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In diesem Artikel wirst du fundierte Informationen zur Thematik des Anlagevermögens erhalten. Der Fokus liegt dabei auf dessen Definition, den Abnutzungsmodalitäten und praktischen Beispielen. Zudem behandeln wir Position und Bewertung des Anlagevermögens in der Bilanz sowie die Berechnungsmethoden des Anlagevermögens. Dieser fundierte Leitfaden hilft dir, eine gründliche kaufmännische Ausbildung im Bereich Anlagevermögen zu erreichen. Gearbeitet wird dabei mit strukturierten Erläuterungen und einfachen Praxisbeispielen, um die komplexen Inhalte verständlich zu gestalten.
Das Thema Anlagevermögen ist ein Kernelement der kaufmännischen Ausbildung und für dich als zukünftige Fachkraft im kaufmännischen Bereich von entscheidender Bedeutung. Dabei wirst du lernen, wie Anlagevermögen zu bewerten ist und wie es sich auf die Finanzlage eines Unternehmens auswirkt.
Anlagevermögen ist ein Begriff aus dem Rechnungswesen und bezeichnet Vermögensgegenstände, die einem Unternehmen dauerhaft dienen.
In einfachen Worten, das Anlagevermögen umfasst also alle Vermögensgegenstände, die ein Unternehmen langfristig hält, um mit ihnen Erträge zu erwirtschaften. Dazu gehört etwa das Firmengebäude, die Maschinen in der Fabrik oder die Büroeinrichtung.
Ein konkretes Beispiel: Ein Landwirt, der einen Traktor kauft, tut dies nicht, um ihn weiterzuverkaufen, sondern um ihn über mehrere Jahre hinweg auf seinen Feldern zu nutzen. Damit gehört der Traktor zu seinem Anlagevermögen.
Je nach Beschaffenheit und Nutzung unterscheidet man im kaufmännischen Kontext zwischen abnutzbarem und nicht abnutzbarem Anlagevermögen.
Unter nicht abnutzbarem Anlagevermögen versteht man Vermögensgegenstände, die nicht verschleißen oder veralten und deren Nutzungsdauer nicht begrenzt ist. Ein typisches Beispiel dafür ist Grundbesitz.
Interessanterweise gehört auch der so genannte Geschäfts- oder Firmenwert zu diesem Teil des Anlagevermögens. Hierbei handelt es sich um den Wert der Marke oder der Kundenbeziehungen, der ebenfalls nicht verbraucht wird.
Abnutzbares Anlagevermögen hingegen beinhaltet Güter, die sich mit der Zeit abnutzen bzw. veralten und deren Nutzungsdauer daher begrenzt ist. Maschinen, Gebäude oder Fahrzeuge sind klassische Beispiele hierfür.
Diese Art von Anlagevermögen unterliegt Abschreibungen. Durch diese wird der Wertverlust dieser Güter über ihre Nutzungsdauer hinweg in der Buchführung des Unternehmens abgebildet.
Stell dir vor, eine Firma kauft eine neue Maschine für 10.000€. Da die Maschine laut Herstellerangaben jedoch eine Lebensdauer von 5 Jahren hat, wird sie als abnutzbares Anlagevermögen eingestuft. Ihr Wert wird also über diese 5 Jahre abgeschrieben, sodass jeder Jahresabschluss einen Wertverlust von 2.000€ (10.000€ / 5 Jahre) abbildet.
In der täglichen Praxis ist das Anlagevermögen ein schon fast allgegenwärtiges Thema. Damit du ein besseres Verständnis dafür erlangen kannst, wie das Anlagevermögen im Geschäftsalltag eingesetzt und verwaltet wird, wollen wir uns nun zwei Praxisbeispiele genauer anschauen: den Fuhrpark und die Büroausstattung.
In vielen Unternehmen ist ein Fuhrpark zentraler Bestandteil des Geschäftsbetriebs. Ob Lkw in einem Transportunternehmen oder Firmenwagen im Außendienst – sie alle sind Teil des Anlagevermögens.
Angenommen ein Transportunternehmen kauft einen neuen Lkw für 100.000 €. Dieser Lkw wird dann als Teil des Anlagevermögens betrachtet, da er das Unternehmen dabei unterstützt, seinen Geschäftszweck zu erfüllen, indem er es ermöglicht, Waren von A nach B zu transportieren.
Die Buchung dieses Kaufs in der Buchhaltung könnte folgendermaßen aussehen:
Konto | Soll | Haben |
3810 Fuhrpark | 100.000 € | |
1800 Bank | 100.000 € |
Der Kaufpreis des Lkws wird auf das Konto "Fuhrpark" gebucht. Gleichzeitig wird der gleiche Betrag vom Bankkonto abgebucht, da die Firma den Lkw gekauft und damit eine Ausgabe getätigt hat.
Im Laufe der Nutzungsdauer wird dieser Lkw einem Wertverlust unterliegen. Dieser Wertverlust wird in der Buchhaltung über Abschreibungen abgebildet. Annehmen, die Nutzungsdauer des Lkws wird auf 10 Jahre geschätzt. Dann würde jedes Jahr eine Abschreibung in Höhe von 10.000 € (Kaufpreis von 100.000 € / Nutzungsdauer von 10 Jahren) vorgenommen werden.
Jahr | Abschreibung | Restbuchwert |
1 | 10.000 € | 90.000 € |
2 | 10.000 € | 80.000 € |
10 | 10.000 € | 0 € |
Auch die Büroausstattung eines Unternehmens ist Teil des Anlagevermögens. Dazu zählt alles, was zur Durchführung der Bürotätigkeiten benötigt wird, wie beispielsweise Schreibtische, Computer, Bürostühle und andere Büromöbel.
Angenommen, ein Unternehmen kauft neue Büromöbel für insgesamt 20.000 €. Auch diese Investition wird als Anlagevermögen verbucht, da die Möbel dazu dienen, den Geschäftsbetrieb langfristig zu unterstützen.
Die Buchung könnte wie folgt aussehen:
Konto | Soll | Haben |
4850 Büroausstattung | 20.000 € | |
1800 Bank | 20.000 € |
Ähnlich wie beim Fuhrpark unterliegt auch die Büroausstattung einer Abschreibung. Angenommen, die Nutzungsdauer der Möbel wird auf 5 Jahre geschätzt. Dies würde zu jährlichen Abschreibungen von 4.000 € führen (\( \frac{20.000 €}{5 \text{ Jahre}} = 4.000 € \)).
Jahr | Abschreibung | Restbuchwert |
1 | 4.000 € | 16.000 € |
2 | 4.000 € | 12.000 € |
5 | 4.000 € | 0 € |
Durch solche anschaulichen Beispiele, kannst du das theoretische Wissen aus der kaufmännischen Ausbildung besser in den Praxiskontext einordnen.
In der Bilanz, dem zentralen Bestandteil des Jahresabschlusses, ist das Anlagevermögen ein bedeutender Posten. Es nimmt dabei auf der Aktivseite der Bilanz seinen Platz ein und ist dort in vielen Fällen der größte Posten, der die Finanzstärke des Unternehmens unterstreicht.
Eine Bilanz ist eine Gegenüberstellung der Vermögenswerte (Aktiva) und Schulden (Passiva) eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag.
Auf der Aktivseite der Bilanz wird unterteilt in Anlage- und Umlaufvermögen. Das Anlagevermögen steht dabei für die langfristigen, das heißt, über das Geschäftsjahr hinausgehenden Vermögenswerte des Unternehmens. Es bildet dabei die obere Hälfte der Aktiva und wird in der Regel in folgende Unterkategorien unterteilt:
Stell dir eine Bilanz vor, die folgendermaßen aussieht:
Aktiva | |
Anlagevermögen | 500.000 € |
Umlaufvermögen | 200.000 € |
Summe Aktiva | 700.000 € |
Das Anlagevermögen umfasst hier 500.000 € und somit den Großteil der Aktiva, das Umlaufvermögen beträgt 200.000 €. Das macht gut sichtbar, welche Bedeutung das Anlagevermögen für ein Unternehmen hat.
Eine zentrale Aufgabe innerhalb der Buchführung und des Rechnungswesens ist die korrekte Bewertung des Anlagevermögens. Hierbei gilt es, rechtliche Vorschriften, insbesondere das Handelsgesetzbuch (HGB) und ggf. International Financial Reporting Standards (IFRS), zu beachten.
Grundsätzlich erfolgt die Bilanzierung des Anlagevermögens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Über die Nutzungsdauer hinweg wird es dann in der Regel planmäßig abgeschrieben, wobei der jährliche Abschreibungsbetrag vom ursprünglichen Wert abgezogen wird.
Abgeschrieben werden kann entweder linear, also jedes Jahr der gleiche Betrag, oder degressiv, also zu Beginn höhere und im Laufe der Zeit geringere Beträge.
Daraus ergibt sich der Restbuchwert eines Wirtschaftsgutes, der in der Bilanz auszuweisen ist:
Restbuchwert = Anschaffungskosten oder Herstellungskosten - kumulierte Abschreibungen
Es ist dabei zu beachten, dass laut HGB das sog. "Niederstwertprinzip" gilt. Das bedeutet, dass ein Vermögensgegenstand nicht höher ausgewiesen werden darf, als sein Wert am Bilanzstichtag ist. Im Falle des Anlagevermögens bedeutet dies, dass wenn der Marktwert eines Gutes am Bilanzstichtag unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt, eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden muss.
Die korrekte Bewertung und Abschreibung des Anlagevermögens ist daher eine Schlüsselkompetenz in der kaufmännischen Ausbildung und Praxis, da sie Einfluss auf den ausgewiesenen Unternehmenserfolg hat und zu einer realistischen Darstellung der wirtschaftlichen Lage beiträgt.
Die Berechnung des Anlagevermögens ist nicht nur für die Bilanzierung, sondern auch für das Verständnis der finanziellen Gesundheit eines Unternehmens wesentlich. So liefert die Bewertung des Anlagevermögens Informationen über die Vermögensverteilung des Unternehmens und ermöglicht Rückschlüsse auf dessen langfristige Investitionstätigkeit und Finanzierungssituation.
Die Berechnung des Anlagevermögens erfolgt zuerst durch die Erfassung aller Anlagewerte, die ein Unternehmen besitzt. Hierbei ist es wichtig, im Detail zu verstehen, welche Vermögenswerte zum Anlagevermögen gehören. Im Anschluss an die Erfassung werden diese Werte entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung bewertet und summiert.
Drei Hauptkategorien des Anlagevermögens sind:
Die jeweiligen Vermögensgegenstände werden dann nach ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Anschaffungskosten sind die Ausgaben, die ein Unternehmen tätigt, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben, einschließlich aller Nebenkosten und Nachfolgekosten, die bis zur Inbetriebnahme anfallen.
Für die Berechnung des Anlagevermögens steht die Formel:
\[ \text{Anlagevermögen} = \text{Immaterielle Vermögensgegenstände} + \text{Sachanlagen} + \text{Finanzanlagen} \]Die Veränderungen, die im Laufe der Zeit im Anlagevermögen auftreten, können auf der Aktivseite der Bilanz verfolgt werden. Im Rahmen des Controllings können so Rückschlüsse auf Investitionstätigkeiten, Finanzierungsverhalten und Wertverluste gezogen werden.
Die Abschreibung des Anlagevermögens ist ein essenzieller Teil der Bewertung. Durch sie wird der Wertverlust von Vermögensgegenständen über ihre Nutzungsdauer hinweg erfasst und in der Buchhaltung abgebildet. Grundsätzlich gilt, dass alle abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die sich im Eigentum des Unternehmens befinden und längerfristig genutzt werden, abzuschreiben sind.
Die Abschreibung erfolgt häufig auf Basis der linearen Methode. Bei dieser Methode wird der Gesamtbetrag der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Daher wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben.
Die Abschreibungsbeträge können auf der Grundlage der folgenden Formel berechnet werden:
\[ \text{Jährlicher Abschreibungsbetrag} = \frac{\text{Anschaffungs- oder Herstellungskosten}}{\text{Nutzungsdauer}} \]Angenommen, du hast ein Auto für dein Unternehmen gekauft, das 20.000 € gekostet hat und eine geschätzte Nutzungsdauer von 5 Jahren hat. Dann ist der jährliche Abschreibungsbetrag \( \frac{20.000 €}{5} = 4.000 € \). Das bedeutet, dass du jedes Jahr 4.000 € vom ursprünglichen Wert des Autos abziehen und diesen Betrag als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen würdest.
Abschreibungen sind eine wesentliche strategische Kontrollgröße. Sie sind nicht nur für die Berechnung des Gewinns relevant, sondern beeinflussen auch Investitionsentscheidungen und die Besteuerung des Unternehmens.
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