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Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat. Das bedeutet, dass nicht alle Macht und Entscheidungskompetenz beim Bund liegt, sondern dass die Bundesländer und weitere Verwaltungsebenen ebenso Entscheidungskompetenzen besitzen. Die politische Macht ist gegliedert.
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Jetzt kostenlos anmeldenDie Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat. Das bedeutet, dass nicht alle Macht und Entscheidungskompetenz beim Bund liegt, sondern dass die Bundesländer und weitere Verwaltungsebenen ebenso Entscheidungskompetenzen besitzen. Die politische Macht ist gegliedert.
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Laut dem Grundgesetz geht alle Macht vom Volk aus.
In einer parlamentarischen Demokratie entscheidet ein gewähltes Parlament über die Politik. Das Parlament besteht aus ganz vielen Abgeordneten, die von den Bürgern gewählt wurden.
Das Volk gibt diese Macht für die Dauer einer Wahlperiode an ein gewähltes Parlament ab. Der Bundestag ist die gewählte Volksvertretung auf Bundesebene und der Landtag ist die gewählte Volksvertretung auf Landesebene.
Der Landtag in Düsseldorf ist die gewählte Volksvertretung der Menschen im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Die Aufteilung der Staatsmacht auf verschiedene Ebenen nennt man Föderalismus. Der Föderalismus in Deutschland ist auch als vertikale Gewaltenteilung bekannt.
Die Staatsmacht wird hierarchisch auf verschiedene Ebenen, also Bund, Bundesländer, Bezirksregierungen, Kreise und Kommunen verteilt. Es gibt außerdem eine horizontale Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive. Diese findet auf derselben Ebene statt, teilt auf der Ebene die Gewalt aber noch mal in diese drei Unterkategorien.
Die Gewaltenteilung soll verhindern, dass die Staatsmacht zu sehr an einer Stelle konzentriert wird. Denn das begünstigt den unkontrollierten Gebrauch und auch Missbrauch dieser Macht.
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Diese wird in Deutschland dem Bundestag und dem Bundesrat übertragen. Die Exekutive ist die ausführende Gewalt, die in Deutschland der Bundesregierung vorbehalten ist. Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt. Diese Aufgabe übernimmt in Deutschland das Bundesverfassungsgericht.
Zur Exekutive gehören auch unter anderem Polizisten. Sie sorgen dafür, dass sich an das Gesetz gehalten wird.
Die deutsche Bundesregierung besteht seit Dezember 2021 aus einer Koalition von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), den Grünen und der Freien Demokratischen Partei (FDP). Olaf Scholz (SPD) ist der aktuelle Bundeskanzler und Robert Habeck (Die Grünen) der Vizekanzler.
Die Zusammenarbeit von verschiedenen Parteien, um zusammen eine Regierung zu bilden, nennt man Koalition.
Durch das Bundesstaatsprinzip (Artikel 20, Absatz 1, Grundgesetz) wird die Gliederung des Bundesstaats Deutschland in Länder vorgeschrieben. Seit 1990 ist Deutschland in 16 Bundesländer und Stadtstaaten gegliedert. Ein Stadtstaat hat dieselben Selbstverwaltungskompetenzen wie ein Bundesland.
Berlin ist einer der Stadtstaaten Deutschlands.
In Bundesländern, die viel Fläche oder viele Einwohner haben, gibt es unter der Ebene der Bundesländer und Stadtstaaten dann die sogenannten „Bezirksregierungen“ oder „Regierungspräsidien“, mit einem Regierungspräsidenten an der Spitze. Diese Institutionen sind als Landesmittelbehörden für die allgemeine Verwaltung zuständig.
Nordrhein-Westfalen ist ein Bundesland mit sehr vielen Einwohnern, daher hat es gleich fünf Regierungsbezirke: die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.
Solchen Landesmittelbehörden sind Landesbehörden auf Kreisebene untergeordnet. Dazu gehören etwa Kreisverwaltung, Landratsämter und Schul- sowie Gesundheits- und Straßenbauämter. Landkreise übernehmen Aufgaben, mit denen einzelne Gemeinden überfordert sind.
Gemeinden stellen die unterste Ebene dar. Sie sind den Ländern unterstellt, handeln in manchen Dingen vollkommen autonom und in anderen sind sie weisungsgebunden.
Schließlich gibt es noch kreisfreie Städte, die keinem Landkreis angehören. Sie übernehmen alle Funktionen und Aufgaben eines Landkreises selbst. Die meisten kreisfreien Städte sind Großstädte.
Ein Beispiel für eine kreisfreie Stadt ist Köln.
Der Verwaltungsaufbau in Deutschland besteht aus drei Ebenen: der obersten, mittleren und untersten Landesbehörden.
Die obersten Landesbehörden sind Landesministerien und die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident, die zusammen die Landesregierung bilden. In Stadtstaaten sind es Senat und Bürgermeisterin oder Bürgermeister, die zusammen die Stadtstaatenregierung bilden.
Die mittleren Landesbehörden sind Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen. Deren Aufgabenbereich erstreckt sich über alle Sachgebiete. Sie beaufsichtigen die unteren Landesbehörden, vermitteln Regierungsentscheidungen nach unten und treffen bei Widersprüchen Entscheidungen. Ihre Zuständigkeit ist örtlich auf den Bezirk beschränkt, in dem sie regieren.
Die untersten Landesbehörden sind Kommunen oder Bezirke in Stadtstaaten. Kommunen sind Landkreise, Gemeinden und kreisfreie Städte. Sie sind die untersten Verwaltungsbehörden der Bundesländer und müssen in manchen Dingen den Weisungen dieser Bundesländer folgen. Andererseits sind sie aber auch rechtlich selbstständige Gebietskörperschaften und haben gewisse autonome Entscheidungskompetenzen.
In Deutschland gibt es einige politische Institutionen und Ämter, die dafür sorgen, dass die parlamentarische Demokratie aufrechterhalten wird und die Gewaltenteilung gesichert ist.
Der aktuelle Bundestagspräsident ist Frank-Walter Steinmeier von der SPD. Er ist das Staatsoberhaupt Deutschlands und hat die Aufgabe, Deutschland in der Welt zu repräsentieren. Außerdem muss er neuen Gesetzen zustimmen. Das Amt des Bundestagspräsidenten wird alle fünf Jahre neu gewählt.
Seit Dezember 2021 ist der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland Olaf Scholz von der SPD. Er ist der Regierungschef und zu seinen Aufgaben zählt die Ernennung von Bundesministerinnen und Bundesministern und die Bestimmung der Richtlinien der Politik. Das Amt des Bundeskanzlers wird alle vier Jahre neu gewählt.
Der Bundestag ist das oberste Parlament Deutschlands. Es besteht derzeit aus 736 Abgeordneten, die von den Bürgern gewählt werden. Sie stellen die Vertretung des Volkes dar. Der Sitz des Bundestags ist im Reichstagsgebäude in Berlin. Er wird alle vier Jahre neu gewählt.
Die aktuelle Bundestagspräsidentin ist Bärbel Bas von der SPD. Sie ist die Vorsitzende des Bundestags. Zu ihren Aufgaben zählen die Leitung der Sitzungen des Bundestags und die Repräsentation des Bundestags nach außen. Die Bundestagspräsidentin oder der Bundestagspräsident wird alle vier Jahre neu gewählt.
Der Bundesrat besteht aktuell aus 165 Abgeordneten. In diesem Rat können nur Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, Ministerinnen und Minister der Bundesländer oder Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Senatorinnen und Senatoren der Stadtstaaten sein. Der Bundesrat stellt den Hebel der Länder in der Gesetzgebung dar, da sie Gesetzen zustimmen müssen.
Die Bundesversammlung besteht aus den Abgeordneten des Bundestags und genauso vielen Delegierten der Bundesländer. Diese Delegierten sind nicht zwangsläufig Politiker, manchmal werden auch berühmte Personen von den Ländern zur Bundesversammlung geschickt. Aktuell besteht die Bundesversammlung aus 1244 Mitgliedern. Die einzige Aufgabe dieser Institution ist es, alle fünf Jahre einen neuen Bundespräsidenten zu wählen.
Das Bundesverfassungsgericht ist eine Institution zur Kontrolle der Demokratie. Es besteht aus Richterinnen und Richtern, die die Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen.
Ausschüsse sind Expertenversammlungen zu spezifischen Themen. Dort wird sich über Themen beraten, bevor der Bundestag darüber abstimmt. Ausschüsse geben in der Regel Empfehlungen an den Bundestag, wie sie sich entscheiden sollten.
Ministerien gibt es auf Bundes- und auf Länderebene. Sie werden von Ministerinnen und Ministern geleitet und bilden zusammen mit der Kanzlerin oder dem Kanzler die Bundesregierung.
Im Dezember 2021 hat die neue Regierung Deutschlands ihre Arbeit aufgenommen und der neu gewählte 20. Bundestag zum ersten Mal getagt. Die Regierung besteht aus einer Koalition von der SPD, den Grünen und der FDP, auch „Ampel-Koalition“ genannt. Der Titel ihres Koalitionsvertrags lautet:
Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit.4
Das aktuelle Kabinett, also die Bundesregierung, besteht aus Olaf Scholz von der SPD, dem Bundeskanzler und den Bundesministerinnen und Bundesministern:
Insgesamt sind im 20. Bundestag 736 Abgeordnete aus sieben Parteien vertreten:
Durch das Bundesstaatsprinzip sind die Gliederung und die Kompetenzen der Länder im Grundgesetz verankert. Die Bundesländer Deutschlands besitzen ihre eigene Verfassung und eine eigene Verwaltung über eine Regierung, ein Parlament und eine eigene Gerichtsbarkeit.
Das oberste Gremium in Bundesländern ist die Staatsregierung mit einer Ministerpräsidentin oder einem Ministerpräsidenten, beziehungsweise der Senat und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister in einem Stadtstaat. In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen bezüglich der Kompetenzen dieser Ämter.
In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind die Kompetenzen nach dem Kanzlersystem des Bundes geregelt. In anderen Bundesländern haben die Parlamente mehr Macht.
Das Kanzlersystem gibt der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten eines Bundeslandes ähnliche Kompetenzen wie dem Bundeskanzler: Sie können die Richtlinien der Politik in dem Bundesland setzen, ernennen die einzelnen Minister und können durch einen mehrheitlichen Beschluss des Parlaments abgewählt werden (konstruktives Misstrauensvotum).
Während die Gesetzgebungskompetenz größtenteils beim Bund liegt, ist die Verwaltung in großen Teilen Kompetenz der Länder.
So kümmern sich die Länder beispielsweise um die innere Sicherheit, Schulen, Hochschulen, Kultur und um die kommunale Verwaltung.
Durch ihre Delegierten im Bundesrat, haben Länder aber dennoch Kompetenzen in der Gesetzgebung, da sie zu neuen Gesetzen zustimmen müssen.
Die politische Gliederung in Deutschland ist eine Machtverteilung auf Bund und Länder.
Die BRD ist in 16 Bundesländer und Stadtstaaten gegliedert. In den Bundesländern gibt es weitere Aufgliederungen, wie Bezirksregierungen, Landkreise und Kommunen.
Das politische System in Deutschland besteht aus der Bundesregierung, dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundesverfassungsgericht und den Landesregierungen sowie den Landtagen.
Ein politisches System umfasst alle Institutionen, Akteure, Regeln und Verfahren, die am Prozess der Lösung politischer Probleme und dem Beschluss und der Durchsetzung politischer Entscheidungen beteiligt sind.
Karteikarten in Politische Gliederung Deutschland15
Lerne jetztDas oberste Gremium in einem Bundesland nennt man...
Staatsregierung mit Ministerpräsident
Wo ist der „Senat“ das oberste Gremium?
Im Stadtstaat
Wie viele Bundesländer und Stadtstaaten hat Deutschland?
16
Was ist das flächenmäßig größte Bundesland in Deutschland?
Bayern
Berlin, Bremen und Hamburg sind die drei ___________ Deutschlands.
Berlin, Bremen und Hamburg sind die drei Stadtstaaten Deutschlands.
Wie nennt man das deutsche Parlament auf Bundesebene?
Bundestag
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