In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über den Vertrag von Amsterdam. Der Vertrag diente ursprünglich dazu, die Europäische Union auch nach der Osterweiterung noch Handlungsfähig zu halten. Der Vertrag von Amsterdam wurde am 02. Oktober 1997 unterzeichnet und trat am 01. Mai 1999 in Kraft. Er folgte auf den Vertrag von Maastricht.
Dieser Artikel gehört zum Fach Geschichte und erweitert das Thema Europäische Einigung und Integration.
Vertrag von Amsterdam zur Weiterentwicklung der EU
In dem Vertrag von Amsterdam wurden Veränderungen der Verträge zur Europäischen Union und zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (also dem EG-Vertrag, EURATOM-Vertrag und dem EGKS-Vertrag) beschlossen. Er sollte dafür sorgen, dass die Europäische Union auch nach einer Osterweiterung noch handlungsfähig bleibt. Mit der Osterweiterung wurden 2004 zehn weitere Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern) in die Europäische Union integriert. Allerdings scheiterte eine durchgreifende Reform der EU, so dass auch nach dem Vertrag von Amsterdam noch weitere Reformen nötig waren. Der Vertrag von Amsterdam ist die dritte umfassende Reform der Europäischen Gemeinschaftsverträge.
Der Vertrag ist das Ergebnis von zwei Jahren andauernder Verhandlungen der Regierungsvertreter der Mitgliedsstaaten. Bereits im Maastrichter Vertrag war eine Regierungskonferenz vorgesehen, die die Bestimmungen des Maastrichter Vertrags überprüfen sollte. Im ersten Halbjahr 1995 wurde von jedem EU-Organ über die Funktionsweise des Maastrichter Vertrags berichtet. Eine Reflexionsgruppe unter Carlos Westendorp prüfte die Berichte dann, um die zusammengetragenen Ergebnisse im Dezember 1995 dem Europäischen Rat von Madrid zu präsentieren.Nach einer Anhörung der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments, wurden die Verhandlungen über einen neuen Vertrag eröffnet. Nach 15 Monaten Verhandlungen traf man eine Einigung über den Vertrag von Amsterdam.
Ein kurzer Überblick:
Vertrag von Amsterdam als Vorbereitung auf die Osterweiterung der EU
Dritte umfassende Reform der Europäischen Gemeinschaftsverträge
Reaktion auf die Überprüfung der Bestimmungen des Maastrichter Vertrags
Inhaltliche Veränderungen und Neuerungen im Vertrag von Amsterdam
Der Vertrag von Amsterdam beinhaltet Veränderungen, die die Demokratisierung der Europäischen Union vorantreiben sollen und die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit stärken sollen. Außerdem wurde ein Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts geschaffen. Damit verbunden ist auch die Erweiterung der gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik, die im Vertrag von Amsterdam beschlossen wurde. Institutionelle Reformen des Vertrages sollten dafür sorgen, dass die Europäische Union auch nach ihrer Osterweiterung noch handlungsfähig bleibt.
Demokratisierung der EU im Vertrag von Amsterdam
Zur Demokratisierung der EU, wurden die Rechte des Europäischen Parlaments im Mitentscheidungsverfahren erweitert. Das Mitentscheidungsverfahren, mit dem das Europäische Parlament auf eine Stufe mit dem Europäischen Rat gehoben wurde, wurde bereits im Vertrag von Maastricht eingeführt. Mit dem Vertrag von Amsterdam gilt es dann in fast allen Bereichen, in denen der Rat mit qualifizierter Mehrheit entscheidet, mit Ausnahme der Landwirtschaft. In vier Fällen ist das Verfahren der Mehrheitsentscheidung außerdem an die Erfordernis einer einstimmigen Entscheidung des Rates geknüpft. Damit wurde das Mitentscheidungsverfahren für das Europäische Parlament von ehemals 15 auf 35 Bereiche erweitert.
Außerdem erhielt das Europäische Parlament das Recht, der Ernennung eines Kommissionspräsidenten zuzustimmen oder sie abzulehnen.
Aber auch nach diesen Veränderungen blieben weiterhin Defizite der Demokratie in der EU bestehen: Das Parlament, als einziges vom Volk gewähltes Organ, hat nach wie vor kein Initiativrecht für Gesetzesvorschläge. Das liegt weiterhin nur bei der Kommission, die damit als Exekutivorgan mit legislativen Funktionen ausgestattet ist und somit nicht der Gewaltenteilung entspricht.
Wie der Vertrag von Amsterdam die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit vorantreibt
Aufgrund einer hohen Anzahl an Arbeitslosen in der Europäischen Union, beschloss man die Beschäftigungspolitik als Hauptziel in die Verträge mit aufzunehmen. Dabei wurden die konkreten Maßnahmen und die Umsetzung den Nationalstaaten überlassen, es sollte aber eine bessere Koordination der Maßnahmen zwischen den Mitgliedsstaaten herrschen.
Schaffung des Raumes der Freiheit, Sicherheit und des Rechts durch den Vertrag von Amsterdam
In die Verträge wurde das Ziel der Errichtung eines Raumes der Freiheit, Sicherheit und des Rechts aufgenommen. Dazu wurde die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die Regelung über flankierende Maßnahmen zum freien Personenverkehr in die Säule der Europäischen Gemeinschaft überführt. Außerdem wurden die Rechte der europäischen Polizei Europol erweitert. Das Schengener Abkommenwurde nun auch in die Verträge mit aufgenommen. Des Weiteren wollte man zur Verbesserung der Bürgernähe die Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft stärken und den Grundrechteschutz vorsichtig ausbauen.
Erweiterung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik im Vertrag von Amsterdam
Man einigte sich auf eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und schuf damit das Amt des "Hohen Vertreters", welches vom Generalsekretär des Rates besetzt wurde. Mit einer neu eingerichteten Strategieplanungs- und Frühwarnungseinheit wollte man die Vorbereitung der GASP-Beschlüsse verbessern. Für alle GASP-Beschlüsse, die mit Einstimmigkeit entschieden werden mussten, wurde eine Alternative zum Vetorecht durch die "konstruktive Enthaltung" geschaffen. Die Staaten mussten einem Beschluss also nicht zustimmen, ohne von ihrem Vetorecht Gebrauch machen zu müssen und den Beschluss damit zu verhindern.
Der Rat soll in der Außen- und Sicherheitspolitik grundsätzliche Beschlüsse und Anträge weiterhin einstimmig entscheiden, bei der Umsetzung reicht allerdings eine Mehrheit. Mitgliedsstaaten sollen nur aus wichtigen Gründen einen Mehrheitsbeschluss verhindern können dürfen.
Institutionelle Reformen mit dem Vertrag von Amsterdam
Die Institutionellen Reformen hatten vor allem die Absicht, die Europäische Union nach einer Osterweiterung weiter handlungsfähig zu halten. Dazu vereinbarte man, dass größere Staaten nach der Erweiterung auf ihren zweiten Kommissar verzichten würden. Das Europäische Parlament sollte außerdem auch nach der Erweiterung die 700 Mitglieder nicht überschreiten. Man schaffte außerdem die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedsstaat zu suspendieren, sollte er die Grundsätze der Europäischen Union verletzen.Der Präsident der Kommission erhielt neue Kompetenzen, wie die sogenannte "politische Führung", womit er disziplinarische Rechte gegenüber anderen Kommissionsmitgliedern bekam.
Außerdem wurde eine Flexibilitätsklausel eingeführt, durch die es Mitgliedsstaaten erlaubt wurde, engere Formen der Kooperation einzugehen. Die Klausel sollte zudem gewährleisten, dass kein Mitglied vom Integrationsprozess in die EU ausgeschlossen werden würde.
Alles zu den inhaltlichen Veränderungen und Neuerungen noch einmal ganz kurz zusammengefasst:
Erweiterung des Mitentscheidungsverfahrens des Europäischen Parlaments
Europäisches Parlament bekommt das Recht, Ernennung des Kommissionspräsidenten zuzustimmen oder abzulehnen
Trotzdem weiterhin Demokratiedefizite in der EU vorhanden: Keine ordentliche Gewaltenteilung, Europäisches Parlament, als einziges vom Volk gewähltes Organ hat kein Initiativrecht in der Gesetzgebung
Aufnahme der Beschäftigungspolitik als Hauptziel
Ziel der Schaffung eines Raumes der Freiheit, Sicherheit und des Rechts aufgenommen
Überführung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen und der Regeln zu flankierenden Maßnahmen zum freien Personenverkehr wurden in Säule der Europäischen Gemeinschaft verschoben
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Vertrag von Amsterdam
Wo wurde der Vertrag von Amsterdam unterzeichnet?
Der Vertrag von Amsterdam wurde am 02. Oktober 1997 in Amsterdam unterzeichnet.
Wann trat der Amsterdamer Vertrag in Kraft?
Der Vertrag von Amsterdam trat am 01. Mai 1999 in Kraft.
Was sind die Kopenhagener Beitrittskriterien?
Die 1993 beschlossenen Kopenhagener Beitrittskriterien sind die Mindestanforderungen, die jedes Land erfüllen muss, dass der Europäischen Union beitreten will. Dazu zählt das "politische Kriterium", eine stabile demokratische und rechtsstaatliche Ordnung und der Schutz von Minderheiten und Menschenrechten. Außerdem das "wirtschaftliche Kriterium", eine funktionsfähige und wettbewerbsfähige Marktwirtschaft und zuletzt das "Acquis-Kriterium", das EU-Recht zu übernehmen.
Gehört Amsterdam zur EU?
Ja! Amsterdam ist die Hauptstadt der Niederlande und liegt auf Platz 18. der größten Städte der EU.
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