaftlichen Themen beauftragt, sondern war zum Beispiel auch in den Bereichen der Sozial- und Umweltpolitik tätig. Dementsprechend wurden die Aufgabenbereiche der EWG neu definiert und aus der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" wurde die "Europäische Gemeinschaft".
Trotz der Umgestaltung der EWG in die EG zählte die Institution zusammen mit EGKS und EURATOM noch immer zu den drei "Europäischen Gemeinschaften". Zeitgleich wurde 1993 auch die "Europäische Union (EU)" als Dachverband gegründet und die "Europäischen Gemeinschaften" wurden zu einem von drei integralen Bestandteil dieses Dachverbandes.
Mit dem "Vertrag von Maastricht" endete die Geschichte der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" und die der "Europäischen Gemeinschaft" begann. Wenn Du jetzt wissen möchtest, wie es mit der EG weiterging, dann schau gerne bei der dazugehörigen Erklärung "Europäische Gemeinschaft" vorbei.
ACHTUNG – Verwechslungsgefahr
Die ganzen Namen und Abkürzungen der verschiedenen europäischen Institutionen können manchmal ziemlich verwirrend sein. Vor allem solltest Du aber darauf achten, dass Du die "Europäischen GemeinschafteN (EG)" nicht mit der "Europäischen GemeinschafT (auch EG)" verwechselst.
Der Begriff "Europäischen GemeinschafteN" ist ein Sammelbegriff für die drei Institutionen EGKS, EWG und EURATOM.
Als "Europäische GemeinschafT" hingegen bezeichnet man die EWG nach ihrer Umbenennung im Jahr 1993.
Die EWG, also die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, war ein Zusammenschluss europäischer Staaten mit dem Ziel, die europäische Integration durch eine gemeinsame Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten voranzutreiben.
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wurde in Italien beschlossen, nämlich im Jahr 1957 mit der Unterzeichnung der "Römischen Verträge" in der Stadt Rom.
Die Gründungsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft waren:
Das Hauptziel der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft war es, den europäischen Markt zu vereinheitlichen und eine vollständige wirtschaftliche Integration der einzelnen Mitgliedstaaten zu ermöglichen.
Dazu sollte ein gemeinsamer Wirtschaftsraum geschaffen werden, eine Zollunion errichtet werden und eine gemeinsame (Wirtschafts-)Politik erarbeitet und verfolgt werden.
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft war ein Zusammenschluss _____, mit dem Ziel, die europäische _____ durch eine gemeinsame _____-politik voranzutreiben.
europäischer Staaten
Integration
Wirtschafts-
Wie lautete die Abkürzung für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft?
EWG
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zählte zusammen mit der EGKS und der EURATOM zu _____.
den Europäischen Gemeinschaften
Auf Grundlage welches Dokumentes aus dem Jahr 1956 wurde die Gründung der EWG in Angriff genommen/beschlossen?
Spaak-Bericht
Wann wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft offiziell gegründet?
25. März 1957
Welche Verträge waren die rechtliche Grundlage für die Gründung der EWG?
Römische Verträge,
darin: Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
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