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Verträge begegnen uns täglich im Alltag. Dabei ist uns häufig gar nicht bewusst, dass wir einen Vertrag abschließen und auch die Rechte und Pflichten, die daraus resultieren, sind uns manchmal unbekannt. Wusstest du, dass du zum Beispiel schon einen Vertrag abschließt, wenn du morgens beim Bäcker Brötchen holst? Als Vertrag ist die erklärte Einigung über die Herbeiführung einer Rechtsfolge zu verstehen,…
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Jetzt kostenlos anmeldenVerträge begegnen uns täglich im Alltag. Dabei ist uns häufig gar nicht bewusst, dass wir einen Vertrag abschließen und auch die Rechte und Pflichten, die daraus resultieren, sind uns manchmal unbekannt. Wusstest du, dass du zum Beispiel schon einen Vertrag abschließt, wenn du morgens beim Bäcker Brötchen holst?
Als Vertrag ist die erklärte Einigung über die Herbeiführung einer Rechtsfolge zu verstehen, die zwischen zwei oder mehr Rechtssubjekten besteht. Er beinhaltet mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Mehr über Rechtssubjekte und Willenserklärungen erfährst du in unseren Artikeln "Rechtssubjekte" und "Willenserklärung".
Die Willenserklärungen, die in Verträgen enthalten sind, nennt man auch Angebot und Annahme. Ein Angebot (im BGB auch "Antrag") ist eine einseitige Willenserklärung, die empfangsbedürftig ist. Das Angebot muss so eindeutig sein, dass das alleinige Bejahen, also die Annahme des Angebots, den Abschluss des Vertrags gewährleistet.
Angebot und Annahme müssen inhaltlich übereinstimmen. Das bedeutet, dass sich die Vertragsparteien einig darüber sind, welche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis entstehen.
Verträge gibt es sowohl im Privatrecht als auch im öffentlichen Recht.
Wenn es um Verträge geht, dann ist die Vertragsfreiheit ein wichtiges Stichwort. Diese gilt grundsätzlich bei Verträgen. Unter Vertragsfreiheit versteht man, dass dich niemand dazu zwingen kann, einen Vertrag anzunehmen oder abzulehnen.
Im Wirtschaftsleben dienen Verträge vor allem der Sicherheit. Die Leistungen und Gegenleistungen werden in der Regel möglichst genau festgelegt. So können zum Beispiel Zulieferer ihre Produktion besser planen, wenn sie einen langfristigen Vertrag mit einem Unternehmen abschließen. Ohne den (schriftlichen) Abschluss eines solchen Vertrags, wäre der Käufer in einer sehr starken Handlungsposition.
Der Zulieferer würde beginnen, die angeforderte Ware in der vereinbarten Menge zu produzieren und investiert viel Geld in die Herstellung. Gäbe es keine vertragliche Bindung, dann kann der Käufer nicht zur tatsächlichen Annahme der Ware gezwungen werden, wodurch der Lieferant erhebliche Verluste erleiden würde. Dies ist dem Käufer bewusst und er könnte den Preis durch Nachverhandlungen stark senken.
Dieses Verhalten wäre für die Zulieferer bereits vorab zu erahnen und sie würden die Waren gar nicht erst produzieren. Dadurch würde ein wirtschaftlicher Effizienzverlust entstehen, da das Geschäft aufgrund von Unsicherheiten nicht zustande kommen würde.
Es gibt viele verschiedene Arten von Verträgen. Welche das sind und was sie bewirken, wird dir im Folgenden erklärt:
Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten. In einigen Fällen wird Verbrauchern jedoch die Möglichkeit eingeräumt, bereits abgeschlossene Verträge zu widerrufen. Dem Vertragspartner muss dann, am besten schriftlich, mitgeteilt werden, dass der Vertrag widerrufen wird.
In der Regel hat ein Verbraucher 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Ein Grund für den Widerruf muss nicht angegeben werden.
Folgende Verträge können widerrufen werden:
Rücktrittsrecht bedeutet, dass du, unter gewissen Bedingungen, von einem Vertrag zurücktreten kannst. Es meint also das Rückgängigmachen eines vorerst wirksam zustande gekommenen Vertrags.
Das Rücktrittsrecht und die zugehörigen Wirkungen sind im § 346 ff. BGB geregelt. Mögliche Rücktrittsgründe findest du in den §§ 323 ff. BGB.
§323 gilt grundsätzlich für alle gegenseitigen Verträge. Dabei muss die Leistungspflichtverletzung in Form von Nicht- oder Schlechterfüllung erfolgen. Es ist allerdings notwendig, dass der Schuldner die Chance hatte, die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen oder nachzuerfüllen. Darauf kann nur verzichtet werden, wenn der Schuldner die Leistung verweigert.
Der Gläubiger muss auch seinerseits die Gegenleistung erbringen wollen.
Bei einem Rücktritt gemäß § 324 BGB muss der Schuldner keine Rücksicht auf die Belange des Gläubigers berücksichtigt haben. Dazu gehört:
Es gilt jedoch, dass diese Verletzungen es dem Gläubiger nicht zumutbar machen müssen, weiterhin an den Vertrag gebunden zu sein. Das passiert zum Beispiel, wenn dein Vertragspartner trotz Abmahnung nicht dazu bereit ist, die Pflichten zu erfüllen. Auch bei schwerwiegenden oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen ist dies der Fall.
In §§ 326 Absatz 5 und 323 BGB ist die Leistungsbefreiung des Schuldners geregelt.
Ein Rücktritt kann zu folgenden Konsequenzen führen:
Ein Vertrag ist gültig, wenn er zwei übereinstimmende Willenserklärungen enthält. Diese Willenserklärungen werden Angebot/Antrag und Annahmen genannt.
Es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht. Der Abschluss von Verträgen ist grundsätzlich verbindlich. In manchen Situationen macht das Gesetz jedoch eine Ausnahme und gewährt ein Widerrufsrecht. Dies gilt in der Regel 14 Tage nach Abschluss eines Vertrages oder dem Erhalt einer Ware.
Grundsätzlich ist der Abschluss von Verträgen bindend. In bestimmten Fällen kann jedoch das Widerrufs- oder Rücktrittsrecht greifen.
Man kann nicht im allgemeinen davon ausgehen, dass von einem Vertrag zurückgetreten werden kann. In manchen Fällen greift jedoch das Widerrufsrecht. Dieses gilt in der Regel 14 Tage nach Abschluss eines Vertrags oder dem Erhalt einer Ware.
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