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Nach dem Schrecken des nationalsozialistischen Regimes wurde der parlamentarische Rat damit beauftragt, eine neue Verfassung für Deutschland zu erarbeiten. Um das demokratische System zu schützen und ein erneutes Scheitern der freiheitlichen Grundordnung zu verhindern, wurden einige Verfassungsgrundsätze in das deutsche Grundgesetz festgeschrieben.Als Erstes ist es für Dich wichtig zu wissen, was unter dem Begriff Verfassungsprinzipien zu verstehen ist. Die Verfassungsgrundsätze, auch Verfassungsprinzipien genannt,…
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Jetzt kostenlos anmeldenNach dem Schrecken des nationalsozialistischen Regimes wurde der parlamentarische Rat damit beauftragt, eine neue Verfassung für Deutschland zu erarbeiten. Um das demokratische System zu schützen und ein erneutes Scheitern der freiheitlichen Grundordnung zu verhindern, wurden einige Verfassungsgrundsätze in das deutsche Grundgesetz festgeschrieben.
Als Erstes ist es für Dich wichtig zu wissen, was unter dem Begriff Verfassungsprinzipien zu verstehen ist.
Die Verfassungsgrundsätze, auch Verfassungsprinzipien genannt, bilden das rechtliche Fundament eines Staates. In westlich geprägten Staaten bilden die zentralen Prinzipien in der Regel die freiheitliche demokratische Grundordnung.
In Deutschland sind die Verfassungsprinzipien unveränderlich, aber in ihrer Auslegung sehr offen gehalten.
So muss es immer eine Unterteilung in eine Bundes- und eine Länderebene geben. Die Anzahl der Bundesländer ist aber veränderbar, Art. 29 Abs. 1 S. 1 GG.
Die sechs zentralen Verfassungsgrundsätze finden sich in Art. 20 GG. Dieser ist einer der beiden Artikel, welche durch die Ewigkeitsklausel geschützt werden. Das bedeutet, dass die Grundsätze dieses Artikels niemals verändert werden dürfen.
Die Ewigkeitsklausel ist in Art. 79 Abs. 3 GG festgelegt. Diese besagt, dass sowohl Art. 20 GG als auch Art. 1 GG nicht verändert werden dürfen.
Der genaue Wortlaut von Art. 20 GG lautet wie folgt:
In den nachfolgenden Abschnitten werden Dir die einzelnen Grundsätze erklärt.
Eines der Verfassungsprinzipien ist das Demokratieprinzip.
Das Prinzip der Demokratie besagt, dass die Macht in Deutschland vom Volk ausgeht. Das bedeutet, die Regierung wird durch freie Wahlen bestimmt.
Ein weiterer Grundsatz, welcher durch das Demokratieprinzip abgedeckt wird, ist das Mehrheitsprinzip. Trotzdem haben Minderheiten in Deutschland einen besonderen Schutz. So sind nationale Minderheiten beispielsweise von der 5-Prozent-Hürde bei Wahlen ausgenommen.
Auch sollen die Wahlen frei und allen deutschen Bürger*innen zugänglich sein.
Welche Form die Demokratie annehmen soll, wird in dem Artikel offen gelassen. Momentan hat Deutschland eine parlamentarische Demokratie. Das bedeutet, dass der Großteil der Entscheidungen nur in Rücksprache mit dem Bundestag getroffen werden kann.
Das Sozialstaatsprinzip ist der zweite Verfassungsgrundsatz.
Das Sozialstaatsprinzip sorgt dafür, dass den Staatsorganen die Aufgabe übertragen wird, dafür zu sorgen, dass jeder Mensch in Deutschland ein menschenwürdiges Leben führen kann.
Das Sozialstaatsprinzip ist sehr unkonkret im Grundgesetz beschrieben, da soziale Herausforderungen sich im Laufe der Zeit sehr dynamisch verändern können. Zu Beginn der Bundesrepublik war ein zentraler Punkt in der BRD noch der Umgang mit Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen Gebieten, während heutzutage andere Themen, wie eine zunehmende Altersarmut in den Vordergrund rücken.
Trotzdem kann man einige zentrale Punkte ableiten, die grundsätzlich immer gelten. So muss die Gleichbehandlung von Mann und Frau gewährleistet werden. Weiterhin müssen Kinder und Familie geschützt und unterstützt werden. Die Menschenrechte müssen in Deutschland immer umgesetzt werden. Weiterhin hat der Staat in der Regel keinen Zugriff auf das Privateigentum von Menschen. Arbeitnehmern muss die Chance gegeben werden, sich gewerkschaftlich organisieren zu können.
Das Bundesstaatsprinzip beschreibt die Untergliederung der Bundesrepublik in verschiedene Bundesländer.
Jedes Bundesland hat eine eigene Landesregierung und damit eigene Aufgaben- und Verwaltungsbereiche.
Einer der wichtigsten Gründe für die Untergliederung in Bund und Länder ist die politische Machtverteilung. Sollte es jemals in der Bundesrepublik in einer der verschiedenen Parlamente wieder zu einer verfassungsfeindlichen Regierung kommen, können immer noch die anderen eingreifen. Viele große Entscheidungen müssen im Bundesrat getroffen werden – dies ist ein Verfassungsorgan aus Bund und Ländern. Somit können keine Entscheidungen vorschnell getroffen werden.
Eine komplette Auflösung der Bund-Länder-Ebene ist unmöglich. Die Gliederung der einzelnen Bundesländer kann aber verändert werden. So können Bundesländer zusammengelegt werden, wie zuletzt im Jahr 1952, als die Bundesländer Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu dem neuen Bundesland Baden-Württemberg zusammengefasst wurden. Zum anderen können auch neue Bundesländer dazukommen, wie 1990, als die ostdeutschen Bundesländer der Bundesrepublik beitraten.
Ein weiterer Verfassungsgrundsatz ist das Rechtsstaatsprinzip.
Das Rechtsstaatsprinzip besagt, dass die Gesetze gewahrt werden müssen. Dies gilt sowohl in den Beziehungen zwischen den Bürgern, als auch zwischen dem Staat und den Bürgern.
Die Gesetze müssen in Deutschland eingehalten und können nicht willkürlich angewendet werden. Das heißt, dass Politiker*innen, Polizist*innen oder Richter*innen, Gesetze nicht umsetzen können, wie sie wollen.
Gesetze können nur durch parlamentarische Vorgänge abgeändert werden.
Weiterhin wird man in Deutschland nicht ohne eine gesetzliche Grundlage bestraft. Das heißt, es ist alles erlaubt, was nicht gesetzlich verboten ist.
Die Gewaltenteilung ist als fünfter Verfassungsgrundsatz in Art. 20 GG geregelt.
Die Gewaltenteilung beschreibt die Unterteilung der staatlichen Macht in drei zentrale Bereiche. Die Gewalten werden unterteilt in eine ausführende Gewalt, die Exekutive, eine gesetzgebende Gewalt, die Legislative und eine rechtsprechende Gewalt, die Judikative.
Die Gewaltenteilung bildet neben dem Bundesstaatsprinzip einen weiteren wichtigen Schutzmechanismus dafür, dass eine Person oder Gruppe nicht zu viel Macht in Deutschland bekommt. Die Gewalten sind immer strikt voneinander getrennt und haben eine Kontrollfunktion gegenüber der jeweils anderen.
Die Legislative stellen in Deutschland der Bundestag, der Bundesrat und die einzelnen Landesparlamente dar. Die exekutive Gewalt wird von der Bundesregierung und der öffentlichen Verwaltung gebildet. Die Judikative steht den verschiedenen Gerichten in Deutschland zu. Beispiele dafür sind das Bundesverfassungsgericht oder die einzelnen Landesgerichte.
Das letzte Verfassungsprinzip ist das Recht auf Widerstand.
Sollte es intern oder extern dazu kommen, dass die demokratische und freiheitliche Grundordnung in Gefahr ist, hat jeder Deutsche ein Widerstandsrecht zur Verteidigung der Demokratie.
Das Widerstandsrecht kann sich gegen einzelne Personen richten, welche zu viel Macht haben, gegen die Einführung einer undemokratischen Herrschaftsform oder gegen einzelne undemokratische politische Maßnahmen. Viele falsche Gesetzesentscheidungen werden schon früh vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt.
Der Widerstand kann passiv oder aktiv erfolgen. Passiv kann beispielsweise ein gewaltloser Streik sein. Aktiver Widerstand soll nur in Ausnahmefällen erfolgen, da dort schon mit Gewalteinwirkung gegen Personen oder Sachen zu rechnen ist. Das Widerstandsrecht darf somit nicht genutzt werden, um selbst das Gesetz zu brechen.
Weiterhin kann das Recht auf Widerstand auf das Verbot von antidemokratischen Gruppen angewendet werden. Dies betrifft in der Regel Gruppen im extrem rechten oder linken politischen Spektrum.
Die Verfassungsprinzipien werden in Deutschland im Grundgesetz festgeschrieben. Genauer gesagt stehen die Grundsätze in dem Artikel 20.
Die sechs zentralen Verfassungsprinzipen sind in Deutschland:
Das Prinzip der Demokratie besagt, dass die Macht in Deutschland vom Volk ausgeht. Das bedeutet die Regierung wird durch freie Wahlen bestimmt.
Ja, die Werte sind zwar im Laufe der Zeit wandelbar, aber einige grundsätzlich Werte, wie die demokratische Grundordnung sind nicht änderbar.
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