Verbraucherschutz

Wenn Du während der Recherche für die nächste Hausarbeit auf den verschiedensten Internetseiten die Meldung "Cookies akzeptieren" angezeigt bekommst oder bei der Bestellung Deines neuen Handys ein 14-tägiges Widerrufsrecht hast, sind Dir schon zwei der zahlreichen Richtlinien des deutschen Verbraucherschutzes begegnet. 

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    Was genau unter dem Verbrauchschutz zu verstehen ist, wie dieser in Deutschland ausgestaltet ist und vieles mehr, erfährst Du in der nachfolgenden Erklärung.

    Verbraucherschutz – Definition

    Vielleicht hast Du das ein oder andere Mal von Richtlinien zum Verbraucherschutz gehört?

    Unter dem Begriff des Verbraucherschutzes werden sämtliche Regelungen verstanden, die dem Schutz der Verbraucher im Rechtsverkehr dienen.

    Dies ist der Tatsache geschuldet, dass Verbraucher im Vergleich zu Unternehmern weniger erfahren sind, sodass die verschiedensten Verbraucherschutzrichtlinien die Position des Verbrauchers stärken sollen. Der Verbraucherschutz wird auch als Konsumentenschutz oder Verbraucherrecht bezeichnet.

    Verbraucherschutz – Deutschland

    In Deutschland hat der Verbraucherschutz in den letzten Jahrzehnten im Wirtschaftsleben zunehmend an Bedeutung gewonnen. So sind zahlreiche Gesetze, Richtlinien und Verordnungen, die Verbraucher schützen sollen, erlassen worden.

    Auch wenn es zahlreiche Rechtsnormen mit verbraucherschutzrechtlichen Bezügen gibt, ist ihnen allen gemein, dass sie nur dann anzuwenden sind, wenn ein Verbraucher am jeweiligen Rechtsgeschäft beteiligt ist. § 13 BGB definiert den Begriff des Verbrauchers folgendermaßen:

    Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

    Diese Definition ist natürlich sehr theoretisch. Dahinter verbergen sich jedoch nur zwei Merkmale, die für das Verständnis wichtig sind:

    1. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person. Eine natürliche Person ist jeder Mensch, sodass ein Verbraucher immer eine Person ist.
    2. Das Geschäft soll keiner gewerblichen oder selbstständigen, sondern vorwiegend einer privaten Tätigkeit dienen.

    Du bestellst Dir online bei der Firma "SmartShoes" ein neues Paar Laufschuhe, die Du für dein Lauftraining benötigst. Hier agierst Du nicht im Namen eines Unternehmens, sondern als natürliche Person. Zudem sind die Schuhe für Deine Freizeit gedacht und dienen weder einer gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit. Somit hast Du die Laufschuhe als Verbraucher gekauft.

    Dein Onkel Wolf-Dieter betreibt eine Anwaltskanzlei, die als Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH) geführt wird. Da die Lehnen seines Bürostuhls schon sehr abgenutzt sind, bestellt er sich einen neuen Bürostuhl für die Kanzlei und lässt diesen auch dorthin liefern. Hier hat Wolf-Dieter nicht als Privatperson, sondern als Geschäftsführer der GmbH gehandelt. Zudem dient der Bürostuhl auch einer selbstständigen Tätigkeit. Demzufolge hat Wolf-Dieter den Bürostuhl nicht als Verbraucher bestellt.

    In der Regel werden Verbraucherschutzrichtlinien immer dann erlassen, wenn ein Verbraucher im Rechtsverkehr auf einen Unternehmer trifft. Was der Gesetzgeber unter einem Unternehmer versteht, findest Du in § 14 BGB:

    Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

    Dies bedeutet, dass, sofern eine Tätigkeit vorwiegend einem gewerblichen oder selbstständigen Zweck dient, ein Unternehmer handelt. Schwierigkeiten treten immer dann auf, wenn die Tätigkeit sowohl privat als auch einen gewerblichen Zweck haben kann. Ist dies der Fall, muss auf den Schwerpunkt der Handlung abgestellt werden.

    In Deiner Nachbarschaft betreibt Ursula van de Bommel einen kleinen Landgasthof. Der Landgasthof liegt im Erdgeschoss einer ehemaligen Scheune, in deren ausgebauten Dachstuhl Ursula mit ihrem Ehemann Willi wohnt. Da bei den monatlichen Skat-Turnieren das ein oder andere Glas schon kaputtgegangen ist, möchte Ursula neue Biergläser für den Gasthof bestellen. Auf der Internetseite eines Händlers wird sie schnell fündig und erblickt zudem ein Angebot für ein 4-teiliges Bembel-Set. Da Willi leidenschaftlich gern Apfelwein trinkt, beschließt Ursula kurzerhand das Bembel-Set mitzubestellen, um Willi dies zum Geburtstag schenken zu können.

    Bei dieser Bestellung hat Ursula sowohl als Unternehmerin als auch Verbraucherin agiert. In Bezug auf die Biergläser hat Ursula als Unternehmerin die Bestellung getätigt, da die Gläser für den Landgasthof bestimmt sind. Anders verhält es sich hinsichtlich des Bembel-Sets. Dieses dient allein einem privaten Zweck, nämlich als Geburtstagsgeschenk für Willi, sodass Ursula hier als Verbraucherin gehandelt hat.

    Verbraucherschutz – Gesetze

    In Deutschland gibt es kein alleiniges Verbraucherschutzgesetz. Stattdessen gibt es viele Rechtsnormen in verschiedensten Gesetzen, die die Stärkung von Verbrauchern zum Ziel haben. Verbraucherschutzregelungen können sich dabei beziehen auf:

    • Verpflichtung zur Bereitstellung bestimmter Informationen - etwa im Rahmen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
    • Schutz der Gesundheit des Verbrauchers - etwa durch Arzneimittelverordnungen
    • Schutz des Verbrauchers in spezifischen Situationen oder bei speziellen Rechtsgeschäften - beispielsweise bei Haustürgeschäften

    Deine 73-jährige Tante Gundula bekommt von dem Staubsaugervertreter Herr Saugnapf unerwartet Besuch. Da Deine Tante überrumpelt ist, bittet Sie, trotz Bedenken, Herrn Saugnapf zu sich in die Wohnung. Herr Saugnapf stellt das neueste Modell der Marke "Saugie Saug 4.0" vor und umgarnt Deine Tante so sehr, dass diese gleich einen Kaufvertrag unterschreibt.

    Nachdem Herr Saugnapf gegangen ist, hat Gundula Bedenken, da sie bereits zwei Staubsauger besitzt und eigentlich nur den Kaufvertrag unterschrieben hat, um den Vertreter loszuwerden.

    Um Verbraucher, wie Gundula, vor solchen Überrumpelungen zu schützen, wurde ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Verbraucher eingeführt. Demzufolge kann Gundula innerhalb von 14 Tagen den Kaufvertrag widerrufen.

    Verbraucherschutz – AGB

    Neben den genannten Haustürgeschäften und daraus abgeleiteten Widerrufsrechten für Verbraucher sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) immer wieder Mittelpunkt gerichtlicher Auseinandersetzungen. Dabei regelt § 305 Abs. 1 S. 1 BGB, was unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zählen ist.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.

    Dabei sind AGB im Alltag viel präsenter, als es Dir auf den ersten Eindruck erscheinen mag. Insbesondere bei Kaufverträgen werden AGB häufig von Unternehmen verwendet. Denn durch einheitliche, vorformulierte Verträge können sie für eine Vielzahl von Verträgen Regelungen treffen. Diese können sich etwa auf den Kaufpreis, Versandbedingungen und Gewährleistungsrechte beziehen. Da die AGB in der Regel von einem Unternehmer gestellt werden, können Verbraucher jedoch überrumpelt werden.

    Deine Eltern bestellen sich im Internet einen neuen Kühlschrank für 400,- €. Bevor sie den Kauf abschließen, müssen sie auf der Internetpräsenz des Händlers die AGB bestätigen, indem sie ein Häkchen setzen. Die AGB beinhalten 15 Seiten in sehr kleiner, kaum lesbarer Schriftgröße, sodass Deine Eltern ohne das Kleingedruckte zu lesen, die AGB bestätigen.

    Nachdem der Kühlschrank geliefert wurde, erhalten Deine Eltern die Rechnung und sind zutiefst schockiert. Neben dem Kaufpreis von 400,- € sollen sie 800,-€ für die Lieferung des Kühlschranks bezahlen.

    Um solche Situationen zu vermeiden, werden durch verschiedene Rechtsnormen Anforderungen an AGB gestellt. So müssen diese den Verbrauchern zugänglich gemacht werden. Nach § 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB muss dies entweder ausdrücklich, wie durch eine gesonderte E-Mail, oder durch einen Aushang erfolgen.

    Zudem unterliegen Allgemeine Geschäftsbedingungen einer sogenannten Inhaltskontrolle. Eine solche Inhaltskontrolle ist gesetzlich unter anderem in § 307 BGB geregelt und soll die Vertragspartei vor unangemessener Benachteiligung schützen. Sofern eine solche Benachteiligung vorliegt, ist die Klausel unwirksam.

    So ist in dem Beispiel die Klausel zu den Lieferkosten in Höhe von 800,- € unwirksam.

    Verbraucherschutz – Wirtschaft

    Verbraucherschutzrichtlinien müssen im Handel berücksichtigt werden und führen oft zu einem Mehraufwand für Unternehmen. Deswegen werden Verbraucherschutzrichtlinien häufig kritisiert. Dabei wird immer wieder argumentiert, dass durch Verbraucherschutzrichtlinien die Vertragsfreiheit der Verbraucher zunehmend eingeengt werde. Zudem würden wirtschaftliche Innovationen gehindert.

    Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass Verbraucher in der Regel in einem Spannungsverhältnis zur Wirtschaft stehen und demnach eines besonderen Schutzes bedürfen.

    Verbraucherschutz – Bedeutung

    Der Verbraucherschutz in Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten deutlich an Bedeutung gewonnen. Grundsätzlich sollen Richtlinien zum Verbraucherschutz den privaten Rechtsverkehr schützen und mögliche Gefahren für den Verbraucher reduzieren. Risiken und Gefahren ergeben sich für den Verbraucher vorwiegend durch eine Unterlegenheit gegenüber dem Unternehmer.

    So besitzt ein Unternehmen in der Regel einen Wissensvorsprung hinsichtlich der technischen und rechtlichen Umstände des Produkts. Einer solchen Wissenslücke können bestimmte Informationspflichten entgegenwirken, damit ein Verbraucher Eigenschaften, Preise und andere Eigenschaften vergleichen kann.

    Dein Onkel Wolf-Dieter hat 2012 einen Laufzeitvertrag für einen Handytarif mit folgenden Konditionen abgeschlossen:

    • 60min kostenfrei in das deutsche Festnetz telefonieren
    • 100 SMS in alle deutschen Handynetze kostenfrei
    • 1 GB Datenvolumen
    • 49,99 € pro Monat

    Da ihm diese Konditionen grundsätzlich ausreichen und er bei den zahlreichen Anbietern und Tarifen den Überblick verloren hat, hat er lange Zeit den Vertrag nicht verändert.

    Um Verbrauchern in diesem Tarifdschungel zu helfen, müssen Anbieter nach § 57 Abs. 3 TKG ihre Kunden darüber informieren, ob der gewählte Tarif auch wirklich der individuell beste Tarif ist.

    Um der unternehmerischen Überlegenheit Einhalt zu gebieten, sind Verbraucherschutzrichtlinien immer zwingend einzuhalten und nicht durch Vertrag veränderbar (disponibel). Weiterhin dienen bestimmte Fristen, Termine und das Widerrufsrecht vor einer voreiligen Vertragsbindung.

    Verbraucherschutz – Beispiele

    Ein Beispiel für den Verbraucherschutz, welches in den letzten Jahren viel diskutiert wurde, sind Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Tracken von Cookies. Cookies sind Informationen, die im jeweiligen Browser gespeichert und später ausgelesen werden können.

    Dabei können verschiedenste personenbezogene Daten zur Internetnutzung abgespeichert und für Marketingzwecke missbraucht werden. Um dies zu vermeiden, müssen Webseitenbetreiber die Einwilligung der Nutzer*innen einholen, wenn sie die Informationen an Dritte weitergeben oder zur Analyse nutzen wollen.

    Durch solche Regelungen sollen Verbraucher selbst entscheiden können, welche Informationen auf welcher Internetseite gespeichert werden. Zudem soll Datenmissbrauch verhindert werden.

    Verbraucherschutz – Das Wichtigste

    • Verbraucherschutz = sämtliche Regelungen, die dem Schutz der Verbraucher im Rechtsverkehr dienen
    • Verbraucher nach § 13 BGB:
      • "Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können."
    • Schutzzweck von Verbraucherschutzrichtlinien:
      • Verpflichtung zur Bereitstellung bestimmter Informationen
      • Schutz der Gesundheit des Verbrauchers
      • Schutz des Verbrauchers in spezifischen Situationen oder bei speziellen Rechtsgeschäften
    • große Bedeutung im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    • Bedeutung des Verbraucherschutzes:
      • Schutz des privaten Rechtsverkehrs
      • Reduzierung/Vermeidung von Gefahren für Verbraucher
      • Reduzierung der unternehmerischen Überlegenheit

    Nachweise

    1. verbraucherzentrale.de: Das Kleingedruckte: Lassen Sie sich mit den AGB nichts unterjubeln. (11.09.2022)
    2. bpb.de: Verbraucherschutz (11.09.2022)
    3. Hemmer et al. (2019). Verbraucherschutzrecht. Das Prüfungswissen. Hemmer/Wüst Verlagsgesellschaft mbH.
    Häufig gestellte Fragen zum Thema Verbraucherschutz

    Wie werden Verbraucher geschützt? 

    Verbraucher werden in Deutschland durch zahlreiche Gesetze in unterschiedlichen Bereichen geschützt.

    Wann kommt Verbraucherschutz zum Einsatz? 

    Verbraucherschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Verbraucher nach § 13 BGB bei einem Rechtsgeschäft oder einer bestimmten Situation besonders geschützt werden muss (z.B. bei Haustürgeschäften).

    Was ist Verbraucherschutz einfach erklärt? 

    Unter dem Begriff des Verbraucherschutzes werden sämtliche Regelungen verstanden, die dem Schutz der Verbraucher im Rechtsverkehr dienen. 

    Was ist ein Verbraucherrecht? 

    Zum Verbraucherrecht werden sämtliche Rechtsnormen gezählt, die dem Schutz des Verbrauchers dienen.

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