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Im Schulgebäude findet sich die Hausordnung am Schwarzen Brett, in den Nachrichten wird über die Bestrafung von Schwarzfahrerenden berichtet und beim Aufrufen von Internetseiten erscheint ein Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung. Rechtsnormen begegnen Dir überall im Alltag. Von einfachen Satzungen über Verordnungen und Gesetze bis hin zu den Grundrechten – erfüllen Rechtsnormen diverse Funktionen, die für das gesellschaftliche Zusammenleben von Bedeutung sind. Deshalb…
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Jetzt kostenlos anmeldenIm Schulgebäude findet sich die Hausordnung am Schwarzen Brett, in den Nachrichten wird über die Bestrafung von Schwarzfahrerenden berichtet und beim Aufrufen von Internetseiten erscheint ein Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung.
Rechtsnormen begegnen Dir überall im Alltag. Von einfachen Satzungen über Verordnungen und Gesetze bis hin zu den Grundrechten – erfüllen Rechtsnormen diverse Funktionen, die für das gesellschaftliche Zusammenleben von Bedeutung sind. Deshalb ist es für Dich wichtig zu wissen, was die Funktionen des Rechts sind.
Satzungen, Verordnungen, Gesetze werden zusammen mit den Grundrechten unter dem Oberbegriff "Rechtsnorm" zusammengefasst und erfüllen vier grundlegende Funktionen.
Grundsätzlich sollen Rechtsnormen das gesellschaftliche Zusammenleben ordnen, steuern und gestalten.
Um ein friedliches und gesellschaftliches Zusammenleben zu gewährleisten, verfolgen Rechtsnormen unterschiedliche Funktionen:
Lasse Dich nicht irritieren, wenn du auch andere Unterteilungen findest. Einige Rechtswissenschaftler*innen sehen in Rechtsnormen noch weitere Funktionen:
Damit Du nicht allzu sehr durcheinander kommst, werden im Folgenden allerdings nur die vier wichtigsten Funktionen behandelt.
Eine der wichtigsten Funktionen von Rechtsnormen stellt die Ordnungsfunktion dar.
Nach der Ordnungsfunktion soll durch das Rechtssystem das menschliche Zusammenleben bestimmt und geordnet werden.
Eine solche Ordnungsfunktion kannst Du beispielsweise in Hausordnungen, Schulordnungen oder der Straßenverkehrsordnung finden.
Stelle Dir vor, es würde keine Straßenverkehrsordnung (StVO) und kein Straßenverkehrsgesetz (StVG) geben. Dann gäbe es weder Ampeln noch Straßenschilder oder das TÜV-Siegel. Somit könntest Du beispielsweise mit Deiner selbst gebauten Seifenkiste wild durch die Straßen fahren. Das würde zu einem völligen Chaos und zu zahlreichen Unfällen führen.
Neben der Ordnungsfunktion haben Rechtsnormen auch eine erzieherische Funktion.
Mithilfe von Gesetzen werden an bestimmte Verhaltensweisen negative Rechtsfolgen geknüpft. Durch das Sanktionieren von unerwünschten Verhaltensweisen soll ein positives Verhalten innerhalb der Gesellschaft gefördert werden.
In der deutschen Rechtsordnung finden sich eine Vielzahl von Gesetzen, die hauptsächlich eine Erziehungsfunktion haben. So stellen insbesondere Strafgesetze, wie die Körperverletzung nach § 223 StGB, Verbots- oder Gebotsnormen dar, die bestimmte Verhaltensweisen bestrafen. In § 223 StGB heißt es beispielsweise:
Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Bedeutung solcher Verbotsnormen werden an folgendem Beispiel verdeutlicht:
Angenommen es gäbe kein Gesetz, welches Körperverletzung unter Strafe stellt, dann könnte folgendes Szenario passieren:
Dein Bruder Emil versucht nach Schulschluss den Bus noch zu erreichen, indem er die 600 m zur Bushaltestelle rennt. Dabei rempelt er versehentlich Benno an, entschuldigt sich aber sofort bei ihm. Benno nimmt Emils Entschuldigung jedoch nicht an und ist außer sich vor Wut. Daraufhin hält er Deinen Bruder fest und schlägt auf ihn ein, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Doch auch in anderen Gesetzen finden sich Rechtsnormen mit einer erzieherischen Funktion.
Überschreiten etwa Deine Eltern die in § 3 StVO festgelegten Höchstgeschwindigkeiten, müssen sie in der Regel ein Bußgeld zahlen.
Wie Du siehst, haben viele Verordnungen und Gesetze eine erzieherische Funktion, damit sozialschädliches Verhalten möglichst unterbleibt. Durch die angedrohten Konsequenzen werden die Menschen dahin gehend erzogen, welche Verhaltensweisen gut oder schlecht sind.
Natürlich sollen Rechtsnormen sowohl den Einzelnen als auch die Gesellschaft als Ganzes schützen.
Rechtsnormen schützen den gesellschaftlichen Frieden, indem Menschen innerhalb eines festgelegten Rechtsrahmens frei agieren können, ohne dabei Willkür oder Verletzungen zu erleiden.
Die Schutzfunktion wird vor allem beim Kinder- und Jugendschutzgesetz, in der Datenschutz-Grundverordnung und im Umweltschutzgesetz deutlich.
So verbietet das Jugendschutzgesetz Kindern und Jugendlichen Alkohol oder Drogen zu konsumieren. Damit wird zwar deren Freiheit eingeschränkt, gleichzeitig werden sie aber vor etwaigen Schäden geschützt.
Gäbe es solche Einschränkungen nicht, könnte beispielsweise dein sechsjähriger Bruder Alkohol kaufen und damit seiner Gesundheit massiv schaden.
Zu den grundlegendsten Funktionen der Rechtsordnung gehört auch die Gewährleistung von Rechtssicherheit.
Rechtssicherheit garantiert, dass Menschen auf die Beständigkeit, Eindeutigkeit und Vorhersehbarkeit von Gesetzen und damit auch auf den Staat vertrauen können.
So stellen etwa Fristen für die Verjährung oder Verwirkung klare Verhältnisse und somit Rechtssicherheit dar. Doch auch die Gewissheit, dass ein sozialschädliches Verhalten sanktioniert wird, fördert die Rechtssicherheit.
In der Praxis würde das zum Beispiel Folgendes bedeuten:
Die 93-jährige Ursel hatte in ihrer Jugend einige finanzielle Schwierigkeiten und lieh sich deswegen im Jahr 1963 50 Mark von ihrer besten Freundin Elise. Im Laufe der Jahrzehnte vergaßen beide das Darlehen, bis Elise beim Aufräumen den Schuldschein von Ursel fand. Beim wöchentlichen Kaffeetrinken sprach Elise Ursel darauf an und verlangt nun die 50 Mark plus Zinsen, also insgesamt 900 €, zurück.
Daraufhin holt sich Ursel schnellstmöglich Rat bei ihrem Anwalt. Dieser erklärt ihr, dass die Forderung von Elise bereits seit dem 01.01.1967 verjährt sei und sie sich deswegen überhaupt keine Sorgen machen brauche.
Neben den vier grundlegenden Funktionen des Rechts nehmen die Grundrechte in der deutschen Rechtsordnung eine herausragende Stellung ein und erfüllen besondere Funktionen.
Grundrechte finden sich sowohl im Grundgesetz als auch in den jeweiligen Landesverfassungen. Sie haben Verfassungsrang und gewährleisten dem/der Einzelnen Freiheits- und Gleichheitsrechte. Dabei wird der Staat zur Einhaltung der Grundrechte verpflichtet, sodass die Grundrechte nicht nur unveräußerlich, sondern auch einklagbar sind.
Aufgrund der exponierten Stellung der Grundrechte in der deutschen Rechtsordnung, weisen diese auch spezielle Funktionen auf. Dabei bezeichnet die Funktion eines Grundrechts vor allem die Wirkung eines Grundrechts auf das jeweilige Schutzgut, wie etwa das Leben. Die Grundrechte enthalten sowohl subjektiv-rechtliche als auch objektiv-rechtliche Gewährleistungen. Daher spricht man auch von der Doppelfunktion der Grundrechte.
Was genau subjektiv-rechtliche und objektiv-rechtliche Gewährleistungen sind, wird nachfolgend erklärt.
Subjektiv-rechtlich gesehen handelt es sich bei den Grundrechten um subjektiv-öffentliche Rechte.
Subjektiv-öffentliche Rechte wirken konkret zugunsten des Einzelnen.
Das lässt sich in der Regel bereits am Wortlaut erkennen, so beispielsweise bei Art. 2 Abs. 1 GG:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Dabei werden die subjektiv-öffentlichen Rechte nochmals unterteilt in:
Viele der Grundrechte gehören zu den Freiheitsrechten.
Freiheitsrechte sind dazu da, Bürger*innen vor Eingriffen des Staates, also der öffentlichen Gewalt, zu schützen.
Zu den Freiheitsrechten zählt unter anderem die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), die Glaubensfreiheit (Art. 4 GG) und die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG).
Angesichts des ansonsten bestehenden Machtgefälles zugunsten des Staates und zulasten des*der Bürger*in haben die Freiheitsrechte somit eine Abwehrfunktion. Das bedeutet, dass der Staat in diese Grundrechte nur unter spezifischen, vom Grundgesetz festgelegten Voraussetzungen eingreifen darf. Tut er dies ohne Rücksicht auf diese Voraussetzungen, so gilt das betroffene Freiheitsgrundrecht als verletzt und der*die betroffene Bürger*in kann dagegen klagen.
Auch hierzu gibt es ein Beispiel:
Art. 8 Abs. 1 GG verleiht allen Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Der Umweltaktivist Leo Lobesang möchte eine Demonstration in der Fußgängerzone seiner hessischen Heimatstadt veranstalten, um auf die drohenden katastrophalen Folgen der Erderwärmung aufmerksam zu machen. Er erhält von seiner Lehrerin nun den dringenden Rat, sein Vorhaben doch vorher bei der Versammlungsbehörde anzumelden, ansonsten könnte die Polizei der Demonstration ein Ende setzen, bevor sie richtig begonnen hätte. Leo ist außer sich, denn nach seinem Verständnis von Art. 8 GG bräuchte seine Demonstration keine Anmeldung, solange alles friedlich und waffenlos abliefe.
Allerdings muss er Art. 8 Abs. 2 GG beachten, wonach dieses Grundrecht für Versammlungen unter freiem Himmel, wie Leo sie vorhat, durch oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden kann. Das Grundgesetz enthält also eine Ermächtigung des Gesetzgebers, für diesen Fall eine Beschränkung zu regeln.
Diese findet sich auch in § 14 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes, wonach eine solche Versammlung 48 Stunden vor Beginn anzumelden ist. Diese Beschränkung der Versammlungsfreiheit geschah also im durch das Grundgesetz erlaubten Rahmen, sodass Leo dadurch in seinem Grundrecht nicht verletzt ist.
Wie Du siehst, sind Freiheitsrechte im täglichen Leben allgegenwärtig.
Während es bei den Freiheitsrechten hauptsächlich um die Abwehr staatlicher Eingriffe geht, ermöglichen Leistungsrechte dem*der Bürger*in einen Anspruch gegen den Staat auf ein bestimmtes Handeln, zum Beispiel die Erteilung einer Baugenehmigung oder die Gewährung staatlicher Leistungen.
Hier gilt allerdings der Vorbehalt des Möglichen, sodass der Anspruch unter Umständen an finanziellen oder anderen Grenzen scheitern kann.
Deine Eltern möchten in unmittelbarer Nähe zu deinen Großeltern ein Haus bauen, damit sie einander besser unterstützen können. Sie stellen bei der zuständigen Stadt einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Wohnhaus.
Allerdings sind sämtliche Grundstücke, die für dieses Vorhaben infrage kommen, als reines Industriegebiet ausgewiesen. Somit darf die Stadt Deinen Eltern die Baugenehmigung nicht erteilen, da in solchen Gebieten nur Gewerbebetriebe sein dürfen, keine Wohnhäuser.
Die Leistungsrechte werden nochmals untergliedert in originäre und derivative Leistungsrechte.
Originäre Leistungsrechte stellen selbst die Basis für einen Leistungsanspruch des/der Bürger*in gegen den Staat dar.
Sie ermöglichen ihm*ihr vom Staat etwas zu fordern, für das es ansonsten noch keine Anspruchsgrundlage gab. Als originäres Leistungsrecht gilt z. B. Art. 6 Abs. 4 GG, der Anspruch der Mutter "auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft".
Derivative Leistungsrechte werden dagegen auch Teilhaberechte genannt, denn sie ermöglichen Bürger*innen die Teilhabe an bereits Bestehendem (lat. derivare = ableiten).
Darunter fällt z. B. das Recht, nach Erlangen des Abiturs, einen Studienplatz zu bekommen. Begründet ist dieses Leistungsrecht in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, dem Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte, welches im Einzelnen aber durch Kapazitätsgrenzen der Universitäten beschränkt sein kann.
Neben den Freiheits- und Leistungsrechten sind die Gleichheitsrechte für unsere Gesellschaft von großer Bedeutung.
Die Gleichheitsrechte sollen sicherstellen, dass der Staat im Allgemeinen Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt.
Beispiele sind allen voran der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG und die Gleichheit von Mann und Frau aus Art. 3 Abs. 2 GG. Doch auch das Verbot der Benachteiligung aufgrund bestimmter Merkmale nach Art. 3 Abs. 3 GG ist ein spezifisches Gleichheitsrecht. So heißt es in Art. 3 Abs. 3 GG:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Als spezielle Gleichheitsrechte gelten zudem Art. 33 GG, der die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten sowie den gleichen Zugang aller Bürger*innen zu öffentlichen Ämtern regelt, und Art. 38 GG, der die Gleichheit der Wahl festlegt.
Art. 33 GG und Art. 38 GG sind zugleich Mitwirkungsrechte, denn sie gewähren dem*der Bürger*in die Mitwirkung am staatlichen und politischen Geschehen.
Deine beste Freundin Ayleen bewirbt sich nach ihrer Ausbildung zur Industriekauffrau bei einem namhaften Unternehmen. Sie hat zuvor zahlreiche Praktika mit hervorragenden Bewertungen abgeleistet und ihre Abschlussprüfung als Jahrgangsbeste abgeschlossen.
Sie wird zum Vorstellungsgespräch eingeladen, dort jedoch lediglich zu ihrer Herkunft und ihrem Kopftuch befragt. Anschließend erhält sie von dem Unternehmen eine Absage mit der Begründung, dass ihre Herkunft und religiöse Anschauung nicht zum Unternehmen passen würde.
Dieses Verhalten verstößt ganz klar gegen Art. 3 Abs. 3 GG, welcher die Benachteiligung aufgrund der Herkunft oder der Religion verbietet.
Die Grundrechte haben also subjektiv-rechtlich auch die Funktion, die Bürger vor ungerechtfertigter Benachteiligung und Ungleichbehandlung zu schützen.
Neben ihrem subjektiv-rechtlichen Gehalt haben Grundrechte auch eine objektiv-rechtliche Funktion. Sie ergibt sich nicht direkt aus dem Grundgesetz, sondern wurde über die Jahre durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entwickelt.
Nach dieser Rechtsprechung sind die Grundrechte nicht nur in ihrer Wirkung für den*die einzelne*n Bürger*in, sondern auch als "objektiv-rechtliche Wertentscheidungen der Verfassung" zu verstehen. An diese Wertentscheidungen ist der Staat selbst gebunden, egal ob er gesetzgeberisch, rechtsprechend oder verwaltend tätig wird.
Eine solche grundlegende Wertentscheidung der Verfassung ist beispielsweise das in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verbriefte Recht auf Leben. Zwar dient es schon subjektiv-rechtlich als Abwehrrecht des* Bürgers*in in Bezug auf das Rechtsgut "Leben". Objektiv-rechtlich versteht das BVerfG darin jedoch außerdem einen maßgeblichen und unentbehrlichen Wert des Grundgesetzes, an dem der Staat sich in all seinem Handeln zu orientieren hat.
So können objektiv-rechtlich gesehen Grundrechte Schutzpflichten darstellen. Auch hierfür gibt es ein Beispiel:
Große Diskussionen um die Schutzpflicht des Staates ergeben sich immer wieder in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche. Hier hat der Staat einerseits das ungeborene Leben zu schützen und andererseits die allgemeine Handlungsfreiheit der Schwangeren zu berücksichtigen. So hat sich die Rechtsprechung im Laufe der Jahrzehnte von einer sehr restriktiven Anwendung von Schwangerschaftsabbrüchen hin zu einer gemäßigten Linie weiterentwickelt.
Du siehst, ohne rechtliche Regelungen und deren beschriebene Funktionen wäre ein gesellschaftliches Zusammenleben kaum möglich und die Bürger*innen wären der Willkür des Staates ausgesetzt.
Eine Rechtsordnung gewährleistet das gesellschaftliche Zusammenleben, indem es dieses ordnet, steuert und gestaltet.
Die deutsche Rechtsordnung besteht aus Satzungen, Verordnungen, Gesetzen und Grundrechten. Dabei stehen die Grundrechte an der Spitze der Rechtsnormen und nehmen somit eine exponierte Stellung ein.
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