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Rechtssystem Deutschland

Der Begriff des Rechtssystems wird häufig mit Gerichtsverfahren oder Polizeieinsätzen verbunden. Doch hinter dem deutschen Rechtssystem steckt durchaus mehr. Durch das Rechtssystem ist es möglich, mithilfe von Gesetzen die Ordnung der Gesellschaft zu erhalten und den Einzelnen vor Ungerechtigkeiten zu schützen. 

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Der Begriff des Rechtssystems wird häufig mit Gerichtsverfahren oder Polizeieinsätzen verbunden. Doch hinter dem deutschen Rechtssystem steckt durchaus mehr. Durch das Rechtssystem ist es möglich, mithilfe von Gesetzen die Ordnung der Gesellschaft zu erhalten und den Einzelnen vor Ungerechtigkeiten zu schützen.

Wie das deutsche Rechtssystem aufgebaut ist und auf welchen Grundlagen es beruht, kannst Du in diesem Artikel lernen.

Rechtssystem – Definition

Das Rechtssystem in Deutschland hat sich in einem jahrtausendelangen Prozess entwickelt. Die Ursprünge des deutschen Rechts sind im römischen Recht zu finden und haben sich bereits um das Jahr 500 v. Chr. entwickelt. Im Laufe der Zeit wurde das Recht weiterentwickelt, verändert und der heutigen Zeit angepasst.

Unter einem Rechtssystem wird die Rechtsordnung und die Gesamtheit der Rechtsnormen eines Staates verstanden.

Ein Rechtssystem ist essenziell für den Bestand eines Staates. Ohne ein Rechtssystem wäre das Zusammenleben in einer Gesellschaft kaum möglich, weil es keine allgemeingültigen Regeln gäbe, an die sich jeder zu halten hätte. Es könnte deswegen kein komplexer Staat organisiert werden und das Zusammenleben wäre von erheblichen Schwierigkeiten geprägt.

Rechtsordnung – Einfach erklärt

Ohne eine Rechtsordnung, die bei bestimmten Handlungen eine Konsequenz in Form von Strafen vorsieht, würde es unter anderem häufiger zu Diebstählen oder Körperverletzungen kommen. Wenn der*die Einzelne keine Konsequenzen für fehlerhaftes Verhalten zu fürchten hat, ist es deutlich wahrscheinlicher, dass es in dieser Gesellschaft mehr Straftaten oder Selbstjustiz gibt.

Lukas ist wütend auf seinen Freund Max, weil dieser ihm ein ausgeliehenes Buch zu spät zurückgibt. Statt mit ihm zu reden, schlägt er ihn, damit Max ihm das Buch wiedergibt.

Ohne allgemeingültige Regeln und ein funktionierendes Rechtssystem hätte dieses Verhalten keine Konsequenzen. Ein friedliches Zusammenleben wäre nicht möglich, wenn sich der Großteil der Gesellschaft nicht an die Vorschriften hält, die für alle gelten.

Durch die geltende Rechtsordnung wäre es im oberen Fall möglich, Lukas wegen Körperverletzung anzuklagen, sodass er strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen zu fürchten hätte.

Weitere Informationen über die Funktionen des Rechts findest Du in dem Artikel „Funktionen des Rechts“.

Rechtssystem Deutschland – Grundgesetz

Das Grundgesetz ist die Grundlage aller rechtlichen Bereiche in Deutschland. Es ist die deutsche Verfassung und wurde am 23. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat in Bonn beschlossen.

Das Grundgesetz ist das deutsche Verfassungsrecht und umfasst alle Regelungen, die die Staatsorganisation und die Grundrechte in Deutschland betreffen.

Ein wichtiges Merkmal des Grundgesetzes ist, dass es vorrangig vor allen anderen Gesetzen anzuwenden ist.

Es regelt die grundsätzliche Organisation des Staates, wie den Aufbau und die staatlichen Organe. Die bedeutendsten Staatsstrukturprinzipien werden in Art. 20 GG und Art. 28 GG geregelt und sind:

  • Rechtsstaatsprinzip

  • Demokratieprinzip

  • Bundesstaatsprinzip

  • Sozialstaatsprinzip

Zum Verfassungsrecht gehören auch die Grundrechte, die das Verhältnis des Staats zu den Bürger*innen regeln. Die Grundrechte sind in Art. 1 bis Art. 20 GG festgehalten. Sie dienen dem einzelnen Bürger vor allem als Abwehrrechte gegen Rechtseingriffe durch den Staat. Das Grundgesetz dient daher als Grundlage für den Aufbau und das System des Staates.

Wenn Du mehr über das Verfassungsrecht erfahren möchtest, kannst Du Dir die Erklärung zum Grundgesetz ansehen.

Aufbau – Rechtssystem Deutschland

Das deutsche Rechtssystem ist für alle Menschen in Deutschland gültig und bindet sie an die rechtlichen Grundsätze. Das Recht in Deutschland ist in unterschiedliche Gebiete eingeteilt. Das deutsche Recht kann in folgende Gebiete aufgeteilt werden:

Diese Rechtsgebiete können nicht immer vollständig voneinander abgegrenzt werden und überschneiden sich teilweise. Du kannst Dir diese Unterteilung als Aufteilung in Oberbegriffe vorstellen. Jedes dieser Rechtsgebiete ist wieder in unterschiedliche Unterthemen gegliedert.

Rechtssystem Deutschland Rechtsgebiete StudySmarterAbbildung 1: Rechtsgebiete in Deutschland

Um die einzelnen Gebiete voneinander abgrenzen zu können, solltest Du zunächst wissen, was unter dem Zivilrecht, öffentlichen Recht und Strafrecht zu verstehen ist.

Zivilrecht

Das Zivilrecht wird auch als Privatrecht oder Bürgerliches Recht bezeichnet und macht einen großen Teil der Rechtsordnung aus.

Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Mitgliedern einer Gesellschaft.

Es geht dabei um rechtliche Streitigkeiten und Konflikte zwischen mehreren Bürger*innen, die gegensätzliche Interessen verfolgen. Der Staat ist in diese rechtlichen Streitigkeiten nicht direkt einbezogen, sondern handelt nur, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte.

Bevor es zu einem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren kommt, kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Das Mahnverfahren kann angestrebt werden, wenn der Gläubiger seine finanziellen Forderungen gegen den Schuldner durchsetzen möchte.

Steht dem Gläubiger die Forderung zu, erlässt das Gericht gegen den Schuldner einen Vollstreckungstitel. Dieser Vollstreckungstitel kann im Wege der Zwangsvollstreckung zwangsweise durchgesetzt werden.

Das allgemeine Privatrecht und Sonderprivatrecht

Zum Zivilrecht gehören unterschiedliche Gebiete des Privatrechts. Diese sind:

  • das allgemeine Privatrecht

  • das Sonderprivatrecht

Das Sonderprivatrecht ist das Zivilrecht für bestimmte Personengruppen. Dazu gehören vorwiegend Kaufleute und Unternehmer*innen. Das Sonderprivatrecht gilt also nur für bestimmte Personengruppen. Im Gegensatz dazu gilt das allgemeine Privatrecht ohne Einschränkungen für alle Personen.

Damit Du Dir vorstellen kannst, was zum allgemeinen Privatrecht und was zum Sonderprivatrecht gehört, gibt es hier eine tabellarische Darstellung:

Allgemeines PrivatrechtSonderprivatrecht
  • Schuldrecht
  • Sachenrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Nachbarrecht
  • Arbeitsrecht
  • Handelsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Urheberrecht
  • Medizinrecht

Pia arbeitet als Ärztin in einem Krankenhaus, sodass sie arbeitsrechtlich als Arbeitnehmerin gilt. Deshalb kann sie sich sowohl auf das allgemeine Zivilrecht berufen, als auch auf die Sondervorschriften für das Arbeitsrecht. Diese Sondervorschriften sind die Gesetze des Arbeitsrechts, die die Arbeitnehmer*innen schützen. Dazu gehören unter anderem das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).

Benno, der kein Arbeitnehmer ist, kann sich auf diese Gesetze nicht berufen. Für ihn gilt das allgemeine Privatrecht.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist das wichtigste Gesetz des Privatrechts. Du kannst das Gesetz mit BGB abkürzen. Es besteht aus diesen fünf Büchern:

  1. Buch: Allgemeiner Teil (§§ 1-240 BGB)
  2. Buch: Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241-853 BGB)
  3. Buch: Sachenrecht (§§ 854-1296 BGB)
  4. Buch: Familienrecht (§§ 1297-1921 BGB)
  5. Buch: Erbrecht (§§ 1922-2385 BGB)

Geschichtlicher Hintergrund des BGB

Damit Du die Regelungen des BGB besser verstehen kannst, ist es sinnvoll, wenn Du Dir den geschichtlichen Hintergrund des BGB anschaust.

Bevor das BGB beschlossen wurde, gab es in Deutschland viele unterschiedliche Gesetze, die nebeneinander angewendet wurden. Es bestanden unzählige verschiedene Gesetze, die keinen einheitlichen Geltungsbereich hatten. So konnte es dazu kommen, dass innerhalb einer Stadt, zwei verschiedene Gesetze angewendet wurden. Dadurch konnte es zu unterschiedlichen Lösungen desselben Rechtsstreits kommen - je nachdem, welches Recht angewendet wurde.

Durch das BGB sollte ein einheitliches und allgemein verbindliches Gesetz geschaffen werden, das die privatrechtlichen Konflikte regelt. Dazu wurde das Bürgerliche Gesetzbuch von 1873 bis 1895 durch zwei Kommissionen entwickelt und im Jahr 1896 vom Reichstag und Bundesrat beschlossen. Am 01.01.1900 ist es in Kraft getreten.

Es war die erste zentrale Kodifikation in Deutschland, die das Zivilrecht umfangreich regelte. Im Grundsatz beruht es auf dem römischen Recht, das auch als ius commune bezeichnet werden kann.

Zur Zeit des Nationalsozialismus (1933 bis 1945) wurde das BGB erheblich verändert und es wurden große Teile der Bevölkerung vom Geltungs- und Schutzbereich des Zivilrechts ausgeschlossen.

In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Vorschriften, die im Nationalsozialismus eingeführt wurden, entfernt oder verändert. Das BGB wurde seitdem fortwährend geändert und weiterentwickelt. Beispielsweise wurden in der BRD die Vorschriften, die gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau verstoßen, im Jahr 1953 für unwirksam erklärt. Auch wurde im Jahr 2002 eine umfangreiche Schuldrechtsreform durchgeführt.

Das BGB ist zwar bereits im Jahr 1900 in Kraft getreten. Jedoch ist es nicht vollkommen veraltet, sondern es wird geändert und an die heutigen Verhältnisse angepasst.

Im BGB findest Du viele grundlegende Vorschriften, die die Rechtsbeziehungen zwischen mehreren Personen regeln. Daneben gibt es noch viele weitere zivilrechtliche Gesetze, die das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland detaillierter regeln. Es gibt zum Beispiel:

  • das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)

  • das Handelsgesetzbuch (HGB)

  • das Aktiengesetz (AktG)

  • das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

  • das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Diese Gesetzestexte sind nicht annähernd alle, die es im Zivilrecht gibt. Wie Du siehst, sind sehr viele Bereiche des täglichen Lebens durch privatrechtliche Gesetze geregelt. Dadurch soll unter anderem der Frieden in einer Gesellschaft gewährleistet werden.

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten geht es beispielsweise um zwei Nachbarn, die sich nicht darüber einigen können, ob der Baum des einen Nachbarn zwei Meter über den Zaun des anderen Nachbarn ragen darf.

Es kann sich auch um Fälle handeln, bei denen falsche oder fehlerhafte Leistungen erbracht werden. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine andere Kaufsache geliefert wurde oder die gelieferte Kaufsache einen Mangel aufweist.

Vom Privatrecht werden auch Familienstreitigkeiten, beispielsweise in Bezug auf eine Scheidung, und Erbsachen geregelt.

Zuständige Gerichte

Für die gerichtlichen Verfahren des Privatrechts sind grundsätzlich die Zivilgerichte zuständig. Diese Gerichte werden auch als ordentliche Gerichte bezeichnet.

Ordentliche Gerichte sind in Deutschland die Gerichte, die sich mit zivil- sowie strafrechtlichen Angelegenheiten auseinandersetzen.

Zu den ordentlichen Gerichten gehören:

  • das Amtsgericht (AG)
  • das Landgericht (LG)

  • das Oberlandesgericht (OLG)

  • der Bundesgerichtshof (BGH)

Die ordentlichen Gerichte entscheiden nicht nur über Zivil-, sondern auch über Strafsachen. Deswegen sind die Gerichte in unterschiedliche Kammern oder Senate aufgeteilt. Das Landgericht beinhaltet neben den allgemeinen Zivilkammern auch Kammern für Handelssachen und das Amtsgericht hat bestimmte Abteilungen für Familienstreitigkeiten.

Daneben gibt es spezielle Gerichte im Bereich des Sonderprivatrechts. Dies sind:

  • das Arbeitsgericht
  • das Landesarbeitsgericht

  • das Bundesarbeitsgericht

Dort wird ausschließlich über arbeitsrechtliche Streitigkeiten entschieden.

Wenn Du mehr über die verschiedenen Gerichte in Deutschland wissen möchtest, kannst Du Dir den Artikel "Die Gerichte in Deutschland“ durchlesen.

Prozessordnungen der privatrechtlichen Gerichtsverfahren

Prozessrechte regeln den Ablauf eines Verfahrens vor dem Gericht. Im Zivilrecht regeln folgende Prozessordnungen das Gerichtsverfahren in den unterschiedlichen Bereichen. Dies sind unter anderem:

  • die Zivilprozessordnung (ZPO)
  • das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

  • das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

  • das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

Die Prozessrechte selbst gehören nicht zum Zivilrecht, sondern werden dem öffentlichen Recht zugeordnet.

Solltest Du mehr darüber wissen wollen, welche Bedeutung das Prozessrecht hat, kannst Du Dir die Artikel „Prozessrecht“ und „Zivilprozess“ ansehen.

Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht ist das zweite große Rechtsgebiet im deutschen Rechtssystem.

Das öffentliche Recht ist der Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen dem Staat und den einzelnen Bürger*innen regelt.

Es geht also nicht um die Interessen von zwei gleichgestellten Bürger*innen untereinander, sondern um die Rechtsbeziehung der einzelnen Bürger*innen zum Staat. Daher stehen sich der*die Bürger*in und ein Teil des Staates, also etwa der Bund, das Land oder die Gemeinde, gegenüber.

Das öffentliche Recht regelt auch alle Streitigkeiten, die die staatliche Verwaltung betreffen. Des Weiteren beinhaltet es Vorschriften zu dem Verhältnis von staatlichen Behörden und Institutionen untereinander. Ferner kann das öffentliche Recht auch das Verhältnis zwischen zwei Staaten untereinander regeln. Diese Vorschriften findest Du im Bereich des Europa- und Völkerrechts. Das öffentliche Recht kann in einige Teilbereiche unterteilt werden.

Eine Streitigkeit des öffentlichen Rechts liegt beispielsweise vor, wenn sich eine einzelne Person gerichtlich gegen die Auflösung einer Demonstration wendet, weil sie sich in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG verletzt fühlt.

Auch kann es sich um Streitigkeiten handeln, bei denen eine Person gegen eine verweigerte Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht vorgeht.

Weiterhin werden Fälle erfasst, bei denen die Bundes-, Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages Zweifel an der Vereinbarkeit von Bundes- oder Landesrecht mit dem Grundgesetz haben. In einer solchen Situation kann gem. Art. 93 Abs. 2 GG eine abstrakte Normenkontrolle erhoben werden.

Völkerrecht

Eines der Teilbereiche des öffentlichen Rechts ist das Völkerrecht.

Das Völkerrecht besteht aus international verbindlichen Rechtsvorschriften, die von mehreren Staaten beschlossen wurden.

Es handelt sich um eine überstaatliche Rechtsordnung, die Regelungen zum Umgang der Staaten miteinander beinhaltet. Zum Völkerrecht gehören:

  • UN-Charta

  • humanitäres Völkerrecht

  • Seerecht

  • Umweltvölkerrecht

  • Völkerstrafrecht

  • Wirtschaftsvölkerrecht

  • Menschenrechte

Europarecht

Das Europarecht beinhaltet die Vorschriften, die die Mitgliedstaaten der EU miteinander vereinbart haben. Diese Regelungen müssen in jedem Mitgliedsland beachtet und in die jeweilige Rechtsordnung umgesetzt werden. Das Europarecht umfasst unter anderem:

  • EU-Grundrechtecharta (GRCh)

  • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

  • Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)

  • Vertrag über die Europäische Union (EUV)

Verfassungsrecht

Wie Du bereits erfahren hast, ist das Verfassungsrecht die Grundlage des deutschen Rechts. Das Verfassungsrecht zählt zum nationalen Recht Deutschlands und ist im Grundgesetz verankert. Der Zweck und die Aufgabe des Grundgesetzes ist es, den Staat zu strukturieren und grundsätzliche Wertungen festzulegen, an die sich jeder zu halten hat. Einige der wichtigsten Regelungen des Grundgesetzes sind:

  • der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)

  • die Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG)

  • das Rechtsstaatsprinzip (Art. 19 GG)

  • das Demokratieprinzip (Art. 20 GG)

  • die Gewaltenteilung (Art. 20 GG)

  • die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG)

Wenn Du mehr über die Inhalte des Grundgesetzes wissen möchtest, kannst Du Dir die Artikel „Das Grundgesetz“, „Verfassungsgrundsätze“ und „Gesetzgebungsverfahren“ durchlesen.

Verwaltungsrecht

Auch das Verwaltungsrecht zählt zum Rechtsgebiet des öffentlichen Rechts.

Das Verwaltungsrecht beinhaltet die Rechte und Pflichten, die die Verwaltung einzuhalten hat. Dabei umfasst es die Gesamtheit der Rechtssätze, die die Einrichtung und Tätigkeit der Träger öffentlicher Verwaltung regeln.

Unter der Verwaltung ist die öffentliche Verwaltung durch den Staat oder durch von ihm beauftragte Organe beziehungsweise Personen zu verstehen. Grundsätzlich kann das Verwaltungsrecht in das allgemeine und das besondere Verwaltungsrecht unterteilt werden.

Das allgemeine Verwaltungsrecht beinhaltet die Regelungen, die für alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung gelten. Die Vorschriften des allgemeinen Verwaltungsrechts findest Du im:

  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
  • Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
  • Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)

Das besondere Verwaltungsrecht regelt spezifische Bereiche der öffentlichen Verwaltung. Die Vorschriften finden nur für einzelne Verwaltungszweige Anwendung. Wenn keine Regelungen in den speziellen Rechtsnormen des besonderen Verwaltungsrechts zu finden sind, wird das allgemeine Verwaltungsrecht angewendet. Die Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts sind unter anderem:

  • Polizei- und Ordnungsrecht

  • Baurecht

  • Kommunalrecht

  • Sozialrecht

  • Beamtenrecht

  • Steuerrecht

  • Asylrecht

  • Schulrecht

  • Versammlungsrecht

Malik feiert mit seinen Freund*innen eine Party, bei der sie sehr laute Musik spielen. Als die Musik auch noch spät in der Nacht läuft, beschließt der Nachbar von Malik die Polizei zu rufen. Im Aufgabenbereich der Polizei liegt es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Durch die laute Musik, die nachts gespielt wird, besteht die Gefahr einer Lärmbelästigung der Nachbarn. Die Polizei kann Malik deshalb untersagen, die Musik weiterhin abzuspielen. Dabei handelt es sich um einen polizeirechtlichen Eingriff im Bereich des besonderen Verwaltungsrechts.

Verfahrens- und Prozessrecht

Für die gerichtlichen Streitigkeiten des öffentlichen Rechts gelten spezielle Verfahrens- und Prozessrechte. Diese regeln den Ablauf und die Möglichkeit eines gerichtlichen Verfahrens. Die Vorschriften findest Du in:

  • der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

  • dem Sozialgerichtsgesetz (SGG)

  • der Finanzgerichtsordnung (FGO)

Weitere Informationen zum Verfahrensrecht findest Du im Artikel "Prozessrecht".

Die Ordnungsbehörde erteilt Finn einen Platzverweis, weil er einen Feuerwehreinsatz behindert hat, indem er mit seinem Fahrrad im Weg stand. Er ist jedoch der Meinung, dass er nichts Verbotenes gemacht hat und möchte die Rechtmäßigkeit des Platzverweises gerichtlich überprüfen lassen.

Dies ist vor dem Verwaltungsgericht möglich, denn das Ordnungsrecht gehört zum Gebiet des öffentlichen Rechts. Es regelt die Beziehung des Staates, der von der Ordnungsbehörde vertreten wird und dem*der einzelnen Bürger*in. Vor dem Verwaltungsgericht kann festgestellt werden, ob der Platzverweis der Ordnungsbehörde rechtmäßig, also gesetzlich erlaubt, war oder nicht. Dadurch kann Finn als einzelner Bürger das Verhalten des Staates überprüfen lassen und vor den Handlungen des Staates geschützt werden, falls diese nicht rechtmäßig waren.

Neben diesen, speziell auf das öffentliche Recht ausgerichteten Prozessrechten sind alle Verfahrensrechte dem Rechtsgebiet des öffentlichen Rechts zuzuordnen. Zu Gesetzen des öffentlichen Rechts zählen also auch:

  • die Strafprozessordnung (StPO)

  • die Zivilprozessordnung (ZPO)

Abgrenzung zum Privatrecht

Teilweise kann es schwierig sein, das öffentliche Recht vom Privatrecht abzugrenzen. Dadurch, dass das Privatrecht die Beziehungen zwischen einzelnen Bürger*innen regelt und das öffentliche Recht das Verhältnis zwischen den Bürger*innen und dem Staat, müssen die Rechtsgebiete voneinander abgegrenzt werden.

Diese Abgrenzung ist auch deshalb notwendig, weil für die Streitigkeiten der verschiedenen Rechtsgebiete, unterschiedliche Gerichte zuständig sind. Die Unterschiede sind:

Abgrenzungskriterien PrivatrechtÖffentliches Recht
Rechtsbeziehung zwischen
  • regelt die Rechtsbeziehung zwischen zwei gleichgestellten Bürger*innen
  • legt die Rechtsbeziehung zwischen dem*der Bürger*in und dem Staat fest
Verhältnis der Beteiligten
  • die Beteiligten sind gleichgestellt
  • zwischen den Beteiligten besteht ein Über- und Unterordnungsverhältnis der Staat ist dem*der Bürger*in übergeordnet
Möglichkeit zur Abänderung
  • Regelungen des Zivilrechts können größtenteils selbst vereinbart oder abgeändert werden
  • die Regelungen des öffentlichen Rechts sind zwingend Rechtsnormen gelten immer und können nicht abgeändert werden

Die Abgrenzung zwischen den Rechtsgebieten ist nicht immer eindeutig. Du kannst Dir jedoch grundsätzlich merken, dass eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich ist, wenn der Staat beteiligt ist.

Strafrecht

Unter dem Begriff Strafrecht kannst Du Dir vielleicht schon etwas vorstellen. Es ist jedoch kein selbstständiges Rechtsgebiet, sondern es gehört zum öffentlichen Recht. Der Grund dafür ist, dass auch im Bereich des Strafrechts Beziehungen zwischen dem Staat und dem*der Bürger*in geregelt werden. Im Gegensatz zum öffentlichen Recht geht es jedoch im Strafrecht immer um eine konkret bestrafende Funktion des Staates gegenüber dem*der Bürger*in.

Das Strafrecht umfasst die Rechtsnormen, in denen die Voraussetzungen für eine Straftat und ihre Rechtsfolgen geregelt sind. Durch das Strafrecht wird festgelegt, welche Verhaltensweisen in welcher Form unter Strafe gestellt sind.

Die Funktion des Strafrechts ist es, bestimmte Rechtsgüter zu schützen und den*die Täter*in im Fall einer Rechtsgutsverletzung zu bestrafen. Durch diese Konsequenz soll der Bestand der Rechtsordnung eines Staates aufrechterhalten werden.

Ohne die Rechtsnormen des Strafrechts hätte die Verletzung von Rechtsgütern keine öffentlich-rechtlichen Konsequenzen. Dadurch würden sich wahrscheinlich deutlich weniger Menschen daran halten, die Rechte anderer Menschen nicht zu verletzen.

Wäre der Diebstahl von Lebensmitteln nicht gem. § 242 StGB strafrechtlich verboten, würden vermutlich deutlich mehr Menschen Essen einfach mitnehmen, ohne es zu bezahlen, weil sie keine strafrechtliche Konsequenz zu erwarten hätten.

Die Folgen eines Verstoßes gegen eine Rechtsnorm des Strafrechts ist im Zweifelsfall, dass die Person aufgrund einer Haftstrafe in ein Gefängnis muss. Dieser Freiheitsentzug ist die härteste Bestrafung, die der Staat gegenüber dem*der Bürger*in aussprechen kann.

Falls Du mehr über das Strafrecht erfahren möchtest, kannst Du Dir den Artikel „Strafrecht“ anschauen.

Das Strafgesetzbuch (StGB)

Das Strafgesetzbuch ist eines der wichtigsten Rechtsquellen des Strafrechts. Es wird mit StGB abgekürzt und regelt die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Straftat.

Die Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch werden immer dann angewendet, wenn ein Fehlverhalten einer Person besonders schützenswerte Rechtsgüter betrifft und die Gesellschaft als Allgemeinheit ein Interesse an einer Bestrafung des*der Täter*in hat.

Das Strafgesetzbuch ist

  • in einen allgemeinen Teil (§§ 1-79b StGB)

  • und einen besonderen Teil (§§ 80-358 StGB) aufgeteilt.

Teilbereiche des Strafrechts

Auch das Strafrecht kannst Du in verschiedene Teilbereiche unterteilen. Die wichtigsten Normen des Strafrechts findest Du zwar größtenteils im Strafgesetzbuch (StGB). Daneben gibt es unter anderem:

  • das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

  • das Waffengesetz (WaffG)

  • das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

  • das Straßenverkehrsgesetz (StVG)

  • das Arzneimittelgesetz (AMG)

  • die Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO)

  • das Strafvollzugsgesetz (StVollzG)

  • die Strafprozessordnung (StPO)

  • das Jugendgerichtsgesetz (JGG)

In dem Strafvollzugsgesetz und der Strafvollstreckungsordnung findest Du die Regelungen zur Aus- und Durchführung der Strafvollstreckung (§ 1 StVollstrO) und zum Vollzug der Freiheitsstrafe eines erwachsenen Menschen in Justizvollzugsanstalten (§ 1 StVollzG).

In der Strafprozessordnung werden die Vorschriften zum strafrechtlichen Verfahren festgehalten. Der Strafprozess kann, wie der Zivilprozess, vor dem Amts-, Land-, Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof stattfinden. Das Jugendgerichtsgesetz beinhaltet spezielle Normen zur Durchführung eines Strafprozesses mit einem Minderjährigen als Beteiligten.

Unterschied Rechtssystem USA – Deutschland

Dadurch, dass es zwischen dem Rechtssystem in Deutschland und dem in den USA teilweise erhebliche Unterschiede gibt, kann es für Dich interessant sein, zu wissen, inwiefern sich die Rechtssysteme gleichen und unterscheiden. Neben den in der Tabelle dargestellten Unterschieden, gibt es noch viele weitere Regelungen, die verschieden sind.

Kriterien Rechtssystem in DeutschlandRechtssystem in den USA
Zugrunde gelegtes Recht
  • basiert auf dem römischen Recht
  • basiert auf dem angelsächsischen common law, also dem Gewohnheits- und Richterrecht
Aufteilung des Rechtssystems
  • Rechtssystem ist in zwei Rechtsgebiete aufgeteilt
  1. Privatrecht
  2. Öffentliches Recht
  • das öffentliche Recht wird public law genannt
  • das Privatrecht ist das civil law
  • das Strafrecht wird als criminal law bezeichnet
Besonderheiten
  • wurde schon früh schriftlich festgehalten
  • Einzelfallentscheidungen sind von großer Bedeutung

Rechtssystem Deutschland Pyramide – Normenhierarchie

Bei der Anwendung der Normen der verschiedenen Rechtsgebiete ist es für Dich wichtig zu wissen, welche Rechtsnormen in welcher Rangordnung genutzt werden müssen. Diese Rangordnung wird als Normenhierarchie bezeichnet.

Die Normenhierarchie ist die Rangordnung, in der die Rechtsnormen zueinander stehen.

Der Grundsatz der Normenhierarchie ist, dass die in der Rangordnung niedriger stehenden Rechtsquellen von den höher stehenden Rechtsquellen verdrängt werden. Das bedeutet, dass die Rechtsnormen der unten stehenden Rechtsquellen nicht angewendet werden können, wenn darüberstehende Rechtsquellen anwendbar sind.

Höherrangiges Recht geht dem niederrangigem Recht vor und ist vorrangig anzuwenden.

Die Rangfolge der Rechtsquellen ist folgendermaßen aufgebaut:

Rechtssystem Deutschland Normenhierarchie Einfach erklärt StudySmarterAbbildung 2: Normenhierarchie

Europarecht

Am oberen Ende der Normenhierarchie steht das Europarecht. Darunter fällt:

  • das EU-Primärrecht

  • die völkerrechtlichen Verträge

  • das EU-Sekundärrecht

Das Europarecht ist das überstaatliche Recht der Europäischen Union. Es ist also nicht das nationale Recht in Deutschland gemeint, sondern die Rechtsquellen, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossen haben.

Bei der Anwendung der innerstaatlichen Rechtsnormen von Deutschland ist zunächst das Unionsrecht zu beachten.

Grundgesetz

Von der Ebene des Europarechts zu unterscheiden, ist das innerstaatliche Recht in Deutschland. An der Spitze der innerstaatlichen Normenhierarchie steht die Verfassung. In Deutschland ist diese, wie Du bereits weiter oben gelesen hast, das Grundgesetz.

Das Grundgesetz steht als Verfassung an der Spitze der innerstaatlichen Normenhierarchie. Es ist immer vorrangig anzuwenden und muss bei der Anwendung und Gestaltung des Rechts Beachtung finden.

Daraus folgt, dass alle Gesetze, die auf Grundlage des Grundgesetzes ergehen, mit dem Grundgesetz vereinbar sein müssen.

Es soll ein Gesetz erlassen werden, dass ein Arbeitsverbot für Frauen enthält. Allerdings verstößt dieses Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG. Dort heißt es:

Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Wenn Frauen nicht mehr arbeiten dürften, Männer aber schon, werden sie ungleich behandelt.

Das in der Normenhierarchie niederrangige Gesetz verstößt durch das Verbot gegen die höherrangige Verfassung. Das niederrangige Gesetz verstößt dabei gegen die höherrangige Rechtsquelle, sodass es rechtswidrig ist.

Bundesrecht

Im Rang unter dem Grundgesetz steht das Bundesrecht.

Das Bundesrecht enthält Regelungen, die die Bundesebene betreffen und legt daher Vorschriften für den gesamten Bundesstaat (Deutschland) fest.

Das Bundesrecht wird auch als einfaches Gesetz bezeichnet. Es enthält unter anderem:

  • das Baugesetzbuch (BauGB)

  • das Parteiengesetz (PartG)

  • das Versammlungsgesetz (VersG)

  • das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Die Bundesgesetze sind im Vergleich zum Grundgesetz niederrangig. Die Vorschriften des Bundesrechts müssen sich an die Vorgaben des Grundgesetzes halten und dürfen nicht dagegen verstoßen. Verstößt das niederrangige Gesetz (Bundesgesetz) gegen das höherrangige Grundgesetz, ist es rechtswidrig.

Landesrecht

In der deutschen Rechtsordnung gibt es außerdem das Landesrecht.

Im Gegensatz zum Bundesrecht ist das Landesrecht die von den Rechtssetzungsorganen eines einzelnen Bundeslandes erlassene Rechtsvorschriften.

Unter welchen Voraussetzungen die Bundesländer die Befugnis haben, Gesetze zu erlassen, ergibt sich aus Art. 70 ff. GG. Wenn der Bund keine abschließende Regelungen darüber bestimmt hat, können die Länder unter anderem in diesen Gebieten Gesetze erlassen:

  • bürgerliches Recht, Strafrecht, Gerichtsverfassung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG)

  • Vereinsrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 3 GG)

  • Wirtschaftsrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG)

  • Arbeitsrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG)

  • Straßenverkehrsrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG)

Landesgesetze, die in Nordrhein-Westfalen erlassen wurden, sind zum Beispiel:

  • Landesverfassung (NRW Verf)

  • Gebührengesetz (GebG NRW)

  • Gemeindeordnung (GO NRW)

  • Polizeigesetz (PolG NRW)

  • Landeshundegesetz (LHundG NRW)

  • Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW)

In der Normenhierarchie steht das Landesrecht wiederum im Rang unter dem Bundesrecht. Dies ergibt sich eindeutig aus Art. 31 GG:

Bundesrecht bricht Landesrecht.

Die Folge davon ist, dass bei dem Erlass von Landesrecht sowohl das Bundesrecht, als auch das Grundgesetz beachtet werden muss. Wenn das Landesrecht Regelungen enthält, die gegen das Bundesrecht oder das Grundgesetz verstoßen, sind diese landesrechtlichen Regelungen rechtswidrig.

Rechtsverordnungen

Weiterhin gibt es die Rechtsverordnungen. Sie können entweder auf der Grundlage des Bundesrechts oder auf der Grundlage des Landesrechts erlassen werden.

Rechtsverordnungen werden auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage erlassen. Es handelt sich um allgemein verbindliche Regelungen, die nur erlassen werden können, wenn die Ermächtigungsgrundlage dies vorsieht.

Die Rechtsverordnungen, die auf der Grundlage von Bundesrecht erlassen wurden, stehen in der Normenhierarchie unter den Bundesgesetzen. Solche Rechtsverordnungen sind im Verhältnis zum Landesrecht vorrangig anzuwenden.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde auf Grundlage von Bundesrecht erlassen. Sie enthält die Vorschriften und Regeln für alle Teilnehmenden des Straßenverkehrs. Die StVO darf nicht gegen Bundesrecht verstoßen. Des Weiteren muss der Inhalt der Rechtsverordnung den Vorschriften des Grundgesetzes entsprechen. In Bezug auf das Landesrecht ist diese bundesrechtliche Rechtsverordnung vorrangig anzuwenden.

Satzungen

Eine weitere Möglichkeit zum Erlass von bestimmten Vorschriften ist eine Satzung.

In einer Satzung sind Regeln und Vorschriften festgehalten, die eine Organisation beachten muss. Sie werden von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Privatrechts zur Regelung eigener Angelegenheiten erlassen.

Satzungen gelten nur für einzelne Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Privatrechts, um ihre Angelegenheiten selbst zu verwalten (Selbstverwaltungsrecht).

Satzungen, die durch Körperschaften erlassen wurden, sind unter anderem:

  • Bebauungspläne

  • Schulsatzungen

  • Betriebssatzungen eines Eigenbetriebs

  • kommunale Satzungen

In der Normenhierarchie stehen Satzungen unter dem Landesrecht. Sie müssen daher sowohl dem Landesrecht als auch dem Bundesrecht und Grundgesetz entsprechen.

Rechtssystem Deutschland – Das Wichtigste

  • Unter einem Rechtssystem wird die Rechtsordnung und die Gesamtheit der Rechtsnormen eines Staates verstanden.

  • Ohne ein Rechtssystem wäre das Zusammenleben in einer Gesellschaft kaum möglich, weil es keine allgemeingültigen Regeln gäbe, an die sich jeder zu halten hat.

  • Das deutsche Rechtssystem ist in unterschiedliche Rechtsgebiete aufgeteilt:

    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
    • Strafrecht
  • Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen einzelnen Mitgliedern einer Gesellschaft. Es wird in das allgemeine Privatrecht und das Sonderprivatrecht unterteilt.

  • Das öffentliche Recht ist der Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen dem Staat und den einzelnen Bürger*innen regelt.

    • das Grundgesetz ist die Grundlage aller rechtlichen Bereiche in Deutschland. Es ist die deutsche Verfassung und umfasst alle Regelungen, die die Staatsorganisation und die Grundrechte betreffen.
    • das Verwaltungsrecht beinhaltet die Rechte und Pflichten, die die Verwaltung einzuhalten hat. Es umfasst die Gesamtheit der Rechtssätze, die die Einrichtung und Tätigkeit der Träger öffentlicher Verwaltung regeln.
    • Verfahrens- und Prozessrechte regeln den Ablauf von Gerichtsverfahren.
  • Das Strafrecht ist kein selbstständiges Rechtsgebiet, sondern gehört zum öffentlichen Recht.

  • Durch das Strafrecht wird festgelegt, welche Verhaltensweisen in welcher Form unter Strafe gestellt sind.


Nachweise

  1. Gröpl, Christoph/Windthorst, Kay/von Coelln, Christian (2022). Grundgesetz Studienkommentar. Verlag C.H. Beck oHG. 5. Auflage.
  2. Degenhart, Christoph (2019). Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht: Mit Bezügen zum Europarecht. Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm.
  3. Leenen, Detlef/Häublein, Martin (2021). BGB Allgemeiner Teil. Verlag De Gruyter.
  4. Rengier, Rudolf (2021). Strafrecht Allgemeiner Teil. Verlag C.H. Beck oHG. 13. Auflage.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Rechtssystem Deutschland

Das deutsche Rechtssystem wird in mehrere Bereiche unterteilt. Es gibt das Zivilrecht, das öffentliche Recht und das Strafrecht. 

Das Rechtssystem funktioniert nur, wenn sich alle Bürger an die vorliegenden Gesetze halten.

In Deutschland wird zwischen dem öffentlichen Recht und dem Privatrecht unterschieden. 

Die Aufgaben des Rechts ist festzulegen,  welche Rechte und Pflichten der Einzelne hat. Außerdem gibt es die Rahmenbedingungen vor, damit eine Gesellschaft friedlich zusammenleben kann und schützt den Einzelnen vor ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen. 

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