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Außerplanmäßige Abschreibung – Definition
Außerplanmäßige Abschreibungen werden dann durchgeführt, wenn es eine außergewöhnliche Wertminderung von Anlage- oder Umlaufvermögen gibt. Die außerplanmäßige Wertminderung kann in technischer oder wirtschaftlicher Form vorliegen. Die außerplanmäßige Abschreibung wird auch außergewöhnliche Abschreibung genannt oder im englischen unscheduled write-downs.
Das Ziel einer Abschreibung, unabhängig von planmäßig oder außerplanmäßig, ist es, exakte Werte in der Bilanz abzubilden. Die Abschreibung wird vorgenommen, da der Wert eines abnutzbaren Wirtschaftsgutes mit der Zeit und Nutzung abnimmt.
Ein Beispiel für eine planmäßige Abschreibung ist ein Firmenwagen, der neu erworben worden ist und jedes Jahr ca. 10 000 km fährt. Möchte das Unternehmen nun den benutzen Firmenwagen verkaufen, muss der Preis neu kalkuliert werden, da das Auto bereits genutzt wurde. Der Verschleiß mindert den Wert des Autos und genau diese Wertminderung muss auch in der Bilanz abgebildet werden. Das ist der typische Verlauf bei einer planmäßigen Abschreibung.
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Doch wann tritt eine außerplanmäßige Abschreibung ein?
Es handelt sich immer noch um das Beispiel des Firmenwagens. Ein Mitarbeiter ist auf dem Weg zum Kunden und hat plötzlich einen Unfall. Der Wagen hat einen Totalschaden und eine Reparatur lohnt sich wirtschaftlich nicht. Als Konsequenz wird das Auto an einen Schrotthändler weiterverkauft. Der Firmenwagen befindet sich inzwischen nicht mehr im Fuhrpark des Unternehmens und muss logischerweise auch aus dem Vermögensposten Fuhrpark entnommen werden. Um den Firmenwagen aus der Bilanz zu eliminieren, muss eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgen. Da nun eine außergewöhnliche Wertminderung des Firmenwagens durch einen Unfall entstand, muss eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgen.
Wie oben schon erwähnt, kann die außergewöhnliche Abschreibung in technischer oder wirtschaftlicher Form vorliegen.
Außerplanmäßige Abschreibung – Technische Form
Ist der Vermögensgegenstand beschädigt, mangelhaft gewartet oder entwendet worden, liegt eine außergewöhnliche Abschreibung in technischer Form vor. Das Gut kann gar nicht mehr genutzt werden oder nicht im eigentlich geplanten Umfang. Die Konsequenz ist die Verkürzung der Nutzungsdauer oder eine Wertminderung. Ein Beispiel hierfür ist eine Produktionsmaschine, die aufgrund eines Systemfehlers nur 5 Jahre genutzt werden kann. Eigentlich waren 10 Jahre geplant, folglich muss die Nutzungsdauer der Maschine verkürzt werden.
Außerplanmäßige Abschreibung – Wirtschaftliche Form
Wenn der Vermögensgegenstand zwar noch genutzt werden kann, aber es aufgrund von technischen Fortschritten veraltet ist, kann dieses Gut ebenfalls außerplanmäßig abgeschrieben werden. Ein Beispiel hierfür ist eine Produktionsmaschine, die nicht mehr dem aktuellen technischen Standard entspricht und nicht mit neuen Produktionsgeräten kompatibel ist.
Handelsrecht vs. Steuerrecht
Bei der außerplanmäßigen Abschreibung muss zwischen Handelsrecht und Steuerrecht unterscheiden werden.
Handelsrecht
Wenn Du nach dem Handelsrecht außerplanmäßig abschreibst, musst Du auf ein paar Dinge besonders achten. Hat ein Wirtschaftsgut nur eine vorübergehende Wertminderung, hast Du nach dem Handelsrecht ein Abschreibungswahlrecht. Das wird auch „gemildertes Niederstwertprinzip“ bezeichnet. Was genau dieses Prinzip aussagt, erfährst Du im weiteren Verlauf des Artikels. Hat ein Anlagegut eine dauerhafte Wertminderung, musst Du das Gut zwingend abschreiben (Abschreibungspflicht). Es gilt das „strenge Niederstwertprinzip“.
Steuerrecht
Wenn Du nach dem Steuerrecht abschreibst, musst Du einige Unterschiede beachten. Nach dem Steuerrecht wird nur außerplanmäßig abgeschrieben, wenn die Nutzungsdauer reduziert worden, ist oder eine unerwartete Wertminderung entsteht. Ist die Wertminderung nicht durch den Produktionsablauf entstanden, musst Du eine Teilwertabschreibung durchführen.
Ablauf
Bei einer planmäßigen Abschreibung orientierst Du Dich an der voraussichtlichen Dauer der Nutzung, die AfA Tabelle kann dabei sehr hilfreich sein. Die Abkürzung AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Diese Tabelle gibt Dir einen Richtwert vor, wie lange ein Wirtschaftsgut genutzt werden kann. Die planmäßige Abschreibung ist im Handelsrecht sowie im Steuerrecht vorgesehen und ist verpflichtend. Wie viel man pro Jahr abschreibt, hängt von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ab.
Eine außerplanmäßige Abschreibung wird nur dann durchgeführt, wenn das Anlagegut unbrauchbar, entwendet oder beschädigt wurde (technische oder wirtschaftliche Form). Eine weitere Voraussetzung ist, dass eine dauerhafte Wertminderung vorliegt und diese unerwartet eintritt.
Außerplanmäßige Abschreibung – Regeln
Bevor Du selbstständig Abschreibungen tätigst, müssen ein paar wichtige Regeln beachtet werden. Diese werden Dir im Folgenden genauer erklärt.
Niederstwertprinzip
Wie Du unterschiedliche Vermögensgegenstände bewertest, ist im §253 HGB definiert. Dies stellt die Basis für die in der Buchhaltung und Bilanzierung aufgestellte Werte dar. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten sind ebenfalls eine wichtige Grundlage. Um die Vermögensgegenstände zu bewerten, bezieht man sich außerdem noch auf das Niederstwertprinzip.
Das Niederstwertprinzip ist Teil der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und besagt, dass die betrieblichen Vermögensgegenstände bei der Aufstellung einer Bilanz immer niedriger zu bewerten sind, wenn mehrere Möglichkeiten bestehen. Wie vorhin schon erwähnt gibt es zwei Niederstwertprinzipien: einmal das gemilderte und das strenge.
Gemildertes Niederstwertprinzip
Strenge Niederstwertprinzip
Gemildertes Niederstwertprinzip
Das gemilderte Niederstwertprinzip kann nur bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens angewendet werden.
Abschreibungswahlrecht
Bei einer vorübergehenden Wertminderung existiert ein Abschreibungswahlrecht. Als Unternehmer hast Du nun die Wahl den bisherigen Buchwert oder den aktuellen niedrigeren Wert abzuschreiben. Den niedrigeren Wert berechnest Du, indem der Anschaffungswert mit den aktuellen Börsen und Marktwerten verglichen wird. Die planmäßige Abschreibung wird vom Anschaffungspreis abgezogen.
Abschreibungspflicht
Bei einer dauerhaften Wertminderung existiert eine Abschreibungspflicht. Es muss zusätzlich zu den planmäßigen Abschreibungen auch außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen.
Eine Produktionsfirma besitzt diverse Maschinen, die sie zum Produzieren Ihrer Produkte benötigen. Die Maschinen gehören zum Anlagevermögen des Unternehmens, da diese über einen längeren Zeitraum im Unternehmen bleiben und ständig genutzt werden. Bei einem Arbeitsunfall wird eine wichtige Maschine, die sonst immer zum Lackieren genutzt wird, beschädigt. Der Unfall beschädigte die Maschine dauerhaft und der Schaden ist irreparabel. Hierbei handelt es sich also um eine dauerhafte Wertminderung. Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, nach dem gemilderten Niederstwertprinzip zu handeln und die Lackiermaschine außerplanmäßig abzuschreiben.
Das strenge Niederstwertprinzip
Das strenge Niederstwertprinzip gilt bei Vermögensgegenständen, die zum Umlaufvermögen dazugehören.
Abschreibungspflicht
Bei einer vorübergehenden oder dauerhaften Wertminderung des Umlaufvermögens gibt es eine Abschreibungspflicht. Es ist zwingend notwendig, die Wertminderung der Vermögensgegenstände im Umlaufvermögen in der Bilanz abzubilden. Der Vermögensgegenstand muss am Bilanzstichtag zwingend mit dem niedrigsten Wert abgebildet werden.
Ausnahme: Finanzanlagen
Es gibt eine Ausnahme bei den Finanzanlagen. Bei der Finanzanlage ist der entscheidende Faktor die Dauer der Wertminderung. Handelt es sich, um eine dauerhafte Wertminderung der Finanzanlage, so ist das Unternehmen dazu verpflichtet, die Finanzanlage abzuschreiben. Bei einer vorübergehenden Wertminderung hat das Unternehmen ein Wahlrecht.
In der nachstehenden Tabelle siehst Du, wann eine Abschreibungspflicht und wann ein Wahlrecht besteht:
Vorübergehende Wertminderung | Dauerhafte Wertminderung | |
abnutzbares Anlagevermögen | Wahlrecht | Pflicht |
nicht abnutzbares Anlagevermögen | Verbot | Pflicht |
Finanzanlagen | Wahlrecht | Pflicht |
Umlaufvermögen | Pflicht | Pflicht |
Vorübergehende und dauerhafte Wertminderung
Ein Unternehmen muss die dauerhafte Wertminderung des Wirtschaftsgutes feststellen und beweisen. Dabei ist das Wertaufholungsgebot zu beachten. Das Unternehmen muss beweisen, dass der Teilwert des außerplanmäßig abzuschreibenden Gutes bis jetzt und in weiterer Zukunft unterhalb der Bewertungsobergrenze liegt (Wertaufholungsgebot). Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert und der Bewertungsobergrenze muss ebenfalls ermittelt werden.
Doch wann liegt eine dauerhafte Wertminderung vor?
Die Wertminderung eines Wirtschaftsgutes ist dann dauerhaft, wenn die Minderung aufgrund eines besonderen Anlasses entsteht (bspw. Naturkatastrophe oder Unfall). Die Wertminderung ist ebenfalls dauerhaft, wenn die Bewertungsobergrenze während der Nutzungsdauer innerhalb des Unternehmens nicht erreicht wird.
Abschreibung und Zuschreibung
Es besteht die Möglichkeit, dass eine dauerhaft gebuchte Wertminderung unbegründet war. Ein solcher Fehler muss mithilfe des Wertaufholungsgebotes korrigiert werden.
Die Buchwerte müssen erhöht werden. Bei einem abnutzbaren Vermögensgegenstand orientierst Du Dich an den fortlaufenden Anschaffungs- und Herstellungskosten und subtrahierst die planmäßigen Abschreibungssätze. Bei nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen wird sich ausschließlich an den Anschaffungs- und Herstellungskosten orientiert. Diese stellen die Obergrenze für die Bewertung dar.
Außerplanmäßige Abschreibung buchen und Buchungssatz
Nun weißt Du, was die außerplanmäßige Abschreibung ist und wie Du diese durchführst. Ein wichtiges Element fehlt noch: die Buchung der außerplanmäßigen Abschreibung. Die Buchung lässt sich am besten anhand eines Beispiels darstellen.
Wenn Du Dir noch etwas unsicher bei der Buchung oder bei der Formulierung von Buchungssätzen bist, dann schaue Dir doch gern die Erklärungen zu diesem Thema auf StudySmarter an: Buchungssatz.
Das Bauunternehmen von Ben hat sich Anfang des Jahres 2018 eine neue Maschine im Wert von 100 000 € gekauft. Diese hat eine Nutzungsdauer von 4 Jahren. Die planmäßige Abschreibung erfolgt jedes Jahr in Höhe von 25 000 €. Am Ende des zweiten Jahres stellt Ben fest, dass die Maschine einen nicht behebbaren Defekt hat. Ein Experte schätzt, dass die Maschine inzwischen nur noch 10 000 € Wert ist.
Die Maschine wäre eigentlich am Ende des zweiten Jahres noch 50 000 € Wert gewesen. Da die Maschine nach dem Defekt nur noch 10 000 € wert ist, muss eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 40 000 € durchgeführt werden.
Der Buchungssatz lautet:
Außerplanmäßige Abschreibung 40 000 an technische Anlagen und Maschinen 40 000
Außerplanmäßige Abschreibungen – Das Wichtigste
- Außerplanmäßige Abschreibungen werden dann durchgeführt, wenn es eine außergewöhnliche Wertminderung von Anlage- oder Umlaufvermögen gibt
- Ziel: exakte Werte in der Bilanz abbilden
- Technische Form: beschädigt, mangelhaft gewartet oder entwendet
- Wirtschaftliche Form: durch technischen Fortschritten veraltet
- Handelsrecht: vorübergehende Wertminderung = Abschreibungswahlrecht
- dauerhafte Wertminderung = Abschreibungspflicht
- Steuerrecht: sieht die außerplanmäßige Abschreibung nur vor bei verkürzter Nutzungsdauer und unerwartete Wertminderung vor
- Strenges Niederstwertprinzip gilt bei Umlaufvermögen
- Gemildertes Niederstwertprinzip gilt bei Anlagevermögen
Nachweise
- buchhaltungslexikon.de: außerplanmäßige Abschreibung (01.09.2022)
- wiwiweb.de: Ausserplanmäßige Abschreibung (01.09.2022)
- bwl-lexikon.de: außerplanmäßige Abachreibung (01.09.2022)
- firma.de:außerplanmäßige Abschreibung (01.09.2022)
- bibukurse.de: bilanz nach handelsrecht (01.09.2022)
- buchhaltungslexikon.de: außerplanmäßige Abschreibung (01.09.2022)
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Außerplanmäßige Abschreibung
Was sind planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen?
Bei der planmäßigen Abschreibung wird die Wertminderung eines Wirtschaftsgutes erfasst.
Wie der Name Dir schon verrät, werden außerplanmäßige Abschreibungen dann durchgeführt, wenn es eine außergewöhnliche Wertminderung von Anlage- oder Umlaufvermögen gibt.
Wann werden außerplanmäßige Abschreibungen durchgeführt?
Außerplanmäßige Abschreibungen werden dann durchgeführt, wenn es eine außergewöhnliche Wertminderung von Anlage- oder Umlaufvermögen gibt.
Was kann nicht planmäßig abgeschrieben werden?
Eine planmäßige Abschreibung kann nicht durchgeführt werden, wenn es eine außergewöhnliche Wertminderung von Anlage- oder Umlaufvermögen gibt. Bei einer außergewöhnliche Wertminderung muss zwingend außerplanmäßig abgeschrieben werden.
Wie berechnet man eine außerplanmäßige Abschreibung?
Es gibt keine direkte Formel für eine außerplanmäßige Abschreibung. Das ist von Geschäftsfall zu Geschäftsfall unterschiedlich. Du berechnest immer die Differenz des vorgesehenen Wertes und der Wertminderung. Um diesen Betrag wird außerplanmäßig abgeschrieben.
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