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Wir sind es in Deutschland gewohnt, durch die Gesellschaft gesichert zu werden, wenn es bei uns zu sozialen Risiken kommt. Unser System der sozialen Sicherung hatte schon frühe Wurzeln und ist bis heute eines der umfänglichsten Systeme. Doch wie funktioniert unser System der sozialen Sicherung genau? In Deutschland ist die soziale Sicherung garantiert. Für den Fall, dass man im Laufe seines…
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Jetzt kostenlos anmeldenWir sind es in Deutschland gewohnt, durch die Gesellschaft gesichert zu werden, wenn es bei uns zu sozialen Risiken kommt. Unser System der sozialen Sicherung hatte schon frühe Wurzeln und ist bis heute eines der umfänglichsten Systeme. Doch wie funktioniert unser System der sozialen Sicherung genau?
In Deutschland ist die soziale Sicherung garantiert. Für den Fall, dass man im Laufe seines Lebens sozialen Risiken ausgesetzt ist, werden diese bestmöglich beseitigt. Dabei werden diese durch die Gemeinschaft abgedeckt, da ein einzelner dazu nicht fähig wäre.
Das System der sozialen Sicherung lässt sich in drei Kernprinzipien unterteilen. Diese sind:
Weiter gibt es noch die drei Gestaltungsprinzipien der Sozialversicherung. Diese sind das Leistungsprinzip, das Solidaritätsprinzip und das Subsidiaritätsprinzip. Doch zunächst lernst du die Kernprinzipien kennen.
Das Versicherungsprinzip beinhaltet die Gewährleistung der Versicherung der Sozialversicherten und Beitragszahlenden.
Jeder, der in Deutschland lebt, ist grundsätzlich sozialversichert und muss, wenn er arbeitet, einen Teil seines Einkommens abgeben, also Beiträge zahlen. Dabei zahlen ärmere Menschen weniger ein als Wohlhabende. Diese Beiträge nennt man auch Sozialbeiträge. Sie dienen dazu, die Sozialkassen zu füllen.
Diese Sozialversicherung zahlt sich dann aus, wenn ein bestimmter Fall eintritt, wie beispielsweise Arbeitslosigkeit. In diesem Beispiel tritt dann die Arbeitslosenversicherung ein und zahlt einem einen Teil aus den geleisteten Beiträgen und teilweise auch staatliche Zuschüsse.
Leistungen erhält derjenige, der als Versicherter Beiträge einbezahlt hat.
Das heißt also, man zahlt Beiträge ein und Beiträge werden auch ausgezahlt. Das bedeutet aber nicht, dass einem derselbe Beitrag, welchen man eingezahlt hat, auch wieder ausgezahlt wird. Es kann weniger oder auch mehr sein. Wer aber insgesamt mehr einzahlt, bekommt auch mehr. Wer weniger einzahlt, bekommt im Vergleich weniger. Hier gilt das Leistungsprinzip.
Über diese regelmäßigen Beiträge werden Versicherungsleistungen, wie Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung finanziert. Dadurch erhalten wir den persönlichen Leistungsanspruch für den Bedarfsfall beziehungsweise Schadensfall. Das kann ein Arbeitsunfall oder plötzliche Arbeitslosigkeit sein. Man erwirbt also einen Rechtsanspruch auf die Leistungen. Im Versicherungsfall gelten die Leistungen aus der Versicherung.
Träger von Versicherungen können staatliche oder private Organisationen sein. Die Sozialversicherung ist im Gesetz geregelt.
Gesetzliche Versicherungen sind zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Hier besteht eine Versicherungspflicht für jeden Arbeitnehmer und jeder wird aufgenommen, zum Beispiel bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für jeden Arbeitnehmer besteht Versicherungspflicht, das heißt eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung. Das sind die oben genannten Beispiele. Darüber hinaus hat jeder noch die Möglichkeit, über private Versicherer zusätzliche Beiträge zu leisten und so im Versicherungsfall weitere Zusatzleistungen zu erhalten.
Zusammengefasst erfolgt die Absicherung zum einen also durch die gesetzliche Sozialversicherung, mit teilweise staatlichen Zuschüssen und den privaten Versicherungen.
Private Versicherungen sind private Verträge zwischen Versicherungsgeber und dem Versicherten. Diese sind beispielsweise private Rentenversicherungen, wie etwa die Riesterrente oder auch eine private Krankenversicherung.
Einfach gesagt, geht es bei diesem Prinzip darum, die Versicherung der öffentlichen Versorgung darzustellen. Das bedeutet, man versucht Teile der Gesellschaft dadurch zu versichern, dass es eine öffentliche Versorgung gibt.
Wer einen wichtigen Dienst oder eine besondere Leistung für den Staat beziehungsweise die Gesellschaft erbringt, wird vom Staat versorgt.
Hier zahlt man an alle, welche eine Leistung oder ein Opfer beziehungsweise einen Dienst für die Gesellschaft erbracht haben.
Dies muss also eine besondere Leistung sein oder ein besonderes Opfer, welches als besonders gesellschaftsrelevant angesehen wird. Das heißt, Leistungen erhalten nur bestimmte Bevölkerungsgruppen. Dazu zählen auch diejenigen, die ohne eigene Schuld einen Schaden oder Nachteil erleiden.
Das kann zum Beispiel der Wehrdienst sein, aber auch Zivildienstleistende, Kriegsopfer und Staatsbeamte fallen unter diese Kategorie.
Diese Leistungen werden nicht aus Beiträgen, sondern durch Steuermittel finanziert. Im Sinne der öffentlichen Versorgung werden diese Steuermittel verwendet.
Um dir das noch einmal zu verdeutlichen, nehmen wir das Beispiel der Kriegsopfer. Kriegsopfer erhalten vom Staat Versorgungsleistungen. Da sozusagen der Staat daran schuld ist, dass es Krieg gibt, werden die Kriegsopfer entschädigt.
Bei diesem Prinzip geht es darum, dass jedem Menschen garantiert wird, in Deutschland durch die Grundsicherung und Sozialhilfe in Notsituationen abgesichert zu sein.
Hier sorgt also der Staat für die Menschen. Das bedeutet, Leistungen werden an alle gezahlt, welche einen eintretenden Sachverhalt nachweisen können. Darunter versteht man eine Lage, aus der ein Betroffener nicht einfach rauskommen kann, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit. Da greift die Grundsicherung ein, die dazu führt, dass eine Unterstützungszahlung geleistet wird.
Leistungen erhalten nach dem Fürsorgeprinzip diejenigen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und nicht auf die Hilfe anderer zurückgreifen können.
Der Staat verpflichtet sich also dazu, Hilfe zu leisten, wenn es einem Bürger schlecht geht. Es werden Gelder zur Verfügung gestellt, um die Mitbürger zu unterstützen.
Diese sind beispielsweise Sozialhilfe, Jugendhilfe usw.
Leistungen nach dem Fürsorgeprinzip erhalten alle Bürger und Bürgerinnern. Diese Leistungen werden durch Steuermittel gezahlt. Hier gilt das Solidaritätsprinzip, auf das wir noch gesondert eingehen werden.
Eine wichtige Rolle spielt hierbei der Grad der Bedürftigkeit. Im Fall einer Notlage wird sowohl das Vermögen des Betroffenen berücksichtigt, als auch das Vermögen der Familienangehörigen. Über den Umfang der Leistung entscheidet je nach Fall die entsprechende Behörde. Eine entsprechende Leistung erfolgt nur nach nachgewiesener Bedürftigkeit.
Wenn man nicht arbeiten kann und nicht genug Rente bekommt, erhält man Grundsicherung vom Staat, also Kleidung, Nahrung, Zuschüsse zu den Energiekosten oder ähnliche Dinge.
Die folgende Tabelle soll die Prinzipien zusammenfassen und die Unterschiede verdeutlichen.
Leistung erfolgt nach dem... | Versicherungsprinzip | Versorgungsprinzip | Fürsorgeprinzip |
durch: | Sozialversicherung | öffentliche Versorgung | Grundsicherung |
erhalten: | Mitglieder der Sozialversicherung | bestimmte Bevölkerungsgruppen | alle Bürger*innen |
Voraussetzung: | Versicherungsbeiträge zahlen | besonderer Dienst, besondere Leistung | nachgewiesene Bedürftigkeit, soziale Notlage |
finanziert durch: | Versicherungsbeiträge, ggf. Staatszuschüsse | Steuermittel | Steuermittel |
Beispiele: | Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung | Wehrdienst, Zivildienstleistende, Kriegsopfer, Beamte | Sozialhilfe, Jugendhilfe |
Wie oben bereits erwähnt, gibt es auch drei Gestaltungsprinzipien.
Diese sind
Das Leistungsprinzip besagt: Wer mehr leistet, erhält auch mehr. Das heißt, es wird nach der individuellen Leistung verteilt. Wer mehr leistet, erhält ein höheres Einkommen.
Beim Solidaritätsprinzip stehen die "Stärkeren" für die "Schwächeren" ein. Wer ein hohes Einkommen hat, muss auch höhere Beiträge zahlen, um dadurch später die Schwächeren zu unterstützen.
Ein weiteres Prinzip ist das Subsidiaritätsprinzip. Hier denkt man zuallererst an sich und dann an die anderen. Das bedeutet, die Gemeinschaft unterstützt jemanden erst, wenn das Vermögen des Betroffenen und das Vermögen innerhalb der Familienangehörigen nicht ausreicht. Ebenso, wenn die Unterstützung durch die Krankenkasse nicht gegeben ist.
Die drei Grundprinzipien der sozialen Sicherung sind das Versicherungsprinzip, Versorgungsprinzip und Fürsorgeprinzip.
Beim Versicherungsprinzip gibt es zum Beispiel die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung. Beim Versorgungsprinzip geht es um den Wehrdienst, Kriegsopfer und Beamte. Beim Fürsorgeprinzip erhält man beispielsweise Sozialhilfe oder Jugendhilfe.
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