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Sozialstaat

Artikel 20 Absatz 1 des deutschen Grundgesetztes besagt:

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Artikel 20 Absatz 1 des deutschen Grundgesetztes besagt:

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Um soziale Ungerechtigkeiten und Armut in einem Sozialstaat zu verringern, bietet ein Sozialstaat mehrere finanzielle und soziale Unterstützungen für die Bevölkerung.

In diesem Artikel erfährst Du, was ein Sozialstaat ist, welche Vorteile er bietet und worauf er basiert, um erfolgreich funktionieren zu können.

Sozialstaat – Definition und Ziele

Der deutsche Staat ist nach Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes ein sozialer Bundes­- und Rechtsstaat.

Der Gesetzgeber eines Sozialstaats muss in seinem Land für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit der Bürger*innen sorgen.

Ein zentraler Bereich des deutschen Sozialstaats ist, neben dem Arbeits- und dem Steuerrecht die Sozialversicherung. Dazu gehören die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Arbeitslosen- und die Pflegeversicherung.

Darüber hinaus finanziert der Sozialstaat ebenfalls Sozialleistungen wie Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld oder Sozialhilfe.

Das Ziel eines Sozialstaats ist es, eine absolute soziale Gerechtigkeit innerhalb eines Staates zu schaffen. Diese Gerechtigkeit soll unveränderlich sein und somit für so lange wie möglich gesichert werden. Um den höchstmöglichen Grad an Gerechtigkeit zu erlangen, betreibt der Gesetzgeber Sozialpolitik und implementiert Gesetze und Vorschriften.

Für die Bürger*innen bedeutet das, dass jede Person nicht nur das Recht auf soziale Absicherung hat, sondern auch die Pflicht, bestimmte Versicherungen abzuschließen.

In Deutschland ist die allgemeine Krankenversicherung Pflicht. Demnach ist jede*r Bürger*in verpflichtet, irgendeine Art von Krankenversicherung vorweisen zu können.

Zudem stehen Bürger*innen eines Sozialstaats unterschiedliche Ausführungen von Bildung wie Schule, Sprachkurse und Universitäten zu. Wahlen, politische Aktivitäten, Demonstrationen oder Petitionen stehen den Bürger*innen ebenfalls zu.

Um das zu gewährleisten, stattet der Sozialstaat jede Person des Landes mit dem Recht aus, sich zu versichern, sich zu bilden und sich jederzeit aktiv einzubringen. Dadurch, dass sich Bürger*innen aktiv politisch, sozial und wirtschaftlich einbringen können, soll eine Demokratie, wie wir sie in Deutschland haben, gestützt werden.

Merkmale des Sozialstaats

Ein Sozialstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er versucht, der Armut in der Bevölkerung soweit wie möglich vorzubeugen und dieser eine soziale Sicherung durch eine dementsprechend soziale Politik zu gewährleisten.

Hier findest Du eine Übersicht über die Merkmale des Sozialstaats:

  • Sozialstaatsprinzip
  • Solidaritätsprinzip
  • Wandelbarkeit

Beim Sozialstaatsprinzip versucht der Staat, sozial starke und schwache Gruppen auszubalancieren und eine soziale Gerechtigkeit zu schaffen. Eine zu große soziale Ungleichheit soll mit Sicherungen wie der Existenz-Sozialhilfe ausgeglichen werden.

Damit diese soziale Absicherung funktionieren kann, braucht es das Solidaritätsprinzip. Dieses Merkmal des Sozialstaats bedeutet, dass jede*r Erwerbstätige einen Beitrag zur Sozialversicherung leisten muss. Von diesem Geld kann dann die Unterstützung für arbeitslose oder arbeitsunfähige Menschen finanziert werden. Dasselbe Prinzip gilt auch bei der Rentenversicherung: Arbeitnehmer*innen ermöglichen mit ihren Beiträgen Rentner*innen die soziale Sicherung im Alter.

Wichtig bei einem Sozialstaat ist ist auch die Wandelbarkeit. Das bedeutet, dass er niemals vollständig ausgeprägt ist. Das liegt daran, dass er sich Anforderungen der Bevölkerung, der Globalisierung, der Wirtschaft und sozialen Veränderungen anpasst und somit ständig im Wandel ist — genauso, wie unsere Gesellschaft.

Beispielsweise wird die Höhe und Leistung der Arbeitslosenunterstützung, auch bekannt als Hartz IV, an den Arbeitslosenquoten und den benötigten Kosten gemessen. Wenn die Mietpreise oder Energiekosten aufgrund von Inflation oder anderen Krisen steigen, benötigen Bezieher*innen von Hartz IV mehr Geld, um sich ihr Leben weiterhin finanzieren zu können.

Unterschied zwischen Sozialstaat und Wohlfahrtsstaat

Den Staat, der sich im Gegenzug um das Wohlergehen seiner Bevölkerung kümmert nennt man Wohlfahrtsstaat. Er entstand als Grundmodell der Sozialpolitik moderner Wettbewerbsgesellschaften.

In einem Wohlfahrtsstaat trägt der Staat die Verantwortung, grundlegende soziale Menschenrechte zu gewährleisten und stellt die Sorge für das Wohlergehen jeder Einzelperson und der Allgemeinheit als Pflicht des Staates in den Vordergrund.

Die Ziele des Wohlfahrtsstaats können sich auf weniger Bedürftige oder auf die große Mehrheit der Bevölkerung richten und sind wesentlich abhängig von der finanziellen Lage des Staates.

Obwohl Wohlfahrtsstaat und Sozialstaat eng beieinander stehen, unterscheiden sie sich in insofern, dass sich ein Wohlfahrtsstaat in sämtliche gesellschaftliche Situationen einmischt und versucht, diese zu steuern. Ein Sozialstaat hingegen hat kein derartig universalistisches Ziel.

Mehr zum Wohlfahrtsstaat findest Du im gleichnamigen Artikel.

Sozialstaat – 5 Säulen

Die fünf Säulen des Sozialstaats gelten als Träger eines erfolgreich umgesetzten Sozialstaats und wurden über die letzten Jahrhunderte nach und nach implementiert. Diese Sozialleistungen sind dazu da, Menschen mit Krankheiten, Pflegebedarf oder nach einem Unfall zu unterstützen und den Anspruch auf diese Hilfe zu gewähren.

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Altersvorsorge
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung

Hier findest Du eine Übersicht und Erklärung zu den fünf Säulen eines Sozialstaats, damit Du sie ab jetzt immer drauf hast!

Wenn Du mehr zu den Säulen der sozialen Sicherung wissen möchtest, schaue dir gerne den Artikel "Säulen des Sozialversicherungssystems" an!

Die Krankenversicherung

Am 15. Juni 1883 hat der damalige Reichskanzler Otto von Bismark eine Verpflichtung zur Krankenversicherung für Arbeitende im Land eingeführt, um es Menschen zu ermöglichen, bei Krankheit zur Vorsorge einen Arzt aufzusuchen, ohne Angst vor einem finanziellen Ruin haben zu müssen.

Zur damaligen Zeit wurde in ganz Europa die Frage nach mehr sozialen Aspekten innerhalb der Staaten gestellt. Bismarcks Hauptgrund für seine Sozialgesetze war schlicht, dass er die Bevölkerung wieder auf die Seite des Staates ziehen wollte und Aufstände gegen ihn verhindern wollte.

Deutschland war somit das erste Land, das ein solches Sozialgesetz nationsweit eingeführt hat. Als das Gesetz in Kraft getreten war, galt, dass der/die Arbeitnehmer*in zwei Drittel der Krankenversicherung und der/die Arbeitgeber*in ein Drittel der Kosten übernehmen soll.

Heute ist die Krankenversicherung für jeden Bürger und jede Bürgerin selbstverständlich. Damit der Sozialstaat weiterhin stabil funktionieren kann, zahlen über drei Viertel der Deutschen monatlich einen finanziellen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse, sodass jede*r Bürger*in zu im Notfall freien Zugang zu medizinischer Versorgung wie Arztbesuche, Operationen oder Medikamenten hat.

Die Unfallversicherung

Das im Juli 1884 eingetretene Unfallversicherungsgesetz gilt auch noch heute und verpflichtet Arbeitgeber*innen zur Versicherungsabschluss, damit sowohl der/die Arbeitnehmer*in, als auch das Unternehmen im Falle eines Unfalls am Arbeitsplatz geschützt sind.

Somit sollte und soll immer noch sichergestellt werden, dass der/die Arbeitgeber*in sich um einen sicheren Arbeitsplatz für seine/ihre Arbeiter*innen kümmert. Außerdem schließt der Arbeitgeber eine Unfallversicherung ab, um sich selbst zu schützen. Im Falle eines Unfalls beugt das Unternehmen damit vor, die dem Arbeitnehmer zustehende Auszahlung nicht selbst zu tragen, sondern die Versicherung die finanzielle Entschädigung übernehmen zu lassen.

Die Altersvorsorge

Die Altersvorsorge, oder auch bekannt als Rentenversicherung, dient dem/der Versicherten dazu, nach der Beendigung des Berufs (Ruhestand) finanziell für den Rest des Lebens abgesichert zu sein. Dafür zahlt der/die Versicherte im Laufe seines/ihres beruflichen Lebens in eine Rentenversicherung ein.

Meistens gilt, dass der/die Arbeitgeber*in dazu verpflichtet ist, die Hälfte dieses Beitrags, der meist monatlich gezahlt wird, zu übernehmen. Im Laufe der Jahre sammelt sich somit ein gewisses finanzielles Depot an. Damit erhält die Person auch im Ruhestand weiterhin ein monatliches Einkommen. Außerdem können im Falle des Todesfalls die Hinterbliebenen des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin ebenfalls versorgt werden.

Die Arbeitslosenversicherung

Damit eine Person, die momentan arbeitslos, arbeitsunfähig oder auf der Suche nach einer Arbeit ist, nicht in Existenzangst verfällt, gibt es die Arbeitslosenversicherung. Der Staat unterstützt Arbeitslose mit einem einkommensersetzenden Betrag, damit sich diese trotz Arbeitslosigkeit eine Lebensbasis wie beispielsweise Miete, Einkauf oder Strom leisten können.

Das Geld aus der Arbeitslosenversicherung wird in der Regel 12 Monate bezahlt und beträgt 60% des letzten Lohns. Danach erhält der/die Arbeitslose Sozialhilfe (Hartz IV).

Die Pflegeversicherung

Da viele Bürger*innen in Deutschland im Alter auf Pflege angewiesen sind, wurde 1995 die Pflegeversicherung als letzte der fünf Säulen des deutschen Sozialstaats eingeführt. Sie dient dazu, dass eine Person selbstständig entscheiden darf, wer sie später einmal pflegen soll, ohne dass alleine die finanziellen Mittel dafür ausschlaggebend sind.

Im Laufe des Lebens zahlt eine Person also freiwillig in eine Pflegeversicherung ein. Später, wenn sie auf diese Pflege angewiesen ist, übernimmt der Staat die Kosten in der Höhe, in der die Person im Laufe der Jahre eingezahlt hat. Von diesem Beitrag wird demnach die Pflege vom Staat übernommen, sodass sich der/die Pflegebedürftige um keine finanziellen Bürden mehr kümmern muss.

Um das Konzept der Pflege erfolgreich umsetzen zu können, sind Pflegekräfte und Pflegeheime hierfür ausschlaggebend. Diese sind schließlich dafür zuständig, dass eine solche Pflege und dieser Kreislauf der Einzahlung und Pflege überhaupt stattfinden kann.

Wichtigstes Ziel bei der Umsetzung ist es, den/die Pflegebedürftige*n ein selbstbestimmteres und einfacheres Leben zu ermöglichen, indem sie selbst entscheiden dürfen, wie beziehungsweise ob sie überhaupt einmal gepflegt werden wollen.

Sozialstaat Probleme

Obwohl das Konzept des Sozialstaats jede*n Bürger*in begünstigt, fehlt es teilweise an der reibungslosen Umsetzung dieser Idee. Kritiker*innen bemängeln häufig die Spaltung von Arbeits- und Finanzklassen innerhalb eines Sozialstaats, den wir in Deutschland haben.

Zwar ist die Verpflichtung zur Krankenversicherung ein durchaus wichtiges und notwendiges Gesetz. Jedoch wird mit der Unterscheidung zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen eine Spaltung innerhalb der Bevölkerung erzeugt, die auf dem Wohlstand der Bürger*innen basiert.

Eine wohlhabende Person, die sich eine private Krankenversicherung leisten kann, hat meist schnelleren und einfacheren Zugang zu Facharztbehandlungen als jemand, der gesetzlich versichert ist.

Ebenfalls wird oft moniert, dass im Sozialstaat die Beiträge verschiedener Schichten zu unfair aufgeteilt sind. Reiche sollen demnach stärker besteuert werden, als die Mittel- oder Unterschicht. Wie in der unten gezeigten Grafik angedeutet wird, zeigen Studien, dass die Mittelschicht am meisten unter Steuerabgaben leiden würde.

Ein Lösungsansatz hierfür wäre die Abgaben wohlhabenderer Bürger*innen anzuheben. Dadurch würde sich das finanzielle Depot erhöhen und könnte verwendet werdet, die soziale Imbalance auszugleichen.

Auch der gesellschaftliche Wandel stellt den Sozialstaat vor immer neue Probleme. Dazu zählt allen voran der demografische Wandel aufgrund niedriger Geburtenraten und gleichzeitiger immer höherer Lebenserwartung. Vor allem das bestehende Rentensystem kann langfristig nicht finanziert werden, wenn auf immer weniger junge Berufstätige immer mehr Menschen im Rentenalter kommen.

Zudem ist der Sozialstaat nach wie vor stark an das traditionelle Familienbild angepasst, bei dem ein Elternteil arbeiten geht und der andere die Betreuung der Kinder übernimmt. In der Realität reicht ein Einkommen aber häufig nicht mehr aus, um eine Familie zu ernähren. Außerdem möchte sich die Menschen in einer zunehmend individualisierten Gesellschaft nicht zwischen Beruf und Familie entscheiden müssen. Der Sozialstaat muss folglich auch ausreichende Plätze in der vorschulischen Kinderbetreuung schaffen.

Schließlich muss sich der Sozialstaat ebenfalls an die neuen Gegebenheiten im Zuge der Globalisierung anpassen. Einerseits müssten Sozialabgaben erhöht werden, um die steigende Migration ins Sozialsystem zu stemmen. Andererseits wächst der Druck auf die Staaten, im internationalen Vergleich als Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig zu bleiben. Sozialabgaben und Steuern müssten dafür gesenkt werden, wodurch Geld für die sozialen Staatsaufgaben fehlt.

Deutschland als Beispiel für einen Sozialstaat

Der Sozialstaat stellt in der Praxis einer einzelnen Person im Laufe des Lebens eine Reihe an Leistungen zur Verfügung. Um die Prinzipien eines Sozialstaat besser zu veranschaulichen, findest Du im Folgenden den Ablauf des Lebens einer in Deutschland lebenden Person und die Leistungen, die er/sie durch den Sozialstaat erhält.

Nach der Geburt

Nachdem eine Person geboren worden ist, stellt der Staat mehrere Dienstleistungen zur Verfügung, um Mutter und Kind gesund und glücklich in ihr gemeinsames Leben einzuführen.

  • Mutterschutz: Mutter erhält sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt weiterhin das volle Gehalt und kann sich auf das Kind und eigene Erholung konzentrieren.
  • Elterngeld: Elternteile, die nach der Geburt des Kindes weniger als 30 Stunden in der Woche arbeiten haben Anspruch auf Elterngeld (in der Regel 60% des letzten Gehalts).
  • Krankenhausleistungen: Anspruch auf eine Hebamme für die Geburt und der Aufenthalt im Krankenhaus nach der Geburt, bis sich die Mutter und das Neugeborene erholen

Kindheit und Jugend

Der Staat stellt Kindern und Jugendlichen schon ab einem jungen Alter Einrichtungen für Bildung zur Verfügung. Nicht nur für die Weiterbildung beziehungsweise die Einführung in das deutsche Bildungssystem, sondern auch zur Entlastung der Eltern können Kinder Kinderkrippen, Kindergärten, Vorschulen, Grundschulen, Schulen und Hochschulen besuchen.

Neben diesen Leistungen bietet der Staat auch finanzielle Entlastungen für Familien.

  • Kindergarten: ermöglicht Eltern, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen
  • finanzielle Unterstützung: steuerliche Begünstigung, Kindergeld und Familienbeihilfe
  • Bildung: für jedes Kind ist Bildung frei zugänglich und sogar verpflichtend, Schulbücher, Ausflüge und mehr

Berufsleben

Damit der Arbeitsplatz in Unternehmen für Arbeitnehmer*innen ansprechend ist, hat der Staat für diesen langen Lebensabschnitt mehrere Angebote und Pflichten, um sowohl Arbeitnehmer*innen, als auch Arbeitgeber*innen zu schützen.

  • Arbeitsbedingungen: Mitbestimmung, Arbeitsrecht, Verträge, Mindestlöhne und Urlaubstage
  • Krankheiten und Unfälle: Versicherungen, medizinische Versorgung, Krankengeld
  • Arbeitslosigkeit: Arbeitslosengeld, Unterstützung und Vermittlung durch die Agentur für Arbeit, Kurse und Vorbereitungen
  • Rentenabsicherung: Vorsorge für die Pension

Rente

Nach dem Berufsleben begeben sich Menschen in Rente, für welche sie schon früh vorsorgen können. Um finanziell unabhängiger zu sein, bietet der Sozialstaat Möglichkeiten, sich in der Pension finanziell zu entlasten und Pflege wahrzunehmen.

  • Pflege: freie Wahl an wer, wann wie die pflegebedürftige Person pflegen soll, z.B. Pflegeheime oder im eigenen Zuhause
  • Rente: finanzielle Rücklagen nutzen, um Pension in Ruhe ohne Geldsorgen zu verbringen
  • Nach dem Tod: sogenannter "Hinterbliebenenschutz" unterstützt Witwen, Wittwer und Waisen des/der Verstorbenen finanziell und regelt den weiteren Vorgang des verbleibenden Pensionsgeldes

Sozialstaat – Das Wichtigste

  • Ein Sozialstaat bietet seiner Bevölkerung finanzielle und soziale Unterstützung, um Ungerechtigkeiten und Arbeit vorzubeugen.

  • Die fünf Säulen des deutschen Sozialstaats sind Basis für einen finanziellen Kreislauf der die Bevölkerung mit Sicherheit zu jedem Zeitpunkt schützt. Sie lauten:

    • Krankenversicherung
    • Unfallversicherung
    • Altersvorsorge/Rentenversicherung
    • Arbeitslosenversicherung
    • Pflegeversicherung
  • Häufig wird kritisiert, dass ein Sozialstaat die Schere zwischen Arm und Reich durch Unterscheidungen wie gesetzlicher und privater Krankenversicherung erweitert.

  • Wie unsere Gesellschaft, ist ein Sozialstaat ständig im Wandel und passt sich an Faktoren wie Wirtschaft, Globalisierung, soziale (Un-)Gleichheiten und Anforderungen der Bürger*innen an.

  • Zusammen mit der Demokratie bildet der Sozialstaat die sogenannte soziale Demokratie.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Sozialstaat

Ein Sozialstaat bietet seiner Bevölkerung finanzielle und soziale Unterstützung, um Ungerechtigkeiten zwischen verschiedenen Bevölkerungsschichten vorzubeugen. Zusammen mit der Demokratie bildet der Sozialstaat die sogenannte soziale Demokratie.

Mit den fünf Säulen 

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Altersvorsorge/Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung

des Sozialstaats wird der Bevölkerung finanzielle und soziale Unterstützung gegeben. 

Wie unsere Gesellschaft ist auch ein Sozialstaat ständig im Wandel und passt sich an Faktoren wie Wirtschaft, Globalisierung, soziale (Un-)Gleichheiten und Anforderungen der Bürger*innen an.

Das Ziel eines Sozialstaats ist es, eine absolute soziale Gerechtigkeit innerhalb eines Staates zu schaffen.

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Soziale Ungleichheit und soziale Ungerechtigkeit sind Synonyme.

Das Vermögen ist deutlich ungleicher verteilt als das Einkommen.

Rassismus wird bei sozialer Ungleichheit nicht berücksichtigt.

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