• :00Tage
  • :00Std
  • :00Min
  • 00Sek
Ein neues Zeitalter des Lernens steht bevorKostenlos anmelden
Login Anmelden

Select your language

Suggested languages for you:
StudySmarter - Die all-in-one Lernapp.
4.8 • +11k Ratings
Mehr als 5 Millionen Downloads
Free
|
|

Besonderheiten des Jugendstrafrechts

Allgemein unterscheidet man nicht zwischen den Straftatbeständen der Jugendlichen und Erwachsenen. Hingegen wirken sich das Verfahrensrecht und der Strafprozess bei Jugendlichen anders bzw. milder aus als bei Erwachsenen. An diesem Punkt findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Der Begriff Jugendstrafrecht wird folgendermaßen definiert:Das Jugendstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafprozesses, das sich speziell an jugendliche und heranwachsende Straftäter richtet. Es handelt sich dabei um ein besonderes…

Von Expert*innen geprüfte Inhalte
Kostenlose StudySmarter App mit über 20 Millionen Studierenden
Mockup Schule

Entdecke über 200 Millionen kostenlose Materialien in unserer App

Besonderheiten des Jugendstrafrechts

Besonderheiten des Jugendstrafrechts
Illustration

Lerne mit deinen Freunden und bleibe auf dem richtigen Kurs mit deinen persönlichen Lernstatistiken

Jetzt kostenlos anmelden

Nie wieder prokastinieren mit unseren Lernerinnerungen.

Jetzt kostenlos anmelden
Illustration

Allgemein unterscheidet man nicht zwischen den Straftatbeständen der Jugendlichen und Erwachsenen. Hingegen wirken sich das Verfahrensrecht und der Strafprozess bei Jugendlichen anders bzw. milder aus als bei Erwachsenen. An diesem Punkt findet das Jugendstrafrecht Anwendung.

Jugendstrafrecht – Definition

Der Begriff Jugendstrafrecht wird folgendermaßen definiert:

Das Jugendstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafprozesses, das sich speziell an jugendliche und heranwachsende Straftäter richtet.

Es handelt sich dabei um ein besonderes Strafrecht für diejenigen, die zum Zeitpunkt ihrer Tat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Genauer genommen bezieht sich das Jugendstrafrecht auf Jugendliche (im Alter von 14 bis 17 Jahren) und Heranwachsende (im Alter von 18 bis 20 Jahren). Gesetzlich geregelt wird das Jugendstrafrecht in dem sogenannten Jugendgerichtsgesetz (kurz JGG). Erstmalig datiert wurde das Jugendgerichtsgesetz im Jahr 1923.

Jugendstrafrecht – Strafmündigkeit und Anwendung

Jugendliche und Heranwachsende sind zwar bereits bedingt strafmündig, aber ihre Tat stuft man allerdings aufgrund ihres Alters noch als erzieherisches Fehlverhalten ein. Kurz gesagt: Sie sind noch nicht strafmündig.

Strafmündigkeit bezeichnet den Zeitpunkt im Leben eines Menschen, ab dem er strafrechtlich für begangene Taten verantwortlich ist.

In Deutschland erreicht man mit 14 Jahren die bedingte Strafmündigkeit. Ein/eine Jugendliche*r ist ab diesem Alter bereits fähig, die Konsequenzen richtig einstufen zu können. Aber erst mit 18 Jahren ist man voll strafmündig.

Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Tat jünger als 14 Jahre alt sind, können demnach nicht bestraft werden.

Ausnahmen der Strafmündigkeit ab 14 Jahren liegen nur dann vor, wenn der Jugendliche zum Zeitpunkt seiner Tat sowohl sittlich als auch geistig noch nicht reif genug war.

Jugendliche mit einer geistigen Behinderung können ihr Verhalten nicht entsprechend einschätzen.

Ausnahmen der Strafmündigkeit ab 14 Jahren liegen nur dann vor, wenn ein/e Jugendliche*r zum Zeitpunkt seiner/ihrer Tat sowohl sittlich als auch geistig nicht reif genug war.

Alter
Strafmündigkeit
0-14 Jahre
nicht strafmündig
-
14-17
bedingt strafmündig
Jugendstrafrecht
18-21
voll strafmündig
Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht (je nach Schwere der Tat)
ab 21
voll strafmündig
Erwachsenenstrafrecht

Besonderheiten des Jugendstrafrechts: Ziele & Aufgaben

Im Rahmen des Jugendstrafrechts geht man davon aus, dass Kriminalität bei Jugendlichen oftmals der Erziehung des Elternhauses geschuldet ist. Deshalb ist es das Hauptziel bzw. die Hauptaufgabe des Jugendstrafrechts, die Jugendlichen oder heranwachsenden Straftäter mittels entsprechender erzieherischer Maßnahmen wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Das Jugendstrafrecht sieht je nach Schwere der Straftat zumeist von einer Freiheits- oder Geldstrafe ab. Aber im Vordergrund des Jugendstrafrechts steht hauptsächlich der erzieherische Gedanke.

Das Jugendstrafrecht verfolgt das Ziel, die Jugendlichen zu erziehen und sie somit vor dem Begehen weiterer Straftaten abzuhalten. Den Jugendlichen soll mit Sanktionen erzieherisch geholfen werden, damit sie nicht rückfällig und erneut kriminell aktiv werden.

In § 2 Abs. 1 JGG ist dies wie folgt beschrieben:

(1) Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten.

Besonderheiten des Jugendstrafrechts die Jugendgerichtshilfe

Das Jugendstrafrecht stellt im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht eine Besonderheit dar, indem es vorrangig auf erzieherische Maßnahmen statt Geld- oder Gefängnisstrafen setzt.

Eine weitere Besonderheit im Rahmen des Jugendstrafrechts stellt die sogenannte Jugendgerichtshilfe dar. Diese übernimmt im Strafverfahren eine wichtige Aufgabe für die Jugendlichen und Heranwachsenden. Sie vertritt im Strafverfahren die pädagogischen (also erzieherischen), sozialen und fürsorglichen Ansichten und unterstützt die Jugendlichen und Heranwachsenden.

Dabei hat die Jugendgerichtshilfe im Strafverfahren einige Rechte. Hierzu gehören:

  • das Recht auf Anwesenheit und Anhörung in der Hauptversammlung
  • ein Mitwirkungsrecht im gesamten Strafverfahren
  • das Recht darauf, Maßnahmen zu ergreifen

Darüber hinaus unterstützt die Jugendgerichtshilfe die Jugendlichen und Heranwachsenden, indem sie das persönliche Umfeld sowie die Persönlichkeit des Straftäters genau überprüft. Daraus kann die Jugendgerichtshilfe im Anschluss die entsprechenden Maßnahmen ableiten, die für die Jugendlichen zu verhängen sind.

Verzicht der Jugendgerichtshilfe

Ein Jugendlicher kann auch auf die Jugendgerichtshilfe verzichten. In diesem Fall kommt § 7 JGG in Betracht. Hier heißt es:

Das Jugendgericht und im Vorverfahren die Jugendstaatsanwaltschaft können auf die Erfüllung der Anforderungen des Absatzes 3 und auf Antrag der Jugendgerichtshilfe auf die Erfüllung der Anforderungen des Absatzes 4 Satz 1 verzichten, soweit dies auf Grund der Umstände des Falles gerechtfertigt und mit dem Wohl des Jugendlichen vereinbar ist.

Der Verzicht der Jugendgerichtshilfe hängt demnach mit den Umständen der Straftat und dem Wohlergehen des/der Jugendlichen zusammen. Darüber hinaus ist der Verzicht der Inanspruchnahme der Jugendgerichtshilfe nicht nur dieser mitzuteilen, sondern allen anderen Beteiligten des Strafprozesses.

Darüber hinaus kann man im Falle des Verzichts der Jugendgerichtshilfe zwischen dem Vorverfahren und dem Hauptverfahren unterscheiden. Im Rahmen des Vorverfahrens kann ein Verzicht der Jugendgerichtshilfe dann in Frage kommen, wenn das Verfahren beispielsweise ohne Erhebung einer öffentlichen Klage abgeschlossen wird. Ein Verzicht der Jugendgerichtshilfe in der Hauptgerichtsverhandlung kann auch während der Hauptverhandlung mündlich mitgeteilt werden. Hier ist es dann nicht nötig, einen Antrag zu stellen.

Besonderheiten des Jugendstrafrecht vs. Erwachsenenstrafrecht

Beim Erwachsenenstrafrecht folgt nach Abschluss des Verfahrens entweder eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe (der Gang ins Gefängnis). Bei Jugendlichen erfolgt eine Reihe von Sanktionen, die eher als Erziehungsmaßnahmen angesehen werden.

Unten findest Du ein Beispiel für die Erziehungsmaßnahme:

Das Absolvieren von Sozialstunden in einer sozialen Einrichtung.

Auch die Art des Gerichts ist deutlich zu unterscheiden. Bei Jugendlichen entscheiden zum Beispiel nur spezielle Jugendgerichte über die Strafbarkeit des Täters.

Darüber hinaus ist die Hauptverhandlung, in der ein Urteil über den/die Jugendliche*n gefällt wird, nicht öffentlich. Dies wird zum Beispiel in § 48 JGG geregelt.

Die Rechte der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden im Verfahren mitberücksichtigt. Das heißt zum Beispiel, dass die Eltern während der Hauptverhandlung anwesend sein dürfen und in allen Fällen die Möglichkeit erhalten, ihre Aussagen zu der Straftat zu tätigen. Die Erziehungsberechtigten haben darüber hinaus das Recht, einen Verteidiger für den/die Jugendliche*n auszusuchen.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Dauer der Strafe. Bei Jugendlichen beträgt die Höchstdauer einer Freiheitsstrafe 10 Jahre, während bei Heranwachsenden (von 18 bis zum Ende des 20. Lebensjahres) die längste Freiheitsstrafe bei 15 Jahren liegt.

Besonderheiten des Jugendstrafrechts – Erzieherische Maßnahmen

Es gibt einerseits Erziehungsmaßnahmen, die das Ziel haben, die vorhandenen Mängel in der Erziehung zu beseitigen und eine erneute Straffälligkeit des Täters zu vermeiden. Andererseits werden bei schweren Verbrechen härtere Strafen verhängt.

Zuchtmittel

Die sogenannten "Zuchtmittel" sollten bei Jugendlichen das Bewusstsein für die begangene Tat entwickeln.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Verwarnungen
  • Jugendarrest
  • das Erteilen von gewissen Auflagen

Die Verwarnung

Die Verwarnung gilt als die mildeste Bestrafung, die der/die Jugendliche oder Heranwachsende erhalten kann. Die Verwarnung kann als "gelbe Karte" angesehen werden. Sie ermahnt den Jugendlichen, bevor eine härtere Strafe folgt.

Zur Verwarnung gehören zum Beispiel:

  • Entschuldigung der Straftäter*in bei seinen Opfern
  • das Erbringen einer Arbeitsleistung
  • das Zahlen einer gewissen Geldsumme an eine gemeinnützige Einrichtung

Die Verwarnung soll dem/der Straftäter*in Mitgefühl und Reue bzw. Verständnis für sein/ihr Fehlverhalten einbringen.

Der Jugendarrest

Eine weitere Maßnahme im Rahmen des Jugendstrafrechts stellt der Jugendarrest dar. Im Gegensatz zur Verwarnung stellt der Jugendarrest eine vergleichsweise härtere Strafe dar. Der Jugendarrest kann Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest bedeuten.

  • Der Freizeitarrest bezieht sich dabei auf die Freizeit, die dem/der Jugendlichen entzogen wird.
  • Der Kurzarrest wird dann verhängt, wenn man glaubt, dass dies dem erzieherischen Wohl des/der Jugendlichen dient. Der Kurzarrest kann bis zu vier Tage lang verhängt werden.
  • Der Dauerarrest stellt die härteste Arreststufe dar. Insgesamt kann der Dauerarrest zwischen einer und bis zu vier Wochen dauern. Gemessen wird er in Tagen bzw. Wochen.

Die Jugendstrafe

Die höchste Strafe im Rahmen des Jugendstrafrechts stellt die Freiheitsstrafe dar. Denn die Jugendstrafe beinhaltet den Freiheitsentzug für den/die Jugendlichen. Diese hängt von den Umständen der Straftat ab.

Die Mindestdauer der Freiheitsstrafe beträgt dabei ein halbes Jahr. Die Höchstdauer beträgt fünf Jahre. Sofern es sich bei der Straftat des/der Jugendlichen um eine Straftat (wie z. B. einen Mord) handelt, die, sofern er/sie bereits erwachsen wäre, mit einer Freiheitsstrafe von fünfzehn Jahren bestraft werden würde, dann beträgt die Dauer der Freiheitsstrafe für den Jugendlichen bis zu zehn Jahre.

In § 106 Abs. 1 JGG heißt es hierzu:

Ist wegen der Straftat eines Heranwachsenden das allgemeine Strafrecht anzuwenden, so kann das Gericht an Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe auf eine Freiheitsstrafe von zehn bis fünfzehn Jahren erkennen.

Wird ein/e Heranwachsende/r nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt, besteht nach § 106 JGG dennoch die Möglichkeit für eine Milderung seiner Strafe.

Besonderheiten des Jugendstrafrechts - Das Wichtigste

  • Das Jugendstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafprozesses, das sich speziell an jugendliche und heranwachsende Straftäter*innen richtet.
  • Genauer genommen bezieht sich das Jugendstrafrecht auf Jugendliche (im Alter von 14 bis 17 Jahren) und Heranwachsende (im Alter von 18 bis 20 Jahren).
  • Das Jugendstrafrecht bezieht sich auf diejenigen, die zum Zeitpunkt ihrer Tat noch nicht vollständig strafmündig sind.
  • Strafmündigkeit bezeichnet den Zeitpunkt im Leben eines Menschen, ab dem er strafrechtlich verantwortlich für begangene Taten ist.
  • Gesetzlich geregelt wird das Jugendstrafrecht in dem sogenannten Jugendgerichtsgesetz (kurz JGG).
  • Das Jugendstrafrecht verfolgt das Ziel, die Jugendlichen zu erziehen und die Jugendlichen vor dem Begehen weiterer Straftaten abzuhalten.
  • Im Rahmen des Jugendstrafrechts erfolgen Erziehungsmaßnahmen, die das Ziel haben, die vorhandenen Mängel in der Erziehung zu beseitigen und eine erneute Straffälligkeit des Täters zu vermeiden.
  • Zu den erzieherischen Maßnahmen im Rahmen der Jugendstrafe gehören:
    • die Zuchtmittel
    • die Verwarnungen
    • der Jugendarrest, in Form von Freizeitarrest, Kurzzeitarrest oder Dauerarrest
    • die Jugendstrafe, die Freiheitsentzug für den Straftäter bedeutet.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Besonderheiten des Jugendstrafrechts

Das Jugendstrafrecht gibt es, um jugendliche und heranwachsende Täter mittels erzieherischer Sanktionen wieder auf den richtigen Weg zu bringen und von weiteren Straftaten abzuhalten.

Das Jugendstrafrecht bezieht sich auf Jugendliche (im Alter von 14 bis 17 Jahren) und Heranwachsende (im Alter von 18 bis 20 Jahren).

Im Jugendstrafrecht sind Sanktionen wie Verwarnungen, Zuchtmittel, Jugendarrest bis hin zu einer Jugendstrafe (also Freiheitsentzug) möglich.

Das Jugendstrafverfahren ist ein Verfahren, in dem über die Höhe der Straftat und die anschließenden Sanktionen entschieden wird.

Finales Besonderheiten des Jugendstrafrechts Quiz

Besonderheiten des Jugendstrafrechts Quiz - Teste dein Wissen

Frage

Wo drin ist das Jugendstrafrecht gesetzlich geregelt? 

Antwort anzeigen

Antwort

Gesetzlich geregelt wird das Jugendstrafrecht in dem sogenannten Jugendgerichtsgesetz.

Frage anzeigen

Frage

An wen richtet sich das Jugendgerichtsgesetz?

Antwort anzeigen

Antwort

Das Jugendgerichtsgesetz richtet sich an jugendliche und heranwachsende Straftäter, die zum Zeitpunkt ihrer Tat noch keine 21 Jahre alt sind. 

Frage anzeigen

Frage

Wofür steht die Abkürzung JGG?

Antwort anzeigen

Antwort

Für Jugendgerichtsgesetz 

Frage anzeigen

Frage

Wann wurde das Jugendgerichtsgesetz zum ersten Mal datiert?

Antwort anzeigen

Antwort

1922

Frage anzeigen

Frage

Im Gegensatz zu Erwachsenen entscheiden bei Jugendlichen spezielle Jugendgerichte über die Höhe der Strafe. Richtig oder falsch?

Antwort anzeigen

Antwort

Richtig

Frage anzeigen

Frage

Die Höchstdauer der Strafe ist bei Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen gleich. Richtig oder falsch? 

Antwort anzeigen

Antwort

Richtig

Frage anzeigen

Frage

Ab wann ist man in Deutschland bedingt strafmündig?

Antwort anzeigen

Antwort

Ab einem Alter von 14 Jahren ist man in Deutschland bedingt strafmündig.

Frage anzeigen

Frage

Die Jugendgerichtshilfe hat ein Recht auf eine Anwesenheit und eine Anhörung in der Hauptversammlung. Richtig oder falsch?

Antwort anzeigen

Antwort

Richtig

Frage anzeigen

Frage

Wer vertritt die pädagogischen, sozialen und fürsorglichen Ansichten während der Strafverfahrens?

Antwort anzeigen

Antwort

Die Jugendgerichtshilfe

Frage anzeigen

Frage

Die Jugendgerichtshilfe hat ein Recht auf...?

Antwort anzeigen

Antwort

...eine Anwesenheit und eine Anhörung in der Hauptversammlung

Frage anzeigen

Frage

Wer unterstützt die Jugendlichen und Heranwachsenden, indem es das persönliche Umfeld sowie die Persönlichkeit des Straftäters genau überprüft?


Antwort anzeigen

Antwort

Die Jugendgerichtshilfe

Frage anzeigen

Frage

Eltern dürfen auch während der Hauptverhandlung anwesend sein und in allen Fällen die Möglichkeit erhalten ihre Aussagen zu der Straftat zu tätigen. Richtig oder falsch?


Antwort anzeigen

Antwort

​Richtig

Frage anzeigen

Frage

Was muss der Straftäter im Rahmen einer Verwarnung machen?

Antwort anzeigen

Antwort

Der Straftäter muss sich im Rahmen einer Verwarnung zum Beispiel bei seinem Opfer entschuldigen. Darüber hinaus gehört zu der Verwarnung, das Erbringen einer Arbeitsleistung oder das Zahlen einer gewissen Geldsumme an eine gemeinnützige Einrichtung.

Frage anzeigen

Frage

Welche Arrest Arten gibt es im Rahmen des Jugendstrafrechts?

Antwort anzeigen

Antwort

Den Freizeitarrest, den Kurzarrest und den Dauerarrest

Frage anzeigen

Frage

​Wann erfolgt die Jugenstrafe?

Antwort anzeigen

Antwort

Wenn die Straftat des Jugendlichen nicht mehr als harmlos anzusehen ist.

Frage anzeigen

Frage

Wie lange beträgt die Mindestdauer der Freiheitsstrafe eines Jugendlichen?

Antwort anzeigen

Antwort

ein halbes Jahr

Frage anzeigen

Frage

Die Dauer des Dauerarrest bezieht sich auf?

Antwort anzeigen

Antwort

Die Dauer des Dauerarrest kann sich auf einen Zeitraum von ein bis vier Wochen beziehen.

Frage anzeigen

Mehr zum Thema Besonderheiten des Jugendstrafrechts
60%

der Nutzer schaffen das Besonderheiten des Jugendstrafrechts Quiz nicht! Kannst du es schaffen?

Quiz starten

Wie möchtest du den Inhalt lernen?

Karteikarten erstellen
Inhalte meiner Freund:innen lernen
Ein Quiz machen

94% der StudySmarter Nutzer erzielen bessere Noten.

Jetzt anmelden

94% der StudySmarter Nutzer erzielen bessere Noten.

Jetzt anmelden

Wie möchtest du den Inhalt lernen?

Karteikarten erstellen
Inhalte meiner Freund:innen lernen
Ein Quiz machen

Kostenloser wirtschaft Spickzettel

Alles was du zu . wissen musst. Perfekt zusammengefasst, sodass du es dir leicht merken kannst!

Jetzt anmelden

Finde passende Lernmaterialien für deine Fächer

Alles was du für deinen Lernerfolg brauchst - in einer App!

Lernplan

Sei rechtzeitig vorbereitet für deine Prüfungen.

Quizzes

Teste dein Wissen mit spielerischen Quizzes.

Karteikarten

Erstelle und finde Karteikarten in Rekordzeit.

Notizen

Erstelle die schönsten Notizen schneller als je zuvor.

Lern-Sets

Hab all deine Lermaterialien an einem Ort.

Dokumente

Lade unzählige Dokumente hoch und habe sie immer dabei.

Lern Statistiken

Kenne deine Schwächen und Stärken.

Wöchentliche

Ziele Setze dir individuelle Ziele und sammle Punkte.

Smart Reminders

Nie wieder prokrastinieren mit unseren Lernerinnerungen.

Trophäen

Sammle Punkte und erreiche neue Levels beim Lernen.

Magic Marker

Lass dir Karteikarten automatisch erstellen.

Smartes Formatieren

Erstelle die schönsten Lernmaterialien mit unseren Vorlagen.

Melde dich an für Notizen & Bearbeitung. 100% for free.

Fang an mit StudySmarter zu lernen, die einzige Lernapp, die du brauchst.

Jetzt kostenlos anmelden
Illustration