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Im Wirtschaftsunterricht ist oft die Rede von natürlichen und juristischen Personen. Der Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen ganz einfach und schnell erklärt.
Juristische Personen sind keine "Personen" im wörtlichen Sinne, sondern ein "juristisches Konstrukt", also ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher bzw. juristischer Personen oder deren Vermögen.
Wenn du mehr zum Thema natürliche Personen erfahren willst, klicke einfach auf den Begriff und du gelangst direkt zu dem Artikel dazu.
Damit du das besser verstehen kannst, hier ein kleiner Exkurs zu natürlichen Personen:
Natürliche Personen sind alle Menschen, unabhängig von ihren Eigenschaften. Ihre Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet, wenn sie sterben.
Die beiden wesentlichen Unterschiede zwischen natürlichen und juristischen Personen sind:
Juristischen Personen und natürliche Personen sind daher stets zu differenzieren.
Die juristische Person kann erst Träger von Rechten und Pflichten werden, wenn ihr die Rechtsfähigkeit durch das Gesetz anerkannt wird. Ist dies geschehen, dann können sie, genau wie natürliche Personen, über Vermögen verfügen, Rechte und Pflichten haben und als Erbe eingesetzt werden. Außerdem haben sie die Möglichkeit, zu klagen oder verklagt zu werden. Jede Handlung bedarf jedoch der Weisung eines Vertretungsberechtigten, wie etwa des Geschäftsführers.
Ein Fußballverein ist Eigentümer eines Fußballplatzes. Der Verein wurde von mehreren natürlichen Personen gegründet. Eigentümer ist jedoch nur der Verein als juristische Person.
Bei juristischen Personen kann man zwischen juristischen Personen des Privatrechts und juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterscheiden.
Abbildung 1: Arten juristischer PersonenQuelle: BWL-Lexikon.de
Juristische Personen des Privatrechts sind mitgliedschaftlich organisierte Körperschaften oder aus einem zweckgebundenen Vermögen bestehende Institutionen. Nach der Eintragung in ein bei einem Gericht geführten Register (z. B. Handelsregister oder Vereinsregister) haben sie die Rechte, die auch eine natürliche Person hat und sie gelten als rechtsfähig. Es sind also rechtlich als selbstständig anerkannte Personenvereinigungen.
Juristische Personen des Privatrechts sind:
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind rechtlich selbstständige Personenvereinigungen. Sie entstehen durch einen Hoheitsakt bzw. ein Gesetz und zeichnen sich dadurch aus, dass sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen und der staatlichen Aufsicht unterliegen. Somit entsteht eine klare Abgrenzung zu juristischen Personen des Privatrechts, welche durch Eintragung oder Verleihung entstehen.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind:
Es gibt vier wesentliche Merkmale, die juristische Personen als solche kennzeichnen:
Juristische Personen sind nicht automatisch rechtsfähig. Diese muss ihnen erst anerkannt werden.
Bei juristischen Personen des Privatrechts gibt es unterschiedliche Wege, die Rechtsfähigkeit anzuerkennen.
Ein nicht wirtschaftlicher Verein erlangt seine Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Vereinsregister. Der Verein wird dann zu einem eingetragenen Verein (Abkürzung: e. V.).
Ein wirtschaftlicher Verein benötigt die staatliche Verleihung der Rechtsfähigkeit. Dies erfolgt durch das Bundesland, in dem der Verein seinen Sitz hat.
Es gibt jedoch auch nicht rechtsfähige Vereine. Dazu gehören beispielsweise Studierendenverbindungen oder Kegelclubs.
Auch hier ist die Genehmigung des Bundeslandes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll, damit die Stiftung rechtsfähig wird. Rechtsfähige Stiftungen des Privatrechts entstehen dabei mit der Anerkennung durch die staatliche Stiftungsaufsichtsbehörde.
Die Rechtsfähigkeit sonstiger Personenvereinigungen ergibt sich aus den jeweiligen Gesetzen.
Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts nehmen öffentliche Aufgaben wahr und unterliegen der staatlichen Aufsicht. Ihre Rechtsfähigkeit erlangen sie entweder direkt durch das Gesetz oder durch die staatliche Anerkennung.
Eine juristische Person ist ein "juristisches Konstrukt", also ein Zusammenschluss mehrere natürlicher oder juristischer Personen oder deren Vermögen. Sie werden Träger von Rechten und Pflichten, wenn ihnen die Rechtsfähigkeit durch das Gesetz anerkannt wird.
Juristische Personen werden unterschieden in juristische Personen des Privatrechts (z.B. Aktiengesellschaft oder GmbH) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Universitäten oder Körperschaften).
Zu den juristischen Personen zählen "juristischen Konstrukte", also Zusammenschlüsse mehrerer natürlicher oder juristischer Personen oder deren Vermögen. Dazu können unter anderem Aktiengesellschaften, Genossenschaften oder Körperschaften gehören.
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