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Im normalen Sprachgebrauch werden die Wörter Besitz und Eigentum gerne als Synonyme verwendet. Im rechtlichen Kontext gibt es zwischen den beiden Begriffen einige große Unterschiede. Was die Begriffe genau bedeuten und was der Unterschied laut dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist, erfährst du in diesem Artikel.
Wir erklären dir, was die Unterschiede zwischen Besitz und Eigentum und erklären, was diese auch in deinem privaten Leben bedeuten.
In den gängigen Gesetzestexten und dem folgenden Artikel werden aus Gründen der Lesbarkeit die meisten Begriffe nicht gegendert, aber es sind natürlich trotzdem alle Geschlechter gemeint.
Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache.
Der Eigentümer einer Sache ist die Person, der eine bewegliche oder unbewegliche Sache gehört. Die wesentlichen Regelungen zum Eigentum finden sich in §§ 903–924 BGB. Man kann sich das Eigentum über eine Sache auch mit anderen teilen.
Mit seinem Eigentum kann man nach § 903 BGB alles machen, was den allgemeingültigen Gesetzen nicht widerspricht und anderen nicht schadet. Das heißt, das Eigentum darf verkauft, zerstört, verschenkt oder vermietet werden.
Der Staat darf nur in Ausnahmefällen das Eigentum einer Person wegnehmen, z. B. steht im Grundgesetz in Artikel 14, dass Eigentum nur weggenommen werden darf, wenn es der Allgemeinheit hilft. Man spricht hierbei von Enteignung. Eigentum bringt aber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich. Wenn du zum Beispiel ein Haustier kaufst, hast du die Pflicht dich darum zu kümmern.
Das Eigentum über bewegliche Sachen (wie z. B. ein Auto) erwirbt man mit der Einigung und der Übergabe der Sache. Die Einigung kann ein wirksamer Kauf sein. Die Übergabe der Sache muss nicht immer direkt stattfinden, sondern es muss nur die Möglichkeit gegeben werden, direkt an die Sache zu kommen. Bei unbeweglichen Sachen (wie z. B. ein Grundstück), erwirbt man das Eigentum durch die sogenannte Auflassung, dabei müssen beide Parteien, also Käufer und Verkäufer anwesend sein und der Eigentumsübergang wird von einem Notar in das Grundbuch eingetragen.
Anna hat im Lotto gewonnen und kauft sich mit dem Gewinn ein Haus. Nachdem der Kaufvertrag ordentlich abgeschlossen ist und ein Notar den Kauf in das Grundbuch eingetragen hat, ist sie nun Eigentümerin des Hauses. Sie kann es nun umbauen und nutzen, wie sie möchte.
Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
Der Besitzer einer Sache ist die Person, welche im Moment tatsächlich Herrschaft über die bewegliche oder unbewegliche Sache ausüben kann (§ 854 BGB). Die wesentlichen Regelungen zu Besitz finden sich in §§ 854 bis 872 BGB. Den Besitz über eine Sache verlierst du, wenn du die tatsächliche Gewalt über eine Sache aufgibst. Den Besitz darf man nur in dem Rahmen nutzen, wie es der Eigentümer einem vorgibt. Im Normalfall kann man seinen Besitz auch nicht weiterveräußern. Ausnahmen sind zum Beispiel, wenn in einem Mietvertrag festgelegt ist, dass man die Wohnung jederzeit weiter untervermieten kann.
Beim Besitz ist es egal, wie man an einen Gegenstand kommt. Bei der Besitzerlangung handelt es sich um einen realen Akt. Heißt, es muss tatsächlich zu einer Übergabe des Gegenstandes kommen. Auch ein Dieb kann den Besitz an einem Gegenstand erlangen. Entscheidend beim Besitz ist also nur die tatsächliche Sachherrschaft und nicht die Rechtmäßigkeit. Der Dieb ist dann zwar in Besitz der Sache, aber nicht Eigentümer und der rechtmäßige Eigentümer ist immer zur Herausgabe der Sache berechtigt. Der Dieb ist im unberechtigten Besitz der Sache, während ein Mieter im berechtigten Besitz der Sache wäre.
Anna wohnt selbst nicht in dem Haus, da sie schon in einer netten Eigentumswohnung lebt und beschließt das Haus an Lukas weiterzuvermieten. Sie ist weiterhin Eigentümerin des Hauses. Lukas ist nun der Besitzer des Hauses. Anna erlaubt Lukas in dem Haus zu wohnen und kleine Veränderungen durchzuführen. Er darf aber keine größeren Umbauarbeiten durchführen.
Der unmittelbare Besitzer hat den unmittelbaren Besitz über eine Sache. Heißt, er hat dann die direkte Kontrolle über eine Sache. Nach § 868 BGB sind alle unmittelbaren Besitzer, welche den Besitzstatus über eine Sache nur eine bestimmte Zeit ausführen. Beispiele wären zum Beispiel Mieter oder Pächter.
Die Lage des mittelbaren Besitzers ist etwas komplizierter. Der mittelbare Besitzer hat nach § 854 BGB nur die indirekte Kontrolle über eine Sache und lässt die Sachherrschaft durch einen Dritten ausführen. Der mittelbare Besitzer muss nicht gleichzeitig auch Eigentümer sein. Beispiele dafür sind Vermieter oder Verpächter.
Der mittelbare Besitzer muss dem unmittelbaren Besitzer die Sache übergeben.
Bei unserem Beispiel von vorhin ist Anna sowohl die Eigentümerin, als auch die mittelbare Besitzerin des Hauses. Durch den Mietvertrag wird Lukas zum unmittelbaren Besitzer des Hauses.
Ein weiteres Beispiel: Wenn ein LKW-Fahrer von seiner Firma einen LKW zur Ausübung seiner Arbeit bekommt, wird der Fahrer der mittelbare Besitzer und die Firma ist weiterhin der unmittelbare Besitzer.
Wie schon zuvor erwähnt werden beide Begriffe im normalen Sprachgebrauch oft verwechselt oder falsch verwendet. So wird im Alltag oft von dem Hausbesitzer gesprochen, obwohl man den Hauseigentümer meint. Grundsätzlich kann man Eigentum und Besitz wie folgt unterscheiden: Besitz ist eine Tatsache und Eigentum das Recht an einer Sache. Der Eigentümer hat in der Regel gegenüber dem Besitzer das Recht zur Herausgabe der Sache (§ 985 BGB).
Unterschiede Eigentum und Besitz | |
Eigentum | Besitz |
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Wenn dir eine Sache gehört und du sie auch tatsächlich besitzt, bist du sowohl Eigentümer als auch Besitzer der Sache.
Zu Beginn unseres Beispiels war Anna sowohl Eigentümerin und Besitzerin des Hauses. Durch die Vermietung an Lukas hat Anna ihren unmittelbaren Besitz an Lukas übertragen. Dieser ist nun unmittelbarer Besitzer des Hauses. Anna ist die Eigentümerin und die mittelbare Besitzerin des Hauses.
In Kaufverträgen findet man öfter folgenden Zusatz:
"Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von...“
Dabei handelt es sich um einen sogenannten Eigentumsvorbehalt. Damit sichert sich der Verkäufer ab, dass er das Eigentum über die Sache so lang behält, bis der Kaufpreis komplett bezahlt wurde. Der Käufer ist somit bis zur Bezahlung nur der Besitzer der Sache und nicht der Eigentümer.
Eigentum beschreibt die rechtliche Sachherrschaft über eine Sache. Beim Eigentum gehört die Sache einem und man darf in der Regel fast alles damit machen. Besitz dagegen beschreibt die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache. Was man damit machen darf, ist vom Eigentümer vorgeschrieben.
Der Mieter ist der unmittelbare Besitzer der Sache, da er tatsächlich und direkt auf die Sache zugreifen kann. Er darf sie aber nicht belieben nutzen und sie gehört ihm nicht rechtlich, daher ist der Mieter nicht der Eigentümer.
Eigentum beschreibt die rechtliche Sachherrschaft über eine Sache. Mit seinem Eigentum kann man nach § 903 BGB alles machen, was nicht den allgemeingültigen Gesetzen widerspricht oder anderen nicht schadet.
Den Besitz darf man nur in dem Rahmen nutzen, wie es der Eigentümer einem vorgibt.
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