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Juristische Person

Jedes Mal, wenn Du einkaufen gehst oder Dich im örtlichen Fußballverein engagierst, begegnest Du juristischen Personen - vielleicht, ohne dass Du es merkst. 

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Jedes Mal, wenn Du einkaufen gehst oder Dich im örtlichen Fußballverein engagierst, begegnest Du juristischen Personen - vielleicht, ohne dass Du es merkst.

Was eine juristische Person überhaupt ist, was sie von natürlichen Personen unterscheidet, welche Arten von juristischen Personen es gibt und wie sie im Rechtsverkehr auftreten können, wirst Du in diesem Artikel erfahren.

Juristische Person – Definition

Die Regelungen zu den juristischen Personen findest Du in den §§ 21 bis 89 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Juristische Personen sind im Gegensatz zu natürlichen Personen keine Menschen, sondern stellen ein juristisches Konstrukt dar.

Eine juristische Person ist eine rechtliche Konstruktion, bei der sich mehrere Personen zusammenschließen. Ebenso zählen neben diesen Vereinigungen auch Vermögensmassen zu den juristischen Personen.

Unter einer juristischen Person kannst Du Dir also eine rechtliche Person vorstellen, die gesetzlich näher bestimmt wird. Sie ist selbst rechtsfähig.

Die Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger*in von Rechten und Pflichten zu sein.

So kann eine juristische Person unter anderem einen Vertrag schließen. Außerdem steht es der juristischen Person frei, vor Gericht zu klagen. Natürlich kann sie auch verklagt werden. Dadurch nimmt eine juristische Person selbst als Organisation am Rechtsverkehr teil. Es sind daher nicht nur die natürlichen Personen, die hinter der juristischen Person stehen, selbst rechtsfähig. Dies führt insgesamt dazu, dass der Rechtsverkehr erleichtert wird.

Juristische Person – Beispiel für Handlungen im Rechtsverkehr

Eine juristische Person kann im Rechtsverkehr folgendermaßen handeln:

  • kann Verträge schließen
  • hat Vermögen
  • kann als Erbe eingesetzt werden
  • kann in eigenem Namen klagen und verklagt werden
  • muss selbst haften
  • kann Arbeitgeberin sein
  • kann insolvent sein

Im Privatrecht sind juristische Personen primär im Gesellschaftsrecht von großer Bedeutung.

Die Bau-GmbH ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine juristische Person. Sie ist deswegen rechtsfähig und kann Verträge abschließen. So kann die GmbH auf ihren Namen neue Werkzeuge oder Baumaterialien kaufen.

Rechtsfähigkeit von juristischen Personen

Wie Du eben bereits gelernt hast, sind juristische Personen rechtsfähig. Das bedeutet, dass sie selbst Trägerin von Rechten und Pflichten ist und im Rechtsverkehr auftreten kann. Sie kann Rechtsgeschäfte im eigenen Namen abschließen und verpflichtet sich dadurch selbst, den Pflichten, die sich aus dem Rechtsgeschäft ergeben, nachzukommen.

Juristische Personen haben Rechte und Pflichten und nehmen selbstständig am Rechtsverkehr teil. Sie sind rechtsfähig.

Die Rechtsfähigkeit von juristischen Personen beginnt mit der Eintragung in das jeweilige Register (wie das Handelsregister) und endet mit der Auflösung.

Wenn Du mehr zu der Rechtsfähigkeit erfahren möchtest, kannst Du Dir den dazugehörigen Artikel ansehen.

Handlungsfähigkeit von juristischen Personen

Die Handlungsfähigkeit von juristischen Personen muss von der Rechtsfähigkeit unterschieden werden.

Die Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch eigenes Handeln Rechtswirkungen hervorzurufen.

Trotz der Rechtsfähigkeit sind sie selbst nicht handlungsfähig. Juristische Personen werden erst durch handelnde Organe, die in ihrem Namen Rechtsgeschäfte durchführen, handlungsfähig. Die Person oder das Organ, welches die juristische Person vertritt, gibt ihre Willenserklärung im Namen der juristischen Person ab. Durch diese Willenserklärung wird das Rechtsgeschäft im Namen der juristischen Person geschlossen.

Zur Erinnerung:

Eine Willenserklärung ist eine Äußerung des eigenen Willens, die unmittelbar auf die Herbeiführung eines bestimmten rechtsgeschäftlichen Erfolges gerichtet ist.

Die Bau-GmbH möchte neue Baumaterialien für den Bau eines neuen Hochhauses kaufen. Carina, die Geschäftsführerin der Bau-GmbH, fragt sich, ob dies möglich ist.

Die Bau-GmbH ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine juristische Person. Sie ist also Trägerin von Rechten und Pflichten. Durch die fehlende Handlungsfähigkeit müssen die Organe der GmbH für sie rechtsgeschäftlich handeln. Die GmbH wird gem. § 35 GmbHG durch die Geschäftsführer*innen vertreten. Carina ist Geschäftsführerin der Bau-GmbH und kann daher im Namen der GmbH eine Willenserklärung abgeben und die Baumaterialien einkaufen.

Haftung von juristischen Personen

Die Haftung von juristischen Personen ist insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht von Bedeutung. Die juristische Person haftet den Vertragspartnern gegenüber nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Daher haften die einzelnen Gesellschafter*innen nicht mit ihrem Privatvermögen.

Dies hat für die Gesellschafter*innen als natürliche Personen den Vorteil, dass ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

Organe der juristischen Personen

Juristische Personen haben in der Regel Organe, die für sie handeln.

Organe sind natürliche Personen, die durch das Gesetz dazu berechtigt sind, für die juristische Person zu handeln und sie gesetzlich zu vertreten.

Du kannst Dir die Organe einer juristischen Person wie den menschlichen Körper mit seinen Organen vorstellen. Dabei arbeiten die Organe im Körper zusammen und übernehmen bestimmte Aufgaben. Dies ist bei den Organen einer juristischen Person nicht anders.

Die Organe einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind:

  • die Geschäftsführung
  • die Gesellschafterversammlung
  • der Aufsichtsrat

Die GmbH muss gem. § 6 Abs. 1 GmbHG einen oder mehrere Geschäftsführer*innen haben. Diese*r Geschäftsführer*in vertritt die GmbH gem. § 35 GmbHG nach außen.

Natürliche Person und Juristische Person – Abgrenzung

Juristische Personen unterscheiden sich von natürlichen Personen.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist eine natürliche Person jeder Mensch, unabhängig von seinem Alter oder seinem Herkunftsland. Als natürliche Person ist jeder Mensch nach § 1 BGB Träger von Rechten und Pflichten.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen natürlichen und juristischen Personen sind in der folgenden Tabelle aufgelistet:

Natürliche Personen Juristische Personen
  • sind Menschen
  • sind selbst handlungsfähig
  • sind selbst deliktsfähig
  • haften mit ihrem Privatvermögen
  • können Verbraucher und Unternehmer sein (§§ 13, 14 BGB)
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften
  • stellen rechtliche Gebilde dar
  • Vertretung durch Organe, um handlungsfähig zu sein
  • können deliktsrechtlich nicht selbst zur Verantwortung gezogen werden
  • haften mit dem Gesellschaftsvermögen
  • können nur Unternehmer sein (§ 14 Abs. 1 BGB)
  • Kapitalgesellschaften

Beiden gemeinsam, ist, dass sie rechtsfähig sind.

Falls Du noch mehr über natürliche Personen lernen möchtest, kannst Du Dir den dazugehörigen Artikel durchlesen.

Juristische Personen – Arten

Juristische Personen können in unterschiedlichen Formen auftreten, von denen Dir bestimmt schon einige begegnet oder bekannt sind. Zunächst kann unterschieden werden, ob die juristische Person dem Privatrecht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist.

Juristische Person des privaten Rechts

Juristische Personen des Privatrechts sind solche, die aufgrund von privatrechtlichen Regelungen geschlossen werden.

Juristische Personen des Privatrechts sind mitgliedschaftlich organisierte Körperschaften oder aus einem zweckgebundenen Vermögen bestehende Vereinigungen.

Zu den juristischen Personen des Privatrechts zählen:

  • Aktiengesellschaft (§§ 1 ff. AktG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§§ 1 ff. GmbHG)
  • Unternehmergesellschaft (§ 5a GmbHG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien
  • Verein (§§ 21 ff. BGB)
  • Stiftung (§§ 80 ff. BGB)

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind juristische Personen des Privatrechts. Dazu gehören:

  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • die Unternehmergesellschaft (UG)
  • die Aktiengesellschaft (AG)
  • die Kommanditgesellschaft (KGaA)

Die Kapitalgesellschaften werden durch ein Rechtsgeschäft begründet. Dabei einigen sich mehrere natürliche Personen auf die Gründung einer Kapitalgesellschaft und schließen einen Gesellschaftsvertrag. Die Kapitalgesellschaft muss anschließend in das Handelsregister eingetragen werden.

Kapitalgesellschaften, die Du kennen könntest, sind:

  • Volkswagen AG
  • adidas AG
  • Robert Bosch GmbH
  • Telekom Deutschland GmbH
  • DHL International GmbH
  • Merck KGaA

Verein

Eine weitere juristische Person des Privatrechts ist der eingetragene Verein, der in den §§ 21 ff. BGB gesetzlich geregelt ist.

Ein eingetragener Verein ist ein Zusammenschluss von Personen, die ein gemeinsames Interesse verfolgen.

Der Verein muss in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen werden und darf nicht auf ein wirtschaftliches Interesse gerichtet sein, § 21 BGB. Dazu müssen sich die Mitglieder zusammengeschlossen und sich auf einen Gründungsvertrag geeinigt haben.

Johanna möchte den Fußballverein Rhein e.V. gründen. Sie hat den Verein dazu bereits in das Vereinsregister eintragen lassen und zuvor mit den Mitgliedern einen Gründungsvertrag geschlossen. Nun fragt sie sich, ob es sich dabei um eine juristische Person handelt.

Der Fußballverein Rhein e.V. ist ein eingetragener Verein gem. § 21 BGB, weil er nicht vorrangig auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Außerdem ist er in das Vereinsregister eingetragen und besitzt einen Vorstand und eine Mitgliederversammlung.

Daher ist der Fußballverein Rhein e.V. ein eingetragener Verein und damit eine juristische Person. Den Verein treffen Rechte und Pflichten und er kann, vertreten durch den Vorstand (§ 26 Abs. 1 BGB), Rechtsgeschäfte schließen.

Stiftung

Auch die rechtsfähige Stiftung ist nach §§ 80 ff. BGB eine juristische Person des Privatrechts.

Eine rechtsfähige Stiftung ist eine mit einem bestimmten Vermögen ausgestattete, rechtsfähige Institution, die zu einem bestimmten Zweck geschaffen wurde.

Die Stiftung hat keine Mitglieder, sondern Personen, die die Stiftungsleistungen empfangen. Für die Entstehung der privatrechtlichen Stiftung ist nach § 80 Abs. 1 BGB das privatrechtliche Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Die Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand.

Sarah und Leon gründen eine Stiftung, die die Forschung zu erneuerbaren Energien unterstützen soll. Die Stiftung erfüllt die Anforderungen der §§ 80 ff. BGB, sodass sie eine juristische Person des Privatrechts darstellt. Die Stiftung kann im eigenen Namen, vertreten durch den Vorstand, Rechtsgeschäfte schließen.

Juristische Person des öffentlichen Rechts

Es gibt juristische Personen, die dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind diese in § 89 BGB genannt. Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bevölkerung.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind rechtlich selbstständige Personenvereinigungen. Sie haben das Ziel, öffentliche Aufgaben wahrzunehmen und unterliegen der staatlichen Aufsicht.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts entstehen durch einen Hoheitsakt oder durch Gesetze. Sie erfüllen öffentliche Aufgaben und handeln öffentlich-rechtlich. Sie erlangen ihre Rechtsfähigkeit entweder direkt durch das Gesetz oder durch eine staatliche Anerkennung.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind:

  • Körperschaften
    • des Bundes, der Länder und Gemeinden (Gebietskörperschaften)
    • Gemeindeverbände (Verbandskörperschaften)
    • Universitäten, IHK (Personal- und Realkörperschaften)
  • Stiftungen
  • Anstalten

Juristische Person - Das Wichtigste

  • Juristische Personen sind rechtliche Konstruktionen, die durch gesetzliche Regelungen bestimmt werden.
  • Juristische Personen sind rechtsfähig, sodass ihnen Rechte und Pflichten zukommen.
  • Sie sind selbst nicht handlungsfähig. Erst durch handelnde Organe, die in ihrem Namen Willenserklärungen abgeben, können juristische Personen handlungsfähig werden.
  • Juristische Personen beinhalten Organe.
    • Organe sind natürliche Personen, die durch das Gesetz dazu berechtigt sind, für die juristische Person zu handeln und sie gesetzlich zu vertreten.
  • Juristische Personen werden unterschieden in:
    • Juristische Personen des Privatrechts
    • Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Nachweise

  1. Wertenbruch, Johannes (2021). BGB Allgemeiner Teil. 5. Auflage. Verlag C.H. Beck oHG.
  2. Köhler, Helmut (2011). BGB Allgemeiner Teil. Ein Studienbuch. 45. Auflage. Verlag C.H. Beck oHG.
  3. Boemke, Burkhard/Ulrici, Bernhard (2014). BGB Allgemeiner Teil. 2. Auflage. S. 465 ff.
  4. Brox, Hans/Walker, Wolf-Dietrich (2021). Allgemeiner Teil des BGB. 45. Auflage. Verlag Franz Vahlen GmbH.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Juristische Person

Eine juristische Person ist eine rechtliche Konstruktion, bei der sich mehrere Personen zusammenschließen. Ebenso zählen neben diesen Vereinigungen auch Vermögensmassen zu den juristischen Personen.  

Juristische Personen werden unterschieden in juristische Personen des Privatrechts (z.B. Aktiengesellschaft oder GmbH) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Universitäten oder Körperschaften). 

Zu den juristischen Personen zählen juristischen Konstrukte, also Zusammenschlüsse mehrerer Personen oder deren Vermögen. Dazu können unter anderem Aktiengesellschaften, Genossenschaften oder Körperschaften gehören. 

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