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Europäische Gemeinschaft

Der Vertrag von Maastricht 1992 und die Gründung des Dachverbandes Europäische Union waren ein großer Meilenstein in der Geschichte der europäischen Integration. Gleichzeitig erfuhr auch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), deren Aufgabenbereiche in den Jahren zuvor immer größer und vielseitiger wurden, eine qualitative Umwandlung. Aus der EWG wurde die Europäische Gemeinschaft und diese wurde dann zu einer der bedeutendsten Institutionen der Europäischen Union.  

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Der Vertrag von Maastricht 1992 und die Gründung des Dachverbandes Europäische Union waren ein großer Meilenstein in der Geschichte der europäischen Integration. Gleichzeitig erfuhr auch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), deren Aufgabenbereiche in den Jahren zuvor immer größer und vielseitiger wurden, eine qualitative Umwandlung. Aus der EWG wurde die Europäische Gemeinschaft und diese wurde dann zu einer der bedeutendsten Institutionen der Europäischen Union.

Europäische Gemeinschaft – Definition

Die Europäische Gemeinschaft (EG) ging 1992 mit dem Vertrag von Maastricht aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hervor.

Die Europäische Gemeinschaft war eine supranationale Institution, deren Mitgliedstaaten im Kontext der europäischen Integration zusammenarbeiteten. Die Europäische Gemeinschaft beschäftigte sich mit vielen verschiedenen Aufgabenfeldern, von Wirtschafts- und Sozialpolitik bis hin zur Agrar- und Umweltpolitik.

Die Europäische Gemeinschaft zählte zusammen mit den Institutionen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) zu den drei sogenannten Europäischen Gemeinschaften.

Die Europäischen Gemeinschaften wiederum bildeten ab 1993 bis 2009 zusammen die erste von drei Säulen der Europäischen Union (Dachverband).

"Supranational" bedeutet übrigens so viel wie "übernational". Von "Supranationalität" spricht man zum Beispiel dann, wenn Mitgliedstaaten einige ihrer Souveränitätsrechte etwa an eine Institution (wie hier die EG) abtreten. Dies ermöglicht der Institution dann (in gewissen Bereichen) übernationale Entscheidungen für alle Mitgliedstaaten zu treffen.

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Vorgeschichte

Im Jahr 1957 wurde mit den Römischen Verträgen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet.

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft war ein Zusammenschluss von sechs europäischer Länder mit dem Ziel, die europäische Integration im Wirtschaftssektor voranzutreiben.

Gründungsmitglieder waren die Staaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl: Frankreich, Italien, die Bundesrepublik Deutschland, Belgien, die Niederland und Luxemburg.

Unter anderem hatte die EWG die Aufgabe, einen engeren Zusammenschluss der einzelnen europäischen Länder und Völker voranzutreiben und durch eine gemeinsame Handelspolitik wirtschaftlichen Fortschritt zu ermöglichen. Um diese Ziele zu erreichen, etablierte die EWG den europäischen Binnenmarkt mit den "Vier Freiheiten" (Warenverkehrsfreiheit, Personenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit) und die Zollunion, also ein gemeinsames Zollgebiet für alle Mitgliedstaaten.

Wenn Du ausführlicheres zur EWG, zu ihrer Entstehungsgeschichte im Kontext der europäischen Integration, ihren Aufgaben/Zielen und Organen wissen möchtest, dann wirf gerne einen Blick in die dazugehörige Erklärung "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft", hier auf StudySmarter!

Dank einer gemeinsamen Wirtschafts- und Handelspolitik konnte die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft den europäischen Markt stärken und die zwischenstaatliche Zusammenarbeit ausbauen.

Doch im Laufe der Zeit beschäftigte sich die EWG nicht mehr nur mit wirtschaftlichen Fragen, sondern mit einem stetig wachsenden Aufgabenfeld – hinzukamen unter anderem Sozialpolitik, Agrarpolitik und auch Industrie- und Umweltpolitik.

Da der Themen- und Aufgabenkatalog der EWG immer größer wurde, schien die Bezeichnung als bloße "Wirtschaftsgemeinschaft" der Institution nicht mehr gerecht zu werden. Und als nun mit dem Vertrag von Maastricht 1992 die Europäischen Union als neuer Dachverband der Mitgliedstaaten begründet wurde, wurde sich im selben Zug auch direkt für eine Anpassung der EWG entschieden.

Genaueres zum Thema "Europäischen Union" erfährst Du in der gleichnamigen Erklärung, hier auf StudySmarter!

Gründung Europäische Gemeinschaft 1992

Die Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde im Jahr 1992 im Vertrag von Maastricht, genauer gesagt darin, im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag), beschlossen. Der Vertrag trat 1993 in Kraft.

Die Europäische Gemeinschaft ging aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hervor, weshalb es sich genau genommen um keine (Neu-)Gründung der Institution, sondern vielmehr um eine Umwandlung handelte. Diese Umwandlung der EWG in die EG war Ausdruck der qualitativen Veränderungen, die die Gemeinschaft durchlaufen hatte. Denn wie bereits erwähnt war die EWG schon seit Längerem nicht mehr nur mit wirtschaftlichen Themen beauftragt. Durch den Vertrag von Maastricht und die Umwandlung in die Europäische Gemeinschaft wurde die EWG ihren vielseitigen Aufgabenfeldern angepasst.

Mit dem Vertrag von Maastricht wurde auch die Europäische Union (EU) als neuer Dachverband gegründet. Das bedeutete, dass die Europäische Gemeinschaft direkt ab ihrer Gründung zu einem Bestandteil der Europäischen Union wurde. Dazu erfährst Du aber gleich noch mehr.

Europäische Gemeinschaft – Mitgliedsstaaten

Da die Europäische Gemeinschaft der direkte Nachfolger der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und zugleich ein Teil des 1992 neu begründeten Dachverbandes Europäische Union war, hatte die Europäische Gemeinschaft dieselben Mitgliedstaaten wie früher die EWG und nun auch die Europäische Union.

Zum Zeitpunkt ihrer Gründung 1992 hatte die Europäische Gemeinschaft insgesamt zwölf Mitgliedstaaten:

  • Frankreich
  • Italien
  • Bundesrepublik Deutschland (BRD)
  • Belgien
  • Niederlande
  • Luxemburg
  • Dänemark
  • Irland
  • Großbritannien
  • Griechenland
  • Portugal
  • Spanien

In den kommenden Jahren traten noch weitere Saaten der Europäischen Union bei. Diese wurden folglich auch in die Europäische Gemeinschaft mit aufgenommen.

Europäische Gemeinschaft – Aufgaben

Die Aufgabenbereiche der Europäischen Gemeinschaft waren zu vielseitig, um sie hier alle detailliert zu erläutern, deshalb findest Du im Folgenden eine kurze Übersicht der einzelnen Gebiete.

Die Europäische Gemeinschaft war unter anderem zuständig für:

  • Handelspolitik, Zollunion und Binnenmarkt
  • Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
  • Agrarpolitik
  • Umweltpolitik
  • Sozialpolitik
  • Einwanderungs- und Asylpolitik
  • Bildungs- und Kulturpolitik
  • Wettbewerbspolitik
  • Verbraucherschutz
  • Gesundheitswesen
  • Unionsbürgerschaft

Europäische Gemeinschaft – Rechtspersönlichkeit

Durch den Vertrag von Maastricht wurde der neu geschaffenen Europäischen Gemeinschaft auch eine eigene Rechtspersönlichkeit verliehen. Dadurch war sie als juristische Person zum Beispiel dazu befugt, Verbindlichkeiten einzugehen, also etwa völkerrechtliche Verträge zu unterzeichnen.

Somit war es auch die Europäische Gemeinschaft, die in Verträgen mit Drittstaaten als Unterzeichner der Europäischen Union auftrat.

Die Europäische Gemeinschaft als Teil der Europäischen Gemeinschaften

Bereits die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und damit später auch die Europäische Gemeinschaft bildete zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft die sogenannten Europäischen Gemeinschaften.

Achtung, Verwechslungsgefahr! Achte bitte darauf, dass Du die beiden Begriffe "Europäische GemeinschafT" (Institution) und "Europäische GemeinschaTEN" (Sammelbegriff für EWG/EG, EGKS und EURATOM) nicht miteinander verwechselst! Vor allem, da beide Begriffe auch dieselbe Abkürzung ("EG") haben.

Europäische Gemeinschaften
Europäische Gemeinschaft
(früher: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft)
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl EGKS
Europäische Atomgemeinschaft EURATOM

Die Europäischen Gemeinschaften wurden alle mit der Vision der europäischen Integration gegründet. Und jede der drei einzelnen Institutionen sollte diese Integration auf einem anderen Gebiet vorantreiben.

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl – Gründung und Aufgaben

Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, kurz auch EGKS oder Montanunion, wurde am 18. April 1951 durch die Unterzeichnung des Vertrags von Paris gegründet. Gründungsmitglieder waren die europäischen Staaten Frankreich, Italien, die Bundesrepublik Deutschland, Belgien, die Niederland und Luxemburg.

Unter anderem sollte die EGKS

  • sicherstellen, dass die Versorgung aller Mitgliedstaaten mit den Montangütern Kohle und Stahl gewährleistet ist.
  • ermöglichen, dass alle Mitgliedstaaten einen gleichen Zugang zum Montanmarkt haben.
  • die Preisgestaltung für Kohle und Stahl überwachen und kontrollieren.
  • feste Grundsätze für den Produktionsausbau festlegen und Modernisierungsmaßnahmen in der Montanindustrie vorantreiben.
  • die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten verbessern.
  • schrittweise die wirtschaftlichen Beschränkungen für den Handel mit Kohle und Stahl abschaffen (etwa Zölle und Kontingentierung).

Die EGKS war die älteste der drei Europäischen Gemeinschaften.

Ausführlichere Informationen zur EGKS erhältst Du in der Erklärung "Montanunion", hier auf StudySmarter!

Europäische Atomgemeinschaft – Gründung und Aufgaben

Die Europäische Atomgemeinschaft wurde 1957 zusammen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegründet. Der Gründungsvertrag der EURATOM ist also ebenso wie der EWG-Vertrag Teil der Römischen Verträge. Und ebenso hat die EURATOM die gleichen Gründungsmitglieder wie die EGKS und die EWG.

Unter anderem sollte die EURATOM

  • die friedliche und zivile Nutzung von Kernenergie in den Mitgliedstaaten überwachen und gewährleisten.
  • die Forschung und Technik im Bereich der Kernenergie fördern.
  • Sicherheitsnormen im Bereich der Kernenergie erarbeiten und umsetzten, die den gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung sicherstellen.

Was die letzte der drei Gemeinschaften betrifft: Über die Gründung und die Aufgaben der Europäischen Gemeinschaft hast Du ja bereits weiter oben einiges erfahren. Und genaueres zur "EURATOM" erfährst Du in der gleichnamigen Erklärung!

Die Europäischen Gemeinschaften als Säule der EU

Vor 1992 bildeten die drei Europäischen Gemeinschaften den "Rahmen" für die europäische Integration und Zusammenarbeit. Mit dem Abschluss des Vertrags von Maastricht übernahm diese Rolle dann die neu gegründete Dachorganisation der Europäischen Union (EU).

Die Europäische Union vereinte nicht nur die Europäischen Gemeinschaften als Institutionen der Integration unter sich, sondern auch zwei weitere Politikbereiche, in denen die supranationale Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten vereinbart worden war:

  1. gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
  2. polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)
Die drei Säulen der Europäische Union (Dachverband)
1. Säule2. Säule3. Säule
Europäische Gemeinschaften: EG (zuvor EWG)EGKS (bis 2002)EURATOMGemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)

Genauere Informationen zu den drei Säulen der Europäischen Union und ihren Aufgaben findest Du in der Erklärung "Vertrag von Maastricht"!

Die institutionellen Organe der Europäischen Gemeinschaft

Die Europäische Gemeinschaft hatten fünf zentrale Organe:

  • Rat der Europäischen Union (Entscheidungsgewalt)
  • Europäische Kommission (Gesetzesinitiativrecht)
  • Europäisches Parlament (Kontroll- und Beratungsfunktion)
  • Europäischer Gerichtshof
  • Europäischer Rechnungshof

Mit dem Vertrag von Maastricht wurde der institutionelle Rahmen der Europäischen Union vereinheitlicht. Somit war jedes dieser fünf Organe nicht nur für die Europäische Gemeinschaft tätig, sondern auch für die anderen Institutionen der Europäischen Union.

Wenn Du erfahren möchtest, welche weiteren EU-Organe es gibt und welche Aufgaben sie heute alle erfüllen, dann wirf gerne einen Blick in die Erklärung "Institutionen der EU", hier auf StudySmarter!

Die Europäische Gemeinschaft als Teil der ersten Säule der EU

Im Laufe der Jahre etablierte sich die Europäische Gemeinschaft als bedeutendste der drei Europäischen Gemeinschaften und damit zum Kernstück der ersten Säule der Europäischen Union.

Dies hatte zwei Gründe:

  • Die Europäische Atomgemeinschaft behandelte im Gegensatz zur Europäischen Gemeinschaft nur einen sehr speziellen und verhältnismäßig kleinen Bereich der europäischen Zusammenarbeit. Somit konnte die EURATOM nie eine so umfassende Bedeutung wie die Europäische Gemeinschaft erlangen.
  • Die wirtschaftliche Bedeutung der Montanindustrie und damit auch die zuvor so große Bedeutung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl nahmen immer weiter ab. Als im Jahr 2002 der EGKS-Vertrag auslief, wurde er von den Mitgliedstaaten nicht verlängert und die EGKS löste sich auf. Infolgedessen wurden die Aufgabenbereiche der EGKS kurzerhand in das ohnehin schon umfangreiche Aufgabenfeld der Europäischen Gemeinschaft integriert.

Nach der Auflösung der EGKS im Jahr 2002 existierten also nur noch zwei der ursprünglich drei Europäischen Gemeinschaften. Wobei die Europäische Gemeinschaft aufgrund ihres breiten Spektrums an Politikfeldern und Aufgaben die bedeutendste der beiden verbleibenden Institution innerhalb der ersten Säule der Europäischen Union war.

Aufgrund der zentralen Rolle der Europäischen Gemeinschaft in der ersten Säule der Europäischen Union (vor allem nach 2002), bürgerte es sich mit der Zeit ein, den Begriff der "Europäische Gemeinschaft" mit dem der "Europäischen Gemeinschaften" gleichzusetzen. Wenn also von der ersten Säule der Europäischen Union die Rede ist, wird diese vereinfacht oft nur als Europäische Gemeinschaft betitelt, da die einzelne Institution innerhalb der Säule eine so große Bedeutung hatte.

Europäischen Gemeinschaft Ende – Fusion zur Europäischen Union

Mit dem Vertrag von Lissabon aus dem Jahr 2009 sollte die Europäische Union reformiert werden. Um eine erhöhte Handlungsfähigkeit und eine effizientere Arbeitsweise der Europäischen Union zu gewährleisten, wurde ihre komplizierte Säulenstruktur aufgehoben. Die zuvor einzelnen Verträge der jeweiligen Institutionen wurden zu einem einheitlichen EU-Vertragswerk zusammengefasst.

Doch wenn die Säulen der Europäischen Union nun nicht mehr existierten, was passierte mit der Europäischen Gemeinschaft?

Die Europäische Gemeinschaft wurde mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 01. Dezember 2009 mit der Europäischen Union fusioniert, also zusammengelegt. Die Europäische Union übernahm dabei die Rechtspersönlichkeit der EG und wurde so zu ihrem Rechtsnachfolger. Dies ermöglichte es der Europäischen Union, als nun umfassende Institution, zum Beispiel völkerrechtliche Verträge zu unterzeichnen.

Übrigens: Die letzte der drei ehemaligen Europäischen Gemeinschaften, die EURATOM, existierte auch nach dem Vertrag von Lissabon weiter und ist auch heute noch eine eigenständige (aber nicht unabhängige) Institution innerhalb der Europäischen Union.

Europäische Gemeinschaft - Das Wichtigste

  • Die Europäische Gemeinschaft (EG) ging 1992 mit dem Vertrag von Maastricht aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hervor.
  • Die Europäische Gemeinschaft beschäftigte sich mit vielen verschiedenen Aufgabenfeldern, von Wirtschafts- und Sozialpolitik, Bildungspolitik, Kulturpolitik bis hin zur Agrar- und Umweltpolitik.
  • Die Europäische Gemeinschaft zählte zusammen mit den Institutionen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) zu den drei Europäischen Gemeinschaften.
  • Die Europäischen Gemeinschaften wiederum bildeten ab 1993 bis 2009 zusammen die erste von drei Säulen der Europäischen Union (Dachverband).
  • Die Europäische Gemeinschaft war die bedeutendste Institution der ersten Säule der Europäischen Union und darin die einzige mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Mit dem Vertrag von Lissabon 2009 wurde die Europäische Gemeinschaft mit der Europäischen Union fusioniert und so ging auch die Rechtspersönlichkeit der EG an die Europäische Union über.

Nachweise

  1. bpb.de: Europäische Gemeinschaften. (24.11.2022)
  2. bpb.de: Säulenstruktur der EU. Von M. Höreth. (24.11.2022)

Häufig gestellte Fragen zum Thema Europäische Gemeinschaft

Die "Europäische Gemeinschaft" wurde mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 01. Dezember 2009 mit der Europäischen Union fusioniert, also zusammengelegt. Die EU übernahm dabei die Rechtskörperschaft der EG und wurde so zu ihrem Rechtsnachfolger.

Zur "Europäischen Gemeinschaft" gehörten stets alle aktuellen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, da die EG ein Teil der EU war.

Die drei Säulen der EU hießen:


1. Europäische Gemeinschaften (Europäische Gemeinschaft, EGKS & EURATOM)

2. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

3. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)

Die Europäische Gemeinschaft war eine supranationale Institution, deren Mitgliedstaaten im Kontext der europäischen Integration zusammenarbeiteten. Die "Europäische Gemeinschaft" beschäftigte sich mit vielen verschiedenen Aufgabenfeldern, von Wirtschafts- und Sozialpolitik bis hin zur Agrar- und Umweltpolitik. 


Die Europäische Gemeinschaft zählte zusammen mit der EGKS und der EURATOM zu den drei "Europäischen Gemeinschaften". Die "Europäischen Gemeinschaften" wiederum bildeten ab 1993 bis 2009 zusammen die erste von drei Säulen der Europäischen Union.

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