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Das Sozialversicherungssystem lässt sich in zwei verschiedene Dimensionen unterscheiden. Zum einen nach dem Träger und zum anderen nach dem Zweck der Versicherung. Unterscheidet man die Versicherungen nach dem Träger, spricht man von dem 3-Säulenmodell. Die Unterscheidung nach dem Zweck führt zu dem 5-Säulenmodell.In der ersten Dimension gibt es drei Säulen.Bei dem 3-Säulenmodell, oder auch Drei-Säulen-Prinzip genannt, wird nach dem Träger der Versicherung…
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Jetzt kostenlos anmeldenDas Sozialversicherungssystem lässt sich in zwei verschiedene Dimensionen unterscheiden. Zum einen nach dem Träger und zum anderen nach dem Zweck der Versicherung. Unterscheidet man die Versicherungen nach dem Träger, spricht man von dem 3-Säulenmodell. Die Unterscheidung nach dem Zweck führt zu dem 5-Säulenmodell.
In der ersten Dimension gibt es drei Säulen.
Bei dem 3-Säulenmodell, oder auch Drei-Säulen-Prinzip genannt, wird nach dem Träger der Versicherung unterschieden. Es geht also um die Frage, wer sich um die Vorsorge kümmert. Die drei Arten der Vorsorge sind:
Das 3-Säulenmodell bezieht sich traditionell nur auf die Rentenversicherung, aber auch bei allen anderen Sozialversicherungen ist eine weitere berufliche und private Vorsorge möglich.
Abbildung 1: Das 3-SäulenmodellQuelle: helvetia.com
Die staatliche Vorsorge kann auch gesetzliche Vorsorge genannt werden. Diese Versicherung ist für jede/n Arbeitnehmer*in verpflichtend. Sie bildet die zentrale Säule und soll die Existenzsicherung gewährleisten.
Im Beispiel der Rentenversicherung handelt es sich bei der gesetzlichen Säule um die klassische gesetzliche Rentenversicherung. Diese wird regelmäßig vom Bruttolohn abgezogen und im Normalfall erhält der/die Arbeitnehmer*in mit 67 eine Altersrente.
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es auch noch die Möglichkeit einer zusätzlichen Vorsorge über den /die Arbeitgeber*in .
Die berufliche Vorsorge kann auch betriebliche Vorsorge genannt werden. Diese Art der Versicherung ist eine freiwillige Zusatzleistung der Arbeitgeber*innen. Bei manchen Firmen setzt der Betriebsrat durch, dass eine betriebliche Zusatzversicherung eingeführt werden muss. Mit der betrieblichen Vorsorge soll der Erhalt des Lebensstandards gewährleistet werden.
Der Staat fördert die betriebliche Vorsorge durch eine Senkung von anderen Beiträgen oder Steuerentlastungen für diejenigen Betriebe, die eine derartige Zusatzversorgung anbieten.
Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich in Betriebsrenten ein, um ihren Mitarbeiter*innen auch im Alter eine stabile Versorgung zu gewährleisten.
Neben den Erleichterungen, die der Staat Unternehmen mit betrieblicher Vorsorge gewährt, ist auch die Außenwirkung einer solchen Maßnahme für Arbeitgeber*innen ein Anreiz, diese einzuführen. So wirkt sich eine betriebliche Altersvorsorge auch gut auf das Image des Unternehmens aus. Es wird attraktiver für potenzielle Arbeitnehmer*innen.
Die dritte Säule im Drei-Säulenmodell ist die private Vorsorge.
Die private Vorsorge umfasst alle Formen der individuellen Absicherung. Dies kann durch das Sparen und Aufbauen von Eigenkapital geschehen oder die Einzahlung in private Versicherungen sein.
Durch die private Vorsorge soll der zusätzliche Bedarf gedeckt werden.
Viele Arbeitnehmer*innen entscheiden sich vor allem deshalb für eine zusätzliche private Vorsorge, weil sie zum einen einen gewissen Lebensstandard auch im Rentenalter erhalten wollen. Zum anderen sinkt auch zunehmend das Vertrauen in das gesetzliche Rentensystem.
Neben den oben beschriebenen drei Säulen lässt sich das Sozialversicherungssystem auch in fünf Säulen unterteilen.
In dem 5-Säulenmodell wird nach dem Zweck der Versicherung unterschieden. Den Zweck bildet hierbei das, was abgesichert wird.
Im deutschen Sozialversicherungssystem werden fünf Grundrisiken abgesichert. Diese sind:
Abbildung 2: Das 5-Säulenmodell Quelle: Küffel M. (2021). Die Pflegeversicherung. In: 24 Stunden Pflege zu Hause. Springer, Berlin, Heidelberg
Die erste Versicherung war 1883 die Krankenversicherung, dieser folgte 1884 die Unfallversicherung und dann 1889 die Rentenversicherung. Die ersten drei Säulen wurden somit schon vor knapp 150 Jahren von Otto von Bismarck eingeführt. Die Arbeitslosenversicherung folgte 1927 und die jüngste der fünf Säulen ist die Pflegeversicherung. Diese wurde 1995 eingeführt.
Willst du mehr über die Geschichte, die Aufgaben und die Grundprinzipien der fünf Säulen der sozialen Sicherung erfahren? Besuche doch den Artikel "Soziale Sicherung" auf StudySmarter.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die größte der fünf Säulen der Sozialversicherung.
Die Rentenversicherung hat das Ziel, Menschen vor Armut im Alter oder in anderen schwierigen Situationen zu schützen.
Die größte Leistung aus der Rentenversicherung ist die Altersrente. Diese wird momentan ab dem Erreichen des 67. Lebensjahres ausgezahlt.
Aber auch andere kleinere Renten werden durch die Rentenversicherung abgedeckt.
Dazu gehören
Aufgrund des demografischen Wandels gibt es immer mehr Rentenbezieher in Deutschland. Dies sorgt dafür, dass die Renten des einzelnen oftmals nicht mehr für ein angemessenes Leben reichen. Daher sind private Rentenversicherungen immer mehr gefragt.
Ebenfalls von besonderer Bedeutung ist die Krankenversicherung.
Die zentrale Aufgabe der Krankenversicherung ist es, sich um die Gesundheit von Menschen zu kümmern. Die Krankenversicherung bezieht sich nicht nur auf den/die versicherte/n Arbeitnehmer*in, sondern auf die gesamte Familie des/der Versicherten.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen greifen immer dann, wenn es medizinische Notfälle gibt. Dabei werden auch schon Vorsorgeuntersuchungen abgedeckt. Das Leistungsfeld ist sehr breit. Vor der Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung bis zu Zahnarztbesuch werden alle Leistungen von der Krankenkasse übernommen. In Ländern, in denen keine verpflichtende Krankenversicherung existiert, kann ein medizinischer Notfall oftmals den finanziellen Ruin bedeuten.
Man kann sich von den gesetzlichen Krankenkassen befreien lassen, dann ist es aber verpflichtend, sich privat abzusichern. Selbstständige können selbst entscheiden, ob sie bei dem gesetzlichen System oder in dem privaten System dabei sein wollen.
Die Pflegeversicherung wurde geschaffen, um pflegebedürftige Menschen zu unterstützen. In Deutschland betrifft dies knapp zwei Millionen Menschen.
Pflegebedürftig ist jeder, dessen körperliche oder geistige Beeinträchtigung länger als sechs Monate anhält.
Die zu pflegenden Personen werden in verschiedenen Pflegestufen kategorisiert. Die niedrigste Stufe ist Stufe I, welche Menschen beschreibt, die jeden Tag mindestens 90 Minuten gepflegt werden müssen. Stufe II haben einen Pflegebedarf von mindestens drei Stunden jeden Tag. Die höchste Stufe ist Stufe III. Diese bezieht sich auf Menschen, welche einen Pflegebedarf von mindestens sechs Stunden am Tag haben.
Arbeiten ist auch mit einem gewissen gesundheitlichen Risiko verbunden. Arbeitsunfälle kommen oft und überraschend vor. Auch hier ist es nötig, sich absichern zu können.
Die Unfallversicherung kümmert sich um die Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten. Bei dem Eintritt eines Unfalles wird Geld aus der Unfallversicherung ausgezahlt, um den Geschädigten zu helfen.
Sollte man durch einen Unfall nicht mehr in der Lage sein, seinen alten Beruf auszuüben, wird durch die Unfallversicherung eine Umschulung finanziert. Im Sterbefall durch einen Unfall wird Geld an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Die Unfallversicherung ist die einzige Versicherung, welche nur von dem Arbeitgeber bezahlt wird.
Die Arbeitslosenversicherung unterstützt Menschen, welche ihre Arbeit verloren haben. Es werden die unterstützt, deren Arbeitszeit aufgrund von Kurzarbeit, reduziert wurden. Auch Weiterbildungsangebote werden durch die Arbeitslosenkasse finanziert.
Das Arbeitslosengeld berechnet sich anhand des letzten Bruttolohnes. Zu Beginn erhält man in der Regel zwei Drittel des alten Lohnes. Dies ändert sich je nach Anzahl der Kinder und des Beziehungsstandes. Nach den ersten zwölf Monaten ohne Arbeit wird eine Prüfung gestartet. In der Regel erhält man dann nur noch einen reduzierten Satz, um die Grundsicherung abzudecken. Umgangssprachlich wird diese Grundsicherung auch Hartz IV genannt.
Bei fehlender Kooperation und der nicht vorhandenen Bereitschaft nach Arbeit zu suchen, können die Leistungen schon früher gestrichen werden.
Tabelle mit einem Vergleich der fünf Säulen | |||||
---|---|---|---|---|---|
Versicherung | Kranken-versicherung | Unfall-versicherung | Renten-versicherung | Arbeitslosen-versicherung | Pflege-versicherung |
Gründung | 1883 | 1884 | 1889 | 1927 | 1995 |
Wer finanziert sie? | Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen | Arbeitgeber*innen | Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen | Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen | Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen |
Wer erhält Leistungen aus der Versicherung? | Menschen mit einer bestehenden oder entstehenden Krankheit | Menschen mit Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten | Menschen mit Rentenanspruch (Alter, Hinterbliebene etc). | Menschen, welche ihren Job verloren haben | Menschen welche stationäre oder häusliche Pflege benötigen |
Gesetzliche Grundlage | SGB V | SGB VI | SGB VI | SGB III | SGB III |
Die Sozialversicherungen haben drei zentrale Gestaltungsprinzipien. Diese sind
Das Solidaritätsprinzip beschreibt, dass sich viele Versicherte gemeinsam versichern. Heißt, jeder zahlt einen Anteil in das System ein und sichert damit die Person ab, welche den Schaden hat.
Bei dem Äquivalenzprinzip wird der Wert der Auszahlung an die Zahlung angeglichen. Beispielsweise wenn du einen höheren Beitrag zur Rentenversicherung hast, bekommst du später auch wieder mehr Rente.
Das Individualprinzip heißt, dass die Versicherung sich nur auf den Beitragszahler und seine Familie bezieht.
die Krankenversicherung
die Unfallversicherung
die Rentenversicherung
die Arbeitslosenversicherung
die Pflegeversicherung.
Die drei zentralen Gestaltungsprinzipien sind:
Versicherungsprinzip
Äquivalenzprinzip
Individualprinzip.
Wird nach dem Zweck der Sozialversicherungen gefragt, sind die fünf Säulen:
Die erste Versicherung war 1883 die Krankenversicherung, dieser folgte 1884 die Unfallversicherung und dann 1889 die Rentenversicherung. Die Arbeitslosenversicherung folgte 1927 und die jüngste der fünf Säulen ist die Pflegeversicherung. Sie wurde 1995 eingeführt.
Das Drei-Säulen-Prinzip kommt in der Regel bei der Rentenversicherung zum Einsatz. Es beschreibt die Diversifikation der Vorsorge in eine staatliche, betriebliche und eine private Vorsorge.
Die Sozialversicherungen haben drei zentrale Grundprinzipien. Diese sind das Versicherungsprinzip, das Äquivalenzprinzip und das Individualprinzip.
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